So verlief der letzte Hexenprozess auf deutscher Erde — im Jahr 1775!

Unter den französischen Gerichten war das Parlament von Bordeaux eines der hartnäckigsten. Es verbrannte noch 1718 einen Menschen, den es für überführt erklärte, einen vornehmen Herrn sammt dessen ganzem Hause durch Nestelknüpfen bezaubert zu haben[313].

Im Jahr 1731 wurde vor dem Parlament zu Aix der berüchtigte Prozess zwischen Katharine Cadière und dem Jesuiten Girard verhandelt. Letzterer war angeklagt, dieses Mädchen, sein Beichtkind, zur Unzucht gemissbraucht, entführt und ihre Leibesfrucht abgetrieben zu haben. Die Verführung und den Abortus sollte der Jesuit durch Zauberkräfte bewirkt haben. Indessen bewegte sich der ganze Handel auf einem allzu plattnatürlichen Boden, als dass die Richter auf solches Beiwerk hätten Rücksicht nehmen mögen, und der Prozess gehört nur der Rubrik der Anklage, nicht dem Charakter des ferneren Verlaufes nach unter die Zauberprozesse. Es waren in dieser Sache mächtige Interessen im Widerstreit. Der Procureur-General hatte den Antrag gestellt, dass Katharine Cadière als ruchlose Betrügerin und falsche Anklägerin gehängt werden sollte; die Majorität des Parlaments sprach jedoch dieselbe frei und verurtheilte den Jesuiten zum Scheiterhaufen. Indessen vereinigte man sich später dahin, ihn dem geistlichen Gerichte zu übergeben, und dieses sprach ihn los. Als er sich durch eine Hinterthüre wegschlich, erkannte ihn der Pöbel und überhäufte ihn mit Schmähungen[314].

Spanien endigte seine Hexenverbrennungen 1781 mit der Hinrichtung eines Weibes zu Sevilla, das des Bundes und der Unzucht mit dem Teufel angeklagt war. Sie hätte, sagt Llorente, dem Tode entgehen können, wenn sie selbst sich des Verbrechens hätte schuldig erklären wollen[315]. — Noch 1804 wurden verschiedene Personen wegen Liebeszauber und Wahrsagerei von der Inquisition eingekerkert.

Die schrecklichsten Dinge trugen sich aber während des achtzehnten Jahrhunderts in der katholischen Schweiz zu[316].

Hier war es am 9. August 1737 geschehen, dass ein siebenzehnjähriges Mädchen, Katharina Kalbacher, in Zug vor dem Hexentribunale erschien, um Geständnisse abzulegen. Diese von frühester Jugend an verwahrloste Person hatte vorher eine Besprechung mit den Jesuiten in Luzern gehabt, die in ihr eine Besessene erkannt, und deren Rektor ihr die Weisung ertheilt hatte, zu thun, was er sie heissen werde, wenn sie von ihrem Stande erledigt sein wollte. Sie gab nun den gewöhnlichen Unsinn zu Protokoll, wollte schon als kleines Kind dem Teufel und der Zauberei ergeben gewesen sein, nannte dabei aber sechs Personen als Mitschuldige, zu denen sie späterhin, wahrscheinlich zur Fristung des eigenen Lebens, noch drei andere Personen hinzufügte, obwohl diese drei Personen bis dahin in allen peinlichen Verhören mit keiner Silbe erwähnt worden waren.

Die Angezeigten wurden nun alsbald vorgeladen und „in loco torturae“ d. h. in dem unter dem Namen Kaibenthurm bekannten scheusslichen Arrestlokal der Hexen vernommen[317].

Im ersten Verhör wiesen dieselben sämmtlich jedes Wissen von Zauberkünsten und jede Theilnahme an denselben einfach zurück, obschon ihnen von Anfang an mit Drohungen sehr ernst zugesetzt wurde. Daher schritt man alsbald zum peinlichen Verhör, zunächst mit der siebenzigjährigen Lisi Bossard. Diese alte Person wurde also „gesetzt“, dann „gebunden“ und mit dem „kleinsten Stein aufgezogen“[318], gab aber hängend „unter erschrecklichem Geschrei aber ohne Zähren“ auf die Fragen: „ob es nichts mit dem Teufel gehabt, ob es nichts verderbt, ob es nichts wissen wolle über das Schlüsselloch, ob es kein Vieh verderbt“, ein beharrliches „Nein“ zur Antwort, worauf zu schärferen Torturen vorgegangen wurde, — mit demselben Erfolg.

Doch wir sehen hier von der grässlichen Behandlung der übrigen Angeklagten ab, um nur Eine derselben ins Auge zu fassen, deren Geschick uns darüber belehren mag, wie Menschen wirklich Teufel sein können.