In dem jetzigen Donaukreise des Königreichs Württemberg bestand das (Prämonstratenser-) Reichsstift Marchthal (jetzt Standesherrschaft des Fürsten von Thurn und Taxis). In diesem Stift kam vor dem Oberamt zu Ober-Marchthal — der Residenz des Fürstabts — noch in der ersten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts eine ganze Reihe von Hexenprozessen vor, in denen auf das Entsetzlichste gefoltert worden ist. Wir besitzen genaue Abschriften von Original-Prozessakten[285] aus den Jahren 1746 und 1747, die sich auf die Hinrichtung von sechs angeblichen Hexen (von denen je zwei Mutter und Tochter waren), die sämmtlich in dem Einen zum Stiftsgebiet gehörigen (am Federsee gelegenen) Dorfe Alleshausen aufgegriffen waren, bezogen; ausserdem erhellt aus diesen Akten, dass nicht lange vorher zwei Schweizerinnen in Ober-Marchthal verbrannt worden waren. Alle acht Unglückliche waren durch die Folter zum Geständniss gebracht worden. Diese Geständnisse waren die gewöhnlichen, Lossagung von Gott, der Mutter Gottes und allen Heiligen, Abschliessung eines Bundes mit dem Teufel, Besuch der Hexensabbathe, Anbetung des Teufels, Verunehrung der bei der Kommunion heimlich aus dem Munde genommenen Hostien, die beim Hexentanz zerstampft wurden, fleischliche Vermischung mit dem Teufel, Verursachung von Unwetter, Anstiftung von allerlei Malefizien u. s. w. Das Urtheil lautet auf Strangulirung oder Hinrichtung mit dem Schwerte durch den Scharfrichter und Verbrennung der Leichen zu Asche. — Von besonderem Interesse ist die Urgicht, welche einer Barbara Bingesserin von Alleshausen abgemartert war. Aus derselben erhellt, dass diese siebenundfünfzigjährige Frau im Dorfe als Hexe verschrieen worden war, dass man allerlei Schädigungen, von denen einzelne Ortsangehörige betroffen worden waren, ihren Hexenkünsten zugeschrieben und dass sie darum wiederholt das Oberamtsgericht flehentlichst gebeten hatte, das ihr zur Last Gelegte zu untersuchen und sie gegen fernere Verleumdung in Schutz zu nehmen. Statt jedoch diese Bitte der Verunglimpften zu beachten, hatte das Gericht dieselbe verhaften und in den Hexenthurm bringen lassen. Sie sollte sich nun der ihr zur Last gelegten Malefizien schuldig bekennen. Die Aermste wusste nicht, wie ihr geschah; aber das Gericht ging ihr alsbald mit der Verbal-Territion und da diese erfolglos war, auch mit der Real-Territion zu Leibe. Doch war auch hiermit nichts aus ihr herauszubringen. Daher wurde das Weib auf die Folter gespannt und gemartert, — einmal, zweimal, — ohne dass sie zum „Geständniss“ zu bringen war, bis sie endlich den ihr im Kerker beigegebenen Wächtern, von denen sie unablässig mit der Aufforderung ihre Schuld zu bekennen gepeinigt ward, zuschrie, „dass sie ein schlimmes Weib sei, dass sie eine schlimme Hand habe, und dass eben Jedermann, den sie nur anrühre, einen Schmerz empfinde, krank und elend werde“. Nunmehr aber, nachdem die Unglückliche so weit gebracht war, durfte man hoffen, mittelst fortgesetzter Tortur alle noch wünschenswerthen Geständnisse aus ihr herauszupressen, damit sie für den Scheiterhaufen reif werde. Daher heisst es in der Akte weiter: „Endlich und nach mehrmaliger Tortur, Exorzismos und Benedictiones hat der allmächtige Gott an dem heil. Weihnachtsabend ihr steinhartes Herz berührt und erweicht, wo sie dann ohne ferneren geringsten Zwang aussagt und bekennt u. s. w.“ Nunmehr folgt dann in der Akte eine Fülle von Geständnissen. Ihr Teufel, mit dem sie (auch noch im Hexenthurm) gebuhlt hatte, wurde von ihr „der Tambur“ genannt. Derselbe hatte, nachdem er sie blutig gegriffen, sie als „Bärbel“ in sein Buch eingetragen. Sie war unzähligemal auf dem Hexentanz gewesen, und hatte daselbst lecker gegessen und getrunken, war aber immer hungrig nach Hause zurückgekehrt. Der Teufel hatte ihr zum Oeftern Geld gegeben, das wirkliches Geld war, mit dem sie ihre Noth lindern konnte; dafür hatte sie aber vor Allem ihrem eigenen Manne an seinen Kühen und Pferden fortwährend Schaden zufügen müssen. Sie liess sich auch zu dem Geständniss treiben, dass sie ihre Tochter „Annele“ mit zum Hexentanz verführt, dass auch diese mit dem Teufel gebuhlt, die Hostie zertreten und allerlei Schaden angerichtet habe, fügte aber hinzu: „Sie habe ihr Kind mit auf diesen Schelmentanz und Weg genommen, und wolle es nun auch mit sich in die Ewigkeit nehmen. Es sei ihr ein liebes Kind gewesen und sei ihr noch lieb bis auf diese Stunde. Ja, wenn ihr das Kind jetzo unter das Gesicht kommen würde, wollte sie ihm sagen: Annele, wir haben einander allezeit lieb gehabt, jetzo wollen wir auch miteinander in die Ewigkeit gehen und sehen, dass wir in den Himmel kommen.“

Natürlich wurde nun auch die Tochter von dem Gericht sofort gepackt und mit der Mutter konfrontirt. Es mag eine herzzerreissende Begegnung gewesen sein. Die Tochter wusste von dem Allem, womit die Mutter sie belastet hatte oder belastet haben sollte, gar nichts und die Mutter — nahm alle ihre Geständnisse wieder zurück. Da musste die Tortur wiederum helfen und sie half so, dass die Schuld der Mutter und der Tochter in den Augen des Oberamtsgerichts nun ganz unzweifelhaft war. — Schliesslich wurde die Mutter vom Gericht befragt, „warum sie ihre so vielfältigen schweren Sünden und verübten Missethaten, wegen welcher sie zum Theil überwiesen gewesen, nicht gleich anfangs und in Güte einbekannt, sondern sich lieber so hart habe strecken und schlagen lassen wollen.“ Sie antwortete: „sie habe nicht bekennen können, der böse Feind habe es ihr nicht zugelassen, habe ihr viel versprochen aber nichts gehalten. Sie habe die Schläge und Streiche alle gar wohl empfunden und sei derentwegen allerdings elend, krumm und lahm geworden. Der böse Feind habe ihr nichts nützen oder helfen können, auch sie an ihren vielen Wunden und Schmerzen nicht geheilt. Jetzo habe sie Gott in ihrem Herzen und hoffe sammt ihrem Annele, mit dem man sie schon jetzo heben und legen müsse, in den Himmel zu kommen.“ —

Von diesen Prozessen hat man seiner Zeit keine besondere Notiz genommen; ein anderer aber, der ebenfalls in einem geistlichen Fürstenthum Deutschlands vorkam, hat mehr von sich reden gemacht.

Zu Würzburg, in der fürstbischöflichen Residenzstadt, spielte sich um die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts ein Drama ab, — die Hinrichtung der hochbetagten Nonne Maria Renata im Jahr 1749, — das den Zorn der Kaiserin Maria Theresia erweckt hat, weil es zu den Schandflecken in der Geschichte der deutschen Nation gehört. Man hat in Würzburg lange Zeit Anstand genommen, dem Wunsche derer, welche im Interesse der Geschichtswissenschaft die Prozessakten einzusehen wünschten, zu entsprechen; und auch die aktenmässige Darstellung des Vorfalles, welche im Laufe des Jahres 1878 veröffentlicht wurde, ist unvollständig[286]. Es muss angenommen werden, dass die Folter, deren auch in dieser aktenmässigen Berichterstattung keine Erwähnung geschieht, dennoch zur Anwendung gekommen ist. Aber selbst wenn diese Annahme unbegründet sein sollte, ist das, was im Uebrigen über den Vorfall nunmehr in glaubhaftester Weise bekannt geworden ist, so beschaffen, dass die Hinrichtung der Nonne Maria Renata zu Würzburg in der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts als eines der grausigsten und schandbarsten Ereignisse in der Geschichte der deutschen Nation jener Zeit sich kennzeichnet.

