Die Ehefrau Anna Gilli war am 12. August 1737, vierzig Jahre alt, in der vollen Kraft der Gesundheit und eines abgehärteten, starken Körpers vor ihre Untersuchungsrichter gebracht worden; und am 29. Januar 1738 ward sie zerschlagen, zerquetscht, zerfetzt und zerrissen an Fleisch und Knochen, kaum noch ein menschliches Aussehen an sich tragend, in der Ecke eines der Löcher im Kaibenthurm zusammengekauert, todt gefunden.

Das erste Verhör der Anna Gilli wurde damit eröffnet, dass man sie das Zeichen des Kreuzes machen, fünf Vaterunser und Ave Maria sowie den Glauben und die „offene Schuld“ beten liess, worauf die erste Frage folgte: „ob sie dem bösen Feinde widersage“, deren Bejahung sofort zu der Frage benutzt wurde, „ob sie von demselben etwas angenommen habe“, womit die Quälerei ihren Anfang nahm. Man hatte bei ihr im Stalle acht „Steckeln“ gefunden, von denen sie sagte, dass ihr Mann sie gemacht habe, um sie mit Knöpfen zu versehen, mit Scheidewasser anzustreichen und zu verkaufen. Allein das Gericht wollte in ihnen nun einmal die Besenstiele erkennen, mit denen sie zum Hexensabbath fahre, wesshalb sie sich des Bundes und der Buhlerei mit dem Teufel u. s. w. schuldig bekennen sollte. Da sie dieses nicht that, so wurde alsbald zur Tortur geschritten. Sie wurde entblösst, mit einem Hexenkleide angethan, „ist ihr dann unseres Erlösers Jesu Christi ......[319] um den Leib gelegt und heilige und gesegnete Sachen an den Hals gehängt worden, wie auch Salz, das an einem Sonntag gesegnet war — ist auch exorzisirt worden, hat aber hierauf keine Zähre vergossen. Sind ihr hierauf im Weihwasser drei Tropfen von einer gesegneten Wachskerze gegeben, ist ihr hierauf wieder lange Zeit geistlich zugesprochen worden“, — mit diesen Worten beginnt das Protokoll des dreizehnten Verhörs, denn zwölfmal war sie bis zum 2. September, wo dieses Verhör stattfand, bereits gepeinigt worden. Fast in jedem dieser Verhöre hatte man sie stundenlang die Tortur auf der Folter mit Anhängung der schwersten Steine ertragen lassen, und da dieses nichts fruchtete, so waren noch andere Torturmittel zur Anwendung gebracht. Man hatte sie in die „Geige“[320] gespannt, ihr den „eisernen Kranz“ aufgelegt und schliesslich war sie „im Namen der allerheiligsten Dreifaltigkeit“ nach Entblössung ihres Körpers erst auf dem Rücken, dann auf den Fusssohlen mit Haselstöcken zerhauen worden. Im vierzehnten Verhör (am 3. Septbr.) wurden ihr sogar über dreihundert Ruthenstreiche beigebracht[321]. Aber die teuflisch Gequälte blieb standhaft. Daher liess man sie jetzt bis zum 3. Oktober in ihrem scheusslichen Behälter in Ruhe. Da aber nahm das Verhör und die Tortur aufs Neue ihren Anfang. Man hatte nämlich in ihrem Hause ein Bündelchen mit Habermehl und ein Büchschen mit einer Salbe vorgefunden und die Kalbacherin hatte ausgesagt, dass das angebliche Habermehl Gift sei, welches die Gilli zum Hagelmachen und Sterben des Viehes gebrauche. Ebenso hatte sie angegeben, dass die Gilli mit der Salbe ihre „Steckle“ zum Ausfahren verwende. Allein obgleich die Gilli sich bereit erklärte, das Habermehl sofort verzehren zu wollen, wenn man es ihr nur gebe, und obgleich der „Meister Nachrichter“, den man beauftragt hatte, mit dem angeblichen Habermehl an einem Hunde eine Probe zu machen, berichtete, er habe eine Handvoll davon einem Hund in einem Stück Fleisch und in Bratwurst beigebracht, dem es weder geholfen noch geschadet habe, so wurde die Unglückliche doch nochmals auf die Folter gespannt, und zwar mit Anhängung aller drei Steine an die Füsse. — Nach dieser letzten Tortur wurde sie nach Rathserkenntniss wieder in ihr kaltes Loch gesperrt, und bei etwas Suppe zu Mittag und etwas Brot zur Nacht bis zum 23. Januar in Ruhe gelassen. Da wurde sie plötzlich nochmals ins Verhör geführt. Die zermarterte Frau konnte nicht mehr gehen. Sie wurde abermals aufgefordert, sich als Hexe zu bekennen, gab aber keine Antwort, sondern brach lautlos zusammen. Die Richter hatten dabei noch die Rohheit, sie zu fragen, wesshalb sie nicht gerade stehen könnte. Als Antwort sprach sie die Bitte aus, dass man ihr etwas Wasser geben möchte.

