Um gegen solche Freigeistereien wenigstens die Hauptbasis des Hexenprozesses, die Glaubwürdigkeit der Bekenntnisse, zu retten, schrieb der trierische Suffraganbischof Peter Binsfeld 1589 seinen Traktat de confessionibus maleficorum et sagarum und gab denselben zwei Jahre darauf, besonders zum Gebrauch der baierischen Gerichte, wo er Beifall gefunden hatte, neu bearbeitet heraus[25]. Die Realität des Pactums wird darin gegen Weier aus der Versuchungsgeschichte Jesu dargethan; die Auctorität des Kanons Episcopi aber, als einer von ganz andern Dingen redenden Stelle, abgewiesen. Kirchenväter, Scholastiker und die Bekenntnisse der damals im Trierischen stark verfolgten Hexen liefern die Beweise für die Wahrheit eben dieser Bekenntnisse. Binsfeld's Schrift hat in der Praxis Ansehen erlangt, er selbst aber den traurigen Ruhm, an dem Sturze zweier Ehrenmänner, die dem blutigen Treiben entgegentraten, mitgewirkt zu haben.
Cornelius Callidius Loos (Loseus), um 1546 zu Gouda in Holland geboren (in seinen Schriften sich auch Cornelius Callidius und Finius nennend), Canonicus in seiner Vaterstadt, war zwar ein erklärter Gegner des Protestantismus, der ihn bei Einführung der Reformation von seiner Stelle vertrieben hatte, aber einer der wenigen Aufgeklärten des Jahrhunderts, die in der ganzen Hexerei und ihren Wirkungen nur Trug und Einbildung und in der Hexenverfolgung eine „neue Alchymie“ erkannten, nach welcher man „aus Menschenblut Gold und Silber mache“[26]. Im Trierischen, wohin er sich geflüchtet, fand er unter dem schwachen Johann VI. alle Gräuel des Hexenprozesses vor. Schon früher durch einige gelehrte Streitschriften bekannt, schien er gerade der Mann zu sein, von dem man eine siegende Widerlegung Weiers erwarten durfte. Als er jedoch nach einiger Zeit eine Schrift, de vera et falsa magia betitelt, zu Köln in Druck geben wollte, fand es sich, dass er darin die Unwissenheit, Tyrannei und Habsucht der Hexenverfolger aufs Rücksichtsloseste gezüchtigt hatte. Das Manuscript ward confiscirt, er selbst auf Befehl des päpstlichen Nuntius im Kloster St. Maximin bei Trier eingekerkert und zum schimpflichsten Widerruf gezwungen, den er am 15. März 1592 vor dem Generalvikar der Diözese Trier, Peter Binsfeld, und dem Abt des Klosters ablesen und unterzeichnen musste. Die Anführung einiger Artikel dieses (sechszehn Artikel umfassenden) Widerrufs wird den Geist seines Wirkens und die Grösse der ihm angethanen Schmach darthun[27].
„Art. I. Erstens widerrufe, verdamme, verwerfe und missbillige ich, was ich oft schriftlich und mündlich vor vielen Personen behauptet und als den Hauptgrundsatz meines Traktats aufgestellt habe, dass nur Einbildung, leerer Aberglaube und Erdichtung sei, was man von der körperlichen Ausfahrt der Hexen schreibt; sowohl weil diess ganz und gar nach ketzerischer Bosheit riecht, als auch weil diese Meinung mit dem Aufruhr Hand in Hand geht und darum nach dem Verbrechen der beleidigten Majestät schmeckt.
„Art. II. Denn (was ich zweitens widerrufe) ich habe durch heimlich an gewisse Personen abgesandte Briefe gegen die Obrigkeit hartnäckig und ohne haltbaren Grund ausgesprengt, dass die Hexenfahrt unwahr und eingebildet sei, mit der weiteren Behauptung, dass die armen Weiber durch die Bitterkeit der Tortur gezwungen werden, zu gestehen, was sie niemals gethan haben, dass durch hartherzige Schlächterei unschuldiges Blut vergossen und dass mittelst einer neuen Alchymie aus Menschenblut Gold und Silber hervorgelockt werde.
„Art. III. Durch dieses und Aehnliches, theils durch Privatunterredungen, theils durch verschiedene Briefe an beide Obrigkeiten, habe ich die Oberen und Richter bei den Untergebenen der Tyrannei beschuldigt.
„Art. IV. Und folglich, da der hochwürdigste und durchlauchtigste Erzbischof und Kurfürst von Trier nicht nur gestattet, dass in seiner Diözese die Zauberer und Hexen zur verdienten Strafe gezogen werden, sondern auch eine Verordnung wegen des Verfahrens und der Gerichtskosten in Hexensachen erlassen hat, habe ich in unüberlegter Verwegenheit besagten Kurfürsten stillschweigend der Tyrannei bezichtigt.
„Art. V. Ausserdem widerrufe und verdamme ich folgende meine Sätze: dass es keine Zauberer gebe, die Gott absagen, dem Teufel einen Kult erweisen, mit Hülfe desselben Wetter machen und Aehnliches ausführen, sondern dass diess alles Träume seien.“ U. s. w.
