In Frankreich verliessen die Parlamente die Bahn der Besonnenheit, welche ihnen das Lob eines Duarenus und den Tadel eines Bodin erworben hatte. Das von Dôle verurtheilte z. B. 1573 Gilles Garnier aus Lyon, der angeklagt und geständig war, als Wehrwolf mehrere Kinder in der Umgegend zerrissen zu haben, zum Feuer[165]; das von Paris sprach 1578 ein gleiches Urtheil über den Wehrwolf Jacques Rollet[166] und bestätigte 1582 das Todesurtheil einer Hexe, welche einem jungen Mädchen den Teufel in den Leib geschickt hatte[167]. Mit der Wirksamkeit der Gerichte unter Heinrich III. ist Bodin überhaupt zufrieden; doch geschah der Ligue noch bei weitem nicht genug. Dieser König liess einst einige angebliche Besessene durch eine Commission untersuchen und dann als Betrüger einsperren. Man warf ihm darum Begünstigung der Zauberei vor. Ein kurz vor Clement's That erschienenes Pamphlet enthielt nicht nur den Vorwurf, dass Heinrich einige Verurtheilte begnadigt habe, sondern machte ihn sogar selbst der Zauberei und eines vertrauten Umgangs mit dem Hofteufel Terragon verdächtig. Clement soll besonders hierdurch zu seinem Meuchelmord bestimmt worden sein[168]. Eine Deputation der Sechszehner hatte vor dem goldenen Cruzifixe des Königs zwei Candelaber aus getriebenem Silber mit Satyrfiguren bemerkt. Hierüber berichtet ein damals verbreitetes Pamphlet Folgendes[169]: „On a trouvé dernièrement, au bois de Vincennes, deux Satyres d'argent, de la hauteur de quatre pieds. Ils étaient au-devant d'une croix d'or, au milieu de laquelle il y avait enchâssé du bois de la vraie croix de notre Seigneur Jésus-Christ. Les politiques disent, que c'étaient des chandeliers. Ce qui fait croire le contraire, c'est que, dans ces vases, il n'y avait pas d'aiguille qui passât pour y mettre un cierge ou une petite chandelle; joint qu'ils tournaient le derrière à la dite vraie croix, et que deux anges ou deux simples chandeliers y eussent été plus décens que ces Satyres, estimés par les payens êtres des dieux des forêts, où l'on tient que les mauvais esprits se trouvent plûtôt qu'en autres lieux. Ces monstres diaboliques ont été vus par messieurs de la ville. — Outre ces deux figures on a trouvé une peau d'enfant, laquelle avait été corroyée; et sur icelle y avait aussi plusieurs mots de sorcellerie et divers caractères. — Tout ce qu'il (Henri III.) allait souvent au bois de Vincennes, n'était que pour entendre à ses sorcelleries, et non pour prier Dieu.“

Auch mit den Zeiten Heinrich's IV. hätte Bodin's Eifer zufrieden sein dürfen, wenn sein Buch so weit gereicht hätte. Dass im Hexenprozesse unter diesem König eine Pause eingetreten sei, ist eine Unwahrheit; die Berichte aus Poitou, die Register der Parlamente zu Bordeaux und Paris und das Zeugniss des Convertiten und Jesuitenjüngers Florimond de Remond, der sich seiner Mitwirkung rühmt, beweisen das Gegentheil. „Unsere Gefängnisse, — sagt der letztere, — sind voll von Zauberern; kein Tag vergeht, dass unsere Gerichte sich nicht mit ihrem Blute färben und dass wir nicht traurig in unsere Wohnungen zurückkehren, entsetzt über die abscheulichen, schrecklichen Dinge, die sie bekennen. Und der Teufel ist ein so guter Meister, dass wir nicht eine so grosse Anzahl derselben zum Feuer schicken können, dass nicht aus ihrer Asche sich wiederum neue erzeugen“[170]. Garinet sucht den Grund, warum auch Heinrich IV. diese Prozesse geschehen liess, hauptsächlich darin, dass er dadurch den seinem Vorgänger wegen Begünstigung der Zauberer gemachten Vorwürfen habe entgehen wollen. Wie dem auch sei, im Jahr 1609 stellten Despagnet, Präsident, und De Lancre, Rath des Parlaments zu Bordeaux, in königlichem Auftrage eine grosse Untersuchung unter den Basken von Labourd an[171]. Es wurden hier mehr als sechshundert Personen verbrannt, und der abergläubische De Lancre stellte aus seinen Erfahrungen zwei Traktate zusammen, die nach Form und Inhalt der Dämonolatrie des Remigius nahe kommen[172].