Am 29. Januar 1738 ward sie endlich todt im Gefängniss gefunden. Das darüber aufgenommene Visum repertum theilt mit, „dass nachdem die Läufer besagte Person todt angetroffen, der Meister Nachrichter bei näherem Untersuch in einem der zwei hölzernen Gehäuse oder Keychen der obersten contignatio dieselbe in einer Ecke auf der rechten Schulter liegend, Hände und Füsse zusammengezogen und mit einem Skapulier und Rosenkränzchen am Hals, — auch ohne Merkmale eigenhändiger Gewaltthätigkeit gefunden; dass hierauf die wohlweisen und gnädigen Herrn des Stadt- und Amtsraths beschlossen, weil solche arme Person von den auf sie gewesenen Indizien durch grosse und vielfältige Pein sich purgirt und nichts auf sie gebracht werden können, wollen M. g. Herrn sie nun als todt nicht für eine Unholdin erkennen noch traktiren, und um das so viel mehr, da sich aus dem Viso reperto durchaus zeige, dass diese arme Person nicht eines gewaltthätigen sich selbst angethanen Todes gestorben sei, sondern das Skapulier und Rosenkranz am Halse gefunden worden. Desshalb soll solche heute Nacht ohne Geläute und Lichter von den Läufern auf den Kirchhof getragen und in das Bettlerloch herunter gelassen werden.“

Ganz ebenso wie mit diesem standhaften, willensstarken Weibe wurde nun auch mit allen anderen Angeklagten verfahren. Bei allen dieselben Prozeduren und dieselben Torturen! Nur mit einigen Worten wollen wir hier noch das Schicksal des Marx Stadlin von Zug, seiner Frau und seiner Tochter Euphemia berühren. Diese drei Unglücklichen waren die von der Kathri Kalbacher ganz nachträglich am Tage vor ihrer beschlossenen Hinrichtung als Hexen Denunzirten. Marx Stadlin erlitt unter unsäglichen Schmerzen alle die Torturen, die wir bei der Gilli erwähnten, ohne sich ein Geständniss abpressen zu lassen. Das schreckliche Ende mehrerer dieser sogenannten Hexen auf dem Richtplatze, das er noch vor seiner Gefangennehmung mitansehen konnte, mag nicht wenig zu dieser Standhaftigkeit beigetragen haben. Ebenso ertrug auch seine Tochter Euphemia alle Martern. Dieses heldenmüthige, kaum achtzehnjährige Mädchen hat durch seinen starken Glauben an Gott, durch den Muth, mit dem sie lieber alle Martern erleiden und das Leben verlieren wollte, als die Wahrheit verleugnen oder, wie sie sagte, die Seele verlieren, ihr Leiden wie eine Märtyrerin getragen, und selbst ihre Richter in einem Grade stutzig gemacht, dass „solche unter der Zeit die h. Regierungshäupter um Rath fragen zu müssen glaubten, was ferner in der Sache zu thun sei.“ — Beide wurden schliesslich freigesprochen.

Weniger stark und fest war Stadlin's Frau, Anna Maria, geb. Petermann. „Sie wolle lieber sagen, sie sei eine Hexe, als so gemartert werden, — sie sei jetzt schon halb todt.“ Etwa sechsmal widerrief sie ihre Geständnisse, bis sie schliesslich der fortgesetzten Tortur und Geisselung erlag und sich als Hexe bekannte.

Zum Schlusse unserer Berichterstattung über diesen Prozess theilen wir noch folgende in demselben vorgekommenen Erkenntnisse mit:

„Ueber die arme Sünderin Elisabeth Bossard, weilen diese vor vierzig Jahren durch Ableugnung Gottes und seiner Heiligen, auch wegen begangenen gottesschänderischen Verunehrung des Hochwürdigsten solche unmenschliche Verderbungen, nicht minder auch mit Vermischung mit dem Teufel sich entsetzlich verfehlet, dass diese arme Person vor dem Thurm hinter sich in ein Karren gesetzt, dreimal mit feurigen Zangen gerissen, als zum erstenmal allhier gleich nach Ablesung des Urtheils an der rechten Hand, das andere Mal am rechten Fuss gleich vor der Stadt auf der Schanze, und das dritte Mal gleich innerhalb des Schützenhauses an dem linken Fusse; hernach mit einem Vierling Pulver am Hals lebendig verbrannt, und also vom Leben zum Tode hingerichtet werde.“

„Ebenso soll das Margareth zweimal mit feurigen Zangen gerissen, ebenso ausgeführt und mit einem Vierling Pulver am Hals an eine Leider gebunden und ins Feuer gestossen werden.“

„Das arme Mensch Theresia Bossard soll gleich der anderen zur Stadt hinaus auf den gewohnten Richtplatz geführt und alldort die rechte Hand abgehauen und da sie den Strick am Hals und noch lebendig, die Zunge mit einer feuerigen Zange aus dem Mund gerissen, auch mit einem Strick an einer Stud erwürgt werden.“

„Ebenso soll das Anna Maria Bossard ausgeführt, mit feuerigen Zangen gerissen und verbrannt werden. Dieselben alle vier sollen zu Pulver und Asche verbrannt, nochmals die Asche unter das Hochgericht vergraben werden, damit ferner Niemandem kein Schade geschehen könne.“