Der höchste Grad ist endlich der der „Besessenen“, der possessi oder auch energumeni. So heissen „solche, in deren Leib ein böser Geist eingedrungen ist und den er in allen oder doch den meisten Gliedern in Besitz hat, und verschiedene eigenthümliche Verrichtungen, Bewegungen und Wirkungen verursacht, oder den natürlichen Verrichtungen hinderlich entgegentritt.“ — Unter Berufung auf allerlei übel ausgelegte Bibelstellen werden dann die Besessenen noch als arreptitii, benatici und pythonici unterschieden. Ausserdem werden aber auch noch Diejenigen hierher gerechnet, „deren Häuser oder Gemächer von diabolischen Erscheinungen geplagt sind“, sowie ferner (und zwar in lateinischer Diction) Diejenigen, qui Daemoni se subscripserunt, vel eum in vitro aut alio vase inclusum detinent, et ab eo, utut vellent, liberari nequeunt, item, qui habent spiritum incubum vel succubum (!) — Lateinisch führt nämlich der Verf. gewöhnlich das an, was deutsch zu sagen er sich schämt.
Im dritten Abschnitt handelt Gassner „von den Zeichen und Mitteln, um zu erkennen, ob Jemand von einem bösen Geiste geplagt sei oder nicht“. Hierbei werden nun wieder fünf Klassen von maleficiatis unterschieden: Erwachsene, Kinder, Verehelichte, Thiere und andere Gegenstände.
Bei Erwachsenen werden sechs „hinreichende Zeichen eines maleficii, um den sogen. exorcismus probations vornehmen zu dürfen“, aufgezählt: 1) wenn der Geplagte vor Speisen und Getränken, welche heimlich benedizirt wurden, mehr Abscheu hat, als vor anderen; 2) wenn er in Gegenwart des heil. Sakraments und der heil. Reliquien ungewöhnliche Furcht oder Schrecken äussert, nicht hinblicken kann u. dgl.; 3) wenn er die Leute ohne vorausgegangene Krankheit wie ein toller Hund anfällt, um sich schlägt, die Heiligen lästert, den Teufel um Hülfe anruft; 4) wenn er Nadeln, Nägel, Glasscherben u. dergl. erbricht; 5) wenn aus seinem Munde höllischer Gestank oder Schwefel-, Pech-, Kohlen- und Russgeruch hervorgeht; 6) wenn sich in seinem Leibe ganz ungewöhnliche Töne, z. B. das Quaken eines Frosches vernehmen lassen.
Von den behexten Thieren (animalia maleficiata) heisst es, dass hinsichtlich ihrer proportionaliter eadem ferme signa (!) serviunt; und bei anderen Sachen ist es ein sicheres signum maleficii, si sine alia caussa non habent suum effectum naturalem, z. B. si per plures horas flores lactis non coagulantur in butyrum; — also wenn der Schmand nicht zu Butter werden will, dann ist die Milch behext!
Wir enthalten uns weiterer Mittheilungen aus dem Buche, in denen nichts anderes als der abergläubische Dämonismus, wie er einst aus dem Heidenthum in die christliche Kirche eingedrungen war, unter kirchlicher Approbation und Auctorisirung auch noch im neunzehnten Jahrhundert der Kirche gelehrt wird.
Mit diesen Worten hätten wir die vorstehende Auseinandersetzung abschliessen können, wenn wir dieselbe vor dem Jahre 1870 geschrieben hätten. Seitdem aber ist das Vatikanische Conzil versammelt gewesen, welches das Dogma von der wesentlichen Infallibilität des Papstes, wenn derselbe als Lehrer der Kirche in Sachen des christlichen Glaubens und Lebens auftritt, verkündet hat, und damit hat der Glaube an das Hexenwesen in der katholischen Kirche eine ganz neue Bedeutung gewonnen. Wenn es nämlich irgend eine päpstliche Bulle gibt, die alle sicheren Zeichen einer päpstlichen Lehrverkündigung an sich trägt, so ist es die Bulle Innozenz' VIII. vom 5. Dezember 1484. Diese Bulle ist nämlich veröffentlicht worden 1) als amtliche Antwort auf die Klagen der Inquisitoren Sprenger und Institor, dass sie in Deutschland für ihre Meinung von dem verderblichen Treiben der Hexen und für ihre Befugniss zur Ausrottung desselben keinen Glauben und keine Anerkennung gefunden hätten; und diese Antwort ist von dem Papste 2) mit Berufung auf seine apostolische Auctorität, und zwar so ertheilt, dass er dabei 3) eine bestimmte Lehre als apostolische Wahrheit verkündet.
