Auch die Hypothese des verdienten Historikers Heinrich Schreiber, welche derselbe unter dem Titel „Feen und Hexen“ in dem „Taschenbuch für Geschichte und Alterthum in Süddeutschland“ (Freiburg im Br., 1846) entwickelt, ist ganz unhaltbar. Schreiber sagt (S. 18–19): „Die dem Hexenwesen zum Grunde liegenden religiösen und sozialen Vorstellungen reichen sowohl der Ausdehnung nach über germanisches und romanisches Gebiet hinaus, als sind sie dem Inhalte nach in dem romanischen Gebiete so durchaus national und lebensfrisch, dass sie nur von der ursprünglichen Bevölkerung herrühren konnten, in der ohnehin die nachmaligen Eroberer sich dem Wesentlichen nach auflösten und untergingen. Mit Einem Worte: die dem modernen Hexenwesen zum Grunde liegenden Vorstellungen weisen sich als ursprünglich keltische aus. — Die Kelten besassen dem männlichen Institute der Druiden zur Seite das weibliche Institut der Feen, und zwar dieses ebenso wie jenes in zwei Umgestaltungen.“ Schreiber erkennt nämlich die Feen schon im phönizischen Götterglauben, nimmt dann an, dass dieselben in der Volksvorstellung der Kelten zu guten Geistern geworden und dann in der Vorstellung der Germanen und Romanen zu Hexen umgewandelt worden seien. Nur Schade, dass sich für diese Genealogie und die in ihr vorkommenden Metamorphosen auch gar nichts Thatsächliches nachweisen lässt!
Ganz verfehlt ist die Art und Weise, in welcher Wuttke in der Schrift „der deutsche Volksaberglaube der Gegenwart“ (2. Aufl. S. 144–145) das Hexenwesen zu erklären versucht. Er sagt: „Erwägt man, dass wenn die Volksmeinung jetzt noch an Hexen glaubt, sie ihre Anschuldigung nur sehr selten gegen sittlich unbescholtene Personen richtet, sondern meist nur gegen solche, von denen man sich ihrem ganzen sittlichen Rufe nach auch schwerer Bosheit wohl versehen kann, ehemalige Buhldirnen, liederliche, unordentliche, unverträgliche, unfromme, geheime Bosheit spinnende Weiber, so darf man voraussetzen, dass ein guter Theil der damals angeschuldigten Hexen auch wirklich sittlich-religiös verkommene, auf widergöttliches Treiben ausgehende Personen waren, die vor Allem die düsteren Seiten des heidnischen Aberglaubens mit Gier ergriffen und danach trachteten, bösen Zauber auszuüben.“ — Es möchte schon schwer sein, die Prämisse, von welcher Wuttke ausgeht, im Leben zu erweisen, namentlich in den Fällen, wo einzelne Familien von Geschlecht zu Geschlecht im Verdachte der Hexerei geblieben sind; und was die frühere Zeit betrifft, so enthalten die Akten der Hexenprozesse nichts, was die Behauptung Wuttke's rechtfertigen könnte. — Wuttke sagt weiter: „Bei allen damaligen Hexengeschichten ging der Hexenfahrt eine Einreibung mit einer Hexensalbe voraus und mehrfach ist von einem Hexentrank die Rede. Die Zusammensetzung jener ist leider nicht genau bekannt; Bilsenkraut wird dabei genannt, sehr wahrscheinlich war aber auch Mandragora und Stechapfel dabei. Der Stechapfel soll erst durch die Zigeuner, die ihn zu Zaubermitteln gebrauchten und am Anfange des fünfzehnten Jahrhunderts nach Deutschland kamen, dahin gelangt sein. — Von dieser Zeit an beginnt erst die Blüthe des eigentlichen Hexenunwesens. Die Solaneengifte erzeugen das Gefühl des Fliegens“ etc. — „Nehmen wir nun an, dass die in böser Magie wohlerfahrenen Zigeunerweiber ihren deutschen Hexenschwestern ihre Zauberei mitgetheilt haben, dass durch die heidnischen Zigeuner die Erinnerungen