Weiter ist Grimm der Ansicht, „dass Zeit und Ort der Hexenfahrten sich gar nicht anders erklären lassen, als durch Bezugnahme auf Opfer und Volksversammlungen. Auf Walpurgis, Johannis und Bartholomäi, wo die Hexen ihre Hauptfeste feiern, seien auch germanische Opferfeste und Gerichtstage gewesen. Seine ehrliche Gerichtszeit hätte das Volk nicht den Hexen eingeräumt, wären diese nicht in althergebrachtem Besitze gewesen.“ (S. 591.) — Wir haben nirgends eine Spur davon gefunden, dass die heidnischen Germanen Hexenfahrten an diese bestimmten Tage gebunden hätten; den christlichen aber, welche diess thaten, musste eine Beziehung der Sache auf ihre eigenen Verhältnisse näher liegen, als auf die heidnische Vergangenheit. Ausser jenen drei Epochen finden sich, wie oben nachgewiesen ist, auch Ostern, Pfingsten, Weihnachten und Jakobi. Wir haben hier, Walpurgis ausgenommen, lauter hohe Kirchenfeste und ausgezeichnete Heiligentage vor uns; wenn diese das christliche Volk den Hexen liess, warum nicht noch weit eher seine Gerichtstage, auch ohne althergebrachten Besitz? Es gehörte gerade zu den Grundvorstellungen von der Hexerei, wie sie von den Inquisitoren ausgebildet wurde, dass sie gegen das Christenthum Opposition machte und auf Nachäffung und Schändung seiner Feste und Ceremonien ausging. Nur aus dem angenommenen Grundsatze, dass der Teufel der Affe Gottes sei, glauben wir die Wahl jener Zeiten für die Hexenfahrten erklären zu müssen, nicht aus den heidnisch-germanischen Volksgewohnheiten. Ob das Maireiten überhaupt unter diese letzteren gehöre, scheint noch sehr zweifelhaft; bei Grimm sind wenigstens keine sehr alten Belege dafür beigebracht (S. 449, 450). Maifeste im Allgemeinen gab es auch schon im Alterthum. Ausser den von Grimm hierüber angezogenen Stellen (S. 452) dürfte hier gelegentlich noch die Majuma zu erwähnen sein (Cod. Justin, lib. XI. Tit. 45), worin wir nach Suidas v. Μαιουμάς eine Art von Schifferstechen erkennen müssen, und welche mit dem von Olaus Magnus beschriebenen Mairitte der Schweden wenigstens das gemein hat, dass kämpfende Jünglinge in beiden das Volk belustigten.

„Noch deutlicher zu, — fährt Grimm fort, — trifft die Oertlichkeit. Die Hexen fahren an lauter Plätze, wo vor Alters Gericht gehalten wurde oder heilige Opfer geschahen. Ihre Versammlung findet Statt auf der Wiese, am Eichwasen, unter der Linde, unter der Eiche, an dem Birnbaum, in den Zweigen des Baums sitzt jener Spielmann, dessen Hülfe sie zum Tanz bedürfen. Zuweilen tanzen sie auf dem peinlichen Richtplatz, unter dem Galgenbaum. Meistens aber werden Berge als Orte ihrer Zusammenkunft bezeichnet, Hügel (an den drei Büheln, an den drei Köpchen) oder die höchsten Punkte der Gegend.“ Es werden sodann viele solcher Berge namentlich aufgeführt. Die Beziehung dieser Hexenlokalitäten auf Opfer und Gerichtswesen erscheint uns, — wir müssen es gestehen, — so wenig als die einzig mögliche, dass wir sie vielmehr für eine gezwungene halten müssen. Wenn die späteren Dämonologen und Prozessakten berichten, dass die nächtlichen Zusammenkünfte auf der Wiese, am Eichwasen, am Birnbaum, an den drei Büheln, auf diesem oder jenem Berge Statt finden, was nöthigt hierbei an die Opfer- und Gerichtsplätze der deutschen Vorzeit zu denken? Irgendwo, wenn überhaupt, muss doch der Ort der Vereinigung sein, und die Richter haben stets nach demselben gefragt. Da hat man bald auf ganz gleichgiltige Lokalitäten der nächsten Umgegend, bald, was mehr im Charakter lag, auf einsame oder schauerliche Oerter, Haiden, schwer zugängliche Berghöhen u. s. w. bekannt. Zuweilen treiben auch, worin sich wieder das christenfeindliche Element zeigt, die Hexen vor den Kirchen, ja in denselben ihr gottloses Wesen. Berge, die ihre Gegend so beherrschen, wie der Brocken das norddeutsche Flachland, kamen eben darum wohl auch in ausgebreiteteren Ruf, als andere, die nicht so vereinzelt stehen. Deutschland hat viele ausgezeichnete Hexenberge und ausserdem zahllose untergeordnete, nur in der nächsten Nachbarschaft genannte Lokalitäten, von welchen an der geeigneten Stelle bereits mehrere aufgeführt worden sind. Deutschland unterscheidet sich auch hierin nicht vom Ausland; auch anderwärts versammeln sich die Hexen auf Bergen und Haiden, Wiesen und Feldern, unter Bäumen und heiligen Kreuzen.

