§. 3. Ziehet aber der Magistrat diese Sache als ein schwer und gefährlich Werk weiter in Bedenken, so schickt die Obrigkeit einen Inquisitorem oder Commissarium; ob dann gleich derselbige aus Unverstand oder erhitztem Gemüthe der Sachen etwas zu viel thut, so muss dennoch dasselbige nicht unrecht gethan heissen, sondern dem gibt man den Namen eines gottseligen Eiferers zu der Gerechtigkeit, und derselbe gerechte Eifer wird durch die Hoffnung des guten Genusses oder Salarii so viel mehr entzündet und unterhalten, sonderlich wann der Commissarius bedürftig ist und ihm auf jedes Haupt eine gewisse Summa von Thalern pro salario zugelegt wird und ihm ausserdem noch frei stehet, von den Bauern ein und andere Steuer zu fordern. Trägt sich's dann zu, dass etwa ein besessener oder wahnwitziger Mensch von einer armen Gaja ein verdächtiges Wort geredet, oder das heutige allzu gemeine lügenhaftige Gespräch auf sie fället, so ist der Anfang gemacht und muss dieselbe herhalten.

§. 4. Damit es aber nicht scheine, als ob man auf diess blosse Geschrei und ohne andere Indicia also prozedire, so ist alsbald ein unfehlbar Indicium vorhanden, und das aus diesem Fallstrick: Entweder Gaja hat ein böses, leichtfertiges, oder ein frommes, gottseliges Leben geführt. Ist jenes, so ist's ein grosses Indicium, dann wer böse ist, kann leicht böser und je länger je weiter verführet werden; ist dieses, so ist's kein geringer Indicium, dann sagen sie: so pflegen sich die Hexen zu schmücken und wollen allezeit gerne vor die Frömmsten gehalten sein. Da ist dann der Befehl, dass man mit der Gaja zu Loch solle. Und ist stracks wieder ein neues Indicium, abermals per dilemma: Entweder die Gaja gibt durch die Anlass, Wort oder Werk zu verstehen, dass sie sich fürchte, oder gebärdet und erzeigt sich unerschrocken. Spüret man dann einige Furcht oder Schrecken bei ihr (dann wer wollte sich nicht entsetzen, der da weiss, wie jämmerlich sie dero Orts gemartert werden?), so ist's abermal ein Indicium; dann (sagen sie) das böse Gewissen macht sie bang. Fürchtet sie sich nicht, sondern trauet ihrer Unschuld, so ist's wieder ein Indicium; dann (geben sie vor) das pflegen die Hexen zu thun, dass sie die Unschuldigen sein wollen, und der Teufel macht sie so muthig. Damit es aber an mehreren Indizien nicht mangele, so hat der Inquisitor oder Commissarius seine Jagdhunde zur Hand, oftmals gottlose, leichtfertige, beschreite Leute, die müssen dann auf der armen Gaja ganzes Leben, Handel und Wandel inquiriren, da es dann nicht wohl sein kann, dass man nicht etwas finden sollte, welches argwöhnische Leute nicht auf's Aergste auslegen und auf Zauberei deuten möchten. Sein dann auch vielleicht etliche, so der Gaja vorhin nicht viel Gutes gegönnt haben, die thun sich alsdann herfür, bringen quid pro quo, und ruft Jedermann: die Gaja hat gleichwohl schwere Indicia gegen sich. Darum muss die Gaja auf die Folterbank (wofern sie anders nicht selbigen Tages, da sie gefänglich angenommen, sobald ist gefoltert worden).

§. 5. Denn bei diesen Prozessen wird keinem Menschen ein Advocatus oder auch einige Defension, wie aufrichtig sie auch immer sein möchte, gestattet; dann da rufen sie, diess sei ein crimen exceptum, ein solch Laster, das dem gerichtlichen Prozess nicht unterworfen sei; ja da einer sich darinnen als Advocatus wollte gebrauchen lassen, oder der Herrschaft einreden und erinnern, dass sie vorsichtig verfahren wollte, der ist schon im Verdacht des Lasters und muss ein Patron und Schutzherr der Hexen heissen, also dass Aller Mund verstummen und alle Schreibfedern stumpf sein, dass man weder reden, noch schreiben darf. Insgemein haben gleichwohl die Inquisitores den Brauch, damit ihnen nicht nachgesaget werde, als ob sie der Gaja ihre Defension nicht zugelassen hätten, dass sie dieselbige vorstellen und sie über die Indicia examiniren (soll man's anders examiniren heissen). Ob dann gleich die Gaja die gegen sie vorhandenen Indicia sammt und sonders genugsam ablehnet, so passet man doch darauf nichts, ja man schreibt's auch wohl nicht einst an, sondern die Indicia bleiben nichtsdestoweniger auf ihrem Valor und muss die obstinata Gaja wieder zu Loch und sich besser bedenken; denn weil sie sich wohl verantwortet, so ist's ein neu Indicium; dann, wann diese keine Hexe wäre (sagen sie), so könnte sie so beredt nicht sein.

§. 6. Wann sie sich nun über Nacht also bedacht hat, stellet man sie des folgenden Morgens wieder für, und da sie bei ihrer gestrigen Antwort bleibet, so lieset man ihr das decretum torturae für, nicht anders, als ob sie gestern nichts geantwortet, noch die Indicia im Geringsten widerleget hätte. Ehe sie aber gefoltert wird, führet sie der Henker auf eine Seite und besiehet sie allenthalben an ihrem blossen Leib, ob sie sich etwan durch zaubersche Kunst unempfindlich gemacht hätte. Damit ja nichts verborgen bleibe, schneiden und sengen sie ihr die Haare allenthalben, auch an dem Orte, den man vor züchtigen Ohren nicht nennen darf, ab und begucken Alles auf's Genaueste, haben doch bisher dergleichen noch wenig gefunden. Und zwar, warum sollten sie solches den Weibern nicht thun, da sie doch der geistlichen Priester hierinnen nicht schonen? Und zwar der geistlichen Bischöfe und Prälaten Inquisitores sein in diesem Fall die besten Meister, und achtet man die päpstliche Bullam Coenae, so Päpstl. Heiligkeit gegen die ausgelassen, welche ohne Ihrer Heiligkeit Spezialbefehl gegen die Geistlichen prozediren, vor Blitz ohne Donnerschläge, und damit ja fromme Fürsten und Herren dasselbige nicht erfahren, und also dergleichen Prozess einen Zaum anwerfen, wissen Inquisitores dasselbige fein zu verhehlen.

§. 7. Wann nun die Gaja also gesenget und enthäret ist, so wird sie gefoltert, dass sie die Wahrheit sage, d. i. sich schlecht vor eine Zauber'sche bekennen soll. Sie mag anders sagen, was sie wolle, so ist es nicht wahr und kann nicht wahr sein. Man foltert sie aber erst auf die schlechteste Manier, welches du also verstehen musst, als ob sie gleich zum Schärfsten torquiret wird, so heissts doch die schlechteste Art in Respekt und Erwägung deren, die nachfolgen sollen. Bekennet nun die Gaja auf solche Manier, so geben sie vor, sie habe gutwillig und ohne Folter bekennet. Wie kann denn ein Fürst oder Herre vorüber, dass er diejenige Person nicht vor eine Hexin halten sollte, die so gutwillig und ohne Tortur bekennet hat, dass sie eine sei? Und macht man sich demnach keine ferneren Gedanken oder Beschwernung, sondern man führet sie zum Tode, wie man doch würde gethan haben, wenn sie schon nichts bekennet hätte, sintemal, wenn der Anfang des Folterns gemacht ist, so ist das Spiel gewonnen, sie muss bekennen, sie muss sterben. Sie bekenne nun, oder bekenne nicht, so gilt's gleich. Bekennet sie, so ist die Sache klar, und wird sie getödtet, denn Widerrufen gilt hier nichts; bekennet sie nicht, so torquiret man sie zum zweiten, dritten und vierten Mal, denn bei diesem Prozesse gilt, was nur dem Commissario geliebt, da hat man in diesem excepto crimine nicht zu sehen, wie lang, wie scharf, wie oftmalig die Folter gebraucht werde, hier meinet Niemand, dass man etwas verbrechen könnte, darvon man hiernächst Rechnung geben müsse. Verwendet nun etwa die Gaja in der Folter vor Schmerzen die Augen, oder starrt mit offenen Augen, so sein's neue Indicia: denn verwendet sie dieselbigen, so sprechen sie: Sehet, wie schauet sie sich nach ihrem Buhlen um. Starret sie dann, so hat sie ihn ersehen; wird sie denn härter gefoltert und will doch nicht bekennen, verstellet ihre Gebärden wegen der grossen Marter, oder kommt gar in eine Ohnmacht, so rufen sie: die lachet und schläft auf der Folter, die hat etwas gebraucht, dass sie nicht schwatzen kann, die soll man lebendig verbrennen, wie denn ohnlängsthin Etlichen widerfahren. Und da saget männiglich und auch die Geistlichen und Beichtväter, die habe keine Reue gehabt, habe sich nicht bekehret, noch ihren Buhlen verlassen, sondern demselben Glauben halten wollen. Begibt sich's denn, dass Eine oder die Andere auf der Folter stirbt, so sagt man, der Teufel habe ihr den Hals gebrochen. Derohalben so ist dann Meister Hans Knüpfauf her, schleppt das Aas hinaus und begräbt's unter den Galgen.

§. 8. Kommt aber die Gaja auf der Folter davon und ist etwan der Richter so nachdenklich, dass er sie ohne neue Indicia nicht weiter torquiren, auch nicht unbekennet hinrichten lassen darf, so lässt man sie dennoch nicht los, sondern legt sie in ein härter Gefängniss, da sie denn wohl ein ganz Jahr liegen und gleichsam einbeizen muss, bis sie mürbe werde. Denn hier gilt kein Purgirens durch die ausgestandene Tortur, wie zwar die Rechte wollen, sondern sie muss des Lasters einen Weg, wie den andern schuldig bleiben; denn das wäre den Inquisitoren eine Schande, dass sie eine Person, so sie einmal zur Haft gebracht hätten, loslassen sollten. Welchen sie einmal in's Gefängniss gebracht, der muss schuldig sein, es geschehe mit Recht oder Unrecht. Immittelst schickt man ungestüme Priester zu der Gefangenen, welche ihr oft verdriesslicher sein, als der Henker selbst. Die plagen denn das arme Mensch so lange und viel, bis sie bekennen muss, Gott gebe, sie sei eine Hexe oder nicht, rufen und schreien, dass, wenn sie nicht bekennen werde, so könne sie nicht selig oder der heil. Sakramente theilhaftig werden. Und darum hüten sich die Herren Inquisitores mit allem Fleiss, dass sie keine solchen Priester bei diesen Sachen und Prozess gebrauchen, die etwas sittsam seien, Verstand im Herzen und Zähne im Munde haben, wie ingleichen, damit ja Niemand bei das Gefängniss komme, der denen Gefangenen guten Rath mittheile, oder den Fürsten von dem Handel unterrichte. Denn ihnen ist vor nichts mehr bange, als dass etwan ihre Unschuld auf eine oder andere Weise zu Tage kommen möchte.

§. 9. Mittlerweile also die Gaja im Stankloch sitzet und von denen, die sie trösten sollten, gequälet wird, so haben hurtige und geschwinde Richter schöne Griffe und Fundament, wie sie auf sie neue Indicia zu Wege bringen und womit sie sie dermassen in's Gesicht überweisen (verstehe hinter sich), dass sie auch durch der Juristen-Fakultäten Responsum lebendig verbrennet zu werden schuldig erkennet werden muss. Etliche lassen die Gajam beschwören und bannen und setzen sie demnach in ein ander Gefängniss und lassen sie also noch eins torquiren, ob man auf solch Exorzisiren und Veränderung des Orts den stummen Teufel (wie sie meinen) von ihr bringen möchte. Bekennet sie alsdann noch nicht, so muss sie lebendig verbrennet werden. Nun möchte ich (weiss Gott!) gerne wissen, weil sowohl die, so nicht bekennet, als auch welche bekennet, Hexen sein und sterben müssen, wie doch ein Mensch, er sei so unschuldig, wie er immer wolle, sich allhier retten könne, oder wolle? O du elende Gaja! Worauf hast du doch gehofft? Warum hast du nicht, sobald du das Gefängniss betreten, gesagt, du wärest des Lasters schuldig? O du thörichtes Weib! Warum willst du so oft sterben, da du Anfangs mit einem Tode hättest bezahlen können? Folge meinem Rath und sage stracks zu, du seiest eine Hexe, und stirb; denn vergebens hoffest du, los zu werden, solches lässet der Eifer der Gerechtigkeit bei uns Teutschen nicht zu.

