Schottland erlebte seine Gräuelperiode unter Jakob VI[147]. Dieser König schürte mit der reformirten Geistlichkeit das Feuer um die Wette[148]; er selbst bildete sich ein, um seines Religionseifers willen vom Teufel verfolgt zu werden, und sein Argwohn traf darum besonders die schottischen Katholiken als dessen Werkzeuge. — Bei seiner Rückkehr aus Dänemark (wo er sich vermählt hatte) war Jakob von gewaltigen Seestürmen bedrängt worden, die er den Zauberkünsten der Hexen zuschrieb. Daher ward dieser Sturm der Anlass zu einer ganz entsetzlichen Hexenverfolgung. Der Argwohn des Königs fiel hauptsächlich auf einen Dr. Fian, der den Sturm erregt haben sollte. Derselbe gestand dieses auch auf der Folter, nahm aber hernach sein Geständniss zurück. Daher wurde derselbe wiederholt allen nur irgend erdenklichen Martern unterworfen. Die Knochen der Beine wurden ihm in den spanischen Stiefeln in einzelne Stücke zerbrochen und schliesslich wurden dem Unglücklichen (auf Geheiss des Königs) an allen Fingern die Nägel gespalten, mit einer Kneipzange ausgerissen und an jeder wunden Stelle wurde ihm ein eiserner Nagel bis zum Kopfende ins Fleisch eingetrieben. Aber „der Teufel war so tief in sein Herz eingedrungen, dass er hartnäckig leugnete, was er vorher eingestanden hatte“, wesshalb er ohne Geständniss lebendig verbrannt wurde[149]. — Wie in diesem Falle, so wohnte der König auch sonst den Verhören persönlich bei, liess sich mitunter von den Verhörten die Melodien vorspielen, mit welchen die Teufelsprozessionen begleitet werden, freute sich, wenn der Teufel französisch von ihm gesagt haben sollte: „Il est un homme de Dieu“, oder er sei der grösste Feind, welchen Satan in der Welt habe, — und bedrohte die Geschworenen mit einer Anklage wegen vorsätzlichen Irrthums, wenn sie im Verurtheilen nicht eifrig genug waren.

Mit Jakob's Ueberzug nach London änderte sich die Scene seines Wirkens; jetzt kam das übersättigte Schottland etwas zu Athem, und in England erschien sogleich ein Gesetz (1603), das die Zauberei ganz im Geiste der königlichen Dämonologie auffasste und die Zauberer, als der Felonie schuldig, jedes geistlichen Beistandes für unwürdig erklärte. Jetzt war nicht mehr die Nachweisung eines durch Zaubermittel begangenen Verbrechens nöthig; die Zauberei war nun an sich ein solches[150]. Berüchtigt sind die beiden Prozesse der Lancashire-Hexen in den Jahren 1613 und 1634, wobei ein boshafter Knabe von elf Jahren unter der Anleitung seines gewinnsüchtigen Vaters die Denunziationen machte. Der Betrug wurde entdeckt, als siebenzehn Weiber schon auf dem Punkte waren gehängt zu werden[151].

Unerhörte Dinge durchlebte England in der Zeit seines Bürgerkriegs. Ein gemeiner Mensch, Matthias Hopkins aus Essex, der sich besonderer Kenntnisse rühmte, durchzog unter dem Titel eines General-Hexenfinders (Witch-Finder-general) von 1645 an die Grafschaften Essex, Sussex, Norfolk und Huntingdon[152]. Wo ein Magistrat seine Hülfe, die er geschickt zu empfehlen wusste, in Anspruch nahm, da suchte er gegen freien Unterhalt, Vergütung der Reisekosten und bestimmte Diäten die Hexen des Bezirks auf. Als Mittel hierzu dienten ihm besonders die Proben mit der Nadel und mit dem kalten Wasser. So brachte er Hunderte von Unglücklichen zum Tode und fanatisirte den Pöbel täglich mehr.