Den Glauben an die Hexenfahrten endlich leitet Grimm ab aus einer Missdeutung der gottesdienstlichen Zusammenkünfte, welche nach der Einführung des Christenthums von heimlichen Anhängern der alten Religion fortgesetzt worden seien. „Wenn auch, — sagt er S. 593, — der grosse Haufen für die neue Lehre gewonnen war, einzelne Menschen blieben eine Zeitlang dem alten Glauben treu, und verrichteten insgeheim ihre heidnischen Gebräuche. Von solchen Heidinnin ging nun Kunde und Ueberlieferung unter den Christen, die Dämonologie des Alterthums mischte sich hinzu, und aus Wirklichkeit und Einbildung erzeugte sich die Vorstellung nächtlicher Hexenfahrten, bei welchen alle Greuel der Heidenschaft fortgeübt würden.“ Es fragt sich hier, ob nicht auch unabhängig von den genannten Zusammenkünften der Heidinnin die Dämonologie des Alterthums gewirkt haben möge, und zwar ganz, was ihr hier nur zur Hälfte zugewiesen wird. Nach Grimm wäre die Vorstellung von den Hexenfahrten immerhin erst unter den Christen erzeugt worden, also ein Irrthum der Christen; der Kanon Episcopi aber verdammt sie geradezu als einen Rückfall in errorem Paganorum. Somit haben ihn in seiner damaligen Gestalt, — denn später bildete er sich wieder anders, — die Christen nur übernommen, nicht erzeugt. Aus welchem Heidenthum aber stammt er? Aus dem deutschen gewiss nicht; dieses kennt keine Nachtfahrten in Masse (s. Grimm Myth. S. 593). Also doch wohl aus dem römischen, wie wir oben nachzuweisen versucht haben. Dass die deutschen Christen diesen Aberglauben im eilften Jahrhundert bereits hatten[349], folgt weniger daraus, dass Burkhard hierauf bezügliche Stellen überhaupt aufgenommen hat, — er gibt oft Ausländisches, — als aus der deutschen Benennung, welche er in eine angeblich aus den Beschlüssen des Conzils zu Agath (Agde in der Languedoc) von 506 entnommenen Stelle einschiebt: Credidisti, ut aliqua femina sit, quae hoc facere possit, quod quaedam a diabolo deceptae se affirmant necessario et ex praecepto facere debere, id est cum daemonum turba in similitudinem mulierum transformata, quam vulgaris superstitio holdam (al. unholdam) vocat, certis noctibus equitare debere super quasdam bestias, et in eorum se consortio annumeratam esse (Burchard. Decret. lib. XIX. cap. 5). Ob übrigens gerade in dieser Stelle Grimm's Vermuthung, dass eine einzelne Gottheit der alten Deutschen Holda geheissen habe, in deren Gefolge man später die Nachtweiber verwiesen, eine Stütze finde (S. 165. 594.), lassen wir, da es nicht weiter zur Sache gehört, an seinen Ort gestellt sein. Ist der Text bei Burkhard unverderbt, so würde das Wort holda (Substantiv oder Adjektiv?) auf die ganze Schaar der nachtfahrenden Dämonen zu beziehen sein.

Wenn nun Grimm, dieser gründlichste Kenner des deutschen Alterthums, der neueren Hexerei nur einen losen und meist indirekten Zusammenhang mit dem Wesen unserer heidnischen Vorfahren zuerkennt, und dieser Zusammenhang, unsern obigen Bemerkungen zufolge, nicht einmal in dem von diesem Gelehrten angenommenen Masse erweislich scheint: so werden gewisse viel weiter gehende Ansichten einiger anderen Gelehrten um so leichter als unhaltbar hervortreten.

