Vilmar theilt in B. III. seines Sammelwerkes „Zur neuesten Kulturgeschichte Deutschlands“ (Frankf. a. M. 1867) S. 146–187 eine Abhandlung „vom Hexenwesen“ mit, worin er für die Hexerei den Charakter voller (nur im Laufe der Zeit mit allerlei Unwahrem versetzter) Wirklichkeit in Anspruch nimmt, und es als eine Art von Fortsetzung des germanischen Heidenthums erklärlich zu machen sucht. Seiner Meinung nach (S. 151) wurde allgemein noch im dreizehnten Jahrhundert „das Salzkochen als das eigentliche und einzige Geschäft der Hexen bei ihren unheimlichen, nächtlichen Zusammenkünften angesehen.“ Ueber diesen Gedanken ist schon oben [S. 356] das Nöthige bemerkt. Hören wir aber nun, wie sich Vilmar über Ursprung, Wesen, Verbreitung und Erlöschen der Hexerei und der Hexenverfolgung näher ausspricht!

Er sagt (S. 152 ff.): „So beruht also das Hexenwesen seinem Ursprunge nach keineswegs auf leeren Einbildungen, thörichten Träumen und kindischen Mährchen, sondern auf wirklichen Verhältnissen und handgreiflichen Zuständen, welche wie die Versammlungstage und Versammlungsplätze noch in der Gegenwart vollkommen deutlich erkennbar sind. Was die Vorfahren als Heiden offen und treuherzig — gethan hatten, das erschien den christlichen Nachkommen in der Erinnerung als ein unheimliches, widergöttliches, zauberisches, zuletzt teuflisches Treiben. Dazu kam aber, dass das nicht blos und allein Erinnerung an vergangene Dinge, sondern zum Theil fortdauernd Wirklichkeit war, indem immer noch Manche, wenn auch nur Einzelne, neben ihrem unvollkommenen, unverstandenen oder unwahren christlichen Bekenntniss her heimlich bei nächtlicher Weile die nächtlichen Gebräuche auf den Waldbergen und in den ehemals heiligen Hainen fortsetzten. Dazu kam ferner, dass gerade Diejenigen, welche diese Gebräuche fortsetzten, auch manche aus dem alten Heidenthum ererbten Naturkünste bewahrten, fortpflanzten und in Anwendung brachten, z. B. die Kenntniss und den Gebrauch der Heil- und Giftmittel — beides von jeher vorzugsweise den Frauen eigen, — und dass man also die Weiber, welche im Besitze dieser Künste (zugleich auch im Besitze der uralten Beschwörungsformeln) waren, um dieser ihrer Gefährlichkeit willen doppelt scheute. Desshalb enthalten auch die ältesten deutschen Gesetze vorzugsweise nur Strafgebote gegen die heidnischen Giftmischerinnen, nicht, wie es später der Fall war, gegen jeden Zauber und gegen jede Beschwörungsformel“.

„Der Kampf gegen das Hexenwesen und die Hexen ist daher kein anderer als derselbe, welcher heute noch die Welt bewegt: der Streit zwischen dem Glauben und dem Unglauben, zwischen dem Bekenntniss Christi und der Verleugnung Christi, zwischen Liebe zu dem Heiland und Hass gegen den Nazarener[376]. Jahrhunderte lang lag das Uebergewicht des Glaubens in der Schale der sogen. höheren Stände; Jahrhunderte lang lag das Uebergewicht des Unglaubens und der Verleugnung in der Schale des gemeinen Volkes, — Jahrhunderte lang bis zu den Zeiten des dreissigjährigen Kriegs. Damit nahm die Hexenverfolgung ein Ende; damit nimmt der Unglaube in dem niederen Volke ein Ende, damit nimmt aber auch der Glaube und die Vertretung desselben in den höheren Ständen ein Ende. Die eine Schale sinkt, die andere steigt.“