und die Ueberreste des deutschen Heidenthums wieder mächtiger angeregt wurden, und dass nicht nur eine nervenerregende Salbung mit jenen Giften stattfand, sondern, wie es bei den Hexensabbathen ja nicht zweifelhaft ist (!), bei frevelhaften Zusammenkünften zu Zauberzwecken auch Rauschmittel, denen Bilsenkraut, Stechapfel u. dgl. beigemischt war, getrunken wurden, so würde sich der eigene Glaube mancher Hexen an ihre Luftfahrten und ihre Teufelsgemeinschaft leicht begreifen. Einzelne solcher selbstgeglaubten Erscheinungen konnten nun leicht den Glauben an die Wirklichkeit derselben erzeugen, zumal die heidnischen Ueberlieferungen sich damit verbanden.“ Man sieht, dass Wuttke in Hexenprozessakten sich niemals umgesehen hat. Dass allen Hexenfahrten eine Einsalbung vorherging, ist eine ganz willkürliche Behauptung, und so scharf auch die Angeklagten auf der Folter nach Mitschuldigen und nach denen gefragt wurden, von welchen sie das Hexen gelernt und ihre angeblichen Salben erhalten hätten, so werden doch von den Gepeinigten ebensowenig Zigeunerweiber als Judenweiber genannt[359].
Manche haben als Grundlage der Hexerei und der Hexenverfolgung einen wirklichen, aber falsch aufgefassten Thatbestand, ein eigentliches corpus delicti, zu erkennen geglaubt, an welches dann abergläubische Meinungen angeknüpft worden seien. Dahin gehört z. B. Lamberg's[360] Vermuthung, dass die sogenannten Hexensabbathe in der Wirklichkeit nur Zusammenkünfte zur Befriedigung der Wollust gewesen seien, in welchen Landstreicher, Strassenräuber, Zigeuner, oder auch vornehmere Wüstlinge ihrer Sicherheit wegen sich als Teufel vermummt und so ihren Opfern jede Denunziation vor Gericht unmöglich gemacht hätten[361]. Diese Vermuthung wurzelt ohne Zweifel in dem Bedürfnisse, dem regelmässig in den Akten wiederkehrenden Bekenntniss einer teuflischen Buhlschaft irgend einen realen Grund unterzulegen; aber sie hätte dennoch nicht von einem Gelehrten aufgestellt werden sollen, der achthundert bambergische Prozesse durchgelesen hat. Solche Bekenntnisse sind von Individuen, die als neunjährige Mädchen oder greise Mütterchen die Begierde eines Wüstlings nicht leicht reizen mochten, eben so gut abgelegt worden, als von reifen Dirnen; und bei den letzteren hiesse es wenigstens eine unbegreifliche Dummheit und Widernatürlichkeit voraussetzen, wenn sie massenweise in eine so plumpe Falle gegangen wären. Wie reimt es sich ferner, dass hier der menschliche Verführer zur Teufelsmaske greift, während, wenn wir die Akten hören, der Teufel in der Regel wenigstens das erste Mal die Vorsicht gebraucht, als schmucker Kavalier oder doch sonst in menschlicher Gestalt aufzutreten? Was die Hexen über das Physiologische des teuflischen Concubitus aussagen, hätte anders ausfallen müssen, wenn sie mit verkappten Männern zu thun gehabt hätten; eben so das, was von den Folgen berichtet wird. Die Frucht eines menschlichen Beischlafes wäre in den meisten Fällen wohl ein Kind gewesen, wovon in der Regel nichts gemeldet wird, und nicht Elben, Eidechsen und Würmer, von welchen die Akten voll sind. Und wenn man die Incuben zu vermummten Männern macht, dann müssen folgerichtig auch die Succuben oder Buhlteufelinnen maskirte Weiber gewesen sein; wäre es nun nicht einfacher gewesen, wenn beide ohne Maske ihre Unzucht unter einander getrieben hätten, als dass sie gegen dritte Personen die unbequeme Rolle der Teufel spielten?
