„Die Gewerkschaftskartelle haben die gemeinsamen gewerkschaftlichen Interessen ihres Ortes zu vertreten, wie Regelung des Arbeitsnachweises und des Herbergswesens, der Statistik, Bibliotheken, Errichtung von Arbeitersekretariaten &c. Sie haben die Arbeiterinteressen gegenüber den Behörden: Gewerbeinspektion, Gemeindeverwaltung &c. und bei Wahlen zu Gewerbegerichten und Versicherungsanstalten zu wahren. Sie haben weiter im Einverständniß mit den betr. Organisationsleitungen die Agitation unter den Berufen, deren Organisation aus eigener Kraft dazu nicht im Stande sind, zu unterstützen.

Die Beschlußfassung über Streiks ist ausschließlich Aufgabe der Vorstände der Zentralverbände.

Die Kartelle sind verpflichtet, dem Zentralvorstand der Organisation, die am Orte in einen Streik eintreten will oder sich im Streik befindet, auf Erfordern einen Situationsbericht zu geben. Materielle Unterstützung für Streiks wird seitens des Kartells nur dann gewährt, wenn der Zentralvorstand, der im Streik befindlichen Organisation dies beantragt oder seine Zustimmung erteilt hat. Ueber die Taktik bei Lohnbewegungen und bei auftauchenden Fragen innerhalb ihres Gewerbes entscheidet die betreffende Gewerkschaft selbstständig.“

Von je her hat das Kassenwesen einen Prüfstein dafür geboten, ob Arbeiterorganisationen sich auf den gemäßigten, rein gewerkschaftlichen oder auf den politisch-revolutionären Standpunkt stellen. Sind auch in der deutschen Gewerkschaftsbewegung die Angriffe auf „Kassensimpelei“ allmählich fast verstummt, indem man den Wert der Kassen für einen festen und gleichmäßigen Mitgliederbestand zu schätzen gelernt hat, so hat doch noch bis in die neueste Zeit der Radikalismus an einem Punkte den Kampf fortgesetzt, nämlich hinsichtlich der Arbeitslosenunterstützung. Hier glaubte man geltend machen zu können, daß es Pflicht des Staates sei, für die Arbeitslosen zu sorgen, und daß die Arbeiterklasse gar keine Veranlassung habe, dem Staate diese Last abzunehmen. Aber obgleich auch bürgerliche Sozialreformer[87] aus diesem Grunde die staatliche Arbeitslosenversicherung gefordert haben, so hat doch in gewerkschaftlichen Kreisen immer mehr die Ansicht die Oberhand gewonnen, daß gerade die Arbeitslosenunterstützung ein unentbehrliches Mittel sei, um die Organisationen stark und leistungsfähig zu machen; und nachdem schließlich auch die Metallarbeiter auf ihrem 1898 in Braunschweig abgehaltenen Kongresse ihren früheren abweichenden Standpunkt aufgegeben hatten, konnte man von einer Streitfrage kaum mehr sprechen. Immerhin ist es von Interesse, daß der Gewerkschaftskongreß die Generalkommission beauftragte, bei den einzelnen gewerkschaftlichen Organisationen auf die Durchführung der Arbeitslosenunterstützung hinzuwirken.

Nach einem Referate von Legien über das Koalitionsrecht beschloß der Kongreß einstimmig, gegen jede Beeinträchtigung desselben zu protestieren, wobei darauf hingewiesen wurde, daß den heutigen Verhältnissen nicht mehr der individuelle, sondern nur noch der kollektive Abschluß des Arbeitsvertrages durch die beiderseitigen Organisationen entspreche, daß auch die organisierten Arbeiter stets eine friedliche Vereinbarung gesucht hätten, bevor sie zum Streik griffen, daß aber, von einigen Ausnahmen abgesehen, die Unternehmer es rücksichtslos zurückgewiesen hätten, die Organisation der Arbeiter als berechtigten Faktor bei der Festsetzung der Arbeitsbedingungen anzuerkennen, dadurch aber jede friedliche Verständigung abgelehnt und die Arbeiter zum Streik gezwungen hätten.

Hinsichtlich der Gewerbeinspektion wurde beschlossen, den Arbeitern die Bildung von Beschwerdekommissionen in Anschluß an die Gewerkschaftskartelle zu empfehlen, um durch diese mit den Aufsichtsbeamten mündlich in Beziehung zu treten, „wobei die mancherlei Eigentümlichkeiten jener Beamten in Kauf zu nehmen sind“. Sehr gerühmt wurde dabei die in Württemberg bestehende Einrichtung, daß jährlich ein Mal eine Konferenz zwischen sämtlichen Gewerbeaufsichtsbeamten und den Vertretern der Arbeiterorganisationen stattfindet. Man forderte übrigens die Ausdehnung der Gewerbeinspektion auf Handwerk, Klein- und Hausindustrie, Handel, Transport und Verkehr, Vermehrung der Beamten unter Zuziehung von Gehülfen und Gehülfinnen aus Arbeiterkreisen, Ausstattung der Beamten mit eigenem Vollzugsrecht und voller Unabhängigkeit sowie Zentralisierung in einer Reichsinspektion.

Die Arbeitersekretariate wurden als ein bedeutsamer Fortschritt der Arbeiterorganisation anerkannt, gleichwohl aber von Ueberhastung bei deren Gründung gewarnt, so lange nicht die erforderlichen erheblichen Geldmittel sichergestellt seien.

Die Lage der Gewerkschaftsbeamten, zu denen vor allem auch die Redakteure der Fachblätter gehören, war bisher eine sehr unbefriedigende gewesen, indem nicht allein ihre Gehälter sehr gering bemessen, sondern insbesondere ein Recht auf Pension nicht anerkannt war. Von dem Referenten Rexhäuser (Buchdrucker) wurde unter Berufung auf die Ausführung von S. u. B. Webb[88] darauf hingewiesen, daß die englischen Gewerkvereine nicht eher zu durchgreifender Bedeutung gelangt seien, als bis sie durch Anstellung ständiger und gut bezahlter Beamten sich Personen von einer höheren Bildung geschaffen hätten, als sie ein gewöhnlicher Arbeiter besitzen könne. Es sei nicht mehr angängig, gemaßregelte Arbeiter ohne Rücksicht auf ihre Fähigkeiten durch solche Stellungen zu versorgen, und wenn von gegnerischer Seite der Einwand erhoben sei, daß Beamten dieser Art „das proletarische Gefühl verloren gehe,“ so sei dies nicht als maßgebend anzusehen. In der That fand auf dem Kongresse der Standpunkt des Referenten keinen Widerspruch, vielmehr wurde mit allen gegen vier Stimmen beschlossen, den Gewerkschaften die Befolgung dieser Grundsätze, insbesondere die bessere Bezahlung und demnächstige Pensionierung ihrer Beamten zur Pflicht zu machen.

Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildeten die Aufgaben der Generalkommission. Während 1876 in Berlin die Existenzberechtigung einer solchen Zentralinstanz stark in Frage gestellt und schließlich nur mit einer geringen Mehrheit anerkannt wurde, war jetzt von einem solchen Zweifel keine Rede mehr, vielmehr wurde deren Wirkungskreis nicht unerheblich erweitert, indem man ihr die Aufgabe zuwies, in dem zu vergrößernden „Correspondenzblatte“ ein Zentralorgan für die ganze Organisationsbewegung zu schaffen, insbesondere nicht nur alles auf die deutschen Gewerkschaften bezügliche Material zu sammeln, sondern ebenso die Unternehmerorganisationen und die ausländische Entwickelung, sowie endlich die internationalen Beziehungen zu verfolgen[89]. Zu diesem Zwecke wurde beschlossen, außer den bisherigen beiden besoldeten Beamten der Generalkommission noch einen dritten fest anzustellen. Die Zahl der Mitglieder wurde von fünf auf sieben erhöht. Der Gewerkschaftsausschuß wurde beibehalten, ebenso der Beitrag von 3 Pf. Ueber einen Antrag der Hamburger Buchbinder auf Gründung eines Gewerkschaftsbundes- und einer Streik-Reservekasse, wurde zur Tagesordnung übergegangen. Der ablehnende Standpunkt gegenüber den Lokalorganisationen wurde von neuem festgelegt durch den Beschluß, dieselben nur insoweit zu den Gewerkschaftskongressen zuzulassen, wie sie verhindert sind, sich zentral zu organisieren.

Der Wortlaut des gefaßten Beschlusses ist folgender: