In §. 15 wird es ausdrücklich als ein eingeschlichener und abzustellender Missbrauch bezeichnet, „dass die Leute so lange torquirt werden, bis sie etwas bekennen, welches absonderlich bei denen, so der Hexerei beschuldigt worden, gebräuchlich ist.“ — Nach der hierauf mitgetheilten „Anweisung“ soll die Peinigung nicht über eine Stunde dauern, wesshalb der Richter eine Sanduhr bei sich haben soll, die er bei dem Beginne der Tortur umzukehren hat. Auch soll die Tortur wenigstens fünf oder sechs Stunden nach dem Essen oder des Morgens ganz frühe, oder „was das Beste ist,“ Nachts vorgenommen werden, damit das Erbrechen während der Peinigung vermieden werde. Insbesondere soll, wenn der Inquisit mit einem schweren Gebrechen behaftet ist, die Tortur nicht an dem Tage, „da eine Mondverwechselung ist,“ angestellt werden, weil dann die Krankheiten heftiger hervorzutreten pflegen. Auch sei es nöthig, dass dem Inquisiten vorher ein Präservativ von einem verständigen Medico eingegeben und dergestalt dieses Uebel nach Möglichkeit zurückgehalten werde. Die Richter sollen die bei der Tortur gebrauchten Instrumente anmerken, damit diejenigen Rechtsgelehrten, an welche hernach die Prozessakten zur gutachtlichen Aeusserung verschickt werden, sicher zu erkennen vermögen, ob die Peinigung rechtmässig vollzogen, oder ob ein „Exzess“ dabei vorgekommen sei. Die Hexen sind allerdings zu fragen, ob sie Menschen oder Vieh Schaden zugefügt haben, aber man soll sie auch fragen, woher sie denn wüssten, dass der vorgekommene Schaden gerade durch sie bewirkt sei. — Wenn Hexen Andere als Mitschuldige angeben, so soll nach Kap. 3, §. 12 nachgeforscht werden, ob die Denunziation auf gutem Grunde beruht, oder ob es nur teuflische Verblendung gewesen, dahin die Beschuldigung einer Zauberin gehöre, so die Anderen auf dem Blocksberg gesehen haben wollte.
In Frankreich schlug Ludwig XIV. nicht ohne den Widerspruch des Parlaments zu Rouen 1672 die Untersuchungen in der Normandie nieder und setzte alle eingezogenen Hexen in Freiheit[216]; und obgleich er selbst wieder in einem späteren Gesetze die Zauberei unter gewissen Voraussetzungen mit der Todesstrafe bedrohte (1682), so zeigt sich doch schon darin eine Veränderung des alten Gesichtspunkts, dass hauptsächlich nur von Betrug und Missbrauch der Sakramente, nicht aber vom Teufelsbunde und vom Sabbath ausdrücklich die Rede ist[217]. Seit 1682 stockten auch in England die gerichtlichen Hinrichtungen[218]; dreissig Jahre früher hatte auch Genf seinen letzten, wiewohl zum Abschiede noch sehr krassen Prozess gesehen[219]. In Holland waren die Gerichte längst verständiger geworden[220]. Hier, wo der gelehrte Arzt und Apotheker Abraham Palingh zu Haarlem (ein Mitglied der Gemeinde der Mennoniten) 1658 mit einer gelehrten historischen Beleuchtung des Hexenwesens hervorgetreten war[221], um die Thorheit und Nichtigkeit desselben zu erweisen, suchte namentlich der Gerichtshof von Flandern durch eine Verordnung vom 31. Juli 1660 den Hexenpozess durch genauere Regelung des Prozessverfahrens einzuschränken, wobei namentlich auch bestimmt ward, dass das Nachsuchen nach dem stigma diabolicum bei angeklagten Frauen fernerhin nicht mehr durch Scharfrichter, sondern von unverdächtigen Aerzten geschehen sollte.
Mittlerweile ging die allgemeine Geistesbildung ihren Weg. In der gesammten Naturwissenschaft war kein Heil gewesen, so lange nicht Experiment und Beobachtung an die Stelle der Auctorität und des Syllogismus getreten war. Jetzt aber setzte sich die Erforschung der Materie in ihr Recht ein, um die Emanzipation des Geistes aus der Gewalt des Dämonismus vorzubereiten. Was Kepler, Galilei, Gassendi, Harvey, Guericke, Huygens u. A. geleistet haben, ist nicht bloss den mathematisch-physikalischen Wissenschaften, es ist auch der Philosophie und Humanität überhaupt dem Kulturleben zu Gute gekommen. Die grossen Geister des Jahrhunderts, Hobbes, Bacon, des Cartes, Spinoza, Leibnitz und Newton, hoben die ganze alte Methode der Wissenschaft aus den Angeln und zündeten ein Licht an, das freilich den blöden Augen gar mancher Zeitgenossen wehe that, aber den dankbaren Nachkommen desto wohlthätiger vorgeleuchtet hat. Vor diesem Lichte ist auch der Aberglauben erblichen. Auf die in jener Zeit begründeten Fortschritte der Naturkunde und Philosophie stützt sich wesentlich die spätere Umgestaltung des Strafrechts. Der empirischen, wie der spekulativen Schule, so verschieden übrigens in Prinzipien, wie in Resultaten, gebührt hier gleiches Lob; beide strebten nach Selbstständigkeit. Sobald einmal der Satz von der Bewegung der Erde und von der Existenz der Antipoden feststand, war ein wichtiges Prinzip durchgefochten. Es musste nun auch ausserhalb der Bibel und der Kirchenväter eine legitime Erkenntnissquelle für die Wahrheit geben. Die Philosophie riss sich los von der Obervormundschaft der Theologie. Vor der Erkenntniss des Naturgesetzes wich das Wunder des Aberglaubens und die Teufelei, vor der eigenen Einsicht die traditionelle Auctorität, vor einer geistigen Auffassung der Buchstabenkram; der starke, eifrige Gott der Juden, der da straft bis ins vierte Glied, machte im Herzen des Theologen demjenigen Platz, der seine Sonne aufgehen lässt über die Guten und die Bösen, und der Jurist bat dem Höchsten die Lästerung ab, die er ihm zugefügt, als er in der Bestrafung eingebildeter Verbrechen sich vermass, zur Rache für die beleidigte göttliche Majestät das Schwert zu ziehen.
Aber wie sich zwischen Tag und Nacht die Dämmerung um so länger legt, je schiefer sich eine Region der Sonne zukehrt, so durchdrang auch das geistige Licht nur langsam und unter steten Kämpfen das mit altgewordenen Verkehrtheiten überschüttete Europa.
Der gelehrte Gabriel Naudé[222], Oberbibliothekar der Mazarinschen Büchersammlung, an deren Begründung er einen hervorragenden Antheil hatte, bestritt zwar nicht in direkter Polemik das System des Zauberglaubens seiner Zeit, aber er half die geschichtliche Grundlage desselben untergraben, indem er auf dem Wege der historischen Kritik diejenigen Männer der Vergangenheit, welche als Hauptzauberer verschrieen waren, gegen diesen Vorwurf in Schutz nahm[223]. Er zeigte, wie dergleichen durch alberne Nachbeterei stehend gewordene Anklagen ursprünglich auf sehr unschuldigen Dingen, oder gar auf beneideten Verdiensten beruhten. Dichter, Politiker, Philosophen, Mathematiker und Naturforscher seien Opfer solcher Nachreden geworden. Seine Apologie verbreitet sich umständlich und mit guten gelegentlichen Bemerkungen über Zoroaster, Orpheus, Pythagoras, Numa Pompilius, Demokritus, Empedokles, Apollonius, Sokrates, Aristoteles, Plotin, Jamblich, Geber, Raymund Lullius, Arnold von Villeneuve, Paracelsus, Agrippa von Nettesheim, Roger Bacon, Trithemius, Albertus Magnus, Sylvester II., Gregor VII., den König Salomon, Virgil u. A. — Zufrieden mit der Ehrenrettung längst Verstorbener, überlässt Naudé der Einsicht seiner Zeitgenossen die Anwendung der von ihm angebahnten kritischen Methode auf die gegenwärtigen Verhältnisse.
Wenige Jahre vorher hatte der Hexenglaube einen ausserordentlich geschickten Anwalt an einem jungen Geistlichen der anglikanischen Kirche, Joseph Glanvil (1636 †1680) gefunden. — Glanvil[224], ein unabhängiger Denker, entschiedener Gegner des Aristotelismus und gewandter Schriftsteller, wurde seiner Zeit von den Einen als Vertreter kirchlicher Rechtgläubigkeit, von den Anderen als Organ des modernen Skeptizismus angesehen, und ebenso verehrt wie gehasst. In Wahrheit gehörte er zu der kleinen Zahl von Gelehrten des siebenzehnten Jahrhunderts, welche zwar an der überlieferten Dogmatik festhielten, aber es doch einsahen, dass die Zeit der Herrschaft der Auctorität abgelaufen sei, dass der Glaube sich mit der Bildung der Zeit abfinden, auf die Einwendungen der Skeptiker eingehen und sich über seine Wahrheit und Berechtigung wissenschaftlich ausweisen müsse. Um diesem Bedürfnisse der Zeit zu entsprechen und die (von aller Auctorität unabhängigen) wissenschaftlichen Grundlagen des Glaubens nachzuweisen, gab Glanvil 1661 eine Schrift über „die Nichtigkeit des Dogmatisirens“ heraus[225].
