Seit 15. April 1898 ist eine Zuschußkasse in Kraft getreten, die Krankengeldzuschuß von wöchentlich 4 Mk. und Zuschuß zu dem beim Tode eines Mitgliedes gezahlten Sterbegelde bis zu 40 Mk., außerdem beim Tode der Ehefrau eine Unterstützung von 25 Mk. und für Wochenbett 10 Mk. gewährt. Der Beitrag beträgt wöchentlich 15 Pf., doch kann durch Zahlung des doppelten Beitrages bei dem Kranken- und Sterbegeld, sowie der Unterstützung beim Tode der Ehefrau eine Steigerung der Leistungen auf das Doppelte herbeigeführt werden. Auch eine Gemaßregelten-Unterstützung sowie eine Unterstützung bei Krankheiten und Unfällen ist seit 1. Januar 1899 in Kraft getreten; eine Waisen- und Altersunterstützung wird geplant.

Ueber die Mitgliederzahlen und die Leistungen lehnt der Vorstand alle Erklärungen mit der Begründung ab, daß man „angesichts der verwaltungsseitig ins Werk gesetzten Unterdrückungsmaßnahmen und Maßregelungen mit Angaben in der Oeffentlichkeit sehr vorsichtig sein müsse“. Es ist in der That ein Zeichen des heute in den Kreisen der Regierung vorhandenen Maßes sozialpolitischen Verständnisses, daß man die Mitgliedschaft des Verbandes mit Entlassung bedroht und das Verbandsorgan verbietet, als ob die Unterdrückung aller Aeußerungen der Unzufriedenheit diese selbst beseitigen könnte, wobei es ganz ohne Bedeutung bleibt, ob sie begründet ist oder nicht. Wenn der Staat Arbeiter wegen ihrer politischen Gesinnung entläßt, so handelt es sich natürlich nicht um Ausübung seines Hoheitsrechtes, sondern um einen Akt der privaten Unternehmerthätigkeit, und wenn er hierbei sich den engherzigsten Unternehmern an die Seite stellt, so ist das ein Hohn auf die Forderung des kaiserlichen Erlasses, daß die Staatsbetriebe soziale Musteranstalten sein sollten. Gerade der Staat sollte doch in der Ausübung des gesetzlich gewährten Koalitionsrechtes eine Einrichtung sehen, die er nicht auf dem Wege der Verwaltung wieder hinfällig und inhaltlos machen darf.

Der Verband hat, wie es scheint, durch sein bloßes Bestehen und die dadurch bei den Eisenbahnbehörden begründete Furcht vor einer umfassenden sozialdemokratischen oder wenigstens oppositionellen Bewegung, sehr segensreich gewirkt, indem verschiedentlich Verbesserungen eingeführt sind und den Wünschen des Personals mehr, wie früher, Entgegenkommen bewiesen ist. Auch haben die Behörden mehrfach als Gegengift die Bildung „königstreuer Eisenbahnvereine“ in die Hand genommen, z. B. sind in dem Direktionsbezirke Altona im Frühjahr 1898 ein Verein der Rangiermeister und ein solcher der Weichensteller ins Leben gerufen, die nach ihren Statuten den Zweck haben „allzeit Ehre und Achtung vor König und Vaterland, sowie vor der vorgesetzten Dienstbehörde zu bekunden und ein festes Zusammenhalten der Kollegen herbeizuführen, um etwa unter ihnen sich einschleichenden, für Kaiser und Reich nicht wohlgesinnten Elementen energisch entgegenzutreten und so einen Stand von Beamten in jeder Hinsicht ohne Makel heranzubilden und Standesinteresse, gute Sitte, Bildung und Moral zu fördern und zu pflegen, sowie das dienstliche Wissen derselben durch Erörterung besonderer Vorkommnisse im Dienstbetriebe zu wahren“. Religiöse und politische Angelegenheiten sind strengstens ausgeschlossen. Der offizielle Karakter ist bei dem Rangiermeisterverein sogar durch den Titel: „Königlich Preußischer Eisenbahn-Rangiermeisterverein für den Direktionsbezirk Altona“ zum Ausdruck gebracht.

C. Gemischte Vereine.

Wie der Wunsch, oppositionellen Regungen durch Vereinigung der Arbeiter unter Leitung der Behörden entgegenzuwirken, zu der vorstehend erwähnten Bildung königstreuer Vereine geführt hat, so hat die gleiche Absicht zur Folge gehabt, daß an einzelnen Orten der Versuch unternommen ist, das gesamte Eisenbahnpersonal eines Bezirkes ohne Unterschied zwischen Beamten und Arbeitern in einem einheitlichen Verbande zusammenzuschließen. Naturgemäß muß dabei der gewerkschaftliche Karakter zurück und der bloß gesellige Zweck in den Vordergrund treten.

Der erste Versuch dieser Art ist von dem Eisenbahndirektionspräsidenten Ulrich in Cassel ausgegangen, auf dessen Anregung am 1. Januar 1897 der „Eisenbahnverein zu Kassel“ ins Leben getreten ist[141].

Derselbe ist nach dem Statut eine Vereinigung der bei der Staatseisenbahnverwaltung in Cassel beschäftigten Beamten und Arbeiter zu gemeinnützigen und geselligen Zwecken. Andere Zwecke insbesondere solche politischer oder religiöser Art, sind ausgeschlossen.

Demgemäß hat der Verein folgende Einrichtungen geschaffen:

1.Einen Vereinsbeirat, der den Mitgliedern und den Hinterbliebenen in Fragen rechtlicher und wirtschaftlicher Art Rat erteilt.
2.Eine Bibliothek nebst Lesezimmer.
3.Gemeinsame gesellige Vergnügungen.
4.Eine Spar- und Darlehnskasse.