Ans Drollige streift v. Lamberg's weiterer Einfall, dass verkappte Getreidewucherer den Zusammenkünften präsidirt haben möchten. Diess bezieht sich nämlich auf die von den Hexen ausgeübten Feldverwüstungen. Aber diese Verwüstungen sind, nach Inhalt der Akten, durch Gewitter- und Frostmachen vollzogen worden. Welcher Wucherer hat solche Künste den Hexen beigebracht?
Ferner hat man die sogenannten Bezauberungen von Menschen und Vieh durch eigentliche Giftmischerei zu erklären gesucht. Wer will in Abrede stellen, dass Substanzen, die dem thierischen Organismus schaden, der Vergangenheit eben so gut bekannt und zugänglich waren, als der Gegenwart? Aber das Strafrecht war sich auch eines Unterschieds zwischen Vergiftung und Zauberei bewusst und setzte auf jene eine andere Strafe, als auf diese. Wo darum wirkliche Vergiftung vorkam, ist zwar die Möglichkeit, aber nicht die Wahrscheinlichkeit vorhanden, dass der unverständige Richter sie für Zauberei nahm; wo uns aber in den Hexenakten das Wort Gift begegnet, da ist es in den wenigsten Fällen in der jetzt gebräuchlichen engeren Bedeutung, sondern fast durchgängig (gleich dem lateinischen veneficium) als Zaubermittel zu fassen. So kocht eine brandenburgische Hexe „Gift“ aus einer Kröte, etwas Graberde und Holz von einer Todtenbahre und schüttet es in einen Thorweg, durch welchen Jemand kommen soll. Eine andere kocht ein „Vorgift“ aus Asche und giesst es vor die Thüre einer Edelfrau, damit diese, wenn sie darüber schritte, kinderlos bliebe; eine dritte vergräbt „Gift“ im Hofe, um Pferde zu bezaubern; eine vierte verlähmt Kinder durch einen „giftigen Guss“; eine fünfte richtet zur Tödtung einen „Gifttrank“ aus Schlangen zu; eine sechste macht durch ein „gegossenes Gift“, dass ihr Feind verarmt u. s. w. Vorstehende Beispiele sind sämmtlich aus den von Herrn v. Raumer mitgetheilten brandenburgischen Akten entnommen und könnten aus andern Quellen vielfach vermehrt werden. Wenn nun zwischendurch vorkommt, dass eine Inquisitin Jemanden „mit einem grossen Gift vom Leben gebracht“ oder ein Kind „mit Gift in einem Löffel voll Pappe vergeben habe“, so sind dieses mindestens zweifelhafte Ausdrücke, die wegen ihrer Zusammenstellung mit den übrigen eher auf Zauberei, als auf eigentliche Vergiftung zu deuten sein möchten. Dass die Hexen im Rufe standen, durch gewöhnliche Nahrungsmittel, die man ihnen abnahm, eine Krankheit bewirken zu können, ist aus dem Früheren bekannt. Die als Gift bezeichneten Mittel sind in der Regel mehr ekelhaft als schädlich; aber dessen ungeachtet wirken sie, den Akten zufolge, auch wenn sie ausgegossen oder ausgestreut werden, jedesmal nur auf bestimmte Personen und für bestimmte Zwecke (Remigius Dämonolatrie Th. II. Cap. 8). Salben und Pulver spielen in dem Hexenapparate eine grosse Rolle. Sie werden von den Inquisiten nach Farbe und Bestandtheilen sehr abweichend, in der Wirkung aber übereinstimmend beschrieben. Diese Wirksamkeit aber haben die Mittel nicht an sich, sondern nur in der Hand der Hexe, wie Remigius, der in diesen Dingen Vielerfahrene, bemerkt. Dieser Mangel an natürlichem Zusammenhang zwischen Mittel und Wirkung sollte schon an sich auf den richtigen Gesichtspunkt leiten. Man hat die