Die Veröffentlichung dieses (viel Aufsehen machenden) Buches — welches zur Einführung der induktiven Philosophie in England wesentlich beitrug und eine ganz neue Periode der Theologie zu begründen schien, — hatte zunächst für Glanvil den Erfolg, dass er zum ausserordentlichen Mitglied der Königlichen Societät erwählt wurde, und die Aufmerksamkeit Vieler auf sich zog. Zugleich kam aber Glanvil in eine wissenschaftliche Diskussion, welche ihm die rationelle Begründung des Hexenglaubens als das nächstliegende Interesse der neueren Theologie erscheinen liess. Sein Gedanke war der: „Wer das Dasein von Hexen leugnet, der leugnet auch das Dasein der Geister, und wer dieses thut, der leugnet auch das Dasein Gottes. Da nun die Hexerei diejenige Erscheinungsform der supranaturalen Welt ist, von welcher die Gegenwart, das Leben der christlichen Völker — nach dem Urtheile jedes Unbefangenen — am unmittelbarsten berührt wird, so muss der Glaube an das Supranaturale überhaupt gerade durch rationelle Begründung des Glaubens an die Hexerei neu befestigt werden.“
Glanvil war mit diesen Gedanken beschäftigt, als er mit Bestürzung erfuhr, dass die Staatsregierung einem gewissen Mr. Hunt, der als Friedensrichter in Sommerset mit einem wahrhaft wüthigen Eifer die Aufspürung und Verfolgung der Hexen betrieb, Einhalt gebot. Er schrieb daher eine Abhandlung zur Vertheidigung Hunt's und des Hexenprozesses überhaupt[226]. Dieser folgte bald eine zweite, worin Glanvil eine um jene Zeit vorgefallene Spukgeschichte von einem gespenstischen Trommler zu Tedworth dem Publikum als neuen Beweis für seine dämonologischen Ansichten vorlegte. Er nannte diese Schrift „einen Streich gegen den heutigen Sadducismus“[227]. Aber der Sadducismus in England war unbescheiden genug, in seinen Zweifeln zu beharren, und als Mr. Glanvil zu einem zweiten, gewaltigeren Streiche ausholte, erschien sogar eine Druckschrift des Arztes Webster[228], in welcher dieser in dem kecken Tone eines Weier behauptete, Mr. Glanvil habe sich durch einen höchst plumpen Betrug hintergehen lassen, und seine ganze Lehre von der Hexerei sei eine Albernheit. Der Beleidigte wollte Anfangs hierauf nicht antworten; bald jedoch entwarf er, durch seine Freunde bestimmt, den Plan zu einem ausführlicheren Werke. Er sammelte hierzu bei seinem Freunde Hunt und anderwärts die „glaubwürdigsten“ Hexengeschichten, rückte aber so langsam vor, dass er über der Arbeit starb. Seine Freunde stellten die gesammelten Belege mit den früheren Abhandlungen und einigen eigenen Zuthaten zusammen und nannten das Ganze Sadducismus triumphans[229]. Das Buch erschien 1681, ein Jahr nach Glanvil's Tode. Von seinen beiden Haupttheilen soll der erste die Möglichkeit, der zweite die Wirklichkeit der Hexerei aus der Schrift und Geschichte erweisen. Der Sadducismus triumph. war für Alle, welche am Hexenglauben festhalten zu müssen glaubten und doch das Gewicht der gegen denselben laut gewordenen Skepsis zu begreifen vermochten, ein Trost, der sie aus grosser innerer Bedrängniss befreite. Denn derselbe war scheinbar die geistvollste Vertheidigung des Hexenglaubens, die bis dahin erschienen war, wesshalb nicht allein sehr bald neue Ausgaben des Buches nöthig wurden, sondern auch eine ganze Reihe von Schriftstellern, (der Philosoph Henry More, der Dekan von Canterbury, Casaubonus, der berühmte Theolog Cudworth) öffentlich für dasselbe eintraten. — Das Buch Glanvil's wurde auch ins Deutsche übersetzt. Da diese deutsche Uebersetzung gleichzeitig mit des Thomasius berühmten Thesen erschien, so nahmen sie die Gegner des letzteren schon um des Titels willen mit grossem Beifallsgeschrei auf, und es scheint das Buch in Deutschland fast grösseres Aufsehen gemacht zu haben, als in seinem Vaterlande.
