In ihrem Unmuthe sagte einmal die Schwägelin, sie wollte lieber beim Teufel als in solcher Pflege sein. Das benutzte die Kuhstaller, um alsbald bei Gericht anzuzeigen: die Schwägelin habe ihr einbekannt, dass sie mit dem Teufel Unzucht getrieben und Gott und allen Heiligen habe absagen und auf jene Weise und Art sich verschwören müssen, wie es ihr der Teufel vorgehalten habe. Auch habe sie die Schwägelin manchmal laut lachen und mit Jemandem sprechen hören, während doch Niemand bei ihr gewesen sei.
Diese Anzeige genügte, weil der Zuchtmeister sie bestätigte, die unglückliche, ganz gebrechliche Person „abholungsweise auf der sogen. Bettelfuhr“ am 20. Febr. 1775 nach Kempten ins Gefängniss schaffen zu lassen. Von da bis zum 6. März wurde sie nun zunächst durch den Eisenmeister Klingensteiner beobachtet, der auf Befragen über das Verhalten der Angeklagten deponirte: In der dritten Nacht ihrer Anwesenheit im Kerker habe man im Gefängnissofen ein Geräusch gehört, als ob etwas vom Ofen herabgefallen wäre. Er selbst freilich habe es nicht gehört, sondern es sei ihm von einem anderen Gefangenen erzählt worden. Aber er und seine Schwester hätten gehört, wie ihre Enten im Stalle geschrieen und hätten deren Unruhe gesehen, und zwar Nachts zwischen zwei und drei Uhr. Späterhin habe man nichts mehr gehört. Er, der Eisenmeister, habe die Schwägelin gefragt, ob sie wisse, warum sie ins Gefängniss gebracht worden sei. Darauf habe sie geantwortet: Ja, sie habe gesagt, dass sie Gott und allen Heiligen abgeschworen und mit dem Teufel Unzucht getrieben; allein das habe sie zur Kuhstallerin nur aus Furcht gesagt, weil sie sonst von derselben geschlagen worden sei. — Diese wollte sie also als Hexe anklagen und hatte das Geständniss erpresst!
Klingensteiner's Schwester Maria Anna deponirt: Der Vorgang mit den Enten habe seine Richtigkeit, indem dieselben nie so geschrieen wie damals. Uebrigens sei die Inquisitin „nicht nur an beiden Füssen so eingezogen, dass diese nicht einmal auf einen Stuhl, sondern immer auf dem Boden liegen müsse, wie denn auch ihre Hände ziemlich verdreht“ wären.
Die Voruntersuchung war nun geschlossen und die Angeklagte ward am 6. März vernommen. Die Personalien wurden protokollirt, dabei die Erzählung ihres Abfalls vom katholischen Glauben, ihrer Behandlung seitens der Kuhstallerin etc., wobei sie erzählte, sie habe der Kuhstallerin geklagt, dass die Maden ihr die Fersen auffrässen, sie solle doch machen, dass man ihr diessmal ein Mittel verschaffe, worauf diese geantwortet, dass ihr Hurenjäger (womit sie den Zuchtmeister gemeint,) ihr schon etwas geben werde. Auf ihre Klage über schlechte Kost habe sie von der Kuhstallerin Schläge bekommen unter Vermelden, sie habe von der gnädigen Herrschaft Erlaubniss sie zu züchtigen. Immer darüber berufen, dass sie es mit dem Teufel zu thun habe, habe sie aus Furcht vor Schlagen und anderer Misshandlung solches zugegeben und auf Andringen habe sie zuletzt auch dem Zuchtmeister erzählt, vor etwa fünf oder sechs Jahren sei der Teufel in Gestalt eines Jägers ihr in der Harth unweit Memmingen begegnet, mit dem sie sich damals versündigt habe. Sonst wisse sie nichts anzugeben.
Am 8. März erfolgte nun das zweite Verhör. Inquisitin bleibt dabei, dass sie nur aus Furcht und Angst der Kuhstallerin und dem Eisenmeister die Geschichte mit dem Teufel erzählt habe, um Ruhe zu bekommen und weil letzterer ihr versprochen, ihr dazu behülflich sein zu wollen, dass sie von Langenegg fortkomme. Trotzdem wurde aber diese Aussage als Geständniss angesehen und Inquisitin mit Fragen aller Art so bestürmt, dass sie verwirrt endlich auf die Suggestionen selbst einging und die lächerliche Aussage mehr und mehr ausspann, oder vielmehr sich ausspinnen liess, z. B., dass der Teufel ihr zuletzt gesagt habe, dass er der Teufel sei. — Hierauf geht das Verhör auf das Lutherischwerden u. s. w. über, und wird das Abschwören in der Martinikirche zu Memmingen zum Abschwören vom Teufel. Zur Unzucht mit dem Teufel, sagt die Angeklagte, sei es nicht gekommen, und sie könne es nicht anders sagen, auch wenn sie sterben müsse. — Auf die Frage, was ihr denn der Teufel versprochen, antwortet sie: Der Teufel habe ihr Zeug (allerlei Sachen) schenken wollen. — Nun wird die Unglückliche immer von Neuem dazu gedrängt, dass sie gestehen soll, sie habe mit dem Teufel Unzucht getrieben; allein sie verneint es stets und bleibt dabei, dass sie ihre Aussage gegen den Zuchtmeister nur aus Furcht und Angst gethan habe.