Unter Anderen fiel auch der Verdacht auf einen fast achtzigjährigen Greis, einen anglikanischen Geistlichen, Namens Lowes, der fünfzig Jahre lang seines Amtes in Ehren gewartet hatte. Derselbe wurde mehrere Tage und Nächte hindurch mit der landesüblichen tortura insomnii gequält, bis er ganz ohne Besinnung war und als Geisteskranker erschien. Schliesslich wurde er ins Wasser geworfen, verurtheilt und gehängt. Die Einen behaupteten, er habe standhaft bis ans Ende seine Unschuld betheuert, während Andere (unter ihnen auch Baxter) erzählten, er habe bekannt, dass er zwei Teufel (imps) besitze, von denen der eine ihn immer zum Bösen antreibe, und mit dessen Hülfe er namentlich ein Segelschiff auf der See vor seinen Augen zum Sinken gebracht habe[153]. — Indessen dauerte das Treiben Hopkins nicht lange. Derselbe hatte eben seinen Besuch der Stadt Houghton in Huntingdonshire zugedacht, als ein Geistlicher daselbst, Mr. Gaul, gegen das Unwesen sich erhob. Hopkins, der nun dem Landfrieden nicht mehr traute, schrieb, um die Stimmung zu erforschen, an mehrere Magistrate des Orts folgenden Brief, welcher ausser der Feigheit des Menschen auch beweist, dass selbst ein ungelehrter Hexenverfolger, der niemals von Edelin und Loos gehört hat, seine Verdächtigungspolitik versteht. Er schreibt: „Meinen Empfehl an Eure Herrlichkeit. Ich erhielt heute einen Brief, der mich nach der Stadt Namens Gross-Houghton beruft, um nach übelberüchtigten Personen zu forschen, die man Hexen nennt (obwohl ich höre, dass Euer Pfarrer in Folge seiner Unwissenheit arg gegen uns ist). Ich gedenke, geliebt es Gott, um so eher zu kommen, damit ich dessen seltsame Meinung in Betreff solcher Angelegenheiten vernehme. In Suffolk habe ich einen Priester gekannt, der eben so sehr gegen diese Entdeckung von der Kanzel herab eiferte, jedoch vom Parlament gezwungen wurde, an eben derselben Stelle zu widerrufen. Ich wundere mich sehr, dass solche böse Menschen Verfechter, und noch dazu unter den Geistlichen, finden, welche täglich Schrecken und Entsetzen predigen sollten, um die Uebelthäter zu erschüttern. Ich gedenke Eurer Stadt einen plötzlichen Besuch abzustatten. Diese Woche komme ich nach Kimbolton, und es stehen Zehn gegen Eins zu wetten, dass ich zuerst mich nach Eurer Stadt wende; doch möchte ich zuvor mit Zuverlässigkeit wissen, ob Eure Stadt viele Parteinehmer für solches Gesindel zählt, oder ob sie bereit ist, uns freundlichen Empfang und gute Bewirthung angedeihen zu lassen, wie andere Orte thaten, in denen ich war. Wo nicht, so werde ich Euren Bezirk meiden (nicht als wäre ich zunächst auf mich selbst bedacht), und mich in solche Gegenden begeben, wo ich nicht nur ohne Controle handeln und strafen möge, sondern auch Dank und Belohnung einernte. So verabschiede ich mich ergebenst und will mich als Euren Diener empfohlen haben.

Matthias Hopkins.“

Hopkins trieb sein Spiel, bis er sich in seinen eigenen Netzen fing. Das entrüstete Volk nahm zuletzt mit ihm selbst die Wasserprobe vor, er schwamm, ward schuldig erkannt und getödtet; ob mit gerichtlichen Formen, oder nicht, bleibt zweifelhaft. Butler gedenkt seiner im sechsten Gesange des Hudibras:

Has not this present Parliament
A ledger to the devil sent,
Fully empovered to treat about
Finding revolted witches out?
And has not he within one year
Hang'd threescore of them in a shire? —
Who after proved himself a witch,
And made a rod for his own breech.

Von einer ähnlichen Hexenjagd, die wenige Jahre später im nördlichen England vorging, berichtet Sykes in den Local Records. „In den Gemeinderaths-Akten von Newcastle wird eine Petition in Hexensachen vom 26. März 1649 erwähnt, welche ohne Zweifel von den Einwohnern unterzeichnet war und deren Inhalt einen Prozess gegen alle verdächtigen Personen veranlasste. In Folge derselben schickte die Obrigkeit zwei Gerichtsdiener nach Schottland und bot einem Schotten, der sich auf die Nadelprobe zu verstehen vorgab, wenn er nach Newcastle kommen und die ihm Vorgeführten untersuchen wollte, ausser freier Her- und Rückreise zwanzig Schillinge für jede Person, die als Hexe verurtheilt werden würde. Als die Gerichtsdiener den Hexenfinder zu Pferde in die Stadt brachten, liess die Obrigkeit durch die Schelle bekannt machen, wer gegen irgend ein Weib eine Klage wegen Hexerei vorzubringen habe, der solle es thun; man wolle dieselbe sogleich verhaften und untersuchen lassen. Dreissig Weiber wurden in das Rathhaus gebracht, der Nadelprobe unterworfen und mehrentheils schuldig befunden. Aus einem Auszuge aus dem Register der Pfarrkirche zu St. Andrews in Schottland ersieht man, dass ein Mann und fünfzehn Weiber zu Newcastle wegen Hexerei hingerichtet wurden. Als der Hexenfinder in dieser Stadt mit seinem Geschäfte zu Ende war und seine Gebühren in der Tasche hatte, begab er sich nach Northumberland, um Weiber zu untersuchen, und erhielt drei Pfund für das Stück; aber Henry Ogle Esq. bemächtigte sich seiner und forderte Rechenschaft. Der Mann entwischte nach Schottland, wo er verhaftet, vor Gericht gestellt und wegen ähnlicher in diesem Lande verübten Niederträchtigkeiten verurtheilt wurde. Er gestand am Galgen, dass er über zweihundertundzwanzig Weiber in beiden Königreichen um den Lohn von zwanzig Schillingen für den Kopf zum Tode geliefert habe“[154]. — Ganz England war damals von der unheimlichen Finsterniss des Hexenglaubens umnachtet. Scenen, wie sie Shakespeare in seinem Macbeth vorführte, wurden überall als der Wirklichkeit des Hexenwesens entsprechend angesehen[155]. — Der berühmte Verfasser der (etwa 1633 erschienenen und den crassesten Aberglauben vertheidigenden) Religio medici, Thomas Browne, der „Vater des Deismus“ gab 1664 über zwei Weiber in Suffolk sein Urtheil dahin ab, dass deren Krämpfe und sonstigen Zufälle zwar natürlich, aber durch den ihnen einwohnenden Teufel gesteigert wären, was er durch Berufung auf kurz vorher in Dänemark vorgekommene Fälle erwies. — Die beiden Unglücklichen waren mit dieser nichtssagenden Erklärung als Hexen dargethan und wurden 1665 gehängt[156]. — Im Jahr 1682 wurden in Exeter drei Personen wegen Hexerei hingerichtet[157].

