Der Verband hat das so abgegrenzte Gebiet später ausgebaut. Zunächst wurde schon 1868 in Berlin die Gründung einer Zentral-Invalidenkasse beschlossen, deren Mitgliedschaft seit dem 1. Januar 1876 obligatorisch ist. Da später der Betrieb der Geschäfte in Bayern verboten wurde, so errichtete man dort eine besondere Invalidenkasse für Bayern. Mit dem 1. Oktober 1875 trat eine Reisekasse ins Leben, aus welcher reisende Mitglieder täglich 1 Mk. 25 Pf. erhalten. Die Arbeitslosenunterstützung am Orte war schon 1875 von einer dazu bestellten Kommission, die vom 11. bis 15. April in Gotha tagte, beschlossen, wurde dann aber bei vorgenommener Urabstimmung abgelehnt. Auf dem vom 24. bis 27. Mai 1876 in Leipzig abgehaltenen V. Verbandstage wurde die Arbeitslosenunterstützung im Prinzip genehmigt und dieser Beschluß auf der vom 2. bis 5. September 1879 in Hannover abgehaltenen ersten Generalversammlung des „Unterstützungsvereins deutscher Buchdrucker“ wiederholt, indem zugleich die baldige Gründung einer Zentralkrankenkasse beschlossen wurde. Die Arbeitslosenunterstützung trat darauf mit dem 1. Januar 1880, die Zentralkrankenkasse mit dem 3. Juli 1881 in Thätigkeit. Auf der vom 28. bis 30. Mai 1885 in Berlin abgehaltenen III. Generalversammlung wurde dann auch die Einführung des Rechtsschutzes beschlossen. Am 22. März 1873 wurde die Leipziger Produktivgenossenschaft gegründet, doch wurde am 2. September 1879 deren Liquidation beschlossen und das Unternehmen im Oktober 1879 verkauft.

Die notwendige Ergänzung des Gehülfenverbandes war ein Prinzipalverein, der auf einer am 15. August 1889 in Mainz tagenden Versammlung unter dem Namen „Deutscher Buchdruckerverein“[99] von 85 Prinzipalen gegründet wurde. Der Vorstand aus 9 Mitgliedern hat seinen Sitz in Leipzig, mit einem besoldeten Sekretär. Das Organ waren zunächst die „Annalen der Typographie“, dann von 1875–1888 die „Mitteilungen des Deutschen Buchdruckervereins“ und seit 1889 die „Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker“.

Als Zweck bezeichnete der Verein neben einer „geordneten Organisation“ auch „die thunlichste Förderung der materiellen und geistigen Interessen der Gehülfen, worin der Verein sowohl eine zeitgemäße Berechtigung, als auch das eigene Interesse seiner Mitglieder erkennt“; aber die zu diesen Zwecken zu gründenden Kassen für Kranken-, Begräbnis-, Witwen-, Invaliden- und Reise-Unterstützung sollen allen Gehülfen zu Gute kommen, und der Verein will deshalb „mit aller Energie den Bestrebungen der Gehülfen-Vereine entgegentreten, die die Unterstützung aus solchen Kassen, namentlich die Gewährung des Reisegeldes nur ihren eigenen Mitgliedern gewähren wollen“.

Diese feindliche Haltung gegen den Gehülfenverband zeigte sich denn auch sofort darin, daß der Vorstand sich im Oktober 1889 nicht an diesen, sondern an alle Gehülfenvereine Deutschlands mit der Aufforderung wandte, „sich darüber zu äußern, in welcher Weise der Deutsche Buchdruckerverein nach ihrer Ansicht das Interesse der Gehülfen fördern könne“. Aber der Gehülfenverband erreichte es, daß diese Anfragen mit der einzigen Ausnahme des Leipziger Buchdruckervereins unbeantwortet blieben. Der Hamburger Gehülfenverein gab der herrschenden Stimmung Ausdruck durch die Antwort seines Vorsitzenden: „Wünsche, die die Gehülfenschaft bei Beratung der Statuten Ihres Vereins geltend machen möchte, kann ich mich nicht veranlaßt fühlen zu deklarieren, denn nach meiner Ueberzeugung ist die Zeit vorüber, wo man in patriarchalischer Weise Wünsche an den Stufen des Thrones niederlegte, sondern jetzt verständigt man sich auf der Grundlage, daß alle Menschen gleichberechtigt sind, ob Arbeitgeber und -nehmer“.