Angeklagten erst gezwungen, zu gestehen, dass sie gezaubert, und dann hat man, wozu der Art. 52 der Carolina verpflichtet, gefragt, womit und wie sie gezaubert haben. Wollte man denselben Weg einschlagen, es würde sich noch heute mittelst der Folter die Erfindsamkeit der Hexen auf den Punkt steigern lassen, dass sie dem Richter Rezepte zu Zaubermitteln vom Donnererregen herab bis zum Mäusemachen in Protokoll und Urtheil lieferten, — Mittel freilich, bei welchen die von Remigius bemerkte Einschränkung gilt. Wie wenig wären wir nun in der Erklärung des Ganzen gefördert, wenn sich, was nicht geradezu geleugnet werden kann, erweisen lassen sollte, dass in einzelnen Fällen ein wirklicher Giftmord als Zauberei behandelt worden wäre[362]! Im Allgemeinen muss von diesen Hexengiften gelten, was Agobard von den Mitteln der beneventanischen Zauberer sagt: Ante hos paucos annos disseminata est quaedam stultitia, cum esset mortalitas boum, ut dicerent, Grimaldum Ducem Beneventorum transmisisse homines cum pulveribus, quos spargerent per campos et montes, prata et fontes, eo quod esset inimicus christianissimo Imperatori Carolo, et de ipso sparso pulvere mori boves, propter quam causam multos comprehensos audivimus et vidimus, et aliquos occisos, plerosque autem affixos tabulis in flumen projectos et necatos. Et quod mirum valde est, comprehensi ipsi adversum se dicebant testimonium, habere se talem pulverem et spargere ...... et neque disciplina, neque tortura, neque ipsa mors deterrebat illos, ut adversus ipsos falsum dicere non auderent. Hoc ita ab omnibus credebatur, ut paene pauci essent, quibus absurdissimum videretur. Nec rationabiliter pensabant, unde fieri passet talis pulvis, de quo soli boves morerentur, non cetera animalia[363]. — Es versteht sich von selbst, dass, wenn wir auch die Giftmorde der Hexen in weitester Ausdehnung zugeben wollten, damit immer nur ein sehr kleiner Theil des gesammten Hexenthums erklärt wäre.
Um den Glauben an die objektive Wahrheit der von Hexen bekannten Handlungen steht es also im Einzelnen, wie im Ganzen, sehr misslich. Darum haben Manche jenen wunderbaren Erlebnissen nur eine subjektive Existenz in der Vorstellung der Hexen einräumen zu müssen geglaubt. Die Hexen sollen sich entweder durch Krankheit, oder durch künstliche Mittel in einem Zustande höchster Exaltation befunden haben, in welchem sie das, was ihre wüste Phantasie ihnen vorgaukelte, für Wirklichkeit nahmen und als solche, oft sogar ohne Zwang, zu den Akten brachten. So meinen schon Weier[364] und Bacon von Verulam[365] und neuerlich Rudolf Reuss[366], dass die Hexen mittelst ihrer Salbe sich zu jener Thätigkeit der Einbildungskraft steigern, vermöge deren sie zu fliegen, in Thiere verwandelt zu sein, oder mit dem Teufel zu buhlen glauben. Ueber die Bestandtheile dieser Salbe haben wir theils Nachrichten in den Akten selbst[367], theils neuere Vermuthungen; jene, wie diese, gehen aus einander. Bei Weier z. B. finden sich folgende Rezepte: Gesottenes Kinderfett, Eleoselinum, Aconitum, Pappelzweige, Russ; oder: Sium. Acorum vulgare, Pentaphyllon, Fledermausblut, Solanum somniferum, Oel. Cardanus gibt eine andere Zusammensetzung an. Eschenmaier vermuthet, dass das