Aus den für den Prozess vorgeschriebenen „Fragestücken“ ersieht man, dass die Doktrin des Hexenhammers in Baiern im Jahr 1769 noch vollständig aufrecht erhalten wurde, und dass die ganze Inquisition auf der nichtswürdigsten Suggestion beruhte. Am empörendsten sind hierbei wohl die zum Gebrauche bei Kindern vorgeschriebenen Fragen. Dieselben sollen zunächst durch freundliche Fragen gefangen werden: „Wie sie heissen? Ob sie ihre Eltern lieb haben? Ob sie schon zur Schule gehen? Was sie für Kameraden haben? Was diese können? Was sie mit ihnen spielen?“ u. s. w. Dann folgen die Fragen: „Warum sie dermalen nicht zu Hause bei dem Vater (Mutter), sondern hier im Amthaus sich befinden? Was sie neulich da und dort mit diesen getrieben? In wem es bestanden? Was, wie er es gemacht? Wer es ihm gelehrt? Wann, wo, wer dabei gewesen? Wie oft sie es gemacht? — Wie lange das Wetter gedauert? Wem es vermeint gewesen und geschadet? Zu wem sie die Mäuse geschickt? Warum? Wie er ausgeschaut? — Wie oft sie auf dem Tanz gewesen? Wer sie hingeführt und was sie noch alldort gethan? Was ihnen dieser und jener, auch der Teufel versprochen?“ u. s. w.
Bei Erwachsenen soll sofort gefragt werden: „Ob er diese oder jene Personen kenne? Ob dieser ein Hexenmeister sei? Er müsse es wissen, weil er mit ihm Umgang gepflogen. Was ihm von dem jüngst gewesenen Schauerwetter bekannt? Wer dieses gemacht? Wo er um diese und jene Zeit gewesen? Von wem er das Hexen und Zaubern gelernt? Wie lange er solches treibe? — Was er für einen Glauben habe? Wie er dieses sagen möge, zumal er sich ja durch seine teuflischen Künste von Gott abgesondert? Was er zu seiner Kunst gebrauche? Woher er die Sachen genommen? Was der Teufel von ihm verlangt? Solle die Wahrheit sagen. Ob er sich demselben verschrieben? Auf wie lange und mit was für Umständen? Ob er Gott verleugnet? Ob er anders getauft und mit was für einem Namen? — Ob er mit dem Teufel Beischlaf gehabt? Wie oft und auf was für eine Weise? Wie dieser geheissen, wie er ausgesehen? Was sie hierbei und nach der Hand verspürt[305]? Zu was Zeit und an welchem Orte er auf dem Tanz gewesen? Was der Teufel geredet?“ u. s. w. u. s. w. — Besonders wird es dem Untersuchungsrichter noch zur Pflicht gemacht „auch auf die Complices zu inquiriren“.
Diese (von Schuegraf im Archive zu Kelheim aufgefundene und zuerst bekannt gemachte) Instruktion für die kurbaierischen Hexenrichter musste, da sie nicht gedruckt ward[306], von jedem Landgericht abgeschrieben werden. Schuegraf macht nun dabei die für die damaligen Kulturverhältnisse Baierns ganz besonders frappante Mittheilung, dass man eben damals, gerade um die Jahre 1760–1769 anfing, die baierischen Pfleggerichte der vier Rentämter Straubing, Landshut, München und Burghausen zu klassifiziren, indem man jene, die am meisten Hexen und andere Verbrecher durch Feuer, Schwert etc. justifizirt hatten, die strengsten, jene aber, die in ihrer Jahrespraxis eine geringere Zahl von Hinrichtungen aufzuweisen hatten, nur strenge Halsgerichte zu nennen pflegte[307].