Viele Verfolgte entflohen aus Labourd nach Spanien und veranlassten daselbst die vor der Inquisition von Logroño verhandelten Prozesse, aus deren Protokollen wir oben die Beschreibung des Hexensabbaths mitgetheilt haben[173]. Am 7. und 8. November 1610 wurde zu Logroño ein feierliches Auto da Fé gehalten. Unter zweiundfünfzig Personen, die bestraft wurden, befanden sich neunundzwanzig Zauberer. Achtzehn von diesen wurden, weil sie im Verhör sich zur Aussöhnung mit der Kirche willfährig gezeigt hatten, frei gelassen, eilf aber, weil sie leugneten, zur Uebergabe an den weltlichen Arm verurtheilt. Als Denunzianten hatte man hierbei verschiedene Kinder gebraucht, die der Vikar von Vera bei sich schlafen liess und exorzisirte, die aber dennoch, als der Exorzismus einst versäumt wurde, von den Hexen auf den Sabbath entführt sein sollten. — Dieser Prozess veranlasste eine niemals in den Druck gekommene Eingabe des Humanisten Peter de Valencia, eines Freundes von Arias Montanus, an den Grossinquisitor. Es wird darin ausser andern Missständen des Hexenprozesses besonders das Unrecht hervorgehoben, bei der Zweifelhaftigkeit des Gegenstandes selbst Leugnende zu verurtheilen; eine genaue Instruktion für die Inquisitoren müsse die Willkür abschneiden. Zwar liest man, dass der Grossinquisitor diesen Aufsatz mit Verachtung bei Seite gelegt habe; doch ist es gewiss, dass eine beschränkende Instruktion für die Provinzialinquisitoren bald darauf erschien[174].

Unter Ludwig's XIII. Regierung erregten am meisten Aufsehen die beiden Prozesse gegen die Geistlichen Gaufridy und Grandier. Der eine derselben fällt in die Periode von Richelieu's Staatsverwaltung und verlief nicht ohne Mitwirkung des Kardinals, der in diesem Punkte nicht über seiner Zeit stand. Letzteres hatte er schon 1618 als Bischof beurkundet, als er den Gläubigen seiner Diözese eine Schrift zusandte, die er 1626 wieder auflegen liess, und in welcher sich unter andern folgende Stelle findet: „La magie est un art de produire des effets par la puissance du diable; sorcellerie ou maléficie est un art de nuire aux hommes par la puissance du diable. Il y a cette différence entre la magie et la sorcellerie, que la magie a pour fin principale l'ostentation, se faire admirer; et la sorcellerie la nuisance[175].

