„Die akademische Rede ist nachtheilig dem H. Kreutz zu Scheyrn. Das ehemal eines durchleuchtigsten, und dermal Glorwürdigst regierenden Churhauses Bajern uralte Stammenschloss, dessen eigentlichen Erbauer, ich neulich entdecket zu haben glaube, nunmehro aber Benediktiner-Kloster Scheyrn hat allein vor andern Gotteshäusern Deutschlands die Ehre, sich mit dem grössten und mit Blut besprengten Particul vom wahren Kreutz Christi zu rühmen. Wie und auf was Art wir dieses erhalten, ist allen durch ein gedrucktes Buch unter dem Titel: Kreutz im Kreutz schon bekannt. Nur allein kommet hier zu erinnern vor, dass sich dessen Verehrung nicht nur mit grossen Eifer angefangen, sondern auch immerdar mit noch grösseren fortgesetzet worden. Wie denn ein unsterblicher Held, und Churfürst in Bajern Maximilian der Zweite, ein Durchleuchtigster Karl Philipp Churfürst in der Pfalz, ein Grosser Karl Albert nachmahl Römischer Kayser, Sr. Durchleucht Eminenz Johann Theodor, und viele andere Durchleuchtigste Häupter auch bei izigen Zeiten sich persönlich zu diesen begeben, und mit tiefester Ehrfurcht angebettet haben. Die Andacht und Vertrauen kamme endlich so weit, dass man um dessen Verehrern ein Genüge zu leisten, theils von Messing, theils von Silber kleine gegossene Kreutzl an dem wahren Partickel anrühren, und ihnen überlassen musste, welche auch bis auf izige Stunde als ein, absonderlich wider Hex- und Zauberey, dienendes Mittel von allen sind erkennet worden, wie aus einem gedrückten, und den Fremdlingen zu gebenden Zettel erhellet, dessen Innhalt wir anhero setzen: Die an solchem hochheiligen Partickel benedicirt, und anberührte Kreutzlein (welche sogar die Unkatolischen an vielen Orten wegen ihrer grossen Kraft hoch schätzen) dienen sonderbar wider die gefährliche Donner und Schauer-Wetter, dann Zauber- und Hexereyen - - - -, demmet den bösen Feind in den besessenen Personen, machet das krank- und bezauberte Vieh wieder gesund u. s. f. — Hochwürdiger Herr Akademicus! ist die Hex- und Zauberey ein Fabelwerk, eine Blödsinnigkeit, ein Vorurtheil schlechtdenkender Seelen, so sind wir Scheyerische Väter schändliche Betrüger, Wort- und Maulmacher, wie man zu reden pflegt, gleich jenen Marktschreyern, welche die hoche Berge, wo sich ein Kaiser Maximilian verirret hat, auf- und abklettert. Die Folge ist zu klar, als dass sie einer weiteren Probe nöthig ist. Da nun dieses nicht nur der Ehre der scheyerischen Religiosen sehr nahe kommt; sondern auch dem dasigen Heil. Kreutzpartickel sehr nachtheilig ist, wie darfen Sie sich wunderen, wenn da und dort eine Probe aus der Feder geschlichen, der keinen Khylus, oder Milchsaft machen wird. Nicht nur in Bajern, Schwaben, Böhmen, Oesterreich, Mähren und Ungarn, sondern auch in Sachsen und Poln werden die Scheyerisch an dem wahren Partickel anberührte Kreutzlein absonderlich wider Hex- und Zauberey, wider gefährliche Schauer, und Donnerwetter theils andächtig verehret, theils nützlich gebrauchet, also dass man bei 40,000 derselben nicht selten in einem Jahre hat ausgetheilet. Wäre aber nichts anders, als leere Einbildung, histerische Zustände, nächtliche Träume, kein anders, als nur natürliches, und durch keine Hex- und Zauberey erregtes Ungewitter zu förchten: wie würde inskünftig die Andacht und Vertrauen gegen dem Heil. Kreutz bestehen können, und zwar bei Christen, von welchen man sagen kann: Nisi signa et prodigia videritis, non creditis. Was lächerliche Andacht wäre diese? was ungereimtes Vertrauen?“ U. s. w.

Zur weiteren Beglaubigung legt der Pater März ein mit priesterlichem Eide bekräftigtes, untersiegeltes und dreifach unterzeichnetes Instrument bei, in welchem ein Karmeliter von Abensberg seine Heilung durch ein scheyerisches Kreuz erzählt. Das Wunder erfolgte im Jahr 1719, das Dokument ist von 1738. Der Karmeliter hatte sich, wie er sagt, plötzlich von einem so starken Zauberwerk angesteckt gefühlt, dass er Stimme, Sprache und Verstand verlor. Sein Beichtvater legte ihm ein „an dem wahren Partikel berührtes Scheyrer Kreuz“ auf das Haupt, gab ihm auch ein wenig mit diesem Kreuze geweihtes Oel zu kosten, und der Patient fand sich bald wieder hergestellt, nachdem er zuvor an drei Tagen nach einander verschiedene Zauberstücke durch Erbrechen ausgeworfen hatte, nämlich:

