In demselben Städtchen Offenburg wurden übrigens nicht lange nachher in dem kurzen Zeitraum von 1627 bis 1631 nicht weniger als sechzig Personen als Hexen hingemordet[119]. Noch Grösseres aber leisteten die Hexenrichter in dem kleinen Ysenburgischen Städtchen Büdingen, wo in den Jahren 1633 und 1634 gerade hundertundvierzehn Personen wegen Hexerei sterben mussten. — In der Grafschaft Henneberg wurden 1612 zweiundzwanzig und überhaupt in dem Zeitraum von 1597–1676 im Ganzen hundertsiebenundneunzig Hexen verbrannt[120].
Aus dem Herzogthum Sachsen-Gotha liegt ein Hexenprozess vor[121], der sich im Jahr 1660 abspielte. Das dabei zur Anwendung gebrachte Verfahren war entsetzlicher Art. Die Inquisitin wurde, nachdem sie schon längere Zeit in Haft gesessen, am 4. September Nachts zwei Uhr in die Torturstube auf dem Erfurter Thurm gebracht. Hier wurden ihr nicht weniger als dreihundertundein Frageartikel vorgelegt, die sie sämmtlich verneinend beantwortete. Daher ward sie morgens um sieben Uhr von dem Gericht, welches sich entfernte, dem Scharfrichter übergeben. Von diesem entkleidet und in üblicher Weise untersucht, wurde sie dann auf die Folter gespannt und bis Nachmittags zwei Uhr torquirt, ohne dass sie ein Geständniss ablegte. „Am selbigen Nachmittage wurde daher mit der Tortur fortgefahren, und obschon der Scharfrichter die Schnüre so scharf angezogen, dass er selbst eine Narbe in die Hand bekam, so fühlte sie doch nichts davon. Als sie hierauf an die Leiter gestellt und an den ihr an dem Rücken zusammengebundenen Händen aufgezogen wurde, schrie sie das eine über das andere Mal, sie sei eine unschuldige Frau, blöckte auch dem Scharfrichter so in die Ohren, dass er vorgab, es werde ihm ganz schwindlig davon. Bald darauf aber stellte sie sich, als ob sie ohnmächtig würde, sagte solches auch, redete ganz schwächlich und schlief endlich gar ein. Als ihr aber der Scharfrichter nur an die Beinschrauben, so er ihr an das rechte Schienbein gelegt, rührte, konnte sie laut genug schreien. Wie sie nun etzliche Male so eingeschlafen, sagte der Scharfrichter, er habe dieses bei gar argen Hexen auch observirt; der böse Feind mache ihnen nur tiefen Schlaf, dass sie nichts fühlen sollten.“ — Diese Angabe des Scharfrichters veranlasste nun eine neue Untersuchung gegen die unglückliche Frau, infolge deren ihr abermals die Folter zuerkannt wurde. Ihrem Vertheidiger gelang es indessen durch rücksichtsloses Aufdecken des von dem Gerichte angewandten unwürdigen Verfahrens, die Inquisitin vor einer abermaligen Tortur zu bewahren, indem der Schöppenstuhl zu Jena sich selbst reformirte und die Inquisitin absolvirte, jedoch aber „zur Vermeidung alles Aergernisses“ die „Amtsräumung“ gegen sie erkannte, welche vonseiten der Regierung noch auf einige andere Aemter ausgedehnt und aller Suppliken ihres Mannes unerachtet streng exequirt wurde.
Gleichwohl zeichnete sich Sachsen-Gotha, welches unter der Regierung eines Ernst des Frommen (1640–1675) und Friedrich des Ersten (1675–1691) durch seine weisen und vortrefflichen Einrichtungen fast alle deutschen Lande überragte und ihnen als ein Musterstaat vorleuchtete, auch in der Hexenverfolgung wenigstens dadurch aus, dass nicht nur die Anzahl der Hexenprozesse und der zum Tode verurtheilten Inquisiten weit geringer war als in den Nachbarländern, sondern dass auch schon seit 1680 die Verurtheilungen immer seltener wurden, indem man gar nicht mehr auf Tortur erkannte, sondern nach geschehenem Verhör und Vernehmung der Zeugen die Inquisiten ab instantia entband[122].
Nur in dem am Saum des Thüringer Waldes gelegenen Amte Georgenthal ging es anders her. In diesem damals kaum viertausend Eingesessene zählenden Amte wurden 1652–1700 vierundsechzig Hexenprozesse, und zwar in dem Jahre 1674 allein zwölf, und in den sechs Jahren 1670–1675 zusammen achtunddreissig Prozesse geführt. Der Grund davon lag lediglich darin, dass es sich der damalige Amtsschösser Benedikt Leo in den Kopf gesetzt hatte, um jeden Preis den ganzen Amtsbezirk von allem Hexenwesen gänzlich zu säubern.
Natürlich musste hierbei die Folter das Beste thun[123]. Wie man mittelst derselben Geständnisse erpresste, ist insbesondere aus dem von dem Amtskommissär Jacobs zu Gotha (dem wir überhaupt unsere Kunde von den Georgenthaler Prozessen verdanken,)[124] mitgetheilten Prozess gegen die achtzigjährige „Sachsen-Ursel“ zu ersehen[125].
In München wurde 1666 ein siebenzigjähriger Greis mit glühenden Zangen gezwickt und dann verbrannt. Es wird von ihm gemeldet, dass er ein Ungewitter machte, indem er durch die Wolken fuhr, darüber aber nackt zur Erde niederfiel, wo man sich seiner bemächtigte. Die Hostie hatte er siebenmal getreten[126].
In Neisse hatte der Magistrat zum Verbrennen der Hexen einen eigenen Ofen bauen lassen, in welchem im Jahr 1651 zweiundvierzig Frauen und Mädchen gemordet wurden[127]. Im Fürstenthum Neisse sollen im Laufe von neun Jahren über tausend Hexen hingerichtet worden sein, darunter Kinder von zwei bis vier Jahren[128].
In Lothringen rühmte sich der Hexenrichter Nicolaus Remy im Jahr 1697, dass er in diesem Lande binnen fünfzehn Jahren neunhundert Menschen wegen Zauberei auf den Scheiterhaufen gebracht habe[129].
Wie es in dem Städtchen Coesfeld zuging, können wir aus einer von Niesert mitgetheilten Deservitenrechnung des Scharfrichters entnehmen. Es heisst darin unter andern[130]:
Gertruth Niebers viermal verhort worden baven uff den Süstern Tornt, von jeder Tortur drey Rthlr. machet 12 Rthlr.