Was nun den von Rosshirt behaupteten angeblichen Mangel eines geordneten schriftlichen Prozessverfahrens betrifft, so hebt v. Wächter (Beiträge zur deutschen Geschichte, S. 92) dagegen hervor, dass doch zu Carpzov's Zeit der schriftliche Prozess geordnet gewesen und dass Carpzov dennoch ganze Massen von Hexen zum Scheiterhaufen verurtheilt habe, während in der Zeit, in welcher gar keine schriftliche Prozessführung bestand, vor der Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts, am wenigsten Hexen verbrannt wurden, obwohl damals schon der Hexenglaube bestand. Sodann bemerkt v. Wächter (S. 312) sehr richtig Folgendes: „Ganz abgesehen davon, dass die Aufhebung der Frauenhäuser (diess meint doch wohl Rosshirt) später ist als der herrschende Wahn über die Buhlteufeleien, ferner davon, dass nach den Geständnissen, die den Angeklagten erpresst wurden, der angebliche Verführer, der sie am Ende zum Teufelsbündnisse brachte, bei der ersten Verführung nicht als Teufel, sondern in menschlicher Gestalt als Junker, Reitersmann, als stattlicher Bürger u. s. w. sich ihnen nahte, und sich erst nach der Verführung als Teufel kund gab, also die Teufeleien nicht das Mittel der Verführung sein konnten, und dass die Unglücklichen in diesen Verführungen in der Regel nichts weniger als eine Befriedigung der Wollust gefunden haben wollen: so finden wir meines Erinnerns bei keinem einzigen der vielen Hexenprozesse, dass ein solcher angeblicher oder maskirter Teufel je entdeckt worden wäre (worüber sich wirklich auch v. Lamberg verwundert). Denn die hingerichteten Zauberer bekannten auf der Folter nie, dass sie den Teufel gespielt haben, sondern nur wie die Hexen, dass sie vom Teufel zum Bündnisse verleitet worden seien und sie dem Teufel gedient haben.“

Endlich ist noch von den Aufschlüssen zu reden, welche durch die neueren Entdeckungen im Gebiete des thierischen Magnetismus für die Auffassung des Zauberwesens zu gewinnen seien. Hierauf weisen Jarcke und v. Raumer in ihren oben berührten Mittheilungen über die Hexenprozesse hin. Wir fürchten sehr, die Hereinziehung des Magnetismus werde statt neuen Lichts nur alte Finsterniss verbreiten. Sie würde das jedenfalls thun, wenn die Seherinnen fortfahren sollten, das dämonologische Kapitel der alten Dogmatik wieder zu Ehren zu bringen. Haben wir den alten Teufel und die Folter wieder, so ist auch die Hexerei erklärt, nämlich im Sinne des Malleus. Doch diess beiläufig; die beiden genannten Gelehrten nehmen natürlich die Sache nicht von dieser Seite. Aber in welchem Sinne man sie auch fassen möge, die Ausbeute wird spärlich sein. Welche Erscheinungen des Magnetismus sind es, die man mit dem Zauberwesen zusammenbringen will? Es ist wahr, dem Magnetismus wird eine divinatorische Seite beigelegt und der Magie ebenfalls. Aber der Somnambule hat sein Fernsehen in Raum und Zeit unmittelbar durch das sogenannte Hellsehen oder den Allsinn, während die divinatorische Magie nur mittelbar, mit dem gewöhnlichen Sinnorgan und aus äusseren Objekten, als Sternen, Spiegeln, Loosen u. s. w. erkennt. Ekstatische Weissagung wird nur von den Pythien und Sibyllen des Alterthums, nicht von den Magiern der neueren Zeit, viel weniger von den Hexen berichtet, in deren Zauberei überhaupt das divinatorische Element hinter das apostatische und operative zurücktritt.

Ferner möchte man wohl in den sogenannten magischen Heilungen eigentlich nur magnetische vermuthen wollen? Mag diess, wenn überhaupt etwas daran ist, den Theurgen gelten, die sich immer höher gestellt haben; auf die gemeine Zauberei, die dem Gesetze verfallen war, passt es nicht. Zwar heilt auch die Hexe, aber nur selten und nothgedrungen, wenn sie den von ihr selbst angethanen Schaden wieder abthun muss. Vom Magnetiseur wird indessen eine ungewöhnliche, energische Glaubenskraft, vom Magnetisirten wenigstens hingebendes Vertrauen begehrt; die Hexe aber ist vom Glauben abgefallen und ihr Opfer ist ohne Sympathie für sie. Auch findet sich nirgends eine Spur von magnetischem Schlafe solcher Personen, denen eine Hexerei abgethan ward. Man prügelt die Hexe durch, oder droht ihr mit dem Gericht; sie schliesst ein zugeschnapptes Schloss auf, löst die Knoten eines Bandes, oder erscheint bei dem Kranken, reibt das leidende Glied, legt Aufschläge auf u. s. w.

Wir brauchen nicht ausführlicher zu sein, da von den obigen Gelehrten der Magnetismus nicht speziell auf diese Heilungen bezogen worden ist. Wohl aber redet v. Raumer von einer krankhaften Exaltation, einem visionären Zustande der Hexe selbst. Damit wäre also der sogenannte Idiosomnambulismus gemeint, jene krankhafte Erregung der niederen Seelenthätigkeiten, in welcher der Mensch das bunte Gewirre seiner Phantasiebilder mit einer Lebhaftigkeit schaut, die ihm dasselbe für wirkliche Erscheinungen gibt. Wir wissen nicht, ob neuere Erfahrungen darthun, dass noch jetzt manche mit solchen Zuständen behaftete Menschen einen Teufelsbund zu schliessen, mit dem Teufel Unzucht zu treiben, Gewitter zu erregen, Menschen zu verderben und die übrigen Hexengreuel zu üben glauben; aber wenn diess wäre, so hätten wir hier immer nur eine eigenthümliche Art der Geisteskrankheiten, und es müsste von dieser in Bezug auf das Historische des Hexenwesens dasselbe gelten, was oben vom Irrwahne im Allgemeinen gesagt wurde. Ja es möchte dieses noch grössere Schwierigkeiten haben; denn, wenn wir nicht irren, sollen solche Somnambulen nach dem Erwachen sich des im Schlafe Erlebten nicht erinnern, die Hexen aber haben, wenn sie einmal zum Gestehen gebracht waren, immer sehr genaue Auskunft gegeben.

Wenn nun v. Raumer unter Voraussetzung der „Möglichkeit, einen jener wunderbaren kranken Zustände mit einer Art von freiwilligem Entschlusse auf Andere, ohnehin Disponirte, zu übertragen,“ auch in diesem somnambülen Hexentreiben etwas Strafbares erkennen und damit das alte Strafgesetz entschuldigen will, so heisst das die eigentliche Frage ganz über die Hand spielen. Dieses Uebertragen des eigenen somnambülen Zustands auf eine andere Person, — ob sie überhaupt möglich ist, mögen die Telluristen entscheiden, — würde nichts anders heissen, als dass eine Person, die schon eine Hexe ist, eine andere, die es noch nicht ist, zur Hexe macht; nun aber ist es nicht zunächst das Verführen zur Hexerei, was das Gesetz bestrafte, sondern die Hexerei selbst und das Verführtwerden zu derselben. — Ob man auch die sogenannten zauberischen Teufelsbesitzungen aus dem Somnambulismus erklären zu können meint, wissen wir nicht. Dieselben sollen öfters durch die Bosheit der Zauberer verursacht worden sein. Die Hexen, heisst es, haben der leidenden Person einen oder mehrere Teufel auf den Hals oder in den Leib geschickt, um sie zu plagen. Wir haben diess in den Prozessen der Oberin Renata und des Pfarrers Grandier kennen gelernt. Dann müsste man aber annehmen, dass nicht die bezaubernden, sondern die besessenen Personen im somnambülen Zustande gewesen seien. Wer aber ausser dem Magnetiseur vermag, der Theorie der Telluristen zufolge, einen somnambülen Zustand freiwillig in dem Andern zu erzeugen? Waren Renata und Grandier Magnetiseurs?