tollmachende Bilsenkraut eingemischt worden sei, diess gebe das Gefühl des Fliegens[368]. Andere geben ausser dem Bilsenkraut noch Stechapfel, Tollkirsche und Alraunwurzel als die Mittel an, mit denen sich die Hexen narkotisirt hätten. Lassen wir die weitere Untersuchung der in den Akten bezeichneten grünen, weissen, schwarzen, blauen und gelben Salben auf sich beruhen, und räumen wir unbedenklich ein, dass es Substanzen gibt, welche den Menschen zu betäuben oder in ekstatischen Zustand zu setzen vermögen. Man löse uns aber folgende Räthsel: Was hat wohl Tausende von Weibern dazu vermocht, freiwillig und mit der Aussicht auf Tortur, Scheiterhaufen und ewige Verdammniss sich Visionen zu bereiten, in welchen, ihren eignen Aussagen zufolge, weder Behagen, noch Reichthum, sondern nichts als Schauder, Schmach und Schmerz zu finden war? Woher rührte die Einbildung von dem ersten Zusammentreffen mit dem Teufel, das regelmässig dem Sabbathsritte und folglich dem ersten angeblichen Gebrauch der Salbe vorausging? Wenn gleich eine berauschende Substanz Ekstasen im Allgemeinen erzeugen kann, gibt es eine solche, die bei allen Personen, die sie anwenden, nothwendig ganz gleichmässige Visionen, und zwar immer nur die der bekannten Hexengreuel, hervorbringt? Wenn ein Weib des Blocksbergrittes sich schuldig bekannte und zwanzig andere als Complicen angab, welche dann unter der Folter ebenfalls bekannten, Salben gebraucht und beim Sabbath sich gegenseitig erkannt zu haben: sollen dann alle einundzwanzig, oder nur jene erste in visionärem Zustande gewesen sein? In jenem Falle hätten wir eine undenkbare Complicenschaft der Einbildung, in diesem den Beweis, dass zwanzig Personen auch ohne gehabte Vision sich schuldig erklären können, und dieser Umstand müsste zu der natürlichen Frage führen, warum, was in zwanzig Fällen zugelassen wird, — nämlich das Geständniss gegen besseres Wissen, — im einundzwanzigsten unstatthaft sein solle.
Neuerdings hat die entgegengesetzte Ansicht einen ebenso geistreichen als entschiedenen Vertreter in Maximilian Perty gefunden. Derselbe hat in seinem (von grosser Belesenheit zeugenden) Buche „die mystischen Erscheinungen der menschlichen Natur“ (Leipzig und Heidelberg 1861) einen besonderen Abschnitt (S. 367–389) der Erklärung der „Hexerei und des Hexenprozesses“ gewidmet. Er bestreitet es (S. 374), dass eine jede sogen. Zauberhandlung entweder auf naturwissenschaftlichem Boden beruhe oder absolut nicht sei, indem es noch ein Drittes gebe, welches das eigentlich Wesentliche sei. Die Zauberei beruhe nämlich auf den magischen Kräften des Menschen, die nicht der Natursphäre, sondern der geistigen Welt angehörten. Die Hexerei hatte nach Perty ihre Realität in der Vision der Hexen. Dieselben fanden nach ihm in diesen Visionen nicht bloss Schauder, Schmach und Schmerz — das Gegentheil behaupteten sie nur bei der Untersuchung, — sondern sie fanden allerdings Vergnügen dabei, wie der Haschisch- und Opiumesser, der Tabaksraucher, nur ein bedeutend roheres, mit wilden und wüsten Phantasieen nach dem Geschmack der Zeit und der Bildung dieser Leute. — Dass die Aussagen über die gehabten Feste nach Zeit und Umständen übereinstimmten, erklärt sich Perty dadurch, dass