Zu dem Verbande der sozialdemokratischen Gewerkschaften gehört seit einigen Jahren eine Vereinigung, die aus dem Grunde unser ganz besonderes Interesse und eine gesonderte Darstellung beanspruchen darf, weil sie am meisten sich nicht allein den für Deutschland als Vorbild anzuerkennenden englischen trade unions, sondern sogar dem Ideal nähert, welches man für eine Lösung der sozialen Frage im friedlichen Sinne als Ziel der Zukunft aufstellen muß. Dies ist der deutsche Buchdruckerverband.
Das Buchdruckgewerbe hat von je her insofern eine bevorzugte Stellung eingenommen, als der Beruf sich in den an seine Mitglieder zu stellenden Anforderungen weit über das gewöhnliche Niveau erhebt und deshalb eine führende Rolle in der Arbeiterbewegung in Anspruch nehmen darf. Andererseits hat dieser Umstand stets einen starken Zufluß von Arbeitskräften zur Folge gehabt, der dazu zwang, auf Schutzmittel gegen Ueberfüllung Bedacht zu nehmen.
Die älteste Form der Organisation war das sog. Postulat, so bezeichnet von dem Aufnahmeakte der Gesellen, von dem man den Ausdruck auf die ganze Einrichtung als solche übertrug. Durch diesen Akt wurde der in 5 Jahren ausgelernte Lehrling zum Gesellen und zugleich zum Mitgliede der Gesellenbruderschaft. Die letztere stand unter Aufsicht der Innung und sorgte für ihre Angehörigen durch Unterstützung bei Krankheiten, Unglücksfällen, Alter und Arbeitsunfähigkeit, insbesondere aber bei Reisen und sonstiger Arbeitslosigkeit durch das sog. Viatikum. Das Verhältnis zu den „Herren“ war durch die Buchdruckerordnung geregelt, die insbesondere genaue Vorschriften über Arbeitslohn und Arbeitszeit enthielt. Mit dem Beginne des jetzigen Jahrhunderts begann die Gesetzgebung diesen Gesellenverbindungen grundsätzlich feindlich gegenüber zu treten, man verbot größtenteils die Gesellenläden, legte die Unterstützungskassen und den Arbeitsnachweis in die Hände der Prinzipale, deren Vereine unangetastet bestehen blieben, und hob schließlich das ganze Postulat mit allen Einrichtungen auf. Seit im Jahre 1826 die Ersetzung der Handpresse durch die Maschinenschnellpresse begann, blieben auch die allgemeinen Folgen der Ersparnis von Arbeitskräften nicht aus, und um den sinkenden Preisen Rechnung zu tragen, nahm man seine Zuflucht zu einer stets wachsenden Einstellung von Lehrlingen, die man nicht völlig, sondern nur in einzelnen Zweigen der Thätigkeit ausbildete, um sie nach Ablauf ihrer Lehrzeit durch andere zu ersetzen.
Das Jahr 1848 gab dem schon lange gehegten Wunsche eines „nationalen Postulates“ d. h. einer über ganz Deutschland erstreckten Organisation Gelegenheit zur Verwirklichung, und nach manchen lokalen Versuchen gelangte auf der von dem Heidelberger Gehülfenvereine auf den 11. Juni 1848 nach Mainz berufenen Versammlung, auf welcher 10000 Gehülfen durch 44 Abgeordnete vertreten waren, der „Deutsche Nationalbuchdruckerverein“ zur Existenz. Derselbe war sowohl für Gehülfen als für Prinzipale bestimmt, und durch genaue Vorschriften über die Organisation, über Schiedsgerichte, Lehrlingswesen, Lohnberechnung, Unterstützungskassen und ein gemeinsames Organ war die Unterlage für eine wirksame Thätigkeit geschaffen. Während der neu gebildete Verein unter den Gehülfen überall begeisterte Zustimmung fand, war die Aufnahme unter den Prinzipalen geteilt und überwiegend ablehnend. Immerhin gelang es auf einer am 27. August 1848 in Frankfurt zusammengetretenen von beiden Parteien beschickten Versammlung, den Plan eines allgemeinen deutschen Buchdruckervereins aufrecht zu erhalten, indem man die Mainzer Beschlüsse etwas zu Gunsten der Prinzipale umgestaltete. Aber leider gelang es nicht für dieses Ergebnis die Zustimmung der Mehrheit der Prinzipale zu gewinnen, und als man um zu einer Verständigung zu gelangen, Ende September 1848 in Berlin von neuem zu einer gemeinsamen Versammlung zusammentrat, wurde dieselbe plötzlich seitens der Polizei aufgelöst. Die folgenden Jahre der politischen Reaktion haben dann sehr bald den letzten Rest der vorhandenen Organisationsansätze vernichtet. Nur der 1849 gegründete „Thüringische Buchdruckerverein“, dem Gehülfen und Prinzipale angehörten, und der verschiedene Unterstützungskassen besaß, erhielt sich bis in die neueste Zeit und neben den späteren Organisationen.
Erst nach Beginn der „Neuen Aera“ nahm man seitens der Gehülfen den Gedanken eines, jedoch zunächst auf Gehülfen beschränkten, allgemeinen deutschen Verbandes wieder auf. Anfang 1862 bildete sich in Leipzig der „Fortbildungsverein für Buchdrucker“, der vom 1. Januar 1863 ab ein eigenes Organ, den „Correspondent, Wochenschrift für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer“ herausgab und die allgemeine Gewerkschaftsorganisation unter den Buchdruckern energisch in die Hand nahm. Im März 1866 erließ der Fortbildungsverein mit Genehmigung der sächsischen Regierung einen Aufruf zur Beschickung eines zu Pfingsten 1866 nach Leipzig berufenen deutschen Buchdruckertages, der dann vom 20. bis 22. Mai unter der Beteiligung von 34 Abgeordneten, die 3187 Gehülfen aus 185 Städten vertraten, stattfand. Der Kongreß beschloß die Gründung des deutschen Buchdruckerverbandes, dem jeder ausgelernte Buchdrucker oder Schriftgießer beitreten konnte.
Wegen des inzwischen ausgebrochenen Krieges trat der Verband erst mit dem 1. Januar 1867 ins Leben. Auf dem vom 11. bis 14. April 1868 in Berlin tagenden zweiten deutschen Buchdruckertage waren 5000 Mitglieder durch 43 Abgeordnete vertreten, während der vom 9. bis 12. September 1871 in Frankfurt a. M. abgehaltene dritte Buchdruckertag bei 50 Delegierten 6227 Mitgliedern in 38 Gauverbänden und 167 Lokalvereinen aufwies.
Die folgenden Verbandstage fanden statt: der IV. vom 21. bis 26. Juni 1874 in Dresden, der V. vom 24. bis 27. Mai 1876 in Leipzig.
Am 21. November 1878 wurde mit Rücksicht auf das Sozialistengesetz der Verband aufgelöst und gleichzeitig der Unterstützungsverein deutscher Buchdrucker gegründet. Derselbe hat folgende Generalversammlungen abgehalten: