Satan hatte diessmal auf Weier's Wirksamkeit allzu kühne Hoffnungen für die Ungestörtheit seiner Verbündeten gebaut. Der Theorie und der Praxis war von dem muthigen Arzte allzu derb auf den Fuss getreten worden, als dass sich nicht beide zum Bunde gegen ihn hätten die Hand reichen sollen. Kaum hatte man sich daher von der ersten Ueberraschung etwas erholt, so eröffneten Gesetzgeber, Richter und Gelehrte aus den vier akademischen Fakultäten gegen ihn einen dreissigjährigen Krieg, in welchem nur wenige, obwohl achtungswerthe, Bundesgenossen ihm zur Seite standen, und an dessen Ende das von ihm vertheidigte Gebiet der Vernunft ein erobertes Land war, in welchem die Barbarei für mehr als ein ganzes Jahrhundert ihr blutiges Panier aufpflanzen durfte.

Zuerst begannen ein angeblicher Fürst della Scala und der pseudonyme Leo Suavius (eigentlich Johannes Campanus), ein französischer Paracelsist, das Geplänkel; Weier schrieb gegen sie eine Apologie[16] und wies sie mit siegender Derbheit zurück. Dann trat die schon oben erwähnte kursächsische Kriminalordnung hervor (1572) und verkündete mit Ueberbietung der Carolina folgende Strafbestimmung: „So jemands in Vergessung seines christlichen Glaubens mit dem Teufel ein Verbündniss aufrichtet, umgehet, oder zu schaffen hat, dass dieselbige Person, ob sie gleich mit Zauberey niemands Schaden zugefüget, mit dem Feuer vom Leben zum Tode gerichtet und gestraft werden soll.“ Man sieht, wie in dem protestantischen Lande der Fürst als summus episcopus auch das geistliche Moment vertrat, während die Carolina vom Umgang mit dem Teufel schweigt und nur eine äussere Rechtsverletzung mit dem Scheiterhaufen bedroht. In den Motiven zu dieser Kriminalordnung wird Weier vornehm abgefertigt; er sei Arzt, nicht Jurist.

Zunächst trat dann eine theologische Auctorität für den Hexenglauben und die Hexenverfolgung in die Schranken, indem der berühmte Lambert Danäus — der eigentliche Vater der reformirten Moraltheologie, als selbstständiger theologischen Disciplin — 1575 zu Köln seinen Dialog De veneficis, quos olim sortilegos, nunc autem vulgo sortiarios vocant, herausgab, worin die im Hexenhammer vorgeschriebene Auffassung und Verfolgung der Hexerei (z. B. auch das Abscheeren der Haare vor der Tortur) vom theologischen Standpunkte aus vollständig gerechtfertigt ward. Des heidelberger Arztes Thomas Erastus Buch de lamiis et strigibus (1577), in dialogischer Form, angefüllt mit dem seit dem Malleus längst Gewohnten und ohne polemische Taktik, machte jedoch mehr eine Demonstration, als einen wirklichen Angriff[17].

Zwei oder drei Jahre später trat der in Frankreich hoch gefeierte Philosoph Jean Bodin (1530, †1596), Heinrich's III. Günstling, und bereits durch seine staatsphilosophischen Träumereien bekannt, mit seinem Traité de la démonomanie des sorciers (Paris, 1580, 4o.) hervor[18]. Bodin hatte bei einigen Hexenprozessen als Richter den Vorsitz geführt und mit unglaublichem Eifer sich in die auf Zauberei und Hexenwesen bezügliche Literatur vertieft. Dadurch war es ihm klar geworden, dass im Volksglauben aller Völker und aller Zeiten die Realität des Hexenwesens verbürgt sei. Er wusste auch über zahllose Hexenprozesse und über die Motive der Verurtheilung einer Legion von Hexen zu berichten, wesshalb in seinen Augen das Auftreten Weier's nichts anderes als eine auf der lächerlichsten Selbstüberschätzung beruhende Missachtung einer jedem vernünftigen Menschen von selbst einleuchtenden Auctorität und zugleich Gottlosigkeit war. Nicht zwecklos ist das Buch dem Präsidenten des seit langer Zeit besonneneren pariser Parlaments in äusserst schmeichelnden Ausdrücken gewidmet. Ueberall ist man dem Verfasser zu lau, obgleich er anerkennt, dass unter Heinrich weit mehr zur Vertilgung der Hexen geschehe, als unter der vorigen Regierung. Er fordert die Richter auf, aus eigenem Antriebe einzuschreiten und nicht erst die Schritte des königlichen Prokurators abzuwarten; ja er will nach Mailänder Sitte Kasten mit Deckelspalten in den Kirchen eingeführt wissen, um die Denunciationen zu erleichtern. Er zählt fünfzehn einzelne Verbrechen auf, aus welchen die Zauberei sich zusammensetze, und beweist daraus eine fünfzehnfache Todeswürdigkeit. Dem Werke hängte Bodin eine ausführliche Widerlegung Weier's an, um, wie er sagt, die durch diesen angegriffene Ehre Gottes zu schirmen. Diese Vertheidigung nun beruht, ausser der Wiederholung der alten Fabeln und der Berufung auf die Ergebnisse der neueren Praxis, hauptsächlich auf der boshaften Taktik, Weier mit dem Doktor Edelin auf gleiche Stufe zu stellen und zu insinuiren, dass er des verdächtigen Agrippa Schüler war. Ohne Zweifel hätte es der französische Philosoph gerne gesehen, wenn sein Gegner auch Edelin's Ausgang genommen hätte[19]. Bodin ist indessen eine Auctorität geworden, und selbst im Auslande hat man sich oft auf ihn bezogen[20].