an den gleichen Abenden und ohne Zweifel meist auf Verabredung und an seit Langem gewohnten Tagen z. B. Walpurgis, Johannis und Bartolomäi, Viele sich durch die narkotische Salbe in Ekstase versetzten und dass sie in einer wahrhaft magischen Seelengemeinschaft zusammentrafen. „Unzählige haben dieses gethan, und nur ein Theil davon war so unglücklich, desshalb inquirirt zu werden. — (S. 378:) Diese imaginären Zusammenkünfte waren ein schlaff-wacher visionärer Zustand, in welchen sich die Betreffenden versetzten und im Geiste mit anderen in gleichem Zustande befindlichen sich begegneten. Sehr Geübte konnten sich durch den blossen Willen in den Hexenschlaf versetzen, die Allermeisten mussten hierfür eine narkotische Salbe unter den Armen und an den Geschlechtstheilen möglichst tief einreiben.“ — Daher urtheilt Perty (S. 376): „Der Hexenprozess hatte in der That eine, wenn auch nur beschränkte Berechtigung. Es mochten viele von den Hexen und Zauberern Freude haben an böser Lust, und die Intention, aus Eigennutz oder Rache Anderen zu schaden; den Wenigsten wird dieses gelungen sein, und so waren die meisten Verbrechen imaginär. Unendlich Grösseres haben ihre Richter verschuldet. — Was in der Vision und ihrer inneren Welt sich begeben, das nahmen die Richter für greifbare Realität.“
Wir geben nun zu, dass wenn der Geist des Menschen fort und fort unter der Macht und dem Eindrucke gewisser Vorstellungen steht (wie das siebenzehnte Jahrhundert von der Vorstellung des Hexenwesens beherrscht war), diese Vorstellungen zu Hallucinationen führen können, in denen er selbst das zu erleben glaubt, was er sich vorher nur gedacht hat, — namentlich wenn der Mensch narkotische Mittel auf sich einwirken lässt[369]; und wir wollen daher gern zugeben, dass unter den Millionen Hexen, welche justifizirt worden sind, einzelne sich mit Salben narkotisirt und den Versuch gemacht haben, Anderen mit dämonischer Hülfe zu schaden und dass sie darum auch erlebt zu haben glaubten, was alle Welt den Hexen nachsagte[370]. Aber nur als Ausnahme von der Regel kann dieses angenommen werden. Der Satz Perty's: „Unzählige haben dieses gethan“ etc. lässt sich aus den Akten der Hexenprozesse nicht beweisen. Die Hexenprozesse bieten Eine Erscheinung dar, welche man wohl gern in Perty's Weise erklären möchte, nämlich die so häufig vorkommende Thatsache, dass Hexen bei der Confrontation mit Anderen, die sie nur, um von der Folter zu kommen, lügenhafter Weise als Mitschuldige bezeichnet hatten, mit dem Ausdrucke vollster subjektiver Wahrhaftigkeit diesen ins Gesicht hinein ihre angeblichen Malefizien vorhalten. Hier zeigt sich ein psychologisches Phänomen, welches durch die Folterqual, durch die Seelenangst, durch die Verzweiflung erzeugt war. Aber die Annahme, dass diese Unglücklichen im Hexenthurm narkotische Salben gebraucht hätten, ist doch unzulässig. Die Akten der Hexenprozesse bieten für Perty's Hypothese keinen Anhaltepunkt, indem dieselben fast durchweg bei den Verhafteten das Bewusstsein ihrer Unschuld erkennen lassen und ausserdem constatiren dieselben die Thatsache, dass sich die Hexenprozesse überall, wo sie einmal Platz gegriffen hatten, aus sich selbst heraus fortsetzten und mehrten.
Dasselbe ist auch gegen Diejenigen geltend zu machen, welche die Phantasmen der Hexen aus Geisteszerrüttung herleiten wollen. Ludwig Meyer (Direktor der Irrenheilanstalt zu Göttingen) sagt in einem überaus interessanten Aufsatz über „die Beziehungen der Geisteskranken zu den Besessenen und Hexen“[371]: „Es waren wieder (wie bei den Besessenen) Geisteskrankheiten, welche den eigentlichen Typus der Hexen darstellten. Geisteskranke bildeten den Mittelpunkt der Hexenprozesse wie der Teufelaustreibungen, nur dass bei jenen unverhältnissmässig mehr geistig Gesunde in den verderblichen Kreis hineingezogen wurden.“ Wir können diesen Satz in der Beschränkung zugeben, dass hier und da die Geisteskrankheit Einzelner den ersten Anlass zum Beginne einer Hexenverfolgung gegeben hat; wenn indessen dieser Satz zum eigentlichen Erklärungsprinzip des Hexenthums erhoben werden soll, so zeigen sich alsbald unlösbare Schwierigkeiten. Oder gibt es denn wirklich eine methodische Raserei, die in tausend Köpfen den gleichen Weg durch tausend festbestimmte Einzelheiten nimmt? Gibt es einen geistigen Rapport der Wahnsinnigen unter einander, so dass der eine vor Gericht aussagen kann, was und wann der andere gerast hat[372]? Gibt es eine Politik der Verrücktheit, welche oft viele Jahre lang den eigenen Irrwahn schlau verbirgt und ableugnet, um ihn erst unter den Schmerzen der Tortur für Wahrheit zu geben? Und warum hat dieser schlaue Irrwahn nur so lange bestanden, als er zum Scheiterhaufen führte, während er den weit gemächlicheren Tummelplatz in den heutigen Irrenhäusern verschmäht?
Der gelehrte Jurist Rosshirt hat in seiner Schrift: „Geschichte und System des deutschen Strafrechts“, Th. III. (S. 150 ff.) den Versuch gemacht, die Ausbreitung des Hexenglaubens hauptsächlich aus dem (angeblichen) „Mangel eines geordneten schriftlichen Kriminalverfahrens“ und aus einem in jener Zeit ungewohnten Zustand des Geschlechtsverhältnisses abzuleiten. In letzterer Beziehung meint er nämlich: „Während im fünfzehnten und im Anfange des sechszehnten Jahrhunderts ungestört dieser Trieb sich äusserte, wollte man auf Einmal eine bessere Zucht, zugleich durch äussere Macht und durch die Gewalt der Religion einführen. — Die schnelle Umänderung der Weltansicht in diesem Punkte, das ernste Verlangen nach Moralität bei Protestanten und Katholiken, trug sichtbar dazu bei, eine Katastrophe in der Geschichte zu erzeugen, die bis hierher nicht hat in ihren inneren Gründen entwickelt werden können. Die unterdrückte Wollust suchte einen geheimen Ausweg, der Teufel musste helfen, und jede Hexerei war jetzt mit Buhlerei verbunden. Diese eigene Art von Hexenwesen gehört dem sechszehnten und siebenzehnten Jahrhundert an, war aber zur Zeit der Carolina noch keineswegs in Blüthe; aber im Laufe der Zeiten war es der Umgang mit dem buhlenden Teufel, welcher die Köpfe beider Geschlechter einnahm und als Abfall von Gott sich darstellte. Die schändlichste Verführung von Männern an Weibern und umgekehrt, die wilde Lust der Wüstlinge in bacchanalischen Versammlungen, das Benützen der mit dem Teufel einmal angefüllten Köpfe zu der Ueberzeugung, dass der Teufel wirklich eine Rolle spiele, die Schandthaten aufgeregter alter Weiber und Kupplerinnen, das feine Gespinnste einer vollkommenen Hexentheorie, das Gefühl schnöder Lust bei den Angeklagten, welches diesen die Kraft der Vertheidigung nahm, die vorgefasste Meinung bornirter Richter, die Bestärkung der herrschenden Ansicht durch die Geistlichkeit, die Verzweiflung, welche von vornweg Jeden ergriff, der am richterlichen Drama eines Hexenprozesses theilnahm, vor Allem aber, dass noch kein geordnetes schriftliches Verfahren bestand und damit nicht die Pflicht des Richters, in perpetuam rei memoriam über die Untersuchung aller in Betracht kommenden Umstände sich auszuweisen, — dieses Alles in einem labyrinthisch ineinander führenden Zusammenhange machte es möglich, dass Tausende, wenn auch schuldig einer schlechten Lust gefröhnt zu haben, doch von der Justiz in der That gemordet starben.“