Die oben bezeichnete Voraussetzung für die Notwendigkeit von Berufsvereinen trifft in erster Linie zu für die Reichs-Postverwaltung. Hat zwar von Stephan sich zweifellos um das Postwesen außerordentliche Verdienste erworben, so hatte doch nicht allein in seinen letzteren Jahren die frühere Elastizität des Geistes einer bureaukratischen Verknöcherung Platz gemacht, sondern selbst in seinen besten Jahren hat in der Fürsorge für seine Beamten nicht der Schwerpunkt seiner Thätigkeit gelegen. Es ist deshalb ebenso verständlich, daß diese den Versuch unternahmen, ihre Interessen durch Berufsvereine zu schützen, als daß diese den heftigsten Zorn des Chefs erregten und daß ihre Mitglieder in jeder Weise gemaßregelt wurden. Daß diese Verfolgungen nicht im stande waren, die Vereine zu vernichten, ist ein ehrenvolles Zeichen karakterfester Gesinnung.
Der jetzige Staatssekretär des Reichspostamtes v. Podbielsky zeigte im Anfange seiner Amtsthätigkeit einen wesentlich freieren Blick, als sein Vorgänger und schien insbesondere hinsichtlich der Organisation der Postbeamten eine vorurteilslose Auffassung zu verfolgen. Aber die Luft des Bureaus und der Staub der Akten übt einen Einfluß, dem selbst die besten Nerven nicht standhalten, und so scheint auch unter dem neuen Regimente die Furcht, daß durch eine Organisation der Beamten die Disziplin untergraben werde, das Uebergewicht erlangt zu haben.
Es giebt naturgemäß unter den Postbeamten eine Reihe von Abstufungen und Klassen, zwischen denen sogar zum Teil eine gewisse Rivalität besteht. Uns interessiert nur folgende Abstufung:
1. die oberen Beamten bis einschließlich der Sekretäre,
2. die Assistenten und Oberassistenten,
3. die Unterbeamten.
Die erste dieser 3 Gruppen kommt für unsere Frage nicht in Betracht. Allerdings bestehen an den meisten größeren Orten Postbeamtenvereine, deren Vorsitzende meist der Postdirektor ist, aber diese haben einen lediglich geselligen Karakter; Aufgaben, wie die Wahrung der gemeinsamen Berufsinteressen oder auch nur die Förderung fachwissenschaftlicher Kenntnisse liegen ihnen fern. Solche Ziele werden nur von den Klassen 2 und 3 verfolgt. Die einzige Ausnahme bildet der Bayrische Verkehrsbeamtenverein, in welchem auch die höchsten Beamten vertreten sind; er verdient deshalb eine besondere Darstellung.
b) Der Bayrische Verkehrsbeamten-Verein[128].
In Bayern wurden seitens der Beamten der Post-, Telegraphen- und Eisenbahnbeamten schon in den 70er Jahren Versuche zu einer Organisation gemacht, die sich allerdings zunächst auf die einzelnen Verkehrsgruppen und einzelnen Orte und Bezirke beschränkten. So entstand im Januar 1874 ein „Verein Münchener Telegraphenbeamten“ und Ende 1875 unter dem Namen „Postalia“ ein solcher der Münchener Postbeamten, der sich am 2. Januar 1876 zu dem „Verein Münchener Verkehrsbeamten“ erweiterte. Auch in Ingolstadt, Augsburg, Nürnberg und der Rheinpfalz bildeten sich ähnliche Vereine, die alle zunächst überwiegend geselligen Zwecken dienten, bald aber sich höhere Ziele steckten. Bald brach sich auch der Gedanke Bahn, daß eine Verschmelzung aller dieser Einzelvereine erforderlich sei, und so erfolgte am 13. Juni 1883 die Gründung des „Bayrischen Verkehrsbeamten-Vereins“, indem zunächst der Münchener Telegraphenverein und der Verein Münchener Verkehrsbeamten sich verschmolzen, doch konnte schon am 19. August 1883 eine von 80 Abgesandten aus ganz Bayern besuchte konstituierende Generalversammlung zusammentreten, die die Ausdehnung auf das ganze Königreich beschloß, indem ein Statut angenommen, ein Vorstand gewählt und ein Verbandsorgan geschaffen wurde, zugleich übernahm man die von dem Verein Münchener Verkehrsbeamten gegründete Spar- und Vorschußkasse auf den neuen Verein; schon 1884 wurde auch eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse ins Leben gerufen.