Daß unter dem Verbande tüchtige Kräfte enthalten sind, von deren Wirksamkeit sich ein weiteres Gedeihen erwarten läßt, beweisen gewisse Reformgedanken, die in neuester Zeit in dem Verbandsorgan[130] von einem Postassistenten unter dem Pseudonym Lohe erörtert werden; danach will man eine grundsätzliche Erweiterung des gewerkschaftlichen Rahmens durch Einbeziehung derjenigen Thätigkeit, die man bisher als genossenschaftliche zu bezeichnen pflegt. Insbesondere ist vorgeschlagen, die Thätigkeit des Warenhauses nicht, wie bisher, auf das Gebiet der Konsumtion zu beschränken, sondern auch die Produktion einzubeziehen und z. B. die Herstellung von Kleidungsstücken in eigenen Werkstätten, die Einrichtung einer Verbandsdruckerei und -buchhandlung, die Herstellung von Wohnungen für die Mitglieder u. dgl. seitens des Verbandes in Angriff zu nehmen. Aber die genossenschaftliche Thätigkeit soll nicht auf das wirtschaftliche Gebiet beschränkt bleiben, sondern auch das Bildungs- und Geselligkeitsleben z. B. durch Einrichtung von Verbandsschulen, Veranstaltung von Vorträgen, Einrichtung von Lesezirkeln und Anschluß an die Bestrebungen sozialreformerischer Vereinigungen, wie des evangelisch-sozialen Kongresses u. dgl., in seinen Bereich ziehen, um so zu der mittelalterlichen Form einer den ganzen Menschen umfassenden Personalgenossenschaft zurückzukehren. — Solche Pläne beweisen nicht allein die in dem Verbande enthaltene geistige Triebkraft, sondern sind in der That interessant als Ausblicke auf eine mögliche Zukunftsentwickelung des ganzen Gewerkschaftswesens. Allerdings passen sie nicht in das Schema der allgemeinen Dienstanweisung und werden deshalb die Sympathieen für den Verband in den Kreisen des Postregimentes nicht vermehren.

In neuester Zeit hat sich in dem Verhältnisse des Verbandes zu dem Staatssekretär des Reichspostamtes eine eigenartige Umgestaltung vollzogen. Der Letztere berief auf dem 25. März drei Vorstandsmitglieder zu sich um ihnen mitzuteilen, daß der jetzige Zustand nicht bestehen bleiben könne. Der Verband bilde einen Staat im Staate, da er die Interessen einer einzelnen Beamtenklasse vertreten wolle, während seine Mitglieder sich vielmehr als Teile der ganzen Verwaltung zu fühlen hätten. Dadurch werde die Neigung zur Unbotmäßigkeit gereizt. Er, der Staatssekretär, vertrete die Interessen der Assistenten ebenso, wie die der andern Beamten und müsse verlangen, daß dieselben volles Vertrauen zu ihm hätten. Der Kaiser wolle zufriedene Beamte haben, und er sei bestrebt, solche zu schaffen. Die auf diese Auseinandersetzung gestützte Forderung ging dahin, daß aus den Statuten die „Vertretung der Interessen des Postassistentenstandes“ als Aufgabe des Verbandes gestrichen werde. Die Entfernung des gegenwärtigen Redakteurs des Verbandsorganes wurde nicht verlangt, wohl aber, daß der Vorstand für dasselbe die Verantwortung übernehme. Eine maßvolle Kritik solle nicht untersagt sein, aber die Spitze derselben dürfe sich nicht gegen die Verwaltung kehren.

Der Vorstand, ebenso wie die auf den 7. Mai einberufene außerordentliche Generalversammlung, in der übrigens mitgeteilt wurde, daß der Mitgliederbestand auf 14600 in 94 Ortsvereinen gestiegen sei, nahm den gemachten Friedensvorschlag mit Dank und ohne Widerspruch an. In den Satzungen wurde die „Vertretung der Interessen des Assistentenstandes“ als Aufgabe des Verbandes gestrichen und durch die „Pflege der Kameradschaft“ ersetzt; ebenso wurde das Verbandsorgan der Durchsicht des Verbandsvorsitzenden unterteilt.