Wenige Jahre nach Bodin begegnet uns der deutsche, protestantische Philosoph Wilhelm Adolph Scribonius, Professor zu Marburg, als Parteigänger in dem grossen Kampfe. Seine zufällige Anwesenheit zu Lemgo, als man gerade mit einem Weibe die kalte Wasserprobe vornahm, veranlasste es, dass die Herren vom Rathe, selbst noch ungewiss über die Rechtmässigkeit des Geschehenen, den damals viel geltenden Gelehrten um ein nachträgliches Gutachten baten. Dieser entwarf in Folge dessen im Jahr 1583 gegen Weier's Einwendungen ein so seichtes Sendschreiben zur Rechtfertigung des Hexenbades[21] und verwickelte sich in eine so unhaltbare Deduktion über die spezifische Schwere der Dämonen und ihrer Gehülfen, dass er sich alsbald von einigen in der Physik festeren Aerzten nachdrücklichst befehdet sah und dass selbst bei manchen erklärten Hexenverfolgern jene Probe in Misskredit brachte[22].

Einen wuchtigen Schlag führte damals in England ein Laie, Reginald Skot, der als Privatmann zu Smeeth lebte und 1599 starb, durch Veröffentlichung seiner Schrift Discovery of witchcraft aus[23]. Skot deckte in seinem Buche den Trug des Hexenglaubens mit einer Kühnheit auf, die vor ihm noch kein Schriftsteller gewagt hatte. Unerschrockenen Muthes legte er es in beredtester Sprache dar, mit welcher Grausamkeit die Geständnisse erpresst und mit welcher Lüderlichkeit die Indizien beschafft würden. Er zeigte, dass die Gaukeleien, welche man dem Teufel und den Hexen zuschreibe, nichts als Absurditäten und Gemeinheiten wären, die auf gar nichts beruhten. Dabei legte Skot nicht nur an den gesunden Menschenverstand, sondern auch (sehr geschickt) an das protestantische Bewusstsein seiner Landsleute Berufung ein, um ihnen ein von der katholischen Inquisition aufgestelltes Verfolgungssystem gehässig erscheinen zu lassen.

Was die Hexenfeinde des strikten Glaubens am meisten verdross, war, dass sie in ihrem eigenen Lager eine Spaltung entstehen sahen. Denn Viele, die an der Befähigung der Hexen zum Schadenstiften und an der Strafbarkeit derselben im Allgemeinen festhielten, wollten doch wenigstens den Luftflug, den Sabbath und den Concubitus nicht mehr als wirklich gelten lassen. Der gelehrte Frankfurter Jurist Joh. Fichard gestand in seinen „Consilien“ (z. B. Tom. II. Cons. 113 vom Jahr 1564), dass er die nächtlichen Teufelstänze und Mahle und die Vermischung des Teufels mit Frauen für nichts Anderes als für Träumereien und Täuschungen halte, wegen deren man nicht auf Feuertodesstrafe erkennen dürfe (wobei er freilich im Uebrigen ganz vom Hexenglauben befangen erschien, und auf den Feuertod erkannte, wenn Hexen gestanden, dass sie durch Erregung von Gewittern oder in anderer Weise Schaden verursacht hätten). — Noch entschiedener als Fichard trat der mecklenburgische Jurist Joh. Georg Godelmann auf[24]. In Vorlesungen, die er im Jahr 1584 in Rostock über die Carolina gehalten hatte, und die er später erweitert unter dem Titel herausgab: Tractatus de magis veneficis et lamiis deque his recte cognoscendis et puniendis, sagt er unter Anderem (Lib. III. cap. 11): „Die Hexen gestehen entweder Mögliches, nämlich dass sie Menschen und Vieh durch ihre magische Kunst und Zauberei getödtet haben, und wenn sich dieses so erfindet, so sind sie nach Art. 109 der Carolina zu verbrennen; oder sie gestehen Unmögliches, z. B. dass sie durch einen engen Schornstein in die Luft geflogen seien, in Thiere sich verwandelt, mit dem Teufel sich vermischt haben, und dann sind sie nicht zu strafen, sondern vielmehr mit Gottes Wort besser zu unterrichten; oder endlich gestehen sie einen Vertrag mit dem Teufel, in welchem Falle sie mit einer ausserordentlichen Strafe, z. B. Staupenschlag, Verbannung oder Geldstrafe (wenn sie reuig sind,) belegt werden können. — Diese Strafe soll ihrem Leichtsinn gelten, weil sie den teuflischen Einflüsterungen nicht standhaft genug widerstanden, ja sogar denselben zustimmten.“ — In einem anderen, dem Lib. III. jenes Werkes vorgedruckten Gutachten von 1587 sagt Godelmann: „Was das Reiten und Fahren der Hexen auf Böcken, Besen, Gabeln nach dem Blocksberg oder Heuberg zum Wohlleben und zum Tanz, desgleichen auch die fleischlichen Vermischungen, so die bösen Geister mit solchen Weibern vollbringen sollen, anbelangt, achte ich nach meiner Einfalt dafür, dass es ein lauter Teufelsgespinst, Trügerei und Phantasie ist. Dergleichen Phantasie ist auch, dass Etliche glauben, dass die Hexen und Zauberer in Katzen, Hunde und Wölfe können verwandelt werden. Denn dass solche Veränderung unmöglich sei, ist bereits in einem alten Concilio, so zu Ancyra gehalten (Kanon Episcopi!), geschlossen worden. — Endlich wird auch den Hexen vorgeworfen, dass sie böse Wetter machen können, so doch Wettermachen Gottes und keines Menschen Werk ist. — Derentwegen kann kein Richter Jemanden auf solche Punkte peinigen, viel weniger tödten, weil derselbigen mit keinem Wort in der Peinlichen Halsgerichtsordnung gedacht wird.“