Louis Gaufridy[176], Benefiziatpriester an der Kirche des Accoules zu Marseille, galt, wie eine aus der Feder seiner Feinde geflossene Geschichtserzählung sagt, für den frömmsten Mann auf Erden und sah seinen Beichtstuhl besonders vom weiblichen Geschlechte umdrängt. Plötzlich hört man von Exorzismen, die der Dominikaner Michael, Prior von St. Maximin, an einigen Nonnen des Ursulinerinnenklosters vornimmt. Die Teufel Beelzebub, Asmodeus, Leviathan u. a. reden aus ihnen, weissagen vom Antichrist und vom jüngsten Tage und erzählen ganz besonders vom Priester Gaufridy schreckliche Dinge. Derselbe, sagen sie, habe sich mit Leib und Seele dem Teufel verschrieben, um Ansehen und Weibergunst zu erlangen: er sei König der Zauberer in Hispanien, Frankreich, England, in der Türkei und in Deutschland, und sein Hauch bezaubere die Frauen, wenn er dieselben missbrauchen wolle, unwiderstehlich. So habe er die jüngste unter den Nonnen, Magdalene de la Palud, verführt, zum Hexentanze mitgenommen und zum Abfalle bewogen; als dieselbe aber reumüthig ins Kloster zurückgekehrt, habe er ihr und ihren Gefährtinnen Plageteufel zugesandt, um sie zu besitzen und zu martern. Nun war zwar in Marseille die allgemeine Stimme, dass Gaufridy dessen unschuldig sei und nur aus Missgunst vom Pater Michael verschrieen werde. Doch kam die Sache vor das Parlament von Aix, wo Magdalene, nachdem der Präsident ihr das Leben zugesagt, ein umständliches Bekenntniss über die zauberischen Schändlichkeiten Gaufridy's ablegte. Dieser ward verhaftet, von einigen Amtsärzten in Gegenwart des erzbischöflichen Vikars der Nadelprobe unterworfen und mit Magdalene, die sich, bei fortdauernden unkeuschen Angriffen der Teufel, des geistlichen Beistands der Dominikaner und Kapuziner erfreute, confrontirt. Gaufridy schwur bei Gott und den Heiligen, dass er falsch angeklagt sei. Magdalene bekam indessen neue, noch heftigere Anfälle, und die Teufel Beelzebub und Verrine bezeugten aus der Besessenen, dass Gaufridy als Fürst der Zauberer weit schlimmer gewesen sei, als der Teufel selbst. Hierin fand das Parlament genugsamen Grund, dem Angeklagten das Leben abzusprechen; er wurde, um Nennung seiner Complicen zu erpressen, die man als Hunde und Eulen schaarenweise um das Gefängniss heulen hörte, gefoltert, dann degradirt und am 30. April 1611 auf dem Dominikanerplatze zu Aix lebendig verbrannt. Bald nach seinem Tode erschien eine umständliche Darstellung dieser Teufelsgeschichten, wie man sie eher bei einem Cäsarius von Heisterbach, als im Jahrhundert Ludwig's XIV. suchen würde. Auch liess man ein angeblich von Gaufridy gethanes Geständniss drucken, welches der Mercure Français von 1617 aufnahm. Dasselbe mag das Detaillirteste sein, was wir aus französischen Prozessen besitzen, und ist nicht nur in allen Hauptpunkten, sondern auch in den meisten Nebendingen denen der spanischen, englischen, deutschen, italienischen und schwedischen Hexen vollkommen gleich. Bemerkenswerth ist nur, dass im Pactum sowohl bei Gaufridy, als bei Magdalene de la Palud noch die seltenere Form des Chirographums mit Blut vorkommt[177].

Wenden wir uns noch zu einer zweiten Geschichte von Besessenen, die ebenfalls in einem Ursulinerinnenkloster spielt[178]. Zu Loudun, in der Diözese von Poitiers, lebte der Priester Urbain Grandier im Besitze zweier Präbenden; er verdankte dieselben nicht Familienverbindungen in der Stadt selbst, wo er fremd war, sondern der Protektion der Jesuiten zu Bordeaux, in deren Schule er sich ausgezeichnet hatte. Grandier war schön, kenntnissreich und gewandt, aber hochfahrend, sarkastisch und wegen seiner Neigung zum weiblichen Geschlechte von Ehemännern und Vätern gefürchtet. Darum fehlte es ihm nicht an Neidern und Feinden. Der königliche Prokurator Trinquant, aufgebracht über die heimliche Niederkunft seiner Tochter, die ein dumpfes Gerücht mit Grandier in Verbindung brachte, vereinigte sich mit etlichen seiner Verwandten, Priestern und