Grosse Bewegung rief damals in Baiern ein gewaltiger Teufelsbanner, der Priester Joh. Joseph Gassner hervor[308]. Derselbe verkündete, dass die Wirksamkeit des Teufels jetzt vorzugsweise in der Bewirkung von Krankheiten hervortrete, wesshalb ein grosser Theil derselben nicht mit Arzneien, sondern nur mit Beschwörungen und Exorzismen geheilt werden könnte. Einen mächtigen Gönner fand Gassner an dem Bischof von Regensburg, Anton Ignaz Grafen von Fugger, der ihn zu seinem Hofkaplan und geistlichen Rath ernannte. Da der genannte Bischof zugleich Propst von Ellwangen war, so begab sich Gassner dahin und begann hier an Besessenen und anderen Kranken seine Exorzismen zu experimentiren. Der Zulauf, den er hier fand, war so gross, dass im Dezember 1774 die Zahl der Hülfesuchenden über 2700 betrug. Um seine Teufelsbannerei noch mehr in Schwung zu bringen, veröffentlichte Gassner 1774 ein Schriftchen unter dem Titel: „Weise, fromm und gesund zu leben, auch ruhig und gottselig zu sterben oder Nützlicher Unterricht wider den Teufel zu streiten durch Beantwortung der Fragen: 1) Kann der Teufel dem Leibe der Menschen schaden? 2) Welchen am meisten? 3) Wie ist zu helfen?“ (Kempten, 1774, 40 S.) Er meint in diesem Schriftchen, dass es drei Klassen vom Teufel geplagter Menschen gebe, nämlich circumsessi (angefochtene), obsessi oder maleficiati (verzauberte) und possessi (besessene). Für alle diese Geplagten gibt Gassner die Mittel der Heilung an. Vor Allem habe sich der Betroffene davor zu hüten, dass er die teuflische Plage und Schädigung für ein natürliches Leiden halte, indem Niemand die Wirklichkeit der dämonischen Zauberei leugnen könne, ohne sich „de religione suspectus“ zu machen. — Im folgenden Jahre zog Gassner nach Regensburg über und auch hier strömte viel Volks von allen Seiten (aus der Pfalz, aus Böhmen, Oesterreich und aus anderen Landen) herbei, um sich durch seine Bannsprüche von allerlei zauberischen Plagen, Besessenheit und sonstiger Krankheit heilen zu lassen. Endlich aber ward ihm das Handwerk gelegt. Der kaiserliche und der kurbaierische Hof, der Bischof von Costnitz und die Erzbischöfe von Salzburg und Prag untersagten ihm die fernere Ausübung seiner Teufelsbannerei. Auch in Rom wurde die Ostentation, mit der er seine (theilweise von ihm selbst redigirten) Exorzismen betrieb, gemissbilligt. Nebenbei wurde viel Staub durch Broschüren, die sich mit dem Teufelsbanner und Wunderdoktor beschäftigten, aufgewirbelt[309].
In diesem Federkrieg sprach sich seltsamer Weise nicht nur der berühmte Lavater zu Zürich einigermassen zu Gunsten Gassner's aus, indem er in diesem zwar keinen Wunderthäter aber doch einen starken Glaubensmann anerkannte, — sondern auch der kaiserliche Leibarzt Anton von Haen (der mit seinem Collegen, dem Freiherrn van Swieten als Hauptgegner des Hexenglaubens galt, und der einst drei angebliche, schon gemarterte und zum Scheiterhaufen verurtheilte Hexen gerettet hatte,) liess sich bestimmen, in einer Broschüre[310] dem Hexenglauben gewisse Conzessionen zu machen. In einer zweiten Broschüre[311] „über die Wunder“ schloss freilich Haen seine Untersuchung damit, dass, da sich die wesentlichen Kennzeichen des Wunders bei den wunderbaren Heilungen Gassner's nicht vorfänden, dieser dieselben wohl mit Hülfe des Teufels verrichtet haben müsste.
Auch unter der Regierung des Kurfürsten Karl Theodor (1777–1799) dauerte die Herrschaft des Aberglaubens in Baiern ungestört fort. Fast jedes Kloster hatte seinen sogenannten Hexenpater, bei welchem man sich Rath und Schutzmittel zu holen pflegte, z. B. Agnus Dei und Lukaszettel. Eine Bäuerin aus dem Gerichte Pfatter bei Straubing, deren Kühe keine Milch gaben, fiel in die Schlingen eines solchen Hexenpaters, des Franziskaners Benno, der sie im Kloster trunken machte, dann unter dem Vorwande der Entzauberungszeremonien schändete und zuletzt zum Todtschlage an der neunzigjährigen Grossmutter ihres Mannes veranlasste. Als das Gericht nach langem Zögern die Verhaftung des Buben beschloss, musste es die Auslieferung desselben durch militärische Exekution vom Kloster erzwingen, und als derselbe endlich degradirt und zu lebenslanger Festungsarbeit verurtheilt war, legte sich Rom ins Mittel und bewirkte Begnadigung, so dass der Hexenpater mit zehnjähriger Suspension und eben so langem Klosterarreste durchkam. — „Seht, Leute! — sagt der Berichterstatter, dem wir diese Nachricht entnehmen, — so geht's bei uns in Baiern zu; die Pfaffen lachen über uns und mästen sich von unserm Schweiss. Wär's nicht eine von den nothwendigsten Neuerungen, dass bei uns die Bettelmönche, so wie die andern privilegirten Tagediebe aufgehoben, oder wenigstens ihr Wirkungskreis beschränkt würde? Aber das ist so ein Wunsch, der keine Erfüllung kennt, so lange wenigstens nicht kennen wird, als Frank Gewissensrath unsers durchlauchtigsten Karl Theodor bleibt“[312].