Am Schlusse dieser vor Binsfeld protokollirten Palinodie erkannte sich Loos, wenn er rückfällig werden sollte, jeder willkürlichen Bestrafung würdig und wurde sodann aus dem Lande gejagt. In Brüssel fand er nach einigem Umherirren eine Freistätte und Anstellung als Vicarius an einer Kirche. Bald trat er mit seinen Sätzen von Neuem hervor und büsste dafür als Rückfälliger lange Zeit im Kerker. Aus demselben entlassen, betrat er nochmals den alten Weg. Es drohte ihm eben die dritte Anklage, als der Tod am 3. März 1593 zu Brüssel (nach anderer Angabe zu Mainz) ihn aller Verfolgung entzog.
Rascher war es mit dem andern Opfer zu Ende gegangen. Der Doctor Dietrich Flade, kurfürstlicher Rath und Schultheiss zu Trier, einst auch Rektor der Universität, war vielleicht eine von jenen obrigkeitlichen Personen, an welche Loos sich schriftlich und mündlich gewandt hatte[28]. Wenigstens suchte auch er in seinem praktischen Kreise dem Unwesen Einhalt zu thun, indem er Alles aufbot, um die gesammte Hexerei als Chimäre hinzustellen. Doch mochte er noch so nachdrücklich auf den Kanon Episcopi sich berufen, gerade dieses machte man zum Indicium gegen ihn selbst. Wer die Hexen vertheidigte, der war ja selbst der Hexerei verdächtig. „Ihm trat, sagt Delrio, Peter Binsfeld tapfer mit einer gelehrten Widerlegung entgegen und gab seinen Traktat über die Bekenntnisse der Hexen heraus. Flade wurde verhaftet, gestand endlich sein Verbrechen und seinen Betrug, wie Edelin, und wurde lebendig verbrannt. Das gegen ihn geltend gemachte Indizium gründet sich auf eine offenbare Rechtsvermuthung u. s. w.“ Mit ihm fielen zwei Bürgermeister, einige Rathsherren und Schöffen und mehrere Priester. Die Hinrichtung geschah im Jahre 1589. Flade war ein reicher Mann gewesen. Eine Summe von 4000 fl., die er bei der Stadt Trier stehen hatte, wurde auf Befehl des Kurfürsten an die Pfarrkirchen zu frommen Zwecken vertheilt. In späteren Prozessen wird sein Name mehrfach unter den Mitschuldigen beim Hexentanze auf der hetzeroder Haide genannt[29].
Gleichzeitig mit Binsfeld wirkte in dem Nachbarlande Lothringen Nikolaus Remigius, herzoglich lothringischer Geheimerrath und Oberrichter. Aus dem reichen Schatze seiner Amtserfahrungen stellte er seine Dämonolatrie zusammen, die zuerst lateinisch und gleich darauf, ihrer Gemeinnützigkeit halber, auch deutsch erschien[30]. Sie ist dem Richter ein wahres Arsenal in jeder Verlegenheit und führt ihn auf den scheinbar verschiedensten Wegen zu demselben Ziele; es gibt nicht leicht einen Punkt, für welchen der Verfasser nicht aus irgend einem nach Namen und Tag bezeichneten Prozessfall einen Beleg beibrächte. So verficht er zwar die leibliche Ausfahrt der Hexen, lässt aber daneben auch eine eingebildete, obgleich eben so verdammliche bestehen. Die Salbe der Hexen ist zugleich giftig und unschädlich: giftig, sobald sie die Hexe selbst auch nur in der geringsten Quantität aufstreicht; unschädlich, sobald sie in die Hände des Gerichts fällt, und wären es ganze Töpfe voll. Das Weib, dem man ankommen will, ist verdächtig, wenn es oft, und wenn es nie in die Kirche geht, wenn sein Leib warm, und wenn er kalt ist. Während der sechszehn Jahre, dass Remigius dem Halsgerichte beiwohnte, sind, seiner eigenen Angabe zufolge, in Lothringen nicht weniger als achthundert Zauberer zum Tode verurtheilt worden, eben so viele waren entweder entwichen, oder hatten durch die Tortur nicht überführt werden können. Remigius sieht im Ganzen mit Zufriedenheit auf sein Wirken zurück; doch hat er sich eine Schwachheitssünde vorzuwerfen. Einst hatte er nämlich, dem Mitleiden seiner Collegen nachgebend, siebenjährige Kinder, die beim Hexentanze gewesen waren, nur dadurch bestraft, dass er sie, nackt ausgezogen, dreimal um den Platz, wo ihre Eltern den Feuertod erlitten hatten, mit Ruthen herumhauen liess. Seine richterliche Ueberzeugung sagte ihm, dass auch sie den Tod verdient hatten; denn „ein heylsamer Eyffer ist allezeit dem schedlichen eusserlichen Schein der Begnadigung vorzuziehen“[31]. In Würzburg und Bamberg hat man später diesen heilsamen Eifer zu wahren gewusst.