Es mag sein, daß dem Verbande kaum etwas anderes übrig blieb, als die von dem Staatssekretär gebotene Hand anzunehmen, zumal Jener für den Fall des Widerstandes die entschiedensten Maßregeln in Aussicht gestellt hatte. Aber eine andere Frage ist es, ob der Staatssekretär sozialpolitisches Verständnis beweist, wenn er den Grundsatz aufstellt, daß, weil er die Interessen der Beamten vertrete, eine Organisation derselben zu gleichen Zwecke entbehrlich und schädlich sei. Offenbar ist es der Geist des patriarchalischen Bureaukratismus, der aus dieser Auffassung spricht und sich in den schärfsten Gegensatz stellt zu der modernen Anschauung, daß auch der Beamte Staatsbürger ist und alle Rechte desselben ausüben darf, soweit er nicht zu den Pflichten seines Amtes in Widerspruch tritt. Diese Pflichten verbieten ihm aber nicht, Wünsche auf Verbesserung seiner Lage auf gesetzlichem Wege geltend zu machen, und der Umstand, daß die Beamten dies gemeinsam thun, kann die an sich berechtigte Handlungsweise nicht zu einer unberechtigten machen.

Jedenfalls hat der Postassistentenverband durch seinen jüngsten Schritt seinen gewerkschaftlichen Karakter im wesentlichen verloren und damit auch das hohe sozialpolitische Interesse, das er vorher verdiente.

d) Die Postunterbeamten[131].

Bis zum Jahre 1895 gab es in den größeren Städten eine Anzahl Unterbeamtenvereine, die aber rein geselligen Karakter hatten. Gewöhnlich war der Postdirektor oder ein anderer Vorgesetzter ihr Ehrenmitglied. In einigen Städten, z. B. Breslau, Hannover, Bremen, Hamburg, Köln, Dresden, Leipzig hatte man auch Sterbeunterstützungskassen, welche mit den Vereinen in Verbindung standen. In Berlin gab es zwei große Sterbekassen, die zusammen von den 10000 Unterbeamten etwa 9500 umfaßten. Endlich bestand auch noch für ganz Preußen die 1827 gegründete amtliche Sterbekasse für Postunterbeamte, der aber nur 2900 Mitglieder angehörten.

Die Versuche, eine Gesamtorganisation der Postunterbeamten für das Reichspostgebiet zu schaffen, gingen von zwei verschiedenen Seiten aus. Die erste war der „Deutsche Postbote“, der am 1. Dezember 1895 ins Leben gerufen wurde und nach kurzer Zeit über 20000 Abonnenten zählte. Sein Begründer und Eigentümer ist der frühere Postassistent Remmers, der aber in der Zeit der gegen den Assistentenverband gerichteten Verfolgungen seine Stellung verlor und, nachdem er eine Zeit lang in der Leitung des Verbandes und an der „Deutschen Postzeitung“ beschäftigt gewesen war, den Plan faßte, ein Organ zur Förderung der Interessen der Unterbeamten zu schaffen.

Die Gründung des „Postboten“ gab den Anstoß, auch eine eigentliche Organisation ins Auge zu fassen, und zwar war der Urheber dieser Bestrebungen der langjährige Vorsitzende der „Sterbekasse der Briefträger“, der größten der beiden oben erwähnten Berliner Sterbekassen, Postpackmeister a. D. Allert. Er hatte schon früher die Gründung einer großen freien Sterbekasse der Postunterbeamten Deutschlands ins Auge gefaßt, aber das Preußische Ministerium des Innern verweigerte die hierzu erforderliche Genehmigung mit der Begründung, daß die Uebersicht zu schwierig und die Organisation zu teuer werden würde. Immerhin gelang es, in Dresden, Dortmund und Hannover Bezirkssterbekassen ins Leben zu rufen, obgleich die Postbehörde sich dazu feindlich stellte und vielmehr versuchte, die alte amtliche Sterbekasse von 1827 wieder zu beleben.

Als sich der Gedanke einer allgemeinen Sterbekasse nicht zur Ausführung bringen ließ, faßte Allert den Plan, einen Unterstützungsverband und eine Witwen- und Waisenkasse zu schaffen. Dieser Plan ist in dem „Verbande der deutschen Post- und Telegraphen-Unterbeamten“ verwirklicht, der am 30. Januar 1898 gegründet wurde und im Oktober 1898 bereits 6000 Mitglieder zählte, wovon allein auf Berlin und Hamburg 3000 entfallen. Insbesondere in Hamburg hat die Bewegung fruchtbaren Boden gefunden, und eine von den Post- und Eisenbahnunterbeamten auf den 15. Februar 1898 einberufene gemeinsame öffentliche Versammlung erklärte sich für die Notwendigkeit einer selbständigen gewerkschaftlichen Organisation der in staatlichen Betrieben beschäftigten unteren Beamten und empfahl deshalb allen Beteiligten den Beitritt zu dem Postunterbeamtenverbande bezw. dem Verbande der Eisenbahner.