Im Umfange des heutigen Königreichs Baiern sah man sogar noch im Jahr 1775 die Tragödie eines Hexenprozesses vor sich gehen. Dieser Hexenprozess erfolgte im damaligen Stift Kempten, wo derselbe am 6. März 1775 begann und am 11. April 1775 zu Ende ging. Ueber den Verlauf desselben berichten wir wörtlich nach C. Haas, der denselben (in der Schrift „die Hexenprozesse“ S. 108 ff.) zum ersten Male (nach den Akten) mitgetheilt hat.
Eine arme Söldners- und Tagwerkerstochter Anna Maria Schwägelin von Lachen hatte frühe ihre Eltern verloren und musste sich ihr Brot mit Dienen erwerben. Im Dienste eines protestantischen Hauses knüpft der Kutscher des Herrn ein Verhältniss mit ihr an und verspricht ihr die Ehe unter der Bedingung, dass sie den katholischen Glauben verlasse und lutherisch werde. Dieses letztere vollzog die Schwägelin in Memmingen in einem Alter von etwa 30–36 Jahren (sie wusste im Verhör über ihr Alter nur zu sagen, dass sie in die dreissig oder nahezu vierzig Jahre alt sei). Nichtsdestoweniger liess sie der Kutscher sitzen und heirathete eine Wirthstochter von Berkheim. Hierüber erregt und zugleich in ihrem Gewissen beunruhigt beichtete sie die Sache einem Augustinermönche in Memmingen, der ihr gesagt haben soll: „es sei nunmehr genug, dass sie es gebeichtet und dass sie eine wahre Reue dagegen bezeuge, und sie habe nicht nöthig, dass sie wiederum neuerdings ein Glaubensbekenntniss ablege, wenn sie nur bei ihrem Vorsatz beharre.“ Bei ihrer Conversion in der Martinskirche zu Memmingen habe sie die Schwörfinger aufheben und sagen müssen, dass sie auf dem lutherischen Glauben beharren wolle und dass die Mutter Gottes und die Heiligen ihr nicht helfen können. Die Mutter Gottes sei nur eine Kindelwäscherin und als ein anderes Weibsbild gewesen. Die Bilder von denen Heiligen seien nichts als zum Gedächtniss, keineswegs aber, dass man diese verehren solle. Gott allein könne ihr helfen, sonst Niemand. Da aber oben gemeldeter Augustiner in Memmingen wenige Tage nach der Beichte der Schwägelin apostasirte, so ward sie wieder unruhig und meinte, sie sei wohl von diesem Geistlichen nicht richtig absolvirt. Sie will daher hierauf die Sache einem Kaplan gebeichtet haben, der ihr jedoch die Absolution mit dem Bemerken verweigerte, der Fall müsse nach Rom berichtet werden. Alsbald aber sei der Kaplan auf einen anderen Dienst gekommen und die Sache sei liegen geblieben.
Seitdem irrte die Schwägelin von Dienst zu Dienst, und wurde schliesslich als vagirende und wahrscheinlich körperlich und geistig leidende Person in das Kempten'sche Zuchtschloss Langenegg (zwischen Kempten und Immenstadt) gebracht. Dort ward sie einer notorisch geisteskranken Person, Namens Anna Maria Kuhstaller, für wöchentlich 42 Kr. in Pflege und Aufsicht gegeben. Ihrer Aussage nach wurde sie von derselben sehr schlecht gehalten, elend genährt, oft Tage lang gar nicht, und dabei vielfach geschlagen und sonst misshandelt. Soviel steht wenigstens fest, dass sie schliesslich nicht mehr stehen und gehen und keine Hand mehr erheben konnte. Die Schwägelin gab dabei an, dass die Kuhstaller sie aus Eifersucht so arg misshandelt habe, weil diese befürchtet, sie mache ihr den Zuchtmeister abspännstig. Dagegen erklärte die Kuhstaller, sie habe der Schwägelin nur zweimal mit einem Stricke etliche Hiebe gegeben, weil sie gelogen habe und boshaft gewesen sei. Essen habe sie ihr richtig und genug gegeben, so gut sie es habe auftreiben können, was der Zuchtmeister Klingensteiner als wahr bezeugte.