Die Bergarbeiterbewegung befindet sich zweifellos noch in einem Zustande der Gärung und der Unklarheit, und es ist schwer, über ihre wahrscheinliche Entwickelung eine Vermutung auszusprechen. Daß die vorhandene Zersplitterung der erfolgreichen Wirksamkeit nachteilig sein muß, liegt auf der Hand, und es sind dem Christlichen Bergarbeiterverbande wegen seiner Haltung von beachtenswerter Seite ernsthafte Vorwürfe gemacht, ja die ganze Schöpfung ist wegen ihrer ausschließenden Tendenz für ein totgeborenes Kind erklärt und behauptet, daß die heutigen Leiter des „alten Verbandes“ obgleich sie sich persönlich zur sozialdemokratischen Partei zählen, Selbstverleugnung genug besitzen würden, zurückzutreten und einer durchaus neutralen Leitung Platz zu machen, sobald Aussicht vorhanden sei, einen wirklich lebenskräftigen Verband zum thatkräftigen Schutze der Bergarbeiterinteressen zustande zu bringen. Es ist für den Fernstehenden schwer, die Berechtigung dieser Anschauungen zu prüfen. Wie oben dargelegt, besteht innerhalb des christlichen Gewerkvereins hinsichtlich der Grundanschauung und insbesondere des Verhaltens gegenüber der Sozialdemokratie eine wesentliche Meinungsverschiedenheit, wobei der weiterblickende und vorurteilslose Standpunkt als der richtigere anerkannt werden muß. Es ist ja gewiß berechtigt, den in der Sozialdemokratie herrschenden religionsfeindlichen und auf Verbitterung des Klassengegensatzes abzielenden Bestrebungen entschieden entgegenzutreten, aber den Schwerpunkt einer Arbeitervereinigung in diese Bekämpfung zu legen, ist verkehrt. Nicht allein ist ein solches bloß negatives Ziel nicht geeignet, einen Sammelpunkt für praktische Besserungsbestrebungen zu bieten, sondern unter der Flagge der Sozialdemokratie segeln auch sehr wertvolle Elemente der Arbeiterschaft, mit denen man wegen dieses einzigen Trennungspunktes die Verbindung nicht abbrechen sollte. Daß wenigstens zunächst die weitere Spaltung der christlichen Bergarbeiter durch Gründung einer evangelischen Gegenorganisation gescheitert ist, ist jedenfalls hocherfreulich als Beweis dafür, daß die Bergleute die Gefahr der Zersplitterung einsehen. Da auch der „alte Verband“ in den letzten Jahren in die gemäßigte und rein gewerkschaftliche Richtung eingelenkt hat, so ist die Hoffnung nicht aufzugeben, daß allmählich eine gegenseitige Annäherung stattfinden und die Möglichkeit gegeben sein wird, daß in rein praktisch-gewerkschaftlichen Fragen alle Bergarbeiter geschlossen vorgehen.
An sich sind ja offenbar Gewerkvereine auf religiöser Grundlage etwas Widersinniges, denn die Berufsinteressen sind von der Stellung zur Religion durchaus unabhängig. Sie erhalten ein relatives Recht nur als Reaktion gegen einen anderen Fehler. Genau so widersinnig wie religiöse Gewerkschaften sind politische, denn auch das politische Glaubensbekenntnis ist für die Verfolgung praktischer Berufsinteressen ohne Bedeutung. Solange also die in der Generalkommission vertretenen Gewerkschaften sich als Anhängsel der Sozialdemokratie betrachten, ist es eine natürliche Reaktion, daß sich antisozialdemokratische Gewerkvereine bilden, und da der gegen die Sozialdemokratie zu erhebende Vorwurf sich vor allem auf ihre Stellung zur Religion und die Monarchie richtet, müssen die hiergegen reagierenden Gewerkvereine gerade diese beiden Punkte zum Gegenstande ihres Gegensatzes nehmen. Da es nun aber bis jetzt außer der Sozialdemokratie eine Arbeiterpartei nicht giebt und deshalb die Arbeiterschaft sich gewöhnt hat, in ihr nicht die Sozialdemokratie, sondern die Arbeiterpartei zu sehen, so ist es begreiflich, daß gewerkschaftliche Vereinigungen, die sich zur Sozialdemokratie in Gegensatz stellen, dem Mißtrauen begegnen, daß sie überhaupt nicht oder wenigstens nicht mit dem erforderlichen Nachdruck die Vertretung der Arbeiterinteressen beabsichtigten. Diesem Mißtrauen können sie nur durch entschiedenes Auftreten die Spitze abbrechen. Setzte sich deshalb der christliche Gewerkverein, indem er für die vertragsbrüchigen Arbeiter von Piesberg Partei ergriff, ins Unrecht, so mußte er doch, falls er es nicht that, befürchten, dem bezeichneten Mißtrauen neue Nahrung zu geben, und es ist möglich, daß von den beiden Uebeln, zwischen denen er zu wählen hatte, die moralische Mitverantwortung für den Vertragsbruch als das geringere anzusehen war.