Dieses Aufsehen kam indessen bei weitem nicht demjenigen gleich, welches Balthasar Bekker's „Bezauberte Welt“ erregte[230]. Ein gründlicheres Werk ist über diesen Gegenstand nie geschrieben worden. Bekker, reformirter Pastor zu Amsterdam[231], ein Mann von philosophischem Scharfblicke, freiem Geiste und theologischer Gelehrsamkeit, ist der Erste, der die Nichtigkeit des Zauberglaubens in seiner Totalität erkannte und demzufolge nicht mehr den einzelnen Erscheinungen desselben, sondern dem Prinzip selbst den Krieg erklärte. Dieses Prinzip aber liegt in der Dämonologie, insbesondere in der Lehre vom Teufel. Bekker führt uns zum ersten Mal die historische Entwicklung, Verbreitung und Feststellung der dämonologischen Vorstellungen unter den Christen vor Augen und stellt hiermit die heidnischen und jüdischen Meinungen zusammen, welche auf diese Ausbildung eingewirkt haben können. Im zweiten Buche zeigt er zuerst, wie eine gesunde Spekulation von der herrschenden Dämonologie nichts wisse, und betritt dann den exegetischen Weg, um dieselbe auf Grund der biblischen Schriften zu prüfen. Es ergibt sich ihm hierbei, dass viele bisher auf den Teufel gedeutete Stellen sich gar nicht auf denselben beziehen und somit die aus denselben gezogenen Folgerungen für die Dämonologie wegfallen; andere Stellen, die vom Satan und den Dämonen wirklich reden, erhalten theils durch eine allegorische, nicht immer ungezwungene Interpretation, theils durch die Annahme einer weisen Accommodation von Seiten Jesu und der Apostel ihre Aussöhnung mit den philosophischen Begriffen der Zeit. Hiernach kommt Bekker zu dem Ergebnisse, dass die Bibel nur sehr Weniges und Unvollständiges über die Natur und Macht der Dämonen lehre, und dass dieses Wenige die herrschenden Vorstellungen so wenig stütze, dass dieselben mit der Bibellehre sogar in geradem Widerspruche stehen. Der Teufel ist ihm nicht jener im Moralischen, wie im Physischen so mächtige Fürst: der Finsterniss, wie er sich in der fast in Manichäismus ausgearteten Orthodoxie[232] darstellte; er ist vielmehr ein gefallener, zur Strafe in den Abgrund hinabgestossener und dort des Gerichts harrender Geist, ohne Kenntniss des Verborgenen, unfähig einen Leib anzunehmen, sinnlich wahrnehmbar zu erscheinen und auf das Leibliche einzuwirken. Seine untergeordneten Geister sind gleichfalls verdammt und so ohnmächtig, als er selbst. Vielleicht wird Bekker's Grundansicht aus Folgendem klar genug hervortreten:
„Es streitet derhalben,“ sagt er, „gegen alle Vernunft und Verstand, dass der Teufel oder ein böser Geist, wer er auch möchte sein, sich selber oder etwas anders in einem Leibe oder leiblichen Schein zeigen sollte, und es streitet auch wider das Wesen eines Geistes, (wie oben gemeldet worden.) Und so dieses vielleicht zu wenig wäre, so habe man bloss Acht auf diese Ursachen. Kein Geist wirket anders, als mit seinem Willen, und der Wille bloss durch Denken. Wie man es wendet oder kehret, so kann man es anders nicht begreifen; es kommt allemal wieder darauf aus. Nun sagt mir eins, wie euer eigener Geist, d. i. eure Seele, etwa das Geringste an eurem Leibe thut, so es anders als mit Denken ist. Nachdem ihr wollet, so reget sich Hand und Fuss, und wie ihr wollet. Aber thut das einmal an einem andern Leibe, der nicht euer eigen ist, ohne Mittel eures eignen. Machet mit Denken eins einen Leib, oder leibliches Gleichniss, oder Schatten auf der Erden, wo es auch sein mag, oder in der Luft. Wie will denn das der Teufel thun, der keinen eigenen Leib hat? Ein guter Engel ist ganz etwas anders; denn der hat Gottes Gunst und Macht zur Hülfe, ihm einen Leib oder Leibes Gleichniss in dem, was er aus Befehl der höchsten Majestät verrichten muss, zu geben. Aber meinen wir, dass der höchste Richter den verfluchten Feind aus dem Kerker loslassen und noch darüber allenthalben mit allem, was ihn gelüstet, fügen wird, um nach seinem Belieben nichts als Wunder zu thun, mit allemal etwas Neues zu schaffen und den einen oder andern Lumpenhandel ins Werk zu setzen, welches er zur Unehre des Schöpfers und seines liebsten Geschöpfes missbrauchen soll?