Nach den Erfahrungen, welche die Gehülfenschaft hinsichtlich des Eingreifens der staatlichen Behörden gemacht hatte, war es ihr nicht zu verdenken, daß sie versuchte, eine dieser Störung weniger ausgesetzte Organisation zu schaffen. Der bisherige Unterstützungsverein hatte die juristische Form einer eingeschriebenen Hülfskasse gehabt und war deßhalb den Bestimmungen des Gesetzes vom 7. April 1876 insbesondere auch hinsichtlich der obrigkeitlichen Bestätigung der Statuten (§ 4) unterworfen gewesen. Um dem zu entgehen, beschloß man auf der 7. Generalversammlung, die vom 28. Juni bis 2. Juli 1892 in Stuttgart stattfand, die Auflösung des Unterstützungsvereins und die Neugründung des „Verbandes deutscher Buchdrucker“, indem man damit an die frühere Entwicklung bis zum Jahre 1878 anknüpfte. Bei der statutengemäß über diesen Beschluß vorgenommenen Urabstimmung in den Tagen vom 17. bis 21. November 1892 wurde derselbe mit 13085 von 13722 abgegebenen Stimmen genehmigt.

Gleichzeitig beschloß man die bisher bestehenden einzelnen Kassen aufzulösen und deren Leistungen alle auf die einzige allgemeine Verbandskasse zu übernehmen. Um staatlichen Eingriffen sich zu entziehen, wurde zugleich beschlossen, die Unterstützungen künftig in das diskretionäre Ermessen des Vorstandes zu stellen und ihnen dadurch den Karakter eines Rechtsanspruches zu nehmen, eine höchst bedenkliche Maßregel, die nur durch den äußern Zwang entschuldigt werden kann.

Ausgeführt wurde dieser Auflösungsbeschluß zunächst nur hinsichtlich der Kranken- und Begräbniskasse, die ihn in ihrer am 13. November 1892 in Berlin abgehaltenen Generalversammlung bestätigte. Man wollte dabei zugleich den Erschwerungen des neuen Krankenversicherungsgesetzes entgehen und faßte ins Auge, den Mitgliedern zu den aus den Zwangskassen bezogenen Krankengeldern einen Zuschuß zu geben, und zwar in Höhe von wöchentlich 7 Mk. bei einem Wochenbeitrage von 30 Pfennig. Die dem Vorstande übertragene Liquidation der bisherigen Kasse war am 20. Juni 1894 beendigt, und da mit verschiedenen Ausnahmen die Mitglieder auf den ihnen statutengemäß zustehenden Rest des verbleibenden Vermögens zu Gunsten des Verbandes verzichteten — wobei die Einzelnen Beträge von 60–80 Mk. aufgaben — so konnte demselben der Betrag von 276923 Mk. 51 Pfennig zugeführt werden. Ein Beispiel anerkennenswerther Opferwilligkeit!

Hinsichtlich der Zentral-Invalidenkasse, deren Sequestration durch einen am 18. März 1892 abgeschlossenen Vergleich beendigt war, beschloß man, die Kasse zwar einstweilen fortbestehen zu lassen, solange nicht von den Behörden weitere Schwierigkeiten gemacht würden, im letzteren Falle aber gleichfalls die Auflösung herbeizuführen. Die Prinzipale suchten dann durchzusetzen, daß auch die aus dem Verbande ausgeschiedenen Buchdrucker an der Kasse teilnehmen dürften, und da ein gerichtliches Urteil dieser Auffassung beitrat, die Verbandsmitglieder aber die Vorteile der Kasse den nicht organisierten Gehülfen nicht zukommen lassen wollten, so beschloß die am 3. Juli 1893 in Weimar abgehaltene außerordentliche Generalversammlung die Liquidation der Kasse. Aehnlich erging es der Invalidenkasse, welche der Gau Bayern für sich gegründet hatte; auch hier erfolgte wegen des gleichen Grundes in der Ostern 1893 in München abgehaltenen Generalversammlung die Liquidation. Die Aufgaben beider Kosten wurden auf die Verbandskasse übernommen.

Hinsichtlich des Tarifs protestirte der Verband gegen dessen einseitige Festsetzung durch die Prinzipale, bevollmächtigte aber seinen Vorstand, mit den letzteren eine Vereinbarung zu treffen.

Ebenso erhielt der Vorstand den Auftrag, mit den übrigen graphischen Arbeiterorganisationen (Schriftschneiderei, Holzschneiderei, Messinglinienfabrikation, Stein-, Metall- und Farbdruckerei), zum Zweck der Abschließung eines Vertrages über gegenseitige Unterstützung in Streikfällen in Verhandlungen zu treten.

Wie schon an anderer Stelle erwähnt, hat sich der Verein auch auf dem vom 13. bis 18. März 1892 in Halberstadt abgehaltenen ersten deutschen Gewerkschaftskongresse beteiligt und ist damit völlig in den Verband der durch die Generalkommission in Hamburg vertretenen Gewerkschaften eingetreten.

Aus den Verhandlungen der vom 17. bis 21. Juni 1895 in Breslau abgehaltenen ersten Generalversammlung des neuen Verbandes und dem dort erstatteten Berichte ist folgendes zu erwähnen:

Ueber den Tarif war mit den Prinzipalen eine Einigung noch nicht erzielt. Der Vorschlag der letzteren, zum Zwecke der Verständigung eine Kommission von je 9 Gehülfen und Prinzipalen niederzusetzen, wobei von den Gehülfenvertretern nur 5 durch den Verband, die übrigen aber durch die nicht zum Verbände gehörigen Gehülfen gewählt werden sollten, wurde mit Entrüstung abgelehnt, indem zugleich darauf hingewiesen wurde, daß auch der Prinzipalverein nur ein Viertel sämtlicher Prinzipale vereinige und trotzdem die Vertretung des gesamten Gewerbes beanspruche.

Die Verhandlung mit den übrigen graphischen Gewerben über den Abschluß eines Kartells hatte ergeben, daß man zu einer gegenseitigen Unterstützung bereit ist, aber von der Sammlung eines gemeinsamen Fonds zunächst noch absehen will.