Der Beitrag der Mitglieder ist auf wöchentlich 1 Mk. 10 Pf. festgesetzt, doch sind Arbeitslose befreit. Arbeitslose Mitglieder können, je nachdem ihre Mitgliedschaft 100, 150 oder 750 Wochen gedauert hat, Unterstützung bis zu 10, 20 oder 40 Wochen erhalten; dieselbe beträgt täglich 1 Mk. Der Krankengeldzuschuß ist auf täglich 1 Mk. 40 Pf. festgesetzt und wird je nach der Dauer der Mitgliedschaft für 13, 26 oder 52 Wochen gewährt. Die Invalidenbeihülfe beträgt 1 Mk. täglich, das Begräbnisgeld 50 bis 100 Mk.
Die Organisation des Verbandes hat Deutschland in 22 Gaue[107] eingeteilt, die in Breslau durch 64 Abgeordnete vertreten waren. —
Das Verhältnis zwischen den Prinzipalen und Gehülfen blieb zunächst ein sehr gespanntes; die Tarifgemeinschaft, sowie Schiedsgericht und Einigungsamt waren aufgelöst und es fehlte mithin an allen Formen, auftauchende Schwierigkeiten beizulegen. Die Gehülfen waren großenteils gezwungen, den von den Prinzipalen geschaffenen Unterstützungskassen beizutreten und deren Arbeitsnachweis zu benutzen. Die Lehrlingszüchterei wurde immer stärker betrieben und ein Bericht des Gehülfenverbandes stellte fest, daß 5000 Lehrlinge über die vereinbarte Zahl beschäftigt würden. Durch den Unmut über diese Zustände, denen man einstweilen machtlos gegenüberstand, wurden die Gehülfen immer mehr in eine Stimmung hineingetrieben, die jede spätere gemeinsame Thätigkeit mit den Prinzipalen auszuschließen drohte. Unter diesen Umständen machte sich auf beiden Seiten allmählich die Ueberzeugung geltend, daß der Versuch, zu geregelten Verhältnissen zu gelangen, von neuem unternommen werden müsse. Der Gehülfenvorstand hat sich später gegenüber Angriffen, die ihm zu weitgehendes Entgegenkommen vorwarfen, darauf berufen, daß er zunächst dafür eingetreten sei, die bei dem großen Streik aufgestellten Forderungen von neuem aufzunehmen und es auf einen neuen Kampf ankommen zu lassen, daß aber nicht allein die Gau- und Bezirksvorstände angesichts der durch den Streik geschwächten Kräfte gegen diesen Plan sich erklärt hätten, sondern daß auch die Stimmung in den Gehülfenkreisen durchgängig gegen denselben gewesen sei.
Der äußere Verlauf der Verhandlungen war folgender:
Schon im Herbst 1894 hatten an verschiedenen Orten Gehülfenversammlungen stattgefunden, in denen man beschlossen hatte, mit den örtlichen Vereinen der Prinzipale Fühlung zu nehmen, da man in dem Prinzipalverein einen widerstrebenden Faktor sah. Demgegenüber sah sich der Vorstand des letzteren veranlaßt, am 26. November 1894 eine öffentliche Erklärung dahin zu erlassen, daß der mit dem 1. Januar 1893 in Kraft getretene Prinzipaltarif nach seiner ausdrücklichen Bestimmung so lange in Kraft stehe, bis durch eine Verständigung zwischen den beiderseitigen Gesamtheiten eine Abänderung herbeigeführt und daß es deshalb unzulässig sei, in örtliche Sonderverhandlungen einzutreten. Unter diesen Umständen wandte sich der Verbandsvorstand am 11. Dezember 1894 an den Vorstand des Prinzipalvereins mit der Frage, unter welchen Bedingungen hinsichtlich der beiderseitigen Vertretung Verhandlungen mit der Gehülfenschaft in Aussicht genommen seien. Die am 28. desselben Monats erfolgte Antwort ging dahin, daß um bestimmte Vorschläge gebeten wurde. Der Verbandsvorstand schlug darauf am 5. Januar 1895 vor, daß in Verfolg des früher getroffenen Büxenstein-Döblin'schen Abkommens zwischen je 12 Vertretern der Prinzipalität und der Gehülfenschaft Verhandlungen über Schaffung eines neuen Tarifes stattfinden sollten. Der Vereinsvorstand antwortete am 6. März 1895, daß freilich der am 1. Januar 1893 eingeführte Tarif in Kraft bestehe, daß er aber bereit sei, Wünsche auf Abänderung entgegenzunehmen und vorschlage, für Verhandlungen mit dem aus 9 Mitgliedern bestehenden Tarifausschusse des Vereins 5 Verbandsmitglieder zu bestimmen, während der Vorstand sich vorbehalte, fernere 4 Gehilfen aus dem Kreise der Nichtverbändler zu ernennen bezw. wählen zu lassen. Der Verbandsvorstand erklärte hierauf am 18. März 1895, daß er die beiderseitige Vertretung von 9 Mitgliedern annehme, aber die Art der Wahl beanstande. Nachdem der Vereinsvorstand am 9. April sich nochmals dahin geäußert hatte, daß er die Urabstimmung seitens der ganzen Gehülfenschaft vorschlage, erklärte der Verbandsvorstand am 24. desselben Monats, daß er bei der Wichtigkeit der Sache die Entscheidung der am 11. Juni stattfindenden Generalversammlung des Verbandes vorbehalten müsse. In dieser wurde dann der Vorschlag des Prinzipalvereins als die Würde der Gehülfenschaft verletzend energisch zurückgewiesen, und die Verhandlungen waren somit vorläufig gescheitert.
