Die Zahl der beschwörenden Priester mehrte sich jetzt von Tag zu Tag. Die Mönche Frankreichs, den Pater Joseph an der Spitze, verhandelten damals stark den vom Kapuziner Tranquille aufgestellten Satz, dass der Teufel, wenn er ordnungsmässig beschworen werde, sich gezwungen sehe, die Wahrheit zu sagen. Dieser Satz war nicht nur für mancherlei Inquisitionszwecke, sondern auch wegen seiner Anwendung in der Beweisführung für angefochtene Kirchendogmen von praktischer Bedeutung. In der Hoffnung, durch die Besessenen von Loudun die Frage zur Entscheidung zu bringen, strömten Mönche verschiedener Orden dahin zusammen. Auch der Pater Joseph hatte sich incognito eingefunden; da er aber die Sache allzu plump angelegt fand, um nicht in der öffentlichen Meinung zu verunglücken, so zog er sich frühzeitig zurück und überliess geringeren Geistern die Gefahr der Schande. Diese konnte nicht ausbleiben, da viele der gleichsam in Programmen vorherverkündigten Taschenspielerstücke gänzlich scheiterten. Einst war angesagt, dass am folgenden Tage der Teufel während der Exorzismen dem Herrn von Laubardemont den Hut vom Kopfe nehmen und so lange in der Luft schweben lassen werde, als man ein Miserere singe. Die Exorzismen wurden bis zum Abend verlängert, Laubardemont sass etwas abgesondert unter dem Gewölbe; die angekündigte Scene konnte aber nicht aufgeführt werden, weil etliche neugierige Zweifler unter das Kirchendach vorgedrungen waren und daselbst einen Burschen ertappt hatten, der nur auf die Dämmerung wartete, um mittelst eines Angelhakens, der an einem Faden durch ein Loch der Decke hinabgelassen werden sollte, das diabolische Schweben des Hutes zu bewerkstelligen. Vornehme Fremde, die gekommen waren, reisten jetzt murrend und kopfschüttelnd ab. Da erschien der Bischof von Poitiers persönlich, um gegen den Unglauben zu predigen, und die Exorzisten verkündigten, dass es eine Beleidigung Gottes, des Königs und des Kardinals Richelieu sei, nicht an die Wahrheit der Besessenheiten zu glauben. „Dieses ist es, — schrieb der Pater Tranquille, — dass wir sagen können, dieses Unternehmen sei Gottes Werk, weil es ein Werk des Königs.“ Die überaus schamlosen Reden und Geberden der Besessenen hatten beim Volke Unwillen erregt; auch davon zu reden wurde durch öffentlichen Anschlag und durch Verkündigung von der Kanzel verboten.
Mittlerweile war Grandier verhört, confrontirt und der Nadelprobe unterworfen worden. Man hatte bei der letzteren da, wo nach der Aussage der Nonnen das Stigma sein sollte, das runde Ende der Sonde angesetzt, an den übrigen Körpertheilen dagegen die Spitze bis auf den Knochen eingebohrt, um ihn zum Schreien zu bringen. Falsche Zeugen waren verhört worden, und selbst der Protokollfälschung hatte man sich nicht geschämt. Grandier's Dokumente aus den früheren Händeln befanden sich in Laubardemont's Verwahrung; sein Bruder, ein Parlamentsadvokat, war durch Verhaftung unschädlich gemacht, der wackere Baillif mit Frau und Kind selbst der Zauberei beschuldigt. Was half es, dass jetzt einige der missbrauchten Nonnen ihre Aussagen widerriefen und unter Thränen der Reue betheuerten, dass sie nur Werkzeuge der niederträchtigsten Kabale gewesen? Die Geistlichen versicherten, dass nur der Teufel aus ihnen rede, und zwar diessmal nicht die Wahrheit. Eine zahlreiche Commission trat zusammen, das Endurtheil zu sprechen, dessen Inhalt nicht zweifelhaft sein konnte. In dieser Noth richtete die Bürgerschaft von Loudun eine Bittschrift unmittelbar an den König, stellte ihm die Gefahr vor, die jeder Rechtliche laufe, wenn das Prinzip durchginge, auf die angeblichen Aussagen des Teufels ein peinliches Urtheil zu gründen, und bat um Ueberweisung der Sache an das Parlament von Paris. Hierauf antwortete die Commission, nicht der König, mit Cassirung der Supplik, die einer aufwieglerischen Versammlung „der meisten Einwohner der Stadt, so der sogenannten reformirten Religion zugethan, und anderer Handwerksleute“ ihren Ursprung verdanke, verordnete eine Untersuchung und verbot fernere Schritte der Art bei schwerer Strafe.