„Am
ersten
Tage.
1)Einen Partickel eines haarichten Leders.
2)Einen Partickel eines versilberten Papiers, welches einen Engelskopf vorstellte.
3)Einen Flintenstein (dessen ziemliche Grösse annoch bei uns zu ersehen ist).
4)Einen halben Kopf eines Hechtes.
5)Einen Hufnagel.
6)Einen kleinen Zwirn, dessen Farbe nicht zu erkennen.
7)Etwelche Partickel eines wächsernen Tachtes [Dochtes].
Am
zweiten
Tage.
1)Etwelche S. V. mit einem Faden zusammen gebundene Schweinborste.
2)Zween Partickeln eines abgenutzten Tuches.“
U. s. w.

Von den Argumenten des Paters Angelus März für das Dasein der Hexen dürfen wir schweigen; es sind die längst bekannten[296], nur in der eigenthümlichen Sprache dieses Schriftstellers vorgetragen. War aber der Pater kein grosser Gelehrter, so war er doch ein ganz guter Taktiker. Auf der Rückseite des Titels steht in schwabacher Schrift als Motto folgende Stelle aus dem baierischen Strafcodex: „Böse Gemeinschaft mit dem Teufel, durch desselben praemeditirt und geflissene Beschwörungen mit aberglaubischen Ceremonien, oder da man durch zauberische Mittel jemand an seinem Leben, Leibs- oder Gemüths-Gesundheit, Vieh, Früchten, Haab und Guth, oder auf welcherley Weis es immer seyn mag, schaden thut, wird ohne Unterscheide, ob der Schaden gering, oder gross, mit dem Schwerdt bestrafft. Maximilianus Josephus utriusque Bavariae Dux etc. Codicis criminal. Parte prima, Cap. 8. §. 7. n. 2.“ — In der Vorrede heisst es dann weiter: „Die Critic, welche den Hochmuth zu einem Vater, und die Begierde manchen Halbkatholischen zu gefallen für eine Mutter hat, ist wohl ein schlimmes Kind. Der hocherleuchte Akademicus, will eben jenen, ob schon ein Ordensmann, weis nicht warum? gefallen: da er andere entgegen als schlechtdenkende Seelen verachtet, will er seinen erhabenen Geiste beweisen.“ Die Abhandlung selbst aber beginnt mit der Frage: Was von jenen zu halten, welche keine wirkende und thätige Hexerei erkennen? Und hier steht sogleich im Vordergrunde die Erzählung von Wilhelm Edelin, der den Tod erlitten habe[297], weil er als Teufelsgenosse die Wirklichkeit der Hexerei leugnete.

Ausser den Genannten traten noch verschiedene andere Kämpfer für den Hexenglauben gegen Sterzinger auf, z. B. ein junger Jurist Joh. Mich. Model, der in einer Broschüre die „Ausfahrt der Hexen wider den heutigen Hexenstürmer P. Ferd. Sterzinger“ vertheidigte; dann ein Benediktiner des Klosters Niederaltrich, P. Beda Schallhammer, der einen dicken Quartband, 30 Bogen stark, in lateinischer Sprache (Dissertatio de Magia nigra critico-historico-scripturistico-theologica, Straubing 1769) zur Vertheidigung des Hexenglaubens gegen Sterzinger erscheinen liess. — Doch fand Sterzinger in diesem Kampfe auch Freunde und Vertreter. Unter denselben befand sich auch sein jüngerer Halbbruder Don Joseph Sterzinger (†1821 als Bibliothekar zu Palermo), der anonym die satyrische Schrift „der Hexenprozess, ein Traum, erzählt von einer unpartheiischen Feder im Jahr 1767“ publizirte. Am eifrigsten nahm sich jedoch des vielfach Angegriffenen ein pseudonymer Schriftsteller, der sich „F. N. Blocksberger, Benefiziat zu T.“ nannte, in mehreren Schriften an. An den P. Angelus in Scheyern richtete er ein humoristisches „Glückwunschschreiben“ (gedruckt zu Straubing 1767), worin er ihn dazu beglückwünschte, dass er mit so unvergleichlicher Geschicklichkeit die Hexerei und die Hexenprozesse vertheidigt und dem bösen Don Sterzinger nach Gebühr die Leviten gelesen habe, da er letzteren einen „Abgesandten des Teufels“, einen „theologischen Marktschreier“, einen „Stiefeltheologen“ etc. hiess[298].

