1. Der Verband Deutscher Post- und Telegraphenassistenten ist eine Vereinigung, die auf gesetzlicher Grundlage beruht und deren Wirken als ein staatserhaltendes und fortschrittförderndes bezeichnet werden muß.
2. Der Verband verfolgt die Hebung des Assistentenstandes der Reichspost- und Telegraphenverwaltung in dienstlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Beziehung. Er wirkt damit im Interesse sowohl seiner Mitglieder, als auch zum Wohle der Gesamtheit, letzterer insofern, als er ihr Kräfte nutzbar zu machen sucht, die unter den gegenwärtigen Verhältnissen gebunden sind. Die Besserung der dienstlichen und gesellschaftlichen Stellung des genannten Standes wird angestrebt durch sachgemäße und offenherzige, sich in angemessenen Bahnen bewegende Besprechung vorhandener Mißstände und durch dauerndes Hinweisen auf nicht mehr zeitgemäße Einrichtungen und Bestimmungen. Die wirtschaftliche Besserstellung des Assistentenstandes wird, soweit sie aus eigener Kraft erfolgen kann, erreicht durch gemeinschaftliche Einrichtungen, wie das Verbandswarenhaus, die Zweiggeschäfte des Verbandswarenhauses, die Warenkasse u. s. w.
3. Die Zugehörigkeit zum Verbande bringt die Mitglieder in keiner Weise mit ihren Pflichten als Beamte in Widerspruch, sie ist im Gegenteil geeignet, anregend auf den Einzelnen zu wirken, seinen Gesichtskreis zu erweitern und so, mittelbar, auch den Dienst zu fördern.
4. Es ist Ehrenpflicht eines jeden Verbandsmitgliedes, in dienstlicher Beziehung alles zu vermeiden, was ihn in Konflikt mit Vorgesetzten bringen könnte, damit aus vereinzelten Vorfällen nicht der Schluß gezogen werde, daß die Zugehörigkeit zum Verbande die Neigung zur Unbotmäßigkeit fördere oder den Wunsch erzeuge, den geordneten Organen der Verwaltung Schwierigkeiten zu machen. Ganz im Gegenteil liegt es durchaus im Sinne der Verbandsbestrebungen und entspricht nur der von der Verbandsleitung bisher stets beobachteten und empfohlenen Haltung, daß jedes Mitglied für seinen Teil danach trachte, den Vorgesetzten, und unseren Gegnern durch ernstes, pflichttreues Verhalten die höchste Achtung abzunötigen. Es muß dahin gestrebt werden, daß die Zugehörigkeit zum Verbande als eine Empfehlung, nicht als ein Nachteil gilt.
5. Wenn einerseits tadellose Dienstführung und angemessenes Benehmen gegen Vorgesetzte und Untergebene jedem Verbandsmitgliede zur Ehrenpflicht gemacht wird, so muß ihm andererseits empfohlen werden, auch seine staatsbürgerlichen Rechte in jeder Beziehung zu wahren, jeden Versuch einer Beschränkung derselben mit Festigkeit zurückzuweisen und Uebergriffen von Vorgesetzten in geziemender, aber nachdrücklicher Weise zu begegnen. Es suche ein jeder, dem Unrecht gethan worden ist, sein Recht noch bis zur höchsten Instanz, damit nicht, wie es geschehen ist, aus dem Fehlen berechtigter Beschwerden der Beweis für die Behauptung hergeleitet werde, daß Uebergriffe und Maßregelungen nicht vorkommen.
6. Es ist mit allen gesetzlich und moralisch erlaubten Mitteln der Agitation, soweit der Dienst dadurch nicht beeinträchtigt wird, die Gewinnung neuer Mitglieder zu betreiben. Es muß der Beweis geliefert werden, daß der Verband, sobald ihm freie Bahn zu seiner Entwickelung gelassen wird, mit großer Schnelligkeit wächst.
7. Die Mitgliedschaft ist stets und überall offen zu bekennen; schwache Gemüter mögen es sich gesagt sein lassen, daß zaghafte, schwankende Haltung oder gar Leugnen das letzte ist, was Achtung einflößen kann, und daß ein solches Verhalten ganz gewiß keinen besseren Schutz gewährt, als freimütiges Bekennen eines als richtig erkannten Standpunktes und offenes, in angemessener Form sich äußerndes Vertreten einer gewonnenen Ueberzeugung.
8. Jedes Mitglied möge sich stets bewußt sein, daß unser Heil in uns selbst, in unserer eigenen Kraft und Einigkeit liegt. Fremde Hülfe ist uns stets willkommen, wird dankbar angenommen und kann unseren Weg uns ebnen, finden aber und beschreiten müssen wir ihn selbst. „Selbst ist der Mann!“ Können wir uns selbst nicht helfen, so hilft uns auch sonst niemand.
9. Der Verband hat sich von jedem, auch dem leisesten Versuch einer politischen Stellungnahme auf das Peinlichste fern zu halten. Er beansprucht keinerlei Einfluß auf die politische Meinung seiner Mitglieder und überläßt es jedem derselben, sich eine solche selbst zu bilden nach seiner eigenen Ueberzeugung.
Daß man einen Verband, der solche Ansichten vertritt, der ungeachtet der bis an die Grenze des Möglichen gehenden Ausnutzung der Arbeitskraft bei kärglicher Bezahlung, wie sie im Postdienste stattfindet, so entschieden die Ehrenpflicht seiner Mitglieder betont, durch pflichttreues Verhalten sich die Achtung der Vorgesetzten zu erringen, — daß man einen solchen Verband mit allen gesetzlichen und ungesetzlichen Mitteln verfolgte und ihm noch jetzt ablehnend gegenübersteht, ist ein Beweis, daß unsere Reichsbehörden sich noch auf einer unglaublich tiefen Stufe sozialpolitischen Verständnisses befinden. Weiß man denn gar nicht, daß die Sozialdemokratie unter dem niederen Beamtentum reißende Fortschritte macht? Hat man die Absicht, diese Thatsache dadurch zu rechtfertigen, daß man den Beteiligten den Weg, im gesetzlichen Rahmen ihre Interessen zu vertreten, gewaltsam versperrt? Und welchen Grund hat man für dieses Verfahren? Es scheint keine andere Erklärung dafür zu geben, als ein auf die äußerste Spitze getriebener Bureaukratismus, der so weit geht, daß er schon in den bloßer Vereinigung der Beamten ohne Rücksicht auf deren Zwecke einen Akt der Auflehnung sieht, der die Beamten wie Maschinen oder wenigstens wie Kinder behandeln will, für deren Interessen nicht sie selbst, sondern ihre Vorgesetzten zu sorgen haben.