Grandier sah sein Ende nahen. Er hatte in dem ganzen Prozesse nichts zu bekennen gehabt, als die Autorschaft hinsichtlich des bei ihm gefundenen Traktats gegen den Cölibat. Sein Benehmen war resignirt, aber die von ihm eingereichte Vertheidigungsschrift strafte in unverhülltem Unwillen die Ungerechtigkeit des gegen ihn gerichteten Verfahrens. Am 18. August 1634 sprach die Commission folgendes Urtheil: „Wir haben kund gethan und thun kund, dass besagter Urbain Grandier gebührender Weise des Lasters der Zauberei und Hexerei und der Besessenheit der Teufel, die durch sein Verursachen einigen Ursulinerinnen aus dieser Stadt Loudun und einigen weltlichen Personen begegnet, nebst andern hieraus hervorgegangenen Uebelthaten und Lastern angeklagt und überführt sei. Zur Abbüssung derselben haben wir diesen Grandier verdammt und verdammen ihn, mit entblösstem Haupte, einen Strick um den Hals und eine brennende Fackel von zwei Pfunden in der Hand, vor der Hauptthüre von St. Peter auf dem Markte und vor der Kirche der heiligen Ursula Busse zu thun und daselbst auf den Knieen Gott, den König und die Gerechtigkeit um Vergebung zu bitten. Und wenn dieses geschehen ist, so soll er auf den Platz des heiligen Kreuzes geführt werden und daselbst an einem Pfahl über einem Scheiterhaufen, welchen man zu diesem Zwecke aufrichten wird, angebunden, auch sein Leib lebendig nebst den Bündnissen und zauberischen Zeichen, die bei den Akten aufgehoben sind, und nebst dem Buche, das er gegen das uneheliche Leben der Geistlichen aufgesetzt hat, verbrannt und seine Asche in die Luft gestreut werden. Wir haben auch kund gethan und thun hiermit kund, dass alle und jede seine Güter dem König sollen heimgefallen und confiszirt sein, jedoch so, dass davon die Summe von hundertundfünfzig Livres vorausgenommen werde, damit man dafür eine kupferne Platte ankaufen möge, in welche der Inhalt gegenwärtigen Urtheils eingegraben und dieselbe alsdann an einem erhabenen Orte in besagter Ursulinerinnenkirche zu immerwährendem Gedächtniss aufgehoben werde. Und bevor man zur Vollstreckung des gegenwärtigen Urtheils schreite, verordnen wir, dass besagter Grandier wegen Nennung seiner Mitschuldigen auf die ordentliche und ausserordentliche Tortur gebracht werde.“
Grandier hörte diese Sentenz mit ruhiger Würde, überstand die Folter mit Ausdauer, obgleich man ihm die Beine zwischen zwei Brettern in qualvollster Weise zusammenkeilte, und erklärte, dass er sich nichts vorzuwerfen habe als einige längst gebüsste Fleischesverirrungen, die besessenen Nonnen aber in seinem Leben nicht gesehen habe. Nach der Folter war Laubardemont über zwei Stunden bei ihm und suchte ihn zur Unterzeichnung einer ihm vorgelegten Schrift zu überreden. Grandier schlug diess standhaft ab. Wahrscheinlich war es ein solches Bekenntniss, wie dasjenige, welches wir noch von Gaufridy besitzen, und einige Strafmilderung mochte der Preis der Selbsterniedrigung sein. Am Abend desselben Tags wurde das Urtheil vollstreckt, nur dass der Unglückliche wegen Zerschmetterung seiner Beine nicht, wie der Buchstabe wollte, auf den Knieen, sondern auf dem Leibe liegend seine Busse that. Auf dem Scheiterhaufen wollte er zum Volke reden; die Exorzisten aber schütteten ihm eine Fluth von Weihwasser ins Gesicht, und als die Wirkung desselben vorüber war, gaben sie ihm Judasküsse. Grandier nannte sie selbst so. Wiederholt verlangten sie Bekenntnisse, und als diese nicht erfolgten, geriethen sie in so heftigen Zorn, dass sie die vom Propsteirichter zugestandene Erdrosselung vor dem Anzünden des Holzstosses zu vereiteln suchten. Sie knüpften in die Schnur, die dem Scharfrichter übergeben wurde, Knoten, dass sie nicht zulaufen konnte, und der Pater Lactantius übernahm selbst das Amt des Henkerknechts, indem er eiligst den Brand ins Holz warf. Grandier rief: „Deus meus, ad te vigilo, miserere mei, Deus!“ Seine Stimme wurde von den Kapuzinern unterdrückt, die abermals den Inhalt ihrer Weihkessel auf sein Gesicht ausgossen.
Nach dem Tode des Unglücklichen hörten die Exorzismen noch immer nicht auf. Wir gedenken indessen dieselben nicht weiter zu verfolgen. Nur verdient noch bemerkt zu werden, dass einst die Abendmahlshostie in dem Munde einer Besessenen blutig erschien und die Teufel, obgleich mit grossem Widerstreben, für die Transsubstantiation Zeugniss ablegten. Laubardemont nahm den Reformirten einen Kirchhof und ein Schulhaus ab, um beides an die Ursulinerinnen zu schenken, die ausserdem durch die Geschenke der Gläubigen sich eine sorgenfreie Existenz gesichert sahen. Der Pater Lactantius starb in Verzweiflung und Raserei; an seiner Stelle übernahm der Jesuit Surin die Exorzismen. Zahlreiche Schriften erschienen zur Erbauung des Publikums. Der Gedanke, das Zeugniss des Teufels für dogmatische und Inquisitionszwecke zu Ehren zu bringen, rief auch an andern Orten ganz ähnliche Scenen hervor, unter welchen jedoch einige sogleich in der Geburt erstickten. So war man eben im Begriff, die Teufel Beelzebub, Barrabas, Carmin und Gilman aus dem Leibe eines Mädchens in der Wallfahrtskapelle U. l. Frauen zu Roquefort, im Gebiet von Avignon, auszutreiben, als Mazarin, damals päpstlicher Vizelegat, durch einfache Androhung weltlicher Strafen die Teufel und ihre Beschwörer auf einmal zur tiefsten Ruhe brachte. Eine Beschwörung zu Chinon endete mit öffentlichem Skandal, und Richelieu, der schon bald nach Grandier's Tode den Exorzisten das bisher bezogene Salar zurückbehalten hatte, fand es endlich an der Zeit, alle weiteren Wunderthaten der frommen Väter ernstlich zu verbieten.
Im achtzehnten Jahrhundert schrieb La Menardaye zur Vertheidigung der Exorzismen von Loudun und veröffentlichte eine Abschrift derjenigen Urkunde, durch welche sich Grandier dem Teufel verschrieben haben soll[180]. Das Original, sagt er, werde, mit dem Blute des Zauberers unterschrieben, in der Hölle aufbewahrt. Neugierige finden ein Facsimile desselben, so wie des vom Teufel zur Erwiederung ausgestellten Reverses als Beilage im ersten Bande von Collin de Plancy's Dictionnaire infernal. Beide Stücke sollen sich nach der Versicherung des Herausgebers vor der Revolution in den Archiven von Poitiers befunden haben.
In der zweiten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts legte der Doctor der Theologie und Pfarrer zu Vibrai, Jean Baptiste Thiers, die Ueberzeugung der gebildeten Stände Frankreichs von dem Hexenwesen in einem vierbändigen Traité des superstitions, qui regardent les sacremens (Paris, 1679) dar, welches Werk 1741 schon die vierte Auflage erlebte. Doch gehört nur der erste Band des Werkes, in welchem der Verfasser alle kirchlichen Verbote der Zauberei zusammenstellt, und die „schwarze Magie“ zwar als nichtige Thorheit aber auch als schwerstes Verbrechen zu erweisen sucht, hierher. Die folgenden Bände enthalten unter dem Titel des „Aberglaubens“ nichts anderes, als eine Zusammenstellung derjenigen auf die sieben Sakramente der katholischen Kirche bezüglichen Lehren, welche von dieser als Irrlehren verworfen sind.
Von Schweden ist es nicht bekannt, dass es vor dem dreissigjährigen Kriege oder während desselben Zauberer verbrannt habe; man weiss sogar, dass Christina und ihre Generale solche Verfolgungen in den deutschen Landen hemmten. Aber jetzt, ganz kurz vor der Krise des Uebels, war es, als hätte das kalte, lutherische Volk dem Aberglauben den zurückbehaltenen Tribut mit einem Male nachzahlen sollen. Der Prozess von Mora und Elfdale im Jahr 1669 ist einer der furchtbarsten, welche die Geschichte kennt[181]. Kinder waren es, die in ihm die Hauptrolle spielten.
