1. vom 2. bis 5. September 1879 in Hannover;
2. vom 30. August bis 2. September 1882 in Stuttgart;
3. vom 28. bis 31. Mai 1885 in Berlin;
4. vom 15. bis 17. Februar 1886 in Gotha;
5. vom 13. bis 15. März 1888 in Hamburg;
6. vom 23. bis 25. Juni 1891 in Berlin;
7. vom 28. Juni bis 2. Juli 1892 in Stuttgart.
Aus dem auf dem II. Verbandstage in Berlin beschlossenen Verbandsstatute ist folgendes hervorzuheben. Als Zweck wird bezeichnet die materielle Besserung und geistige Hebung der Mitglieder und als Mittel:
| 1. | die Vereinigung der Gehülfen, event. mit den Prinzipalen, zur Hebung und Förderung des Berufes, Feststellung und Aufrechterhaltung der entsprechenden Arbeitspreise, Sicherstellung gegen unbefugte und maßlose Konkurrenz, Abschaffung aller regelmäßigen Sonntagsarbeit; |
| 2. | gründliche Regelung bezw. Besserung des Lehrlingswesens; |
| 3. | Errichtung und Erweiterung von Kranken-, Invaliden- und Viatikumskassen, Regelung der weiteren Unterstützungskassen, Förderung von Produktivgenossenschaften; |
| 4. | Hebung und Förderung der geistigen Fähigkeiten, würdige Pflege der Kollegialität, Hebung der Moral, Anschaffung von Bibliotheken, Einführung von Unterrichtsstunden, wissenschaftlichen und technischen Vorträgen u. s. w., festes Zusammenhalten in allen Lagen und Gefahren des Berufes; gegenseitige Unterstützung. |
An der Spitze des Verbandes stand eine fünfgliedrige Kommission und der Präsident. Organ ist der „Correspondent für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer“.