Ganz folgerichtig sagt daher Vilmar (S. 158): „Ein auf die Spitze getriebener christlicher Staat, in welchem das christliche Bekenntniss eine rein äusserlich-politische Nothwendigkeit für die Existenz im Staate bildet, führt consequent zum Köpfen der Gottesleugner und zum Verbrennen der Hexen.“ — Nun aber kommt die eigentliche Erklärung des Ganzen (S. 158–161): „Doch dauerte es ziemlich lange, ehe es mit dem Abfall der Hexen, der Verleugnung Christi soweit kam. In den wild gewordenen Zeiten des vierzehnten und besonders des fünfzehnten Jahrhunderts erscheint der unter dem Namen und der Form der Hexerei stattfindende Abfall vom Christenthum fast mit Einem Male häufiger oder wenigstens weit bemerkbarer geworden zu sein als früher. Möglich, und sogar sehr wahrscheinlich ist es, dass damals auch in dieser Beziehung eine der geistigen Seuchen geherrscht hat. Es mag ein allgemeiner krankhafter Reiz entstanden sein und lange bestanden haben, dem Christenthum sich zu widersetzen und mit einem gewissen Trotz in das alte Heidenthum zurückzukehren, soviel von dem letzteren noch vorhanden war. — Die grösste Wahrscheinlichkeit gewinnt diese Annahme einer Abfallskrankheit durch die Erwägung der Thatsache, dass offenbar kein Jahrhundert mit Ausnahme des unsrigen auch ausserhalb des Hexenabfalls an schamlosen, frechen und entsetzlichen Gotteslästerungen, an wildem Trotz gegen Gott, an Missbrauch der heiligen Worte und heiligen Dinge reicher gewesen ist als die zweite Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts, das sechszehnte und die erste Hälfte des siebenzehnten. — Gegen das Ende des fünfzehnten Jahrhunderts nahm dieser Abfall (der Hexen von Gott) in ungewöhnlichem Masse zu, auch nicht blos in Deutschland, sondern in gleicher Weise in Frankreich und Italien, — wo er sich dann noch mit besonderen Formen des dort einheimischen alten (römischen und keltischen) Heidenthums bekleidete, — und nahm theils an und für sich, theils in der Vorstellung der Menschen, ganz bestimmte Formen an. Dahin gehört der Bund mit dem Teufel, die Hurerei mit demselben etc. — Vielleicht zur grösseren Hälfte waren diese Bündnisse, diese Zauberkünste Einbildung, aus der zum Abfall geneigten Zeitrichtung aufgesogene Einbildung, niemals jedoch Einbildung eines Einzelnen; zur kleineren, indess bedeutenderen Hälfte waren sie (wie die Giftmischerkünste) Wahrheit.“

Vilmar fährt nun in dieser seiner Apologie der Bulle Innozenz' VIII. fort (S. 164 ff.): „Durch die Einführung eines förmlichen Verfahrens gegen den Abfall und gegen die Zauberei wurde übrigens die geistige Seuche des Abfalls nichts weniger als geheilt; im Gegentheil verstärkte sich die Neigung zum Widerspruch gegen das Christenthum, zum Abschwören Christi und zu den — oft thörichtesten und abgeschmacktesten — vermeintlichen Zauberkünsten in gewissen Schriften des Volkes noch um ein Bedeutendes. Je mehr man Hexen verfolgte und verbrannte, je mehr gab es Hexen, — nicht blos darum, weil man überall Hexen zu sehen und zu finden meinte, sondern weil in der That eine unglaubliche und stets im Wachsen begriffene Menge von Weibern — durch die herrschende geistige Krankheit angesteckt, — sich mit Abschwörungen, Siebtreiben, Gaukelsamensäen und Giftmischen beschäftigte. Zu dem letzteren Verbrechen war jedoch die Abschwörung Christi die unerlässliche Einleitung und selbst die bekanntesten Giftmittel, z. B. der Fliegenstein, wurden von den Giftmischerinnen damaliger Zeit nicht anders als nach dem förmlichen Eintritt in das Reich des Teufels angewendet.“ — „Wie weit der freventliche Kitzel mancher Weiber, besonders hochbejahrter Greisinnen, Anderen irgend ein Leid anzuthun, — damals gegangen ist, lässt sich nicht wiedererzählen, und würde, wären nicht die unbefangensten und glaubwürdigsten Zeugnisse vorhanden (!), heutiges Tages völlig unglaublich erscheinen.“

Mit dieser Versicherung schliesst Vilmar seine Ausführung ab, zu der er am Schlusse der ganzen Abhandlung S. 186 noch die Bemerkung hinzufügt, dass neben dem einreissenden Indifferentismus seit etwa 1660 „das zum Siege auch in den unteren Volksschichten durchgedrungene Christenthum den Hexenprozessen mit dem Ausgange des siebenzehnten Jahrhunderts überhaupt ein Ende gemacht“ habe. — Also im fünfzehnten, sechszehnten und siebenzehnten Jahrhundert waren die oberen Volksschichten (von denen die Hexenverfolgung ausging) fromm, und die unteren Volksschichten waren gottlos; darum wucherte in diesen Jahrhunderten die auf Abfall von Gott beruhende Hexerei; gegen Ende des siebenzehnten Jahrhunderts aber wurden die Bürgers- und Bauersleute fromm, darum hörte die Hexerei und mit ihr auch (als Consequenz) die Hexenverfolgung auf (!!!).

Man sieht, dem Kanon Episcopi und den zahlreichen mit demselben übereinstimmenden Concilbeschlüssen und Pönitentialvorschriften gegenüber ist Vilmar ein — Ketzer; seinen Standpunkt hat er im Wesentlichen auf der verhängnissvollen päpstlichen Bulle Summis desiderantes vom 5. Dezember 1484, die in ihm innerhalb der evangelischen Kirche des neunzehnten Jahrhunderts einen eifrigen Apologeten gefunden hat. Aber freilich konnte er diese Apologie nur durch die rücksichtsloseste Entstellung der Geschichte zu Wege bringen, wobei ihn seine Unkenntniss der Sache nicht beunruhigte. Vilmar versichert allerdings (S. 172), dass er „etwa hundert Hexenprozesse gelesen“ habe. Soviel sich aber aus seinen Mittheilungen über Hexenprozesse (deren Akten er erwähnt, ohne den Ort anzugeben, wo die betreffenden Prozesse sich abgespielt haben,) ersieht, hat Vilmar in Wahrheit nur die Akten der wenigen Hexenprozesse gesehen, welche ehedem im Archive des Hofgerichts zu Marburg vorhanden waren. Hätte Vilmar wirklich die Akten von etwa hundert Prozessen gesehen, so würden ihm doch wohl die Augen aufgegangen sein. Er hätte dann z. B. sicherlich nicht zu schreiben gewagt, was er S. 175 behauptet, dass für die wegen Hexerei Verdächtigten die Anhängigmachung eines Injurienprozesses „eins der untrüglichsten Sicherungsmittel gegen die Leib und Leben bedrohende Fama“ gewesen sei. Denn bei unzähligen Unglücklichen beginnt ja der mit der Verurtheilung zum Feuertode endigende Prozess eben damit, dass dieselben wegen Verunglimpfung bei den Gerichten Schutz suchten! Vilmar hätte sich dann auch nicht zum Apologeten des Verfahrens bei den Hexenprozessen gegenüber dem in der Wissenschaft feststehenden Urtheile über dasselbe aufwerfen können[377]; und höchst wahrscheinlich würde ihm Angesichts der satanischen Prozeduren, durch welche man — oft aus kindlich frommen Christenseelen — das Geständniss der Hexerei heraus- oder hineingefoltert hat, der Glaube an die Wirklichkeit der Hexerei ganz vergangen sein. Vilmar hat sich aber weder in Hexenprozessakten noch in der auf die Sache bezüglichen Literatur auch nur im Entferntesten so umgesehen, dass er berechtigt gewesen wäre, sich über das „Hexenwesen“ öffentlich auszusprechen[378].

Somit lässt uns auch die Annahme einer nur subjektiven Wahrheit in den Bekenntnissen der Hexen unbefriedigt. Um die sogenannte Freiwilligkeit derselben zu erklären, gibt man uns eine Welt voll Verrückter oder Nervenkranker, deren Visionen einander genau in denselben Punkten begegnen. Das heisst eine plane Sache zum Räthsel machen. Es ist diess fast ein Seitenstück zu der künstlichen Erklärung, welche der Pater Aubert über das Pferdehaar im Hühnerei abgab. Diesem gelehrten Jesuiten, Professor der Mathematik zu Caen, brachte man einst ein hartgesottenes Ei, in welchem ein Pferdehaar sich mehrmals durch das Weisse wand und dann in das Gelbe ging. „Das Ding kam mir etwas ausserordentlich vor, — erzählt Aubert; — denn diess Haar muss in die Milchadern hineingegangen sein und dann in den ductum thoracium, von dannen in die hohle Ader und dann in das Herz; und indem es ausging durch den herabgehenden Ast der Aorta, muss es sich in den Eierstock hineingedrängt haben.“ Die Wahrheit ist, dass das Haar niemals in dem Huhn gewesen, sondern durch ein feines, nachher wieder verklebtes Loch unmittelbar vor dem Sieden in das Ei geschoben worden war. Aehnlich war jene Freiwilligkeit der Bekenntnisse, die übrigens nicht einmal in den Protokollen so häufig gemeldet wird, als Mancher denkt, von aussen hineingebracht. Wenn man dem Inquisiten mit gezähnten Schrauben die Schienbeine gleich einem Kuchen zusammengepresst hatte, so liess ja der Sprachgebrauch vieler Richter dann immer noch ein gutwilliges Bekenntniss zu. So versichert ein glaubwürdiger Mann, Friedrich Spee. Anderwärts zeigen die Akten deutlich, wie mancher Angeklagte nur desswegen bereitwillig bekannte, um sich die unnützen Schmerzen der Tortur zu ersparen, oder durch scheinbare Reumüthigkeit statt des Scheiterhaufens „die Begnadigung des Schwertes“ zu verdienen.

Dass die Gleichförmigkeit der Bekenntnisse, die einst für die objektive Wahrheit der Hexengreuel den Hauptbeweis lieferte, in unsern Augen nicht für, sondern gegen die Aufrichtigkeit der Aussagen zeugen muss, ist klar. Sie erklärt sich, so lange sie sich im Allgemeinen hält, schon aus der wesentlichen Gleichförmigkeit des überall verbreiteten Hexenglaubens, sobald sie aber Spezialitäten concreter Orte, Zeiten, Personen und Handlungen betrifft, nur aus Suggestion oder Collusion.