Aber die Schwierigkeiten, die sich für die Stellung des Vereins ergeben, sind hiermit noch nicht erschöpft. Wird er einerseits von kapitalistischer Seite der agitatorischen Verhetzung der Arbeiter beschuldigt, während, wie schon bemerkt, von anderer Seite gewünscht wird, daß er in praktischen Dingen mehr, wie bisher, sich dem alten Verbande nähern möge, so kommt dazu endlich noch die aus der Beteiligung von Arbeitern beider Bekenntnisse sich ergebende Schwierigkeit, die dadurch gesteigert ist, daß seit dem Ausscheiden Webers der evangelischen Seite eine rechte Vertretung fehlt, woraus bereits die Behauptung hergeleitet ist, daß in dem Vereine das katholische Element stark überwiege. Es kann als sicher angenommen werden, daß eine solche Einseitigkeit von der Leitung des Vereins nicht beabsichtigt wird. Daß die Haltung gegenüber dem alten Verbande unnötig schroff ist, muß als Mangel anerkannt werden, denn gerade jetzt, wo der Gewerkverein dem alten Verbande gegenüber der stärkere Teil ist, würde ein Zusammenwirken mit ihm auf praktischem Gebiete nur zur Folge haben, die spezifisch sozialdemokratischen Elemente in den Hintergrund zu drängen und den Verband auf die Bahn einer rein gewerkschaftlichen Thätigkeit zu leiten.
Es muß auch als durchaus wahrscheinlich angesehen werden, daß die Entwicklung sich in dieser Richtung vollziehen wird, denn die Verhältnisse sind nun einmal stärker als die Menschen, und in der That ist der christliche Gewerkverein trotz seines Gegensatzes gegen die Sozialdemokratie seit dem Piesberger Streik immer mehr in die entschiedenere Haltung hineingedrängt; manche Aeußerungen gegen das Unternehmertum, die der antisozialistische Brust in dem „Bergknappen“ anwendet, würden einem sozialdemokratischen Blatte keine Schande machen. Offenbar findet aber die entschiedenere Haltung den Beifall der Bergarbeiter und hat dazu gedient, das anfängliche Mißtrauen gegen den christlichen Verein zu zerstreuen, wie dessen steigende Mitgliederzahlen beweisen. Es bewahrheitet sich auch hier die oft beobachtete Erfahrung, daß Einseitigkeit auf der einen Seite stets als Reaktion die Einseitigkeit auf der andern hervorruft. Daraus läßt sich aber zugleich die weitere Entwicklung beurteilen. Der kurzsichtige Unternehmerhochmut, der in jeder Regung des Selbständigkeitsdranges unter der Arbeiterschaft sofort eine Gefahr der Staats- und Gesellschaftsordnung erblickt und gewerkschaftliche mit sozialdemokratischen Bestrebungen ohne weiteres in denselben Topf wirft, wird schon das Seinige dazu beitragen, die verschiedenen Gruppen in der Arbeiterbewegung Schulter an Schulter zu reihen; und die Ereignisse des letzten Jahres zeigen deutlich die Richtung, in der die Dinge in der nächsten Zukunft sich gestalten werden.
6. Die Postbeamten.
a) Allgemeines.
Die staatlichen Beamten befinden sich gegenüber ihrem Arbeitgeber, dem Staate, in einer wesentlich anderen Stellung, als die im Dienste von Privaten stehenden Beamten und Arbeiter. Insbesondere liegt dies daran, daß der Staat eben nicht nur Arbeitgeber und Unternehmer, sondern zugleich die Zusammenfassung der Gesamtheit ist. Freilich sollte man zwischen den aus beiden Eigenschaften sich ergebenden Befugnissen, den privatrechtlichen des Arbeitgebers und den öffentlich rechtlichen des Staates, streng unterscheiden. Aber das ist aus dem Grunde unmöglich, weil die Beamten vielfach Hoheitsrechte des Staates zur Geltung zu bringen haben und in dieser Eigenschaft eine Stellung einnehmen, die nur nach staatsrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen ist, während in anderen Fällen die Thätigkeit keine grundsätzlich andere ist, als bei Privatangestellten.
Nun ist freilich durch diese Sonderstellung der staatlichen Beamten an sich kein Umstand gegeben, der ihre Zusammenfassung zu Berufsvereinen hinderte, denn diese verfolgen nach ihrem Begriffe kein anderes Ziel, als die Vertretung der gemeinsamen Interessen aller Berufsangehörigen, und solche sind vorhanden, mag das Wirkungsgebiet dem öffentlichen oder dem Privatrechte angehören. Aber trotzdem wäre es nicht unerklärlich, wenn das Bedürfnis zur Bildung von Berufsvereinen unter den staatlichen Beamten entweder gar nicht oder in geringerem Grade hervorträte, denn die Behörde, der gegenüber sie die Interessen der Mitglieder zu vertreten haben, steht diesen anders gegenüber als der Privatunternehmer seinen Beamten und Arbeitern. Läßt sich in letzterem Falle ein gewisser Gegensatz der Interessen nicht bestreiten, und mag man ihn auch hinsichtlich der verschiedenen Beamtenklassen gegeneinander und deshalb die Berechtigung eines sog. Ressortpartikularismus zugeben, so sollte doch bei verständiger Auffassung ein Gegensatz zwischen den Interessen der Beamten und denen ihrer Vorgesetzten nicht bestehen. Aber ein solcher Gedankengang hat nicht mit der psychologischen Thatsache des „Willens zur Macht“ gerechnet, der es mit sich bringt, daß der Durchschnittsmensch, wenn er in die Lage kommt, einen Untergebenen zu haben, eine Befriedigung darin findet, dieses Unterordnungsverhältnis in der Weise zum Ausdruck zu bringen, daß er ihn seine Gewalt fühlen läßt und selbst berechtigte Wünsche nicht erfüllt, um zu beweisen, daß eben er derjenige ist, dem die Entscheidung zusteht.
Aus dem Gesagten ergiebt sich ein doppeltes: einerseits, daß auch unter den staatlichen Beamten die Bildung von Berufsvereinen zum Schutze der gemeinsamen Interessen, also kurz gesagt von Gewerkvereinen, eine Notwendigkeit ist, die je nach der in den Kreisen der obersten Leitung herrschenden Richtung mehr oder weniger scharf hervortritt; andererseits aber auch, daß gerade da, wo die Notwendigkeit am stärksten ist, diese Bestrebungen bei den Oberbehörden den entschiedensten Widerstand finden werden. Notwendigkeit und Widerstand stehen, wie der Mathematiker sagt, im geraden Verhältnisse. Es ist deshalb begreiflich, daß bis jetzt die Gewerkschaftsbewegung in den Staatsbetrieben nur da hervorgetreten ist, wo die Leitung, am sozialen Maßstabe gemessen, die schlechteste war, wo insbesondere Bureaukratismus und Fiskalismus am stärksten sich geltend machte.
Nun ist aber, wie schon bemerkt, in Staatsbetrieben die Bildung solcher Vereine schwierig, da die Behörde, gegen deren Willen sie ins Leben gerufen werden, den Beamten mit ganz anderen Machtmitteln gegenübersteht, als sie der Privatunternehmer gegen seine Angestellten besitzt. Und zwar aus einem doppelten Grunde. Einerseits macht sich bei den meisten Staatsbetrieben die Monopolstellung des Staates geltend, d. h. ein anderer ähnlicher Betrieb, in dem der entlassene Beamte Arbeit finden könnte, ist nicht vorhanden. Andererseits verfügt die Behörde nicht nur über die privaten Machtmittel des Arbeitgebers, sondern zugleich über die öffentlich-rechtlichen des Staates. Wird durch diese Umstände die Lage der Beamten erschwert, so kommt ihnen dagegen allerdings als ein gewisser Ausgleich zu statten, daß die Handlungsweise der staatlichen Behörden in höherem Maße, als die der Privatunternehmer, der öffentlichen Kritik untersteht und es deshalb leichter ist, durch die Macht politischer Faktoren einen Einfluß geltend zu machen. —