Mone[350] führt das Hexenwesen, und namentlich den Sabbath, auf Hekate und die alten Bacchanalien, die den Deutschen schon während ihres Aufenthalts am schwarzen Meere bekannt geworden seien, zurück. S. 268 sagt er, „das Hexenthum feinde den christlichen Kult an, nicht als Christenthum, sondern als bestehende Religion, so wie es vor dem Christenthum auch die heidnische Volksreligion unserer Voreltern anfeindete.“ Weiter führt er S. 271 Folgendes als feststehende Sätze auf: „1) Das Hexenwesen war eine für seinen Zweck vollständig organisirte geheime Gesellschaft. 2) Da der Teufel an der Spitze desselben stand und ein Wesen ist, das in die Religion gehört, so muss das Hexenwesen eine religiöse Gesellschaft gewesen sein. 3) Wir müssen das Hexenwesen, wie es in den Prozessen des siebenzehnten Jahrhunderts erscheint, nicht als den Anfangs-, sondern als den Ausgangspunkt betrachten und seinem Ursprung rückwärts nachspüren, soweit sich geschichtliche Zeugnisse dafür vorfinden.“

Mone erkennt also, wenn wir ihn recht verstehen, in den sogenannten Hexen eine wirkliche, bis ins siebenzehnte Jahrhundert fortbestehende Gesellschaft, welche eine organisirte Opposition gegen die jedesmalige Volksreligion bildete, für sich aber einen vom Pontus mitgebrachten Hekate- und Bacchuskult bewahrt hatte. Wo aber, müssen wir fragen, hat denn Mone irgend eine historische Spur davon aufgefunden, dass die heidnische Religion der Deutschen von einer organisirten Gesellschaft von Bacchusdienern angefeindet worden wäre? Wo ist im Mittelalter eine Spur von derjenigen Continuität des fraglichen Geheimkults, welche vorausgesetzt werden müsste, wenn die deutschen Hexen des sechszehnten und siebenzehnten Jahrhunderts immer noch die Inhaberinnen des vom schwarzen Meere mitgebrachten Systems gewesen wären? Was für eine räthselhafte Gesellschaft ist das, welche die Religionen anfeindet, weil sie bestehende sind, aber nichtsdestoweniger eine religiöse ist, weil der Teufel an ihrer Spitze steht, der ein Wesen ist, welches in die Religion gehört? Wodurch mögen die übrigen europäischen Völker, deren Hexenwesen dem deutschen so ganz gleich ist, ohne dass ihre Väter am schwarzen Meere sassen, dieselbe Gesellschaft in sich aufgenommen haben? — Sicherlich ist Mone zu diesen wunderlichen Ansichten grossentheils desshalb gekommen, weil er zwischen dem Hexensabbath und den alten Bacchanalien oder Sabazien nicht nur eine Sach-, sondern auch eine Namensähnlichkeit fand und sich von dem Gedanken nicht losreissen konnte, an dem von der Obrigkeit so ernstlich verfolgten Hexenwesen müsse wenigstens so viel wahr gewesen sein, dass gottlose Versammlungen Statt gefunden hätten. Darum sucht er das Licht in den cimmerischen Finsternissen, wo die alten Deutschen den Sabazien allerdings, wenn irgendwo, am nächsten gewesen sein müssen. Hekate ist mit Recht hereingezogen, aber auf unrechtem Wege; die Vorstellungen von ihr durchdrangen das antike Zauberwesen und modifizirten somit das neue. Die behauptete Wirklichkeit der Versammlungen gründet sich auf die Bekenntnisse der verhörten Hexen. Ueber die Glaubwürdigkeit solcher Geständnisse ist bereits an der gehörigen Stelle geredet worden, und wir werden sie unten nochmals berühren[351].