Die gegenseitigen Streitigkeiten setzten sich ununterbrochen fort, insbesondere als die wichtige Frage der Lohnregulierung immer brennender wurde. Man bezahlte den Lohn einerseits in dem „gewissen Gelde“, d. h. einem festen Wochensatze, andererseits aber nach der Arbeitsleistung als Akkordlohn. Die Gehülfen forderten nun nicht nur eine Erhöhung des Lohnes, sondern eine ihnen günstigere Art der Berechnung, indem an die Stelle des „1000 n-Tarifes“, nach welchem der Raum nach dem Normalmaße des n gemessen wird, der „Alphabet-Tarif“, bei welchem die Gesamtheit der Buchstaben des Alphabetes die Einheit bildet, treten sollte. Der Prinzipalverein war nun zu einem Entgegenkommen an sich bereit, lehnte aber jede Verhandlung mit dem Gehülfenverbande, obgleich demselben die Mehrheit aller Gehülfen angehörte, ab und forderte die gesamte Gehülfenschaft auf, Vertreter zu wählen. Diese Wahl wurde aber fast überall abgelehnt, und nachdem der von dem Gehülfenverbande aufgeteilte Tarif von dem Prinzipalvereine verworfen war, kündigten zunächst in Leipzig die große Mehrzahl der Gehülfen zum 1. Februar 1873. Die Leipziger Prinzipale wandten sich hierauf an den Prinzipalverein mit dem Antrage, gemäß des Vereinsstatutes nunmehr die Entlassung aller Mitglieder des Gehülfenverbandes herbeizuführen. Der Vereinsvorstand stimmte auch diesem Verlangen zu, aber thatsächlich wurde ihm nur sehr lässig Folge gegeben, so daß die Aussperrung nur etwa 2000 Gehülfen umfaßte. Angesichts dieser Verhältnisse sah sich der Prinzipalverein zum Rückzuge gezwungen und nachdem man im wesentlichen den Forderungen des Gehülfenverbandes hatte nachgeben müssen, die eine Lohnerhöhung um etwa 20–25% darstellten, wurde am 21. April 1873 die Arbeitseinstellung und Aussperrung für beendigt erklärt. Der neue Normaltarif wurde, nachdem eine vom 1.–5. Mai 1873 in Leipzig abgehaltene gemeinsame Versammlung ihn endgültig festgestellt hatte, am 9. Mai 1873 allgemein eingeführt.

Der Tarif wurde zunächst für die Zeit bis zum 1. Juli 1876 vereinbart, doch sollte er, falls nicht von einer der beiden Parteien bis zum 1. April 1876 die Kündigung erfolgt wäre, fortbestehen und nur durch vierteljährliche Kündigung aufgehoben werden können. Um Streitigkeiten zu entscheiden wurde für jeden der 12 Kreise, in welche man das deutsche Reich einteilte, ein Schiedsamt eingerichtet, bestehend aus 3 Prinzipalen und 3 Gehülfen; den Vorsitz führt ein Prinzipal, falls die Klage von einem Gehülfen ausgeht, und umgekehrt. Auch Nichtverbandsmitglieder dürfen sich an das Schiedsamt wenden. Als Berufungsinstanz gilt das aus je einem von den Kreisen gewählten Prinzipal- und Gehülfenvertreter gebildete Einigungsamt in Leipzig. Falls von einer der beiden Parteien eine Abänderung des Tarifes verlangt wird, tritt das Einigungsamt als Tarif-Revisionskommission in Thätigkeit, doch sind deren Beschlüsse der Abstimmung seitens der Kreise zu unterwerfen.