Auch nachdem wir Fischer's Werk über den Somnambulismus gelesen haben[373], ist uns die Heranziehung des letzteren für die Erklärung der Zauberei ein Räthsel. Dieser Gelehrte eröffnet zwar einen eigenen, der Hexerei gewidmeten Abschnitt mit der Ankündigung, dass erst jetzt mittelst des neuen, aus der näheren Kenntniss des Somnambulismus gewonnenen Lichtes ein Endurtheil über den Hexenprozess mit Grund und Sachkenntniss möglich sei; in der Ausführung jedoch beschränken sich diese Aufschlüsse fast lediglich darauf, dass die Hexenfahrten und der Umgang mit dem Teufel in denjenigen Fällen, wo die Bekenntnisse als freiwillige anzusehen seien, durch Schlafvisionen erklärt werden, aus welchen die Erinnerung in den wachen Zustand hinüberreichte. Der „empfindungslose Hexenschlaf“ ist mit Gewalt hereingezogen; Starrkrämpfe auf der Folter sind bei Hexen nur desshalb häufiger vorgekommen, als bei Märtyrern und andern Opfern, weil die Zahl jener Unglücklichen weit grösser und ihre Pein weit ausgesuchter und langwieriger war. Statt seinen Satz vom Somnambulismus auch nur an einem einzigen Beispiele ins Klare zu stellen, gibt Fischer desto mehr allgemeine Redensarten und bespricht zahlreiche Fälle, von welchen er am Ende selbst eingesteht, dass sie mit jener Disposition nichts zu thun haben. Auch er kommt auf fortgeerbtes germanisches und celtisches Priesterthum, Unzucht treibende Muckergesellschaften und am Ende sogar, — was freilich das Natürlichste ist, — auf den Aberglauben, die fixen Ideen der Richter und die Macht der Folter zurück. Merkwürdiger Weise aber sucht Fischer den Hauptgrund der neueren Hexenprozesse „in der mit dem fünfzehnten Jahrhundert beginnenden Nüchternheit der europäischen Menschheit, welche erst jüngst in dem Rationalismus und Liberalismus unserer Tage ihren Culminationspunkt erreichte.“ Diese nüchterne Verständigkeit soll in ihrer ersten Entwicklungsstufe die Hexenprozesse gebracht, in ihrer zweiten — als Rationalismus — den Prozess der Hexen und Gespenster niedergeschlagen haben, und die Aufgabe einer dritten Entwicklungsstufe wird es sein, das Ausserordentliche und Uebernatürliche, welches der Rationalismus und Liberalismus schlechtweg leugnete, zu begreifen. Wohlan, wenn der Somnambulismus in Zukunft einleuchtendere Aufschlüsse bringt, als er bisher gethan, so werden sie willkommen sein; bis dahin aber mag er es auch dem nüchternen „Rationalismus“, der den Prozess der Hexen niederschlagen konnte, nicht verübeln, wenn er in seiner nüchternen Weise zum Begreifen desselben vorerst lieber die Geschichte um Rath fragt, als ein System, das sich bis jetzt weder über seine Haltbarkeit in sich selbst, noch über seine Beziehung zu unserem Gegenstande hinlänglich ausgewiesen hat.

Es ist auch versucht worden, die Hexenverfolgung und deren enorme zeitliche und räumliche Ausdehnung lediglich als Erzeugniss der Bosheit, des Neides und Hasses und der Habgier anzusehen und zu erklären. Nun lässt sich allerdings aus unzähligen Prozessakten nachweisen, dass diese Motive wirklich nur allzuoft die grausamsten Verfolgungen herbeigeführt haben, — namentlich die Habgier. Wurde doch das Vermögen der Verurtheilten ganz gewöhnlich confiszirt und war doch die Hexenrichterei zu einem überaus einträglichen Gewerbe geworden! Aber dennoch reichen jene Motive zur Erklärung der Sache nicht aus. So wenig Bosheit und Habgier gegenwärtig Hexenprozesse bewirken können, so wenig würden sie dieses in früheren Jahrhunderten vermocht haben, wenn nicht die wirklichen Grundlagen der Hexenverfolgung andere gewesen wären. Auch sind unzählige Unglückliche (arme, heimathlose Leute, kleine Kinder etc.) wegen Hexerei hingerichtet worden, an deren Hinrichtung weder die Habsucht noch der Neid ein Interesse nehmen konnte.

Zwei andere Ansichten verdienen um des Gegensatzes willen, in welchem sie zu einander stehen, hier hervorgehoben zu werden. Carl Haas äussert sich nämlich (in der Schrift „die Hexenprozesse, ein kulturhistorischer Versuch nebst Dokumenten“, Tübingen, 1865) dahin, dass die Hexerei die Frucht und Folge der vorausgegangenen Ketzerei und daher auch ganz so wie diese behandelt worden sei. Er sagt (S. 63), die Geschichte lasse nirgends Lücke und Leeren, sondern überall nothwendige Uebergänge erkennen, „Varietäten, aber aus einer und derselben Gattung“. „So entstand die Hexerei genannter Periode aus der Ketzerei der ihr unmittelbar vorangehenden Zeit, und wie die Ketzerei betrieben und behandelt ward, so ihre Base, wenn nicht Tochter, die Hexerei. Beide entstehen aus Unglauben, Unklarheit, Hochmuth, Ueberspannung, sind Wahngeschöpfe, misshandeln und werden misshandelt und wachsen dabei, bis ihnen mit Kraft und Vernunft entgegengetreten wird.“ Indem nun Haas hervorhebt, dass anerkanntermassen Deutschland gerade im dreizehnten Jahrhundert der Boden grober Ketzereien gewesen sei, so meint er hiermit den „historischen Beweis“ für die Richtigkeit seiner Hypothese erbracht zu haben (S. 66:) „Ketzerei und Hexerei gingen nacheinander und auseinander hervor, waren vor der Tortur da und gehören nicht unter jene Erscheinung, die man Hysteronproteron nennt. Beide sind Exzesse: jene in Beziehung auf die gottgeordneten Schranken höherer Auctorität, diese in Beziehung auf die gottgeordneten Schranken der menschlichen Natur.“ — In Wahrheit ist jedoch von Haas gar nichts bewiesen. Wohl aber muss es räthselhaft erscheinen, dass derselbe die ganze Hexerei (S. 78) „in das Gebiet des Wahns, des Irrthums und der Täuschung bei den sogenannten Hexen wie bei deren Richtern und Zeitgenossen“ verweist, und dabei doch (S. 67) die Meinung äussert: „Es gab und wird stets Zauberkreise geben, welchen der Mensch nicht ungestraft nahen darf, Geister, deren man sich bemächtigen möchte und deren Herr man nicht werden kann, wie Goethe's Zauberlehrling.“ —

Während aber Haas die Hexerei und deren Verfolgung aus der Ketzerei und aus dem Abfall vom Glauben der Kirche ableiten zu können wähnt, meint C. Trummer dieselbe (Eingangs seiner Schrift[374]: „Abriss der Geschichte des criminellen Zauberglaubens und insbesondere der Hexenverfolgungen“) aus übereifrigem „Glaubensmuth“ erklären zu müssen. Er sagt nämlich (S. 98): „Es konnte bei der mittelalterlichen Auffassung des christlichen Glaubens, der wir bei ihren Mängeln ihre bedeutenden Vorzüge nicht absprechen dürfen, kaum fehlen, dass die Ueberzeugung von der diabolischen Gemeinschaft der Zauberer und Hexen sich ihrer ebenso als der Gesetzgeber und Richter bemächtigte, und es kann ebensowenig auffallen, dass bei diesen der Eifer, sie zu verfolgen, um so grösser war, je grösser ihr religiöser Eifer, ihr Glaubensmuth selbst blieb. Das Glaubensleben bekam durch die Reformation neue Nahrung, und so erklärt es sich auch hieraus, wie in Deutschland, dem Vaterlande der Glaubensverbesserung, die meisten Hexenprozesse erst seit dem Ende des sechszehnten Jahrhunderts, also nach der Reformation, vorgekommen sind und über ein Jahrhundert gedauert haben.“ Die in diesen Worten enthaltenen irrigen Angaben mögen auf sich beruhen; dagegen verdient es hervorgehoben zu werden, dass Trummer, obschon er in der angegebenen Weise sich die Ausbreitung der Hexenprozesse glaubt erklären zu können, doch S. 99 fortfährt: „Es ist demnächst noch eine merkwürdige Erscheinung Gegenstand historischer Prüfung gewesen, nämlich die, dass, nachdem die Hexenprozesse aufgehört haben, selbst die Möglichkeit derselben ein Räthsel geworden ist, und, wiewohl die Zeit noch nicht so sehr entfernt liegt, es zu den Unbegreiflichkeiten gezählt wird, wie man darauf hat verfallen können, Teufelsbündnisse zum Gegenstand der Strafgerechtigkeit zu machen.“ — Man sieht, dass Trummer selbst nicht glaubt, eine haltbare Erklärung der Sache gegeben zu haben. —

Schliesslich sei es uns gestattet, August Vilmar's Auffassung des Hexenwesens mitzutheilen, indem dieselbe in der evangelischen Theologie ganz einzigartig dasteht, den Mann selbst aber auf das Vollständigste — namentlich bezüglich seiner Geschichtsschreibung — kennzeichnet[375].