In demselben Sinne veröffentlichte damals Augustin Lercheimerus 1585 zu Heidelberg ein „Bedenken von der Zauberey“, welches 1593 auch zu Basel, 1597 zu Speier neu edirt ward. Lercheimer sagt: „Die Hexen werden in ihrem Sinn betrogen in Buhlschaft mit dem Satan. Ist kein natürlich Werk, noch wahre natürliche Lust dabei, wie sie selbst bekennen. — Denn was kann ein Geist und ein Leib miteinander schaffen? — Und dass es zu mehrmalen eine Fantasey und eine Einbildung sei, zeigen die Hexen damit an, dass sie bekennen, sie seien vom Geiste beschlafen, da sie bei ihrem Manne im Bette gelegen und er habs nicht empfunden.“ — Selbst der strenge Ketzerrichter Hard. a Dassell (Verf. des oben erwähnten Responsum von 1597,) war der Meinung, dass sehr oft die Aussagen von Frauen über ihre Hexenfahrten, ihre Buhlerei mit dem Teufel etc. auf Einbildung und Träumerei beruhten.

Inzwischen begann in Frankreich eine Denkweise durchzubrechen, welche sich vor Allem dadurch kennzeichnete, dass sie von jeder Auctorität und Tradition unabhängig, principiell Alles, was nur auf dieser Grundlage ruhte, in Zweifel zog. Der „Philosoph“, der mit dieser Anschauungsweise zuerst (1588) hervortrat, war der originelle Michel de Montaigne, ein Gelehrter, der seinen Ruhm weit weniger der Tiefe seines Geistes als der Kühnheit seiner Skepsis verdankt. Seiner Meinung nach war von dem, was man über die Hexen und deren Treiben sagte, gar nichts verbürgt; vielmehr sei anzunehmen, dass es theilweise mit ganz natürlichen Dingen zugehe, theilweise auf Sinnentäuschung, beziehungsweise auf Lüge beruhe. Er meint, es sei weit wahrscheinlicher, dass unsere Sinne uns täuschen, als dass ein altes Weib auf einem Besenstiel im Schornstein hinauffahre; und es müsse weit weniger befremden, wenn Zungen lügen, als wenn Hexen die angeblichen Thaten ausführten. Darum möge man den Weibern, wenn sie ihre Nachtfahrten u. dgl. eingestehen wollten, lieber Niesswurz als Schierling zuerkennen. C'est mettre, sagt er, ses conjectures à bien haut prix, que d'en faire cuire un homme tout vif!

Was nun Montaigne in der Form eines Zweifels ausgesprochen, das wurde von dem gleichzeitigen Skeptiker, dem Grossvikar Pierre Charron zu Paris (†1603) geradezu geleugnet und bekämpft, und es begann jetzt in Frankreich eine Weltanschauung herrschend zu werden, die alles Wunderbare mit Widerwillen betrachtete, die Alles aus einem natürlichen Zusammenhange erfassen wollte, und daher in dem Hexenglauben nichts anderes als Wahn und Trug erkannte.