[80] Ueber die Anfänge der Hexenverfolgung in Seligenstadt (1600) s. Steiner's Gesch. der Stadt u. ehemaligen Abtei Seligenstadt (Aschaffenburg, 1820) S. 283 ff.
[81] Man lese z. B. folgendes Torturprotokoll vom 2. Oktober 1627 (bei Steiner S. 94): „Weil dieselbe (Verhaftete) nichts gestehen wollte, sondern auf dem Leugnen halsstarrig bestand, als ist sie auf dem einen Schenkel mit dem Krebs beschraubt worden. Sie hat aber immerdar gerufen, es geschehe ihr Unrecht etc. und sich erzeigt, gleichsam sie einigen Schmerz nicht empfinde. Und ob der Meister auf ein Holz schraubte, auch mit aufgesperrtem Mund in einen Schlaf gerathen. Und als man ihr Weihwasser in den Mund geschüttet, hat sie dasselbe jedesmal wieder ausgespieen und abscheuliche Geberden im Gesicht von sich gegeben. Derentwegen, nachdem sie wieder zu sich selbst gekommen, dieselbige ausgezogen, geschoren, mit dem Folterhemd angelegt und auf dem anderen Hemd auch beschraubt worden, wobei sie sich mit Entschuldigen, Rufen, Schreien, Schlafen wieder wie zuvor geberdet, auch das Weihwasser abermals ausgespieen. Auf welche beharrliche Halsstarrigkeit und Verleugnen sie ungefähr ein zwei Vaterunser lang aufgezogen, und mit ihr ein grosser Stein an beide grosse Zehen gehängt worden. Sie hat aber wie zuvor einig empfindliches Zeichen nicht von sich gegeben, sondern gleichsam sie todt wäre, sich gestellt, desshalben man sie herabgelassen, und zur vorigen Custodie, nachdem sie sich wieder erholt, hinführen lassen.“
[82] Nach Steiner, Gesch. der Stadt Dieburg, Darmstadt 1829. S. 68–100.
[83] Huffschmid, in der „Zeitschr. für deutsche Kulturgesch.“ 1858, S. 432.
[84] Die Mittheilungen hierüber entlehnen wir der (zu dem Sammelwerke Virchow's und v. Holtzendorf's gehörigen) Abhandlung W. von Waldbrühls: „Naturforschung und Hexenglaube.“
[85] Ueber das Geschick derselben berichtet ausser v. Waldbrühl(S. 33 bis 34) auch ein Aufsatz der Kölnischen Zeitung vom 3. Januar 1875, I: „Melaten und der Galgenberg.“
[86] Roskoff, B. II. S. 312.
[87] S. des Salzburger Advokaten Kofler Observationes magicae bei Hauber, Bibl. mag. Th. III., S. 306 und ausserdem Horst, Dämonomagie, Th. II. Anhang, S. 349 ff. und Mezger, Histor. Salisburg. Lib. V. cap. 54.
[88] G. J. Bessen, Gesch. des Bisthums Paderborn, C. II. S. 88, 98 ff.
[89] Vgl. den Aufsatz „Ein Criminalprozess gegen ein besessenes Mädchen“ in Hitzig's und Schletter's Annalen der Criminalrechtspflege, Leipz. 1854, S. 267 ff.