Dieses Alles protokollirten die Commissarien, sprachen das Urtheil und kehrten, von dem Danke der Thalmänner begleitet, nach Hofe zurück. Im Lande betete man sonntäglich in den Kirchen um ferneren Schutz gegen die Macht des Teufels; König Karl XI. aber äusserte später gegen den Herzog von Holstein: „seine Richter und Commissarien hätten auf vorgebrachten eindringlichen Beweis mehrere Männer, Weiber und Kinder zum Feuertode verurtheilt und hinrichten lassen; ob aber die eingestandenen und durch Beweisgründe bestätigten Handlungen wirkliche Thatsachen oder nur die Wirkung zügelloser Einbildungskraft gewesen, sei er bis jetzt nicht im Stande zu entscheiden.“
Da uns ausser den allgemeinen Berichten bei Glanvil, Bekker und Hauber keine Schriften über dieses merkwürdige Ereigniss zugänglich gewesen sind, so müssen wir uns eines bestimmten Urtheils über den eigentlichen Anfang und Verlauf der Sache begeben. Doch scheint Walter Scott's Vermuthung, dass der ganze Blakulla-Lärm von der Verstellung einiger boshaften Buben ausgegangen sei, für die Erklärung des Ganzen nicht weniger unzulänglich, als die andere, nach welcher Alles auf Fieberträumen kranker Kinder und der Leichtgläubigkeit ihrer Eltern beruht haben soll. Dreihundert Kinder, zum Theil von sehr zartem Alter, können die Gleichmässigkeit ihrer detaillirten Bekenntnisse weder aus boshaften Collusionen, noch aus übereinstimmenden Delirien geschöpft und bewahrt haben. Hier bleibt die Suggestion — von wem sie auch gekommen sein mag — die einzig mögliche Vermuthung und klagt die Richter und Commissarien nicht weniger einer sträflichen Verletzung der Rechtsformen, wie einer über alle Massen gewaltigen Geistesfinsterniss an.
Aus dem Munde eines reisenden Schweden, der mit zu Gericht gesessen hatte, berichtet Thomasius, dass die Juristen Anfangs Anstand genommen hatten, auf das Gerede unmündiger Kinder eine Untersuchung zu gründen; die Geistlichen aber bestanden darauf, indem sie behaupteten, dass der heilige Geist, der immer die Ehre Gottes gegen das Reich des Teufels vertheidige, nicht zugeben würde, dass die Knaben lögen; denn es heisse im Psalm: „Aus dem Munde der jungen Kinder und Säuglinge hast du dir deine Macht zugerichtet, dass du vertilgest den Feind und die Rachgierigen.“ Erst als schon viele Unschuldige verbrannt waren, gelang es einem der weltlichen Assessoren, den Theologen durch eine angestellte Probe den Beweis zu führen, dass der heilige Geist nicht aus den Kindern redete. Er versprach nämlich mit Vorwissen seiner Collegen einem unter den Knaben einen halben Thaler und bestimmte ihn dadurch, seine Denunziation von einer ehrbaren Person alsbald auf eine andere überzutragen[182].
Sollen wir fortfahren in unserer Rundreise? Noch könnte manche seltsame Geschichte erzählt werden. Es liesse sich ausser vielem Andern berichten, wie mit Mazarin's Billigung die Pförtnerin im Kloster zu Louviers exorzisirt und dann als Buhlerin des Teufels eingemauert wurde[183]; wie die Schweizer im Begriffe waren, einen Marionettenmann zum Tode zu führen; wie eine Chambre de la tournelle zu Aix den Naturforscher Jean Pierre d'Orenson zum Galgen verurtheilte, weil er ein Experiment über die Harmonie der Töne an einem Skelet angestellt hatte; oder wie noch 1670 zu Haye du Puis auf Anstehen des General-Prokurators an dem Pfarrer von Coignies die Nadelprobe vorgenommen und das Hexenmal gefunden wurde. Wir könnten dann weiter durchmustern, was sich in Dänemark, Preussen, Polen, Ungarn und Italien, in Spanien und Portugal, ja in Goa und Mexiko begab; aber wir würden nichts Neues sehen und vor Erreichung des Ziels ermüden an dem überall wesentlich gleichen Grundcharakter in Glauben, Verfahren und Strafe, bei unbedeutenden lokalen Modifikationen. Und diese ermüdende Wanderung würde nicht einmal mit dem traurigen Troste enden, dass in jenem Jahrhundert ausser England irgend eine Nation die unserige in der Anzahl der Opfer eingeholt oder überboten hätte.
Wenden wir uns lieber zur Geschichte der allmählichen Abnahme und Heilung der Seuche!
DREIUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
Bekämpfung und Vertheidigung des Glaubens an Hexerei und der Hexenverfolgung während des siebenzehnten Jahrhunderts in Deutschland.
a) Die drei Jesuiten Adam Tanner, Paul Leymann und Friedrich Spee.