Beamten, die zum Theil schon wegen verlorener Prozesse auf Grandier erbost waren, zum Sturze desselben. Man beschuldigte ihn vor dem Bischofe der Gottlosigkeit, vielfacher Unkeuschheit und sogar mitten in seiner Kirche verübter Nothzucht. Auf öffentlicher Strasse kam es zu Zänkereien, und Grandier wurde in seinem Priesterornate durchgeprügelt. Während er nun in Paris Genugthuung suchte, verordnete der Bischof von Poitiers, der eines Dienstvergehens wegen in der Hand des Complottes war, seine Verhaftung (22. Oktober 1629). Obwohl es an allen Beweisen fehlte, so wurde Grandier dennoch vom Offizialate zur Busse verurtheilt und der Ausübung geistlicher Funktionen zu Loudun auf immer für unfähig erklärt. Er appellirte, und die Sache ward vor den königlichen Gerichtshof zu Poitiers verwiesen. Es ergab sich, dass selbst falsche Zeugnisse abgelegt worden waren; Grandier wurde daher freigesprochen und vom Erzbischof von Bordeaux, Henri Escoubleau de Sourdis, in seine Aemter wieder eingesetzt. Die Versetzung verschmähend, welche ihm der Erzbischof zur Vermeidung weiterer Verdriesslichkeiten anbot, zog er jedoch mit einem Lorbeerzweige in der Hand zu Loudun ein, erhob Entschädigungsklagen gegen seine Feinde und reizte diese bei jeder Gelegenheit durch ungemessenen Hohn.

In dieser Stadt war vor wenigen Jahren ein Ursulinerinnenkloster gestiftet worden; die Nonnen desselben waren noch arm und wohnten in einem gemietheten Hause, in welchem sie eine Pension hielten. Doch waren etliche unter diesen Damen munterer Laune und hatten sich bereits mehrfach das Vergnügen gemacht, ihre älteren leichtgläubigeren Schwestern durch Gespenstererscheinungen zu necken. Jetzt verbreitete sich in der Stadt das Gerücht, dass der Pater Mignon, Beichtvater des Klosters, der schon früher gegen Grandier im Bunde gewesen war, etliche von bösen Geistern besessene Nonnen fleissig exorzisire. Die Wahrheit war, dass er dieselben durch mancherlei Vorspiegelungen vermocht hatte, sich zu einer höchst ruchlosen Rolle abrichten zu lassen. Als sie die nöthige Fertigkeit erlangt hatten, lud er einige Magistratspersonen unter der Anzeige, dass eine der Nonnen von einem lateinischredenden Teufel besessen sei, zum Augenschein ein. Kaum bemerkte die Oberin (Domina) die eingeführte Behörde, so sprang sie unter Zuckungen auf, grunzte wie ein Schwein, kroch unter das Bett und geberdete sich auf das Seltsamste. Mignon und seine Gehülfen, Mönche aus dem von Grandier heftig befehdeten Carmeliterinnenkloster, ergriffen sie, und ersterer richtete an den aufschürigen Teufel die Frage: Propter quam causam ingressus es in corpus hujus virginis? Antwort: Causa animositatis. Frage: Per quod pactum? Antwort: Per flores. Frage: Quales? Antwort: Rosas. Frage: Quis misit? Antwort: Urbanus (dieser Name wurde zögernd und stockend ausgesprochen). Frage: Dic cognomen! Antwort: Grandier. Frage: Dic qualitatem! Antwort: Sacerdos. Frage: Cujus ecclesiae? Antwort: Sancti Petri. Frage: Quae persona attulit flores? Antwort: Diabolica! — Hierauf kam die Nonne wieder zu sich selbst und betete. Mignon aber nahm die beiden Magistratspersonen bei Seite und machte ihnen bemerklich, dieser Fall habe viele Aehnlichkeit mit der Sache des zu Aix verbrannten Pfarrers Gaufridy. Dergleichen Scenen wiederholten sich an den folgenden Tagen vor einer Schaar von Neugierigen. In einer derselben entstand das Geschrei, eine Katze sei durch den Schornstein herabgekommen; man suchte, fand eine Katze auf dem Betthimmel, brachte sie auf das Bette der Oberin, und einer der Exorzisten beschwor sie unter vielfacher Bekreuzung. Manche unter den Umstehenden wollten indessen in dem Thiere nur eine der wohlbekannten Klosterkatzen erkennen. Zuletzt verkündete man für den folgenden Tag die definitive Austreibung der Teufel, und als das Gericht zur bestimmten Stunde erschien, um ein Protokoll darüber aufzunehmen, ward es an der Thüre mit der Nachricht empfangen, die Sache sei bereits zu Ende.