Bei mehreren Kindern der Kirchspiele Elfdale und Mora in Dalecarlien zeigten sich auffallende Erscheinungen: sie fielen in Ohnmachten und Krämpfe und erzählten bald im gewöhnlichen Zustande, bald in einer Art von Paroxysmus von einem Orte, den sie Blakulla nannten und wohin sie von den Hexen mitgenommen worden seien, um dem daselbst gefeierten Sabbath beizuwohnen. Hierselbst behaupteten sie zuweilen vom Teufel Schläge erhalten zu haben, und leiteten von denselben ihre Kränklichkeit ab. Ein unmässiges Geschrei erhob sich jetzt in ganz Dalecarlien gegen die Hexen, und vom Hofe ward eine Commission gesendet, um die Sache zu untersuchen. Dieselbe verhaftete alsbald eine Menge von Weibern und verhörte an dreihundert Kinder. Letztere gaben mit mehr oder weniger Uebereinstimmung ein höchst tolles Bild von den Gräueln des Hexensabbaths und sagten den mit ihnen confrontirten Weibern die seltsamsten Dinge ins Gesicht. Sie sagten aus, wenn sie den Teufel anriefen, so erscheine derselbe in der Gestalt des tollen Andreas im grauen Rocke mit roth und blau gewirkten Strümpfen, mit einem rothen Barte und mit einem hohen Hute, der mit Schnüren von mancherlei Farbe verziert sei. Dabei trage er Kniebänder von bedeutender Länge. Er schmiere die Kinder mit einer Salbe ein, setze sie auf eins seiner Thiere, und fahre mit ihnen fluggs gen Blakulla, wo ein Palast stehe, in dessen Hofe die Thiere, von denen sie hingetragen wären, weideten, und in dessen Gemächern die opulentesten Gastmähler und wildesten Ausschweifungen stattfänden. Etliche der Kinder sprachen auch von einem weissen Engel, der ihnen verboten habe das zu thun, wozu der Teufel sie anreize, indem er hinzufüge, dass dieses teuflische Treiben keinen langen Bestand haben werde. Dieser gute Engel stellte sich auch bisweilen an den Eingang des Blakullahauses zwischen die Kinder und die Hexen, die letzteren zurückweisend, damit die Kinder eintreten könnten. — Von den Eltern erfuhr die Commission, dass die Kinder Nachts in den Armen derselben und in den Betten gelegen hätten, wenn sie am Morgen von ihren nächtlichen Fahrten erzählten. — Mittelst der Folter machte sich die Commission den ganzen Sachverhalt klar. Nach ihrem Verdikt wurden vierundachtzig Erwachsene und fünfzehn Kinder verbrannt, sechsunddreissig Kinder wurden während eines Jahres allwöchentlich einmal an den Kirchthüren ausgepeitscht und zwanzig der Kleinsten nur an drei aufeinander folgenden Tagen gezüchtigt und siebenundvierzig andere Personen von der Instanz entbunden.
Das Bekenntniss der Verurtheilten gibt im Ganzen das Gewöhnliche von den Hexentänzen, in einzelnen Zügen nur noch mehr ins Fratzenhafte gezerrt, als anderwärts. Der Teufel erscheint in höchst bunter, bänderreicher Tracht, führt die Hexen durch die Luft nach Blakulla und züchtigt sie, wenn sie nicht wenigstens fünfzehn oder sechszehn Kinder mitbringen. Um den letzteren einen bequemen Sitz zu bereiten, verlängern sie den Rücken ihres Bockes durch eine in dessen Hintertheil gesteckte Stange. Zu Blakulla wird in des Teufels Namen getauft, geschmaust, getanzt und gebuhlt. Der Teufel prügelt oft Hexen und Kinder, zuweilen ist er gnädig, spielt auf der Harfe, lässt sich, wenn er krank ist, von den Hexen schröpfen und ist sogar einmal bei einem solchen Anfalle auf kurze Zeit gestorben. Er hat auch leibliche Söhne und Töchter zu Blakulla verheirathet, die aber statt natürlicher Kinder nur Schlangen, Eidechsen und Kröten erzeugen.