Am folgenden Tage (9. März) wird die Unglückliche wieder ins Verhör genommen. Dasselbe beginnt wieder mit Fragen nach dem Lutherischwerden und geht sodann zur Erörterung ihrer Behandlung in Langenegg über. Inquisitin bleibt fest bei ihren früheren Aussagen. Auf Befragen zählt sie eine Reihe von Diensten auf, in denen sie gestanden, wiederholt, da sie wiederum nach ihrem Abfall vom Katholizismus und ihrer Unzucht mit dem Teufel befragt wird, ihre früheren Aussagen, gesteht aber endlich zu, dass der Teufel mit ihr Unzucht getrieben und sie mit Aufhebung von zwei Fingern habe schwören lassen, dass sie alles dasjenige halten wolle, was sie ihm versprochen habe (nämlich, dass sie ihm dienen wolle). Abermals wird sie nun aufgefordert zu gestehen, dass sie mit dem Teufel vollkommene Unzucht getrieben habe, was sie endlich mit Thränen im Auge und mit dem Bemerken, es werde sie ja das Leben nicht kosten, abermals bekennt.
Nun beginnt ein so schamloses Inquiriren nach dem Detail der Unzucht, dass die Unglückliche nicht weiss, was sie antworten soll. Sie wird nach Scheusslichkeiten gefragt, von denen sie noch nie gehört hat; aber der Verhörrichter ruht nicht, bis er aus ihr herausgepresst, was er in sie (durch seine Suggestionen) hineingelegt hat. Die Kuhstallerin, welche nachher verhöret wird, deponirt, dass sie die Schwägelin einmal habe zum Teufel sagen hören: es komme Jemand, er solle in ihre Truhe fahren.
In dem am 10. März fortgesetzten Verhör versichert Inquisitin sich mit dem Teufel nur Einmal, und zwar auf der Harth versündigt zu haben. Im Schlafe sei es ihr zwei- oder dreimal nur so vorgekommen. Sie klagt, „es werde ihr so wehe und sie könne schier nicht mehr schnaufen; heute Nacht habe sie gemeint, sie müsse sterben, indem es ihr so schwer auf dem Herzen gewesen.“ Hierauf wird ihr erwidert: „ihr dermaliger Zustand, den sie dato anzeige, werde wohl ja und allein daher rühren, dieweilen sie dem Anschein nach bisher kein aufrichtiges Bekenntniss gethan habe. Sie solle daher ihre Sache aufrichtig bekennen.“
Endlich dahin gebracht, dass sie bekennt, der Teufel habe in jeder Nacht mit ihr Unzucht getrieben, geht sie nun auf alle Fragen, die sie vorher mit innerem Erbeben gehört hatte, ein, — so toll sie auch waren, — und beantwortet sie ganz nach Wunsch des Verhörrichters mit einfachem Ja. Zumeist betrafen die Fragen schon früher verhandelte Dinge. Plötzlich aber wird im Verhöre von etwas ganz Neuem, nämlich von einem Pakte mit dem Teufel gesprochen, den die Angeklagte eingestandener Massen eingegangen habe. Dieses geschah in der zweihunderteinundzwanzigsten Frage, in welcher der Richter dabei auf Frage hundertsechsundsechzig Bezug nahm. Die Frage hundertsechsundsechzig lautete aber: „Wie lange es angestanden, dass, nachdem sie lutherisch geworden, sie hernach Gott und alle Heiligen verleugnet und sich dem Teufel zugeeignet?“ an welche nun die Suggestivfrage zweihunderteinundzwanzig angeschlossen ward: „Sie habe ad interrog. hundertsechsundsechzig gesagt, dass sie erst in zwei Jahren danach, wie sie lutherisch geworden, diesen Pakt mit dem Teufel gemacht habe.“ Nun folgt noch eine lange Reihe von Fragen über die mit dem Teufel getriebene Unzucht (wobei die Angeklagte auf Befragen angibt, dass derselbe bald als Jäger bald als halberwachsener Bauersknecht zu ihr gekommen war,) bis man endlich am 30. März 1775 das crimen laesae majestatis divinae als constatirt ansehen und das Urtheil gefällt werden konnte, welches auf „Tod durch das Schwert“ lautete. Das Urtheil ist unterschrieben von „Treichlinger, Hofrath und Landrichter“ (der die Untersuchung geführt hatte), „Feiger, Hofrath“ und „Hofrath Leiner“. Die Bestätigung des Urtheils ist mit den Worten beigeschrieben: „Fiat iustitia! Honorius, Fürstbischof.“ Ein nachgetragenes „Bey-Urthl“ lautet: „Auch ist zu Recht erkannt worden, dass wer der armen Sünderin Tod rächen oder hindern würde, in dessen (?) Fusstapfen gestellt werden solle.“