Da jedoch die Mißstimmung unter den Gehülfen immer drohender und die Neigung zu einem neuen Streik immer größer wurde, zumal nicht allein die allgemeine Geschäftslage hierfür günstig zu sein schien, sondern auch die Vereinbarung eines Normallohntarifs mit neunstündiger Arbeitszeit zwischen den Prinzipalen und Gehülfen in Oesterreich einen unmittelbaren Anstoß gab, machte sich auch in Prinzipalskreisen öffentlich die Ansicht geltend, daß es erforderlich sei, durch Entgegenkommen gegen die Wünsche der Gehülfen ein neues Vertragsverhältnis anzubahnen, um den agitatorischen Elementen unter den letzteren den Boden zu entziehen. Es war wohl eine Folge dieser Ermunterung, daß Ende Februar und Anfang März 1896 an den verschiedensten Orten große Gehülfenversammlungen stattfanden, in denen ein neuer Tarif gefordert wurde. Insbesondere eine am 21. Februar in Leipzig abgehaltene Versammlung, in welcher der Verbandsvorsitzende Döblin Bericht erstattete, erklärte sich in diesem Sinne. Bereits am 24. desselben Monats beantragte der Verbandsvorstand, dem in der Versammlung erhaltenen Auftrage entsprechend, bei dem Vereinsvorstande die Anberaumung einer gemeinsamen Verhandlung, indem er als Forderungen der Gehülfen geltend machte: 1. möglichste Verkürzung der Arbeitszeit, 2. eine dementsprechende Lohnerhöhung, 3. Präzisierung der durch die Praxis als streitig empfundenen Paragraphen des Tarifs. Versammlungen, die an andern Orten abgehalten wurden, schlossen sich fast überall den Leipziger Beschlüssen an und bezeichneten als Forderungen: Arbeitszeit von 9 Stunden, Lohnerhöhung bei Berechnung um 5%, bei dem gewissen Gelde um 15%.
Der Vorstand des Prinzipalvereins ging, nachdem am 3. März eine persönliche Besprechung der beiden Vorsitzenden stattgefunden hatte, auf den Vorschlag ein, und so traten am 11. März 1896 zum ersten Male seit 4 Jahren wieder Vertreter des Gehülfenverbandes mit denjenigen der Prinzipale zu gemeinsamer Beratung zusammen. Die schwierigen Verhandlungen, bei denen beide Teile große Mäßigung und weitgehendes Entgegenkommen bewiesen, endeten mit Annahme folgenden Beschlusses:
„Der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins erklärt sich bereit, dem Antrage der Gehülfenschaft auf Zusammentritt beiderseitiger Tarifvertreter zu entsprechen, und werden zu den vorzunehmenden Wahlen, Beratungen und Beschlußfassungen mit den Gehülfenvertretern die folgenden Termine vereinbart:
| 1. | Die erforderlichen Gehülfenvertreterwahlen werden durch das Einigungsamt des Gewerbegerichtes der Stadt Leipzig ausgeschrieben und sind durch Urwahlen bis zum 25. März zu erledigen; |
| 2. | Anträge für den Tarifausschuß sind bis zum 8. April bei dem Einigungsamte des Gewerbegerichtes zu Leipzig einzureichen und hat die Veröffentlichung in der „Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker“ und im „Correspondent“ durch die in Leipzig ansässigen Prinzipals- bezw. Gehülfenmitglieder des Tarifausschusses zu erfolgen; |
| 3. | am 15. April tritt der Tarifausschuß der Prinzipale mit den gewählten Tarifvertretern unter Zulassung von je zwei Vorstandsmitgliedern des Deutschen Buchdrucker-Vereins und des Verbandes der Deutschen Buchdrucker und zwei Nichtverbandsgehülfen, letztere sechs mit beratender Stimme, zu Verhandlungen in Leipzig zusammen; |
| 4. | der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins erklärt, den vereinbarten Tarif der Hauptversammlung des Deutschen Buchdrucker-Vereins zur Annahme zu unterbreiten, und soll der Tarif spätestens am 15. Mai d. J. in Kraft treten. |