Abermals aus einem Gottesdienste, aber einem slavischen, finden wir das Hexenthum hergeleitet in einer kleinen Schrift von L. W. Schrader, Archivarius zu Wittgenstein[352]. Slaven bewohnen nach ihm in den vorchristlichen Zeiten einen grossen Theil Deutschlands (auch die Mattiaker sind solche), insbesondere die Harzgegend, wo sie den Melybog oder Czerny Bog, d. h. schwarzen oder bösen Gott, oder Teufel, und die Frau Holle verehren. Von den heidnischen Deutschen unterjocht und in ihrem Kultus gestört, retten sie denselben auf den schwer zugänglichen Melbogsberg oder Mlbogsberg, woraus der Deutsche den Namen Blocksberg bildete. Dort treiben die Hexen, d. h. Priesterinnen der Holda oder Liebesgöttin, ihr Wesen ungestört und geben auch den deutschen Jungfrauen, die der unerlaubten Liebe mit den Slavenjünglingen nachgehen wollen, einen Zufluchtsort. Da man nicht wusste, wie da auf natürliche Weise hinaufzukommen sei, so bildete sich im Volke die Vorstellung von den Luftflügen, die später auf die Christen überging u. s. w. Das Andenken der slavischen Hexen als Holdapriesterinnen hat sich, dem Kundigen wohl erkennbar, in verschiedenen Orts- und Ländernamen erhalten, z. B. in Hasserode, Hasselfelde und Hessen, welches letztere namentlich um Gudensberg slavische Bewohner hatte. — Diese Resultate gewinnt Herr Schrader durch eine Deduktion, die sich durch so drollige historische und etymologische Luftsprünge[353] auszeichnet, dass man seinem Schriftchen nicht mehr Ehre erzeigen kann, als wenn man es für eine schalkhafte, jedoch zuweilen aus dem Tone fallende Persiflage gewisser Verirrungen in der heutigen Geschichts- und Sprachforschung nimmt.

Zum dritten Male ein Kult der alten Deutschen wird von Jarcke herangezogen[354]. Dieser sagt: „Wenn wir die Gesetze Karls d. G. zur Ausrottung des heidnischen Glaubens unter den Sachsen, — den indiculus superstitionum, — — — den gewöhnlichen Zusatz more paganorum etc. betrachten, und damit in Verbindung bringen, was in den skandinavischen Sagen über Zauberei und Gewalt des Menschen sogar über Wind und Wetter gesagt wird: so dürfte die Behauptung nicht zu gewagt erscheinen, dass das Zauberwesen und der Zauberglauben im Mittelalter zunächst eine Tradition aus der heidnisch-germanischen Zeit, eine im Volke lebende heidnische Naturkunde und Naturreligion gewesen sei, die auch ihre — freilich antichristlichen und, vom religiösen Standpunkt aus betrachtet, dämonischen — Ceremonien und Sakramente hatte. Die heidnische Naturreligion wurde dann später im Kampfe mit christlichen Prinzipien und nachdem die christliche Lehre vom Teufel in das Bewusstsein des Volks übergegangen war, zu einer dem Christenthum und allem Göttlichen feindlichen, und zu einem wahren Teufelsdienste, indem die alte Naturwissenschaft selbst von denen, die ihre Geheimnisse kannten und ausübten, als etwas vom Teufel Ausgehendes angesehen wurde. — — — — Daher die Erscheinung, dass eine Einweihung in jene Künste zuletzt wirklich die äussere Form der Ergebung an den Teufel annahm.“