§ 10. So nun eine aus Unleidsamkeit der Marter fälschlich über sich bekennet, so gehet das Elend erst an, sintemal hier ist insgemein kein Mittel sich loszuwirken, sondern die Gaja muss Andere, ob sie schon von ihnen nichts Böses weiss, anzeigen, und oftmals die, welche ihr von den Inquisitoren oder Schergen in den Mund gegeben werden, oder wovon sie wissen, dass sie vorhin ein böses Geschrei haben, oder vorhin besagt oder im Gefängniss gewesen und dessen wiederum entlassen seien. Werden dann diese auch gefoltert, so müssen sie wieder Andere besagen und die aber Andere, und ist hier also kein Ende oder Aufhören. Und kommt's auf solche Manier so weit, dass die Richter entweder den Prozess fallen lassen und ihre Kunst begeben, oder aber die Ihrigen, ja sich selbst und alle Leute verbrennen müssen. Denn da fehlet's nicht, die falschen Besagungen werden sie endlich alle mit einander treffen, und werden sie auch, wann's nur zum Foltern mit ihnen kommt, alle schuldig machen. Da kommen dann deren viele mit in's Spiel, die Anfangs so hart gerufen und getrieben, dass man brennen und brühen sollte, und haben die guten Herren im Anfang sich nicht besinnen können, dass die Reihe auch an sie kommen würde, und die haben denn ihren gerechten Lohn von Gott, weil sie uns mit ihren giftigen Zungen so viel Zauberer gemacht und so viele unschuldige Menschen dem Feuer hingegeben haben. Doch thun sich nunmehr etliche Verständigere und Gelehrtere hervor, die, gleichsam aus dem tiefen Schlafe erwachend, ihre Augen aufthun, den Sachen besser nachdenken und nicht so unbesonnen ins Tausendste hineintoben.

§. 11. Und obwohl die Richter und Commissarii insgesammt leugnen, dass sie nicht auf die blossen Besagungen gehen, so ist's doch nichts damit, und ist's droben im Traktat erwiesen, dass sie damit nur ihren Fürsten und Herren einen blauen Dunst für die Nase machen; dann die Fama oder das böse Gerüchte, so sie gemeiniglich bei die Besagung ziehen, ist allezeit unkräftig und nichtig, weil dieselbe nimmermehr zu Recht erwiesen wird, und verwundert mich's, dass es noch von keinem Richter in Acht genommen worden, dass dasjenige, was Viele von den zauberischen Zeichen plaudern, gemeiniglich ein Betrug der Henker sei. Unterdessen aber und immittelst, dass die Hexenprozesse noch mit Ernste fortgetrieben und diejenigen, welche gefoltert werden, aus Unleidsamkeit der Pein auf Andere und diese wieder auf Andere bekennen müssen, da kommt's stracks aus, dass diese oder jene besagt seien (denn so heimlich pflegen's die zu halten, die bei der Folter adhibiret und gebrauchet werden) und das nicht ohne ihren Vortheil; denn daraus können sie stracks Indicia ergreifen. Und das abermals durch diese zweifache Fallthür: denn diejenigen, welche es vernehmen, dass sie besagt seien (wie es dann stracks ein offen Gerüchte wird), die nehmen entweder die Flucht zur Hand, oder halten Fuss beim Male und warten des Ihrigen. Fliehen sie, so hat sie ihr böses Gewissen fortgetrieben; bleiben sie aber, so hält sie der Teufel, dass sie nicht können wegkommen. Gehet aber Einer zu den Inquisitoren und fragt, ob's wahr sei, dass er beschwätzt sei, damit er sich bei Zeiten mit seiner rechtmässigen Defension verantworten möge, so ist's abermal ein Indicium; denn er weiss sich nicht sicher und fürchtet sich für seinen eigenen Schatten. Er mache es nun, wie er wolle, so hat er eine Klette davon, und lässt er dieses also stille hingehen, so ist's über ein Jahr ein gemein Geschrei, welches alt und stark genug ist, wann nur etliche Besagungen dazu kommen, dass man ihn desswegen zur Folter erkenne, da doch diess Geschrei erst aus der neulichen Besagung entsprossen ist.