Nachdem man einige Jahre ohne schiedsgerichtliche Instanz gelebt hatte, machte sich deren Notwendigkeit von neuem zwingend geltend, und nach einer seitens der Gehülfen Anfang 1886 erfolgten Kündigung des Tarifes trat man am 16. August 1886 in Leipzig zu Verhandlungen zusammen, die neben einer geringen Lohnerhöhung und anderen Aenderungen zu einer Wiederherstellung der lokalen Schiedsgerichte und des Einigungsamtes als Berufungsinstanz führten, doch sollten bei den Wahlen nur diejenigen Prinzipale und Gehülfen stimmberechtigt sein, die den Tarif anerkannten und nach demselben arbeiteten. Hierdurch wurde ein ganz neues Organ geschaffen, nämlich die Tarifgemeinschaft, eine Vereinigung von Prinzipalen und Gehülfen, die den beiderseitigen Vereinen mit einer gewissen Selbständigkeit gegenübersteht.

Ein weiteres wichtiges Ergebnis dieser Verhandlungen bestand in der Festsetzung einer Skala über das Verhältnis der Lehrlinge zu den Gehülfen, die innerhalb 6 Jahren durchgeführt werden sollte[100].

In noch höherem Grade, als bei den Gehülfen, führte die Einführung der staatlichen Zwangsversicherung für den Prinzipalverein eine Stärkung herbei, indem dessen Mitgliederzahl von 277 im Jahre 1885 sich 1886 plötzlich auf 1104 erhob. Aber man that jetzt einen verhängnisvollen Schritt. Durch das Unfallversicherungsgesetz waren die sämtlichen Prinzipale zu einer neuen Zwangsvereinigung, der Berufsgenossenschaft, zusammengeschlossen und so mochte der Gedanke nahe liegen, den bestehenden Verein an diese anzuschließen. In der That ging man diesen Weg, indem man in Anlehnung an die 9 Sektionen der Berufsgenossenschaft auch 9 Sektionen des Vereins bildete und beide örtlich zusammenfallen ließ, ja man machte die Sektionsvorstände der ersteren zugleich zu solchen des letzteren. Das war aber ein schwerer Fehler, denn auf diese Weise legte man wichtige Aufgaben zum Teil in die Hände von Personen, die zu ihrer Erfüllung durchaus nicht geneigt waren und dem Vereine und seiner verständigen sozialpolitischen Tendenz völlig ablehnend, ja feindlich gegenüberstanden.

Das sollte sich sofort zeigen bei der Ausführung der getroffenen Vereinbarungen. Wie auf allen Gebieten der Sozialpolitik die Industriellen in Rheinland-Westfalen sich stets als Vertreter des engherzigsten Unternehmerstandpunktes erwiesen haben, so fand auch hier die auf Verständigung mit den Gehülfen gerichtete Haltung des Prinzipalvereins bei den Prinzipalen in Rheinland-Westfalen die entschiedenste Mißbilligung, und da sie in der rheinisch-westfälischen Sektion der Berufsgenossenschaft die Mehrheit hatten, so war es begreiflich, daß deren Vorstand sich zum Organ der Opposition machte, ja dieser Widerstand ging so weit, daß die Sektion nicht allein auf ihrer Weigerung, den vereinbarten Tarif einzuführen, selbst dann verharrte, als der Prinzipalverein ihn in formgerechter Abstimmung mit 214 gegen 93 Stimmen angenommen hatte, sondern sogar eine regelrechte Agitation gegen denselben einleitete. Der Vereinsvorstand war außer stande, diesen Widerstand zu brechen und die getroffene Vereinbarung bei seinen Mitgliedern zur Anerkennung zu bringen. Es war deshalb ein Beweis großer Selbstverleugnung, daß der Gehülfenverband sich in neue Unterhandlungen einließ, die dahin führte, daß man sich über einen neuen Tarif einigte, der mit dem 1. Januar 1889 in Kraft trat.

