Die bei Fr. Franckh in Stuttgart herausgekommenen Memoiren des Satan sind nicht von dem im Alten und Neuen Testament bekannten und durch seine Schriften: Elixiere des Teufels, Bekenntnisse des Teufels, als Schriftsteller berühmten Teufel, sondern gänzlich, falsch und unecht, was hiemit dem Publikum zur Kenntnis gebracht wird."
Ich gestehe, ich ärgerte mich nicht wenig über diese Zeilen, die von niemand unterschrieben waren. Ich war meiner Sache so gewiß, hatte das Manuskript von niemand anders als dem Satan selbst erhalten, und nun, nach vielen Mühen und Sorgen, nachdem ich mich an den infernalischen Chiffern beinahe blind gelesen, soll ein solcher anonymer Totschläger über mich herfallen, meine literarische Ehre aus der Ferne totschlagen und besagte Memoiren für unecht erklären?
Während ich noch mit mir zu Rate ging, was wohl auf eine solche Beschuldigung des B e t r u g e s zu antworten sei, werde ich vor die Gerichte zitiert und in Kenntnis gesetzt, daß ich einer Namensfälschung, eines literarischen Diebstahls angeklagt sei, und zwar—vom Teufel selbst, der gegenwärtig als Geheimer Hofrat in persischen Diensten lebe. Er behauptete nämlich, ich habe seinen Namen Satan mißbraucht, um ihm eine miserable Scharteke, die er nie geschrieben, unterzuschieben; ich habe seinen literarischen Ruhm benützt, um diesem schlechten Büchlein einen schnellen und einträglichen Abgang zu verschaffen; kurz, er verlange nicht nur, daß ich zur Strafe gezogen, sondern auch, daß ich angehalten werde, ihm Schadenersatz zu geben, dieweil ihm ein Vorteil durch diesen Kniff entzogen worden".
Ich verstehe so wenig von juridischen Streitigkeiten, daß mir früher schon den Name Klage oder Prozeß Herzklopfen verursachte; man kann sich also wohl denken, wie mir bei diesen schrecklichen Worten zu Mute ward. Ich ging niedergedonnert heim und schloß mich in mein Kämmerlein, um über diesen Vorfall nachzudenken. Es war mir kein Zweifel, daß es hier drei Fälle geben könne. Entweder hatte mir der Teufel selbst das Manuskript gegeben, um mich nachher als Kläger recht zu ängstigen und auf meine Kosten zu lachen; oder irgendein böser Mensch hatte mir die Komödie in Mainz vorgespielt, um das Manuskript in meine Hände zu bringen, und der Teufel selbst trat jetzt als erbitterter Kläger auf; oder drittens, das Manuskript kam wirklich vom Teufel, und ein müßiger Kopf wollte jetzt den Satan spielen und mich in seinem Namen verklagen.
Ich ging zu einem berühmten Rechtsgelehrten und trug ihm den Fall vor. Er meinte, es sei allerdings ein fataler Handel, besonders weil ich keine Beweise beibringen könne, daß das Manuskript von dem echten Teufel abstamme, doch er wolle das Seinige tun und aus der bedeutenden Anzahl von Büchern, die seit Justinians Corpus juris bis auf das neue birmanische Strafgesetzbuch über solche Fälle geschrieben worden seien, einiges nachlesen.
Das juridische Stiergefecht nahm jetzt förmlich seinen Anfang. Es wurde, wie es bei solchen Fällen herkömmlich ist, so viel darüber geschrieben, daß auf jeden Bogen der Memoiren des Satan ein Ries Akten kam, und nachdem die Sache ein Vierteljahr anhängig war, wurde sogar auf Unrechtskosten eine neue Aktenkammer für diesen Prozeß eingeräumt; über der Türe stand mit großen Buchstaben: Acta in Sachen des persischen G. H. R. T e u f e l s gegen Dr. H——f, betreffend die Memoiren des Satan."
Ein sehr günstiger Umstand für mich war der, daß ich auf dem Titel nicht Memoiren des Teufels", sondern des Satan" gesagt hatte. Die Juristen waren mit sich ganz einig, daß der Name T e u f e l in Deutschland sein F a m i l i e n n a m e sei, ich habe also wenigstens diesen nicht zur Fälschung gebraucht; Satan hingegen sei nur ein angenommener, willkürlicher; denn niemand im Staate sei berechtigt, zwei Namen zu führen. Ich fing an, aus diesem Umstand günstigere Hoffnungen zu schöpfen; aber nur zu bald sollte ich die bittere Erfahrung machen, was es heiße, den Gerichten anheimzufallen. Das Referat in Sachen des et cetera war nämlich dem berühmten Justizrat Wackerbart in die Hände gefallen, einem Manne, der schon bei Dämpfung einiger großen Revolutionen ungemeine Talente bewiesen hatte und neuerdings sogar dazu verwendet wurde, bedeutende Unruhen in einem Gymnasium zu schlichten. Stand nicht zu erwarten, daß ein solcher berühmter Jurist meine Sache nur als eine cause célèbre ansehen und sie also handhaben werde, daß sie, gleichviel wem von beiden Recht, ihm am meisten Ruhm einbrächte? Hierzu kam noch der Titel und Rang meines Gegners; Wackerbart hatte seit einiger Zeit angefangen, sich an höhere Zirkel anzuschließen; mußte ihm da ein so wichtiger Mann, wie ein persischer Geheimer Hofrat, nicht mehr gelten als ich Armer?
Es ging, wie ich vorausgesehen hatte. Ich verlor meine Sache gegen den Teufel. Strafe, Schadenersatz, aller mögliche Unsinn wurde auf mich gewälzt; ich wunderte mich, daß man mich nicht einige Wochen ins Gefängnis sperrte oder gar hängte. Man hatte hauptsächlich folgendes gegen mich in Anwendung gebracht:
E n t s c h e i d u n g s = G r ü n d e
zu dem vor dem Kriminalgericht Klein=Justheim, unter dem 4. Dezember 1825 gefällten Erkenntnis in der Untersuchungssache gegen den Dr. …..f w e g e n B e t r u g e s.