Aber hatte man auf diese Weise der Entstehung von Streitigkeiten theoretisch auf das Beste vorgebeugt, so scheiterte doch die Sache bald daran, daß der Prinzipalverein nicht allein zu wenig Mitglieder besaß, um seinen Beschlüssen den erforderlichen Nachdruck zu geben, sondern sich nicht einmal imstande zeigte, seine eigenen Mitglieder zur Anerkennung seiner Abmachungen zu zwingen. Dazu kam die in den nächsten Jahren ungünstige allgemeine Geschäftslage, und obgleich die Gehülfen sich sowohl 1876 als 1878 den von den Prinzipalen beantragten und von der Tarifrevisionskommission beschlossenen Lohnherabsetzungen fügten, wobei insbesondere der Verbandsvorstand Ehrlichkeit und Einfluß genug bewies, um selbst einzelne Widerstände zu beseitigen, ließ man doch 1878 die Schiedsämter und das Einigungsamt wieder fallen und übertrug die Verhandlung über Tarifänderungsanträge einer besonderen Tarifrevisionskommission aus 24 Mitgliedern. Der neue Tarif trat mit dem 1. Oktober 1878 in Kraft, nachdem er in Urabstimmung von 254 Prinzipalen gegen 16 und von 2832 Gehülfen gegen 537 angenommen war, aber thatsächlich wurde er nur in der Minderzahl der Geschäfte eingeführt, und eine 1879 vorgenommene Umfrage ergab, daß er unter 2715 Prinzipalen nur von 654 beobachtet wurde, ja an verschiedenen Orten z. B. Berlin hatten sich besondere Prinzipalvereine gebildet, die sich in Gegensatz zu dem Hauptverein stellten.

Eine schwere Krisis und bedauerliche Unterbrechung des bisherigen erfreulichen Fortschrittes brachte die Zeit des Sozialistengesetzes. Wie die sächsischen Behörden sich überhaupt vor fast allen übrigen dadurch nicht zu ihrem Ruhme ausgezeichnet haben, daß sie unter der Herrschaft des Gesetzes Alles unterdrückten, was irgendwie nach Arbeiterorganisation und Arbeiterbewegung aussah, so glaubten sie auch hier die Sozialdemokratie dadurch zu schädigen, daß sie ihren gefährlichsten Gegner vernichteten. Um derartigen Angriffen und dem Verdachte, daß politische Zwecke verfolgt würden, thunlichst vorzubeugen, beschloß, wie schon erwähnt, der Verband am 21. November 1878 seine Auflösung, indem gleichzeitig der lediglich die Unterstützung seiner Mitglieder bezweckender „Unterstützungsverein Deutscher Buchdrucker“ mit dem Sitze in Leipzig gegründet wurde. Aber dieser Vorsicht ungeachtet wurde der neue Verein am 5. März 1879 polizeilich aufgelöst. Derselbe verlegte deshalb seinen Sitz nach Stuttgart, wo man mehr sozialpolitisches Verständnis zeigte. Auch in Bayern wurde jetzt plötzlich der Verband für einen solchen politischen Karakters erklärt und den bayrischen Vereinen die Beteiligung untersagt, bis man sie 1889 wieder gestattete. Aehnliches bereitete man 1885 in Preußen vor, sah aber merkwürdigerweise von weiteren Schritten ab, als der Verband seinen Sitz nach Berlin verlegte; nur die dem Verbande angehörige Invalidenkasse blieb in Stuttgart.

Die neue Sozialversicherungsgesetzgebung bot zunächst erhebliche Schwierigkeiten für das Kassenwesen des Verbandes, doch gelang es sich derselben anzupassen und daraufhin war die Wirkung ähnlich wie bei den Hirsch-Duncker'schen Vereinen, daß die Arbeiter sich um so stärker beteiligten, um den Zwangskassen zu entgehen.