Aber dieser wurde bald von den Gehülfen gekündigt, und erst nach langen Verhandlungen, die vom 11.–14. September 1889 in Stettin stattfanden, gelangte man endlich zu einem Abkommen, welches vom 1. Oktober 1890 ob gelten sollte und insbesondere den wichtigen Beschluß enthielt, daß die tariftreuen Prinzipale nur solche Gehülfen beschäftigen sollten, die nachweislich zu tarifmäßigen Bedingungen gearbeitet haben und in tariftreuen Geschäften ausgebildet sind, wie man es ebenso den Gehülfen zur Pflicht machte, nur bei tariftreuen Prinzipalen in Arbeit zu treten. Man hatte nämlich längst eingesehen, daß der Interessengegensatz nicht bestehe zwischen Prinzipalen und Gehülfen, sondern zwischen diesen beiden Klassen, soweit sie ihr wahres Interesse im Auge haben, auf der einen, und den Tarifgegnern unter Prinzipalen und Gehülfen auf der andern Seite. Der schlimmste Feind der gemeinsamen Interessen ist die Schmutzkonkurrenz, welche die Preise drückt; ihr kann man nur durch gemeinsame Thätigkeit entgegentreten.

Um Tarifverhandlungen leichter zum Abschluß bringen zu können, wurde von den Gehülfen eine Aenderung dahin beantragt, daß an Stelle der Gesamtheit der Prinzipale und Gehülfen vielmehr die beiderseitigen Organisationen als vertragschließende Teile treten sollten, doch wurde der Antrag von den Prinzipalen abgelehnt. Dagegen wurde ein ganz neues Prinzip in den Stettiner Tarif eingeführt, indem es dort in § 32 heißt: „Der Prinzipal ist verbunden, die bei ihm konditionierenden Gehülfen voll zu beschäftigen und dieselben bei unzureichender Arbeit für etwaige Zeitversäumnis nach dem Durchschnittsverdienste der letzten 30 Arbeitstage zu entschädigen.“

Den lokalen Schiedsgerichten hat man an einzelnen Orten, so z. B. in Leipzig, einen gemeinsamen Arbeitsnachweis angeschlossen, der unter einem vom Schiedsgerichte gewählten, aus einem Prinzipal und einem Gehülfen bestehenden Vorstande durch einen Gehülfen besorgt wird, wobei die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet; für jede erfolgreiche Anmeldung sind 50 Pf. zu entrichten. Leider haben die Leipziger Gehülfen diesen gemeinsamen Arbeitsnachweis nach einiger Zeit gekündigt und einen solchen einseitig eingerichtet, doch sind sie hierbei von dem Einigungsamte nachdrücklich bekämpft. Abgesehen von diesem Falle haben sich die Gehülfen regelmäßig durchaus den getroffenen Abmachungen gefügt, während es dem Prinzipalverein nur selten gelungen ist, seine Mitglieder zur Befolgung derselben anzuhalten.

Hatte sich bisher die Entwickelung im Buchdruckergewerbe durchaus in einer Richtung vollzogen, welche die besten Hoffnungen für die Zukunft gestattete, so wurde dieselbe leider durch den großen Streik von 1891 in höchst bedauerlicher Weise unterbrochen. Angesichts der großen und immer mehr steigenden Arbeitslosigkeit[101] und der zunehmenden Lehrlingszüchterei[102] hatte die in Berlin vom 23. bis 25. Juni 1891 abgehaltene VI. Generalversammlung des U. V. D. B. beschlossen, an der schon früher angeregten Forderung einer Herabsetzung der bis dahin üblichen Arbeitszeit von 10 auf 9 Stunden, sowie der energischen Durchführung des Tarifs seitens der Prinzipale mit Nachdruck festzuhalten. In Ausführung dieser Beschlüsse hatte man am 1. Juli 1891 den Tarif gekündigt, so daß dessen Gültigkeit am 1. Januar 1892 ablief[103].