Die Nonne Maria Renata Sängerin von Mohan gehörte seit fünfzig Jahren dem Kloster Unterzell bei Würzburg an. Geistig nicht unbegabt, war sie in ihrem neunzehnten Lebensjahr durch den Machtspruch der Eltern ins Kloster verwiesen worden, wo sie allerdings späterhin zur Würde einer Subpriorin erhoben ward, aber sich doch niemals recht heimisch fühlte, vielmehr in sich gekehrt und abgeschlossen lebte und darum in dem Schwesternkreise keine Sympathien fand. Sie war schon hochbetagt, als eine erkrankte alte Nonne dem Probste des Klosters auf dem Sterbebette erklärte, das tödtliche Uebel, an welchem sie leide, sei ihr angethan worden und zwar durch die Subpriorin Maria Renata, die schon seit langer Zeit zum grossen Nachtheil der Schwestern allerlei teuflische Praktiken treibe. Der Probst suchte der Kranken diesen bösen Argwohn aus dem Sinne zu reden, jedoch ohne Erfolg. Pflichtschuldigst machte er daher von der ihm gewordenen Mittheilung Anzeige, infolge dessen ein Pater Siard und Genossen den Nonnen durch Exorzismen zu helfen sich bemühten. Dabei ergab es sich denn allerdings, dass einzelne Nonnen Teufel im Leibe hatten; und diese Teufel zeigten sich sehr ungeberdig. Da schrie z. B. den Pater Siard aus dem Leibe einer Nonne Maria Cäcilie, eines Edelfräuleins von Pistorini, ein Teufel mit den Worten an: „Du verfluchter weisser Hund, wie plagst und quälst du mich!“ Der Exorzist kam aber nicht aus der Fassung und zwang den Dämon seinen Namen anzugeben. „Ich heiss Navadonesah,“ schrie der Teufel, jede Silbe deutlich artikulirend, und als der Exorzist den Namen nicht gleich verstand und nach demselben nochmals fragte, fistulirte der Unhold: „Du Ochsenkopf hast gewiss Saublasen vor den Ohren; lass einen Sauschneider kommen, damit er sie dir abnehme.“ — Gänzlich unfähig, den kirchlichen Beschwörungsformeln zu widerstehen, mussten sich indessen die Dämonen dazu herbeilassen, aus den besessenen Nonnen herauszubekennen, dass sie in diesen allerdings durch die zauberischen Praktiken der Subpriorin Wohnung erhalten hätten.

Die Verdächtigte beging nun einen argen Fehler; sie behauptete nämlich, die angeblich durch sie in diabolische Besessenheit gebrachten Schwestern verstellten sich nur oder wären von unglücklicher Einbildung geplagt, indem es Besessene, Zauberer und Hexen gar nicht gebe. Nach dem Hexenhammer war die Unglückliche hiermit als Ketzerin erwiesen, d. h. als eine Person, die recht wohl mit dem Teufel im Bunde sein konnte, wesshalb die gegen sie erhobenen Anschuldigungen jetzt um so grösseres Gewicht hatten. Die greise Subpriorin ward daher eines Tages, als sie gerade vom Chor der Kirche zur Clausur gehen wollte, verhaftet. Hierüber bestürzt, bat sie um die Erlaubniss, in ihr Zimmer gehen zu dürfen. Da sie diese Bitte jedoch zweifelsohne nur in der Absicht aussprach, „ihr darin sich befindliches Zauberwerk auf Seiten zu räumen,“ so wurde darauf keine Rücksicht genommen. Hernach, als man ihr Zimmer durchsuchte, fand man auch „ihren Schmierhafen, ihre Zauberwurzel und Zauberkräuter, sodann auch einen goldgelben Rock, in welchem sie zu ihrem gewöhnlichen Hexentanz auszufahren pflegte.“ Auf fürstbischöflichen Befehl wurde nun die Verhaftete des geistlichen Habits entkleidet, auf dem Marienberg eingekerkert und vor eine aus zwei geistlichen Räthen und zwei Jesuitenpatres zusammengesetzte Inquisitionskommission gestellt. Die Prozedur begann und bald war Maria Renata zur Ablegung eines Geständnisses gebracht. Auf welchem Wege dieses erpresst worden ist, weiss man freilich auch jetzt noch nicht — unzweifelhaft darum, weil es durch Anwendung der Folter geschehen ist. Maria Renata gestand nämlich, dass sie schon als Kind von sechs bis sieben Jahren durch ein altes Weib, einige Jahre später durch einen Reiter, und wiederum im elften und im dreizehnten Jahre durch zwei Offiziere, „so aber vermuthlich verstellte Teufel gewesen,“ zur Hexerei und Buhlerei verführt und angeleitet worden, und weil die Hölle den Namen Maria nicht dulden könne, so habe man ihren Namen in Erna Renata umgewandelt. Zwölf Jahre alt, war sie „schon so weit gekommen, dass sie unter dem unglücklichen Zaubergesindel bei den Zusammenkünften als eine Ehrendame nahe bei dem Throne des Fürsten der Finsterniss einen vornehmen Sitz erhielt.“ Etwa neunzehn Jahre alt wurde Maria Renata wider ihren Willen in das Kloster Unterzell gebracht, wo sie zur Verdeckung ihrer Teufelei den Chordienst und alle ihre sonstigen Obliegenheiten mit ausserordentlicher Pünktlichkeit erfüllte. Sie gestand auch, dass sie, nachdem sie mit dem Teufel einen Pakt gemacht und in das Hexenbuch eingetragen worden sei, von dem Teufel mehrere Hexenzeichen an ihrem Leibe erhalten habe, dass sie vermittelst ihrer Hexenschmiere und in einem gestärkten Röcklein öfters zu den Hexenversammlungen ausgefahren sei, in denselben öfters Gott und die Maria abgeschworen, mit dem Teufel wiederholt Unzucht getrieben; dass sie drei Personen ausserhalb des Klosters das Hexen gelehrt, die Hexerei mit Lebendigmachen von Mäusen und Unterhaltung einer redenden Katze selbst getrieben, durch solche Hexerei nicht nur den Klosterprobst und den Abt von Oberzell zu schädigen getrachtet, sondern auch sechs Personen im Kloster, sowie anderen Leuten ausserhalb desselben mit Verursachung der Auszehrung, heftiger Gliederschmerzen, Gicht und anderer Krankheiten wirklichen Schaden zugefügt, ja sogar in sechs ihrer Mitschwestern den Teufel hineingehext, den Pater Gregorium zu Kloster Ebrach und den Pater Nicolaum zu Kloster Ilmstadt in ihrer Vernunft verwirrt und irrig gemacht, die in der heil. Kommunion empfangenen heil. Hostien mehrmalen nicht hinuntergeschlungen, sondern solche in den See, auch zu dreimalen in das geheime Ort, ja auch einmal mit Nadelstichen in öffentlicher Hexenversammlung gottesräuberisch misshandelt zu haben[287].

Auf dieses „Bekenntniss“ hin dekretirten die Inquisitoren am 23. Mai 1749, dass „Maria Renata um dieser schweren Verbrechen und Missethaten willen aller christlichen Freiheiten und Privilegien verlustiget und dem weltlichen Richter zu extradiren sei, von Rechtswegen,“ jedoch mit dem Ersuchen, dass man an der armen Sünderin keine besondere „Gliederstümplings-Strafe“ vornehmen möge. Das Gericht verurtheilte alsbald die überführte und geständige Hexe zur Einäscherung bei lebendigem Leibe, welches Urtheil der Bischof jedoch mit Rücksicht auf „die zarte Jugend, in welcher Maria Renata zur Hexerei verführt worden,“ dahin änderte, dass die Hexe enthauptet und darauf ihr Leichnam verbrannt werden sollte.

Am 21. Juni 1749, früh Morgens zwischen acht und neun Uhr wurde demgemäss die Exekution vollzogen. Nach der Aussage eines hexengläubigen und teufelsfürchtigen Augenzeugen bezeigte „die Renata in ihrer Todesstunde in Allem eine so vollkommene Gelassenheit, dass man hätte glauben sollen, es könnten unmöglich solche Bosheiten von ihr verübt worden sein.“ Nachdem sich die arme Sünderin noch an einer Weinsuppe gelabt, trat sie von dem Benediktiner Maurus als Beichtvater und von dem Domprediger und Jesuitenpater Georg Gaar als „Galgenpater“ begleitet, den Weg zum Schaffot an, welches „in der mittleren Bastei (von Marienberg) gegen Höchberg zu“ aufgerichtet war. Zunächst wurde ihr von dem hochfürstlichen Malefizsekretär im Beisein des Hofschultheissen und zweier Stadtgerichtsschöffen im Kerker das Urtheil vorgelesen, dann wurde sie — „angethan mit einem braun, schwarz getupften kattunenen Kontuschel, einem langen Rock, weissem Nonnenschurz, weissem Halstuch, unten eine weisse Nonnenhaube und oben eine schwarztaffente Matrazenhaube, in Summa eine alte und arme Tetter-Hex,“ auf einem eigens hierzu angefertigten Stuhle, „weilens sie zu gehen unvermögend“[288] zum Richtplatz getragen, wo ihr alsbald der Kopf abgeschlagen ward. — Zuschauer wollten während der Exekution in den Lüften einen Geier gesehen haben, der nur der verkappte Teufel sein konnte! Der Leichnam der Hexe wurde sodann durch „Nachtarbeiter“ von der Festung herab und auf einen am Waldsaum gen Büttelbrunn zu gelegenen Platz getragen, „wo vordem auch Hexen verbrannt worden.“ Bevor der daselbst aufgeschichtete Scheiterhaufen in Brand gesteckt wurde, um den Leib der todten Hexe zu verzehren, hielt der Galgenpater und Domprediger Georg Gaar von der Gesellschaft Jesu eine salbungsreiche Rede an die versammelte Menge[289]. Er preist die weise Strenge der Gesetze gegen die Zaubergreuel, erzählt Renatens Geschichte aus den Verhörakten und knüpft erbauliche Betrachtungen daran, welche zum Text die Worte hatten: „Maleficos non patieris vivere.“ „Warum aber Gott, — heisst es unter andern, — zu diesen unseren Zeiten das so lange verborgene Uebel und getriebene Teufelshandwerk ans öffentliche Tageslicht habe ausbrechen lassen, stehet mir zwar nicht zu, hierin die geheimen göttlichen Rathschlüsse zu erforschen; jedoch bedünket es mich, es sei geschehen aus folgenden Ursachen: Erstlich wegen denen Ungläubigen; denn es gibt zu unsern Zeiten solche Leute, welche weder an Hexen, noch Zauberer, noch an Teufel, noch an Gott selbsten glauben. Sie seind Atheisten und vermeinen, es sei keine andere Substanz, als welche nur körperlich oder leiblich ist, anzutreffen. Diese Ungläubige müssen aus dermaliger Begebenheit (wann sie nicht völlig vernunftlos seyn wollen) unwidersprechlich erkennen, dass auf der Welt sein Hexen und Zauberer, mithin auch Teufel, von welchen sie ihre Künste erlernen. Gehet hin, ihr Atheisten, nach Unterzell, um jene Ordenspersonen, welche Maria Renata bezaubert, anzuhören: was gilt's, ihr werdet gestehen, dass in diesen Menschen verborgen sei? Weilen aber das, was verborgen ist, man weder sehen, noch fühlen oder mit Händen greifen, sondern nur aus denen Wirkungen merken kann, so muss es nothwendig ein leibloses und geistliches Wesen sein; folglich muss es Geister geben; und weilen die einheimischen Feinde oder Geister in denen Besessenen auf die Kirchenbeschwörungen gedemüthiget, endlich auch ausgetrieben, so müssen wir daraus schliessen, dass sie einem weit mächtigeren Geiste, nämlich Gott, welchen die Kirche anruft, unterworfen seien. Intelligite insipientes in populo, et stulti aliquando sapite, Ps. 33. v. 8; merkt es doch, ihr Unweisen unter dem Volk, und werdet einmal witzig, ihr Narren. — Zweitens bedünkt es mich, Gott habe die Zauberei Mariae Renatae lassen offenbar werden wegen denen Glaubigen, damit sie reifer, als zeithero sich zu Gemüth führten, wie nothwendig es uns allen sei, dass wir wider das zauberische Geschwader, welches grösser ist, als wir uns etwan einbilden, täglich geistliche Waffen ergreifen: auch was grosse Obsorg denen Eltern obliege für ihre Kinder, welche, wenn sie allerhand Gesindel anvertraut, oder auch von ihren Eltern verfluchet und verwünschet werden, leicht ins Teufels Hände und Stricke verfallen. Drittens wegen jenen boshaften Christen, welche durch ihre Punktirkunst, Zauberspiegel oder sonst aberglaubische Händel das, was von dem freien Willen Gottes und derer Menschen allein abhängt, zu wissen beginnen. Die sollen ihre Augen eröffnen, dann auch sie (obschon sie es nicht vermuthen) unter die Teufelszunft gehören und nach aller Schärfe seind abzustrafen. Viertens will Gott durch das gegenwärtige Spectacul alle Unlauterkeit, welche (wie ich es aus vielen Geschichten erweisen könnte) zur Zauberei die nächste Vorbereitung ist, denen Weltkindern verleiden.“

Dieser würzburger Hexenprozess, weniger merkwürdig an sich selbst als durch die Zeit, in welche er fällt, veranlasste eine literarische Fehde über das Hexenwesen, welche die Macht, die der Hexenglaube noch immer ausübte, noch schreckhafter erkennen liess als dieser Prozess selbst.