Mittlerweile hatte sich Grandier beim königlichen Baillif und beim Bischof von Poitiers über Verleumdung beklagt; dieser jedoch gab ihm kein Gehör, und als jener die Exorzismen durch die bisherigen Priester ohne die Gegenwart des Gerichts verbot, gehorchten weder die Nonnen, noch die Exorzisten, sondern beriefen sich auf den Bischof. Bald fing ein zweiter Akt der Besessenheiten an, und obgleich sich die Teufel mit ihrem Latein und Weissagen schmachvoll blamirten, so nannten sie doch Grandier's Namen deutlich genug, um den Mann in immer ärgeres Geschrei zu bringen. Das Schlimmste für diesen war, dass auch ein Offizier zu Loudun, der bei Richelieu etwas vermochte, zu seinen Feinden hielt. Grandier's Klagen wurden nirgends gehört. Dem plumpen Betruge arbeitete nur der Baillif entgegen, der mehrmals die Nonnen so verwirrte, dass die Exorzisten mit Schimpf bestanden. Doch predigten diese mit Salbung über den Unglauben, der die Wunder Gottes und die Herrlichkeit der katholischen Kirche in dem Geschehenen nicht erkennen wolle, und sie erhielten neuen Muth, als ihnen der Bischof noch zwei Helfer sandte. Die Sache sollte eben von Neuem angehen, als der Erzbischof bei einem zufälligen Besuche in der Nachbarschaft seinen Arzt mit gemessenen Instruktionen zur Beobachtung nach Loudun schickte. Jetzt hatten die Besessenheiten auf einmal ein Ende, und der Prälat erliess auf Grandier's Bitte für den Fall der Wiederkehr Bestimmungen hinsichtlich der Behandlung der Nonnen, welche vorerst weder diesen, noch ihren bisherigen Seelenärzten angenehm sein konnten. (Anfang 1632.)

Mignon und die Nonnen lebten bereits in tiefer Verachtung, letztere auch, weil die Kostgänger ausblieben, in Dürftigkeit, als der Staatsrath von Laubardemont, eine Kreatur Richelieu's, in Loudun eintraf, um einem königlichen Befehle zufolge die Schleifung des dasigen Schlosses zu leiten. Dieser Mann war ein Verwandter der Domina und wurde bald in das Interesse der Verschworenen gezogen. Man vereinigte sich, Grandier als den Verfasser eines Pasquills[179], das kurz zuvor zu Gunsten der Königin Mutter gegen Richelieu erschienen war, zu bezeichnen. Kaum war Laubardemont wieder in Paris, so begannen die Besessenheiten in noch grösserem Style, als zuvor; nicht nur sämmtliche Nonnen, sondern auch weltliche Jungfrauen in der Stadt und Umgegend wurden heimgesucht, und man verbreitete unter dem Titel: la Démonomanie de Loudun eine Schrift, worin die Einzelheiten der wunderbaren Ereignisse dargestellt wurden. Da, gegen das Ende des Jahres, erschien plötzlich Laubardemont als königlicher ausserordentlicher Untersuchungs-Commissär für alle früheren und gegenwärtigen Vergehen Grandier's; seine Vollmachten waren die ausgedehntesten und schnitten sogar die Appellation ab. Er begann sein Geschäft mit Grandier's Verhaftung und der Wegnahme seiner Papiere, unter welchen sich indessen nichts Anstössiges fand, als eine Abhandlung über den Cölibat. Hiergegen appellirten die Verwandten, und das pariser Parlament genehmigte die Appellation, ohne dass darum Laubardemont in seinem Gange sich hemmen liess. Grandier's Feinde hatten gewonnenes Spiel: sie waren seine Richter und Wächter, fungirten als Exorzisten, Experten und Zeugen.