Wie Jarcke aus den gegebenen Prämissen die gezogenen Folgerungen rechtfertigen will, vermögen wir nicht einzusehen. Es sind hier ganz disparate Dinge zusammengebracht. — Die fränkischen Kapitularien verbieten an verschiedenen Stellen heidnischen Götzendienst im Allgemeinen und Besondern, an andern wieder einzelne Arten des Zauberglaubens und darauf sich beziehende Handlungen. Der Indiculus superstitionum insbesondere, der dem Kapitulare von 743 angehängt ist, erwähnt in dreissig Rubriken, wozu der Text fehlt, verschiedene Gegenstände, worüber Beschlüsse gefasst worden zu sein scheinen. Etliche Artikel handeln vom Götzendienst[355], andere von Sacrilegien[356], noch andere von verschiedenen Arten des Aberglaubens, auch des christlichen[357], fünf Artikel endlich schlagen in's Gebiet des Magischen ein[358]. Nirgends aber sind Zauberglaube und Zauberübungen in Beziehung zu einer heidnisch-germanischen Naturreligion gesetzt; ja es ist noch überhaupt die Frage, ob in allen diesen Punkten ausschliesslich und ursprünglich Germanisches verboten sei. Mitten unter den Franken lebten ja Romanen. Phylakterien, Incantationen, Augurien, Sortilegien, herzfressende Weiber und Wettermacher (— diess ist's, was wir im Wesentlichen in den Kapitularien finden —) kannten schon die Römer; die christlichen Kaiser und ausserdeutsche Conzilien hatten zum Theil längst verboten, was hier nur wiederholt wird. Was nun die „heidnische Naturkunde“ anbelangt, so tritt diese hierin eben so wenig hervor; denn man wird doch nicht das eingebildete Beherrschen von Wind und Wetter dahin rechnen wollen. Dass Naturkundige zuweilen als Zauberer verschrieen worden sind, ist freilich bekannt genug; man denke aus der heidnischen Zeit an Apulejus, aus der christlichen an Gerbert, Constantinus Africanus, Roger Bacon, Raimund Lullus und viele Andere! Doch diese alle schöpften nicht aus einer „im Volke lebenden heidnischen Naturkunde,“ sondern erhoben sich über das Volk und waren nicht Deutsche. Aber Jarcke scheint, einer anderen Stelle zufolge, geneigt, die Hexerei an „das dunkle Gebiet des thierischen Magnetismus“ anzuknüpfen (S. 431). Hiervon wird weiter unten die Rede sein. Warum aber mag jene im Volke lebende, mit Ceremonien und Sakramenten verbundene heidnische Naturkunde und Naturreligion im Kampfe mit dem Christenthum zuletzt so sehr das Selbstbewusstsein verloren haben, dass „die alte Naturwissenschaft selbst von denen, welche ihre Geheimnisse kannten und ausübten, als etwas vom Teufel Ausgehendes angesehen wurde?“ Schlimm für jene Eingeweiheten, sie mochten Recht haben, oder irren! Ob man überhaupt mit Jarcke annehmen will, „dass eine Einweihung in jene Künste zuletzt wirklich die äussere Form der Ergebung an den Teufel angenommen habe“, das wird zunächst von den Begriffen abhangen, die man sich vom Teufel bildet, und dann von der Glaubwürdigkeit, welche man den Legenden und Hexenakten beizumessen geneigt ist. In keinem Fall aber sind die Teufelsbündnisse, weder die einseitig versuchten, noch die gegenseitig vollzogenen, noch endlich die eingebildeten, auf deutschem Boden gewachsen. Der Vicedominus Theophilus, von dem die älteste Teufelsergebung berichtet wird, war weder Naturkundiger, noch der deutschen Naturreligion ergeben, sondern ein Verehrer der Jungfrau Maria, die ihn rettete, weil er sie unter allen zuerst wieder versöhnte, als er sich dem Bösen ergeben hatte. Sodann nehmen die Teufelsergebungen durch Gerbert und die französischen Katharer ihren Weg und langen erst mit dem Kusse, den die Stedinger dem bleichen Manne darbringen, in Deutschland an. Die Teufelsergebung der französischen Hexen wird erst gegen das Ende des dreizehnten Jahrhunderts, die der deutschen noch später amtlich ermittelt.

In seinem „Handbuche des Strafrechts“, welches Jarcke seinen beiden Abhandlungen über die Hexerei nachfolgen liess, lenkte freilich derselbe, was das Resultat der Darstellung betrifft, zu einer richtigeren Auffassung der Sache ein; aber auch hier bleibt Jarcke dabei, dass das Zauberwesen in Deutschland (II. S. 54) „zuerst als eine heidnische Naturkunde und Naturverehrung in einer geheimen Tradition das ganze Mittelalter hindurch fortgelebt, nach und nach sich mit jüdischem und arabischem Aberglauben vermischt und ausgebildet und dann gleichsam wie eine moralische Pest gegen das Ende des Mittelalters, begünstigt durch die Hussitischen Unruhen, über ganz Deutschland sich verbreitet zu haben scheine.“ Ausserdem ist aber gegen Jarcke noch dreierlei zu bemerken: 1) irrt derselbe, wenn er Deutschland als den eigentlichen Sitz der massenhaften Hexenverfolgungen ansieht; 2) setzt Jarcke den Anfang der Hexenverfolgungen, den er in das Ende des sechszehnten Jahrhunderts verlegt, um ein ganzes Jahrhundert zu spät; und 3) irrt Jarcke, wenn er das Zauberwesen als eine sich über ganz Deutschland verbreitet habende Pest bezeichnet. Denn dieses, die Hexerei, wurde ebenso vom Volke wie von der Geistlichkeit als Gottlosigkeit und Frevel verdammt. Eine Sekte der Zauberer, welche einen Teufelskult ausgeübt habe, ist nirgends nachweisbar. Was sich als eine „Pest“ verbreitete, das war nicht die Hexerei, sondern die Verfolgung derselben. Vgl. v. Wächter, Beiträge zur deutschen Gesch. S. 303 ff.