Eben damals hatte sich nämlich in Tirol ein Mann als Gegner der Hexenverfolgung erhoben, den man bisher nur als tüchtigen humanistischen Gelehrten kennen gelernt hatte. — Girolamo Tartarotti[290] (den wir meinen) am 2. Januar 1702 zu Roveredo geboren, hatte in Padua und Verona Theologie und alte Literatur studirt, war dann als Abbate nach Roveredo zurückgekehrt, wo er späterhin, nachdem er längere Zeit in Innsbruck, Rom und Venedig gelebt hatte, seinen bleibenden Aufenthalt nahm, und zur Bekämpfung des Hexenglaubens und der Hexenverfolgung ein umfassendes Werk über die angeblichen nächtlichen Versammlungen der Hexen veröffentlichte[291]. Tartarotti suchte in seiner Schrift, nachdem er eine ausführliche Abhandlung über die Geschichte des Aberglaubens vorausgeschickt, in allerlei Weise die Nichtigkeit der Hexerei darzuthun. Er sagt z. B. in Buch II.: „Man behauptet, die Hexen begeben sich mit solcher Schnelligkeit durch die Lüfte zu ihren Sammelplätzen, dass kein Vogel und kein Pfeil ihnen nachfolgen könnte. Sie seien im Stande, eine Strecke von zweihundert Leucas (siebenhundert bis achthundert italienische Meilen) in vier bis fünf Stunden zurückzulegen. Wie sollte dieses aber für menschliche Lungen möglich sein, ohne sich der Gefahr des Erstickens auszusetzen? Und wenn die Hexen wirklich, wie ebenfalls behauptet wird, durch die kleinsten Ritze, Thürspalten u. s. w. ihren Ausgang zu nehmen vermögen, warum benützen sie diese Fertigkeit nicht im Kerker zu ihrer Befreiung? Alle ihre Aussagen über ihre nächtlichen Fahrten, Zusammenkünfte, Tänze, Buhlschaften und Gastereien mit dem Teufel seien nichts als Phantastereien, was auch aus den unsinnigen und lächerlichen Umständen erhelle, unter denen diese Dinge vorkommen sollten, z. B. dass die Hexen bei ihren Tänzen sich stets nach links bewegen, dass sie den Teufel adoriren, indem sie ihm den Rücken zukehren, dass sie rückwärts gekehrt sich demselben nahen, dass sie, indem sie ihn um etwas bitten, ihre Hände rückwärts ausstrecken u. dgl. m. Auch könne nachgewiesen werden (was wohl zu beachten sei), dass die angeblichen Hexen gerade dann am zahlreichsten sich vermehrten, wenn sie am härtesten verfolgt würden. Man möge von aller Verfolgung abstehen und diejenigen Personen, welche wirklich als Hexen gelten wollten, als Irrsinnige behandeln; dann werde es bald keinen Zauberer und keine Hexe mehr geben. Man habe wohl in der angeblichen Uebereinstimmung der Aussagen der Gefolterten einen Beweis für die Wirklichkeit des Hexenwesens finden wollen. Allein eine durchgehende Uebereinstimmung liege gar nicht vor. Manche z. B. sagen, sie hätten den Satan in Menschengestalt gesehen; die Maria Bertoletti, die 1716 bei Roveredo als Hexe hingerichtet sei, beschreibe ihn als ein Ungeheuer mit den Hörnern eines Bockes und dem Schweife einer Schlange. Uebrigens lasse sich die Aehnlichkeit der Aussagen vieler Hexen leicht dadurch erklären, dass ihnen die Richter die gleichen Fragen vorzulegen pflegten, deren Beantwortung dann mittelst der Tortur ganz so, wie es die Richter verlangten, erpresst werde.“ — Schliesslich spricht sich Tartarotti über die Gründe aus, die ihn zu der Annahme berechtigen, dass der Hexenglaube allmählich ganz aufhören und aus den Köpfen der Menschen für immer verschwinden werde („e dalla mente degli uomini prenda un perpetuo esilio“).