Sich selbst vertheidigte Sterzinger seinem verkappten Gegner, dem Augustiner Merz, gegenüber in einer besonderen Schrift[299], und dem offenen trat er vor dem Konsistorium in Freysing entgegen. Vor letzterem erhielt er im Ganzen weder Recht, noch Unrecht. Zwar meldeten schon triumphirende Briefe aus Baiern, die Rede des Akademikers sei zu Freysing verdammt worden und werde nächstens in Rom als eine „oratio scandalosa und haeretica ad valvas geschlagen werden“[300]. Indessen kam es in der That nicht so weit. Der Kläger und der Beklagte erhielten die Auflage, „in dieser Materie eine moderate Schrift herauszugeben“, und Sterzinger leistete dieser Forderung Genüge, indem er in der dritten Auflage seiner begierig gelesenen Rede seine frühere Behauptung, dass die Hexerei ein Vorurtheil schlecht denkender Seelen sei, dahin abänderte, dass er dieselbe nun zum Vorurtheil seicht denkender Seelen machte. Die beiden Väter Merz und März sahen sich übrigens noch verschiedenen sehr derben Abfertigungen von Anhängern Sterzinger's blossgestellt, und der Streit, in welchem sich sehr wenig Neues und Gründliches[301], aber sehr viel gutwillige Halbheit auf der einen und dummdreiste Anmassung auf der andern Seite dargelegt hatte, war bald ganz vergessen.

Uebrigens begegnen wir eben damals in Baiern allerlei Vorkommnissen, welche beweisen, dass der Dämonenglaube und die Hexenverfolgung hier von jeher ganz besonders heimisch gewesen war. Denn nicht nur ward hier noch 1754 ein dreizehnjähriges Mädchen hingerichtet, und 1756 ein vierzehnjähriges Mädchen, weil es mit dem Teufel Umgang gepflogen, Menschen behext und Wetter gemacht habe, enthauptet[302], sondern es wurde bei den kurbaierischen Landgerichten sogar noch im Jahr 1769 eine amtliche Instruktion zum „Malefiz-Inquisitions-Prozess[303] eingeführt, welche ganz und gar dem Hexenhammer entsprach. In demselben werden den Richtern zunächst die genauesten Belehrungen über das „Laster der Zauberei, Hexerei oder Schwarzkunst“ gegeben, wobei zwischen Schwarzkünstlern (magi), eigentlichen Zauberern (praestigiatores), Segensprechern (incantatores oder exorcistae), sowie necromanticis, Wahrsagern (haruspices, arioli), Veneficis und eigentlichen Hexen (sagae, lamiae, striges) oder Unholden sorgfältig unterschieden wird. — Diese Letztgenannten, die „Gabelfahrerinnen, Hexen und Hexenmeister thuen Ungewitter, Riesel, Donner und Blitz in den Lüften erwecken, trachten nach Menschen und Viehs Untergang, — besuchen die Zusammenkünfte der Teufel und anderer Hexen und reiten dahin auf Gabeln, Stecken und Besen, halten auch beiderlei Geschlechts bei.“

„Die Schwarzkünstler, Hexen und Zauberer machen mit dem Teufel einen ordentlichen Pakt, sie verleugnen die allerheiligste Dreifaltigkeit, den christlichen Glauben, die seligste Mutter Gottes, die lieben Heiligen, alle Kirchen-Sacramenta, treten deren Bildniss, das heilige Kreuz, mit Füssen, lassen sich auf des obersten Teufels Namen und in aller anderen Teufel Namen umtaufen, schwören denselben die Treue, beten ihn mit gebogenen Knieen an, unterschreiben sich mit ihrem eigenen Blut, geloben (sich) ihm an und gebrauchen ohne Unterlass seinen Beistand, werden auch von ihm an unterschiedlichen Orten des Leibes mit verschiedenen Figuren gezeichnet, allwo sie hernach keine Empfindlichkeit haben, küssen den Teufel von hinten und vorn, treiben mit demselben (wie ich darvor halte) ihrer Einbildung[304] nach Unzucht und fleischliche Vermischung, — tragen versteckter Weise die heil. Hostien mit sich auf die Hexentänze und Convente, haben viele Jahre aufeinander ihre Teufel als Puller und legen dergleichen, wenn sie von ihren Ehemännern aus dem Bett hinweggefahren, statt ihrer unter menschlicher Gestalt zu dem Ehemann in das Bett an die Seite.“

Hierauf wird bezüglich der „Anzeigen dieses allerabscheulichsten Lasters“ mit Berufung auf die Auctorität Carpzov's ausgeführt, dass es „in den heimlichen und schwer zu probirenden Verbrechen genug“ sei, dass Muthmassungen vorhanden; denn „eine muthmassliche und aus wichtigem Argwohn entsprungene Probe ist diessfalls für vollkommen und entscheidend zu achten.“ Daher hat man zunächst nur nach dem Rufe der Betreffenden zu fragen und demgemäss gegen sie vorzugehen.

Bezüglich des Prozessverfahrens ist nun zwar von der Anwendung der Folter nicht die Rede; dagegen wird eine Reihe der scheusslichsten Vorschriften des Hexenhammers wiederholt. Zunächst heisst es nämlich: „Wenn dergleichen Geschmeiss in Verhaft kommt, ist das Sicherste, der Oberbeamte befehle, man solle ihnen alle Haare abscheeren und sie durchgehends glatt und eben machen, auch wegen vielleicht habenden Zeichen visitiren, damit sie nichts Zauberisches mögen bei sich führen oder versteckt behalten, wie dann auch wohl geschicht, wenn man ihnen ein anderes Malefizhemd — zuwirft.“