In Schottland hatten die Hexenprozesse namentlich seit 1603 ihren ununterbrochenen Fortgang gehabt, und zwar unter der eifrigsten Mitwirkung der reformirten Geistlichkeit, die freilich die hochverdiente Hüterin der schottischen Volksfreiheit war, aber auch den Glauben an Teufelsspuk und Zauberei sorgsam aufrecht hielt. Um zu Denunziationen zu ermuntern, waren hier in den Kirchen Kasten mit Deckelspalten aufgestellt, in welche man die Namen Verdächtiger werfen sollte. Entsetzlicher Art waren die eigenthümlichen Torturmittel, die man in Schottland zur Anwendung brachte[158]. Um eine hartnäckige Hexe zu wecken, band man ihr einen eisernen Kappzaum oder Reif mit vier Zacken, die in den Mund eindrangen, um das Gesicht, und dieser Kappzaum wurde hinten an der Mauer in einer solchen Weise befestigt, dass die Unglückliche sich nicht niederlegen konnte. In dieser Stellung musste dieselbe oft mehrere Tage und Nächte hindurch verbleiben, während deren sie von Zeit zu Zeit zu Geständnissen aufgefordert wurde. Gleichzeitig wurde an ihr mit der tief ins Fleisch eindringenden Nadel zur Ermittelung des Hexenmales experimentirt[159]. Ausserdem wurde die Qual noch dadurch gesteigert, dass man die Gefolterte den sich einstellenden Durst ertragen liess ohne ihr einen Schluck Wassers zu gewähren. Es soll vorgekommen sein, dass Einzelne diese Marter — einschliesslich der tortura insomniae — fünf, sogar neun Tage und Nächte hindurch ertragen mussten[160].

Ausserdem wurde aber ganz besonders „Verstockten“, welche auf diesem Wege nicht zum Geständniss zu bringen waren, mit noch ganz anderen Torturmitteln zu Leibe gegangen. Hören wir, was Hartpole Lecky[161] S. 101 über dieselben berichtet: „Die drei vorzüglichsten, welche gewöhnlich zur Anwendung kamen, waren die Pennywinkis, die spanischen Stiefeln und die Caschielawis. Erstere war eine Art Daumenschraube, die zweite ein Gehäuse, in welches das Bein eingesenkt und darin durch Keile zerquetscht wurde, die man mit einem Hammer hineintrieb, die dritte eine eiserne Form, die von Zeit zu Zeit über einer Kohlenpfanne erhitzt und um den Leib gelegt wurde. Manchmal wurde der Körper des Opfers mit Schwefelfaden gebrannt. In einem gleichzeitigen Aktenstücke lesen wir von einem Manne, der achtundvierzig Stunden unter der scharfen Tortur in den Caschielawis gehalten wurde, und von einem anderen, der in derselben schrecklichen Maschine elf Tage und Nächte lang blieb, dem vierzehn Tage lang die Beine alltäglich in den spanischen Stiefeln gebrochen und der so gegeisselt wurde, dass ihm die ganze Haut vom Körper gerissen ward. — Wie viele Geständnisse durch diese Mittel erpresst wurden, lässt sich nicht mehr ermitteln. Zwar ist uns eine grosse Anzahl von Zeugenaussagen und Geständnissen aufbewahrt, allein diese stammen nur von einem einzigen Gerichte her. Wir wissen, dass (hier) 1662 mehr als hundertundfünfzig Personen der Hexerei angeklagt und dass in diesem Jahre vierzehn Untersuchungscommissionen eingesetzt waren.“ Es kann also nicht auffallen, wenn ein Reisender gelegentlich bemerkt, dass er habe 1664 in Leith neun Frauen zusammen verbrennen sehen oder wie 1678 an einem einzigen Tage von einem und demselben Gericht neun Frauen verurtheilt wurden. Ein Graf Mar erzählt, wie einst mehrere Weiber „mit gellendem Geschrei schon halbverbrannt dem langsam sie verzehrenden Feuer sich entwanden, einige Augenblicke mit verzweifelter Kraftanstrengung inmitten der Zuschauer kämpften, aber bald unter lautem gotteslästerlichem Angstgeschrei und wilden Unschuldsbetheuerungen in zuckendem Todeskampfe in die Flammen niedersanken.“[162].