Indem daher die Bulle vom 5. Dezember 1484 ganz unbestreitbar nach dem Vatikanischen Conzil zu den infallibelen Kundgebungen des Papstthums gehört, in denen dasselbe ex cathedra zur Kirche geredet hat, so ist nunmehr als eigentliches Dogma der römisch-katholischen Kirche die Lehre anzusehen: 1) Es gibt eine Hexerei, welche eine mit Hülfe des Teufels bewirkte Zauberei zum Zwecke vielfacher entsetzlicher Schädigung der Menschen ist; 2) diese Hexerei beruht auf einem mit dem Teufel abgeschlossenen Bunde; und 3) dieser Bund beruht auf Abfall vom christlichen Glauben, indem die Zauberer und Hexen sich von Gott los- und sich dem Teufel zusagen und dadurch ihres ewigen Seelenheiles verlustig gehen.
Somit ist jetzt das Wort des Hexenhammers, dass die Leugnung der Hexerei — Ketzerei sei, in der katholischen Kirche zur vollen Geltung gekommen. —
In der evangelischen Kirche hat sich während des laufenden Jahrhunderts (soviel wir wissen,) nur Eine Stimme von Bedeutung für den Glauben an die Wirklichkeit der Hexerei erhoben, nämlich August Vilmar zu Marburg.
Als derselbe im Herbst des Jahres 1855 in das akademische Lehramt eintrat, that er dieses in der festen Absicht, in Marburg und von da aus in der hessischen Kirche eine Theologie zur Geltung zu bringen, in welcher mit seiner wesentlich hierarchistischen Auffassung der Lehre vom geistlichen Amt und von der Heilsvermittelung auch der Glaube an die Gewalt und Wirksamkeit des Teufels die gebührende Anerkennung fänden. Als sein Bekenntniss veröffentlichte er damals eine besondere Schrift unter dem Titel: „Die Theologie der Thatsachen wider die Theologie der Rhetorik“ (Marb. 1856). In derselben wollte Vilmar zeigen, wie die Theologie behandelt und vorgetragen werden müsse, damit durch das Studium derselben wirklich tüchtige Seelsorger herangebildet werden könnten. Dabei spielt nun die Lehre vom Teufel eine Hauptrolle. So lesen wir z. B. S. 39: „Es kommt hier darauf an, wenn man recht lehren und die Seelen recht behüten will, des Teufels Zähnefletschen aus der Tiefe gesehen (mit leiblichen Augen gesehen; ich meine das ganz unfigürlich), und seine Kraft an einer armen Seele empfunden, sein Lästern, insbesondere sein Hohnlachen aus dem Abgrund gehört zu haben. Wer kann nun hiervon zeugen? Wer kann mit einer solchen Erfahrung zugleich den Sieg des Gekreuzigten auf die Lippen und in den Augen als rechter Lehrer an Christi Statt auftreten? Wer lehrt mit dem Teufel kämpfen? Wer lehrt sich gegen ihn zu verwahren? ihn zu überwinden? Davon schweigt die heutige Dogmatik, dieser Thatsachen gänzlich entleert, durchaus. Und teuflische Versuchungen im Gebet — wer kennt die noch? Unsere heutige Dogmatik sowenig wie unsere heutige Ethik weiss mehr etwas davon, und die künftigen Hirten gehen in diesem, für die Seelsorge vor fast allen anderen Lehrpunkten der Satanalogie wichtigen und in der Anwendung oft vorkommenden Erfahrungsstück ganz ununterwiesen blank wie Heiden, von der Universität — in das Amt.“