b) Führung der Geschäfte durch aus den Reihen der Arbeiter hervorgegangene Beamte; Wahl derselben durch die Verwaltungskommission;

c) Ablehnung der Vermittlung von Arbeitskräften an solche Arbeitgeber und Dienstherren, welche notorisch ihre Pflichten als Arbeitgeber nicht erfüllen, sowie an solche Arbeitgeber, welche bei ausbrechenden Differenzen mit ihren Arbeitern in keine Verhandlungen zur Beilegung derselben mit der zuständigen Arbeiterorganisation eintreten wollen;

d) genaue Feststellungen über die Lohnbedingungen und Veröffentlichung derselben mit den übrigen Ergebnissen der Arbeitsnachweisstatistik;

e) vertragsmäßige Verpflichtung der Arbeitgeber, die vor dem Arbeitsamt angegebenen Arbeits- und Lohnbedingungen noch erfolgter Anstellung auch zu erfüllen, um den Arbeiter oder Dienstboten vor Täuschung oder Benachteiligung zu schützen;

f) vollständige Gebührenfreiheit und Uebernahme der gesamten Kosten auf die Gemeinde- oder Staatskasse.

Wo kommunale Arbeitsämter errichtet werden, hat die organisierte Arbeiterschaft ihren berechtigten Einfluß geltend zu machen und für die Durchführung vorstehender Forderungen einzutreten, ohne daß die einzelne Gewerkschaft verpflichtet werden kann, den etwa bestehenden, gut funktionierenden Facharbeitsnachweis ohne besonderen Grund aufzuheben. Derartige Facharbeitsnachweise sind jedoch möglichst mit dem städtischen Arbeitsamt in Verbindung zu bringen, um eine vollständige Arbeitsnachweisstatistik zu ermöglichen.

Paritätische Arbeitsnachweise sind nicht zu verwerfen, wenn es dadurch den Arbeitern gelingt, zugleich ihre Lohn- und Arbeitsverhältnisse günstiger und stabiler zu gestalten.

In den Arbeitsnachweisen der Innungen fällt den gewerkschaftlich organisierten Arbeiten ebenfalls die Aufgabe zu, diese, wenn sie einmal geschaffen, nach Möglichkeit im Interesse der Arbeiter auszugestalten.“

Auch bei dem ferneren Beratungsgegenstande, der Stellung der Gewerkschaftskartelle, handelte es sich um den Gegensatz zwischen der radikalen und der gemäßigten Richtung. Die Kartelle, d. h. die örtlichen Vereinigungen aller dort vertretenen Gewerkschaften bilden offenbar einen Ansatz zu der Verschmelzung der Arbeiter zu einer umfassenden Organisation ohne Unterschied des Berufes, wie sie in England R. Owen in seiner Consolidated trades union[82] angestrebt hatte, wie sie den „Internationalen Gewerksgenossenschaften“[83] zu Grunde lag, wie man sie in Amerika in der National labour union[84] versucht hatte und wie sie auch auf dem Halberstädter Gewerkschaftskongresse als Ideal empfohlen war, das man unter Ueberwindung des „Berufsdünkels und Kastengeistes“ erreichen müsse[85]. Aber ferner ist es eine längst beobachtete Thatsache der praktischen Erfahrung, daß bei Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Arbeitern ein Ausgleich leichter möglich ist, solange der Streik auf die unmittelbar Beteiligten beschränkt bleibt, als wenn Berufsfremde sich einmischen[86]. So hatten auch die Gewerkschaftskartelle schon wiederholt die Fortsetzung von Streiks durchgesetzt, die von den Nächstbeteiligten längst als aussichtslos erkannt waren. War schon aus diesem Grunde die gemäßigte Richtung ihnen nicht günstig gesinnt, so hatten sie sich eine weitere Gegnerschaft dadurch geschaffen, daß sie in einer Art Rivalitätsstellung gegen die Vorstände der Zentralorganisationen getreten waren. Am schärfsten zugespitzt hatte sich dieser Gegensatz in der seitens der Kartelle erhobenen Forderung, auf dem Kongresse eine besondere Vertretung zu erhalten, die sie, nachdem die Generalkommission dies verweigert hatte, durch die Drohung durchzusetzen suchten, einen eigenen Sonderkongreß zu berufen. Auf dem Kongresse bezeichnete die insbesondere durch den Referenten Päplow (Maurer) vertretene gemäßigte Richtung die Kartelle geradezu als ein „notwendiges Uebel“ und betonte, daß es zwecklos, ja schädlich sei, innerlich bereits verlorene Streiks noch künstlich halten zu wollen, daß überhaupt ein Streik nur dann berechtigt sei, wenn die Organisation die erforderlichen Mittel besitze, um ihn aus eigener Kraft durchzuführen, und daß nicht stets der Klingelbeutel umhergehen dürfe, daß aber die jetzigen Zustände gerade durch die mit dem Eingreifen der Kartelle verbundene Regellosigkeit der Streikunterstützung herbeigeführt seien. Demgemäß forderte man vor Allem, daß den Kartellen jeder Einfluß auf die Streiks entzogen werde, was insofern mit einer gewissen Schwierigkeit verknüpft war, als jene sich wesentlich um die Beschaffung der Streikgelder bemüht hatten und es deshalb der Billigkeit zu entsprechen schien, ihnen auch einen Einfluß auf den Verlauf der Streiks einzuräumen. Trotzdem stellte sich schließlich der Kongreß im wesentlichen auf diesen Standpunkt, indem er folgenden Beschluß einstimmig annahm: