Der Verein hat 1898 gezahlt: Sterbegeld 305400 Mk., Wittwen- und Waisengeld 144055 Mk., Invalidengeld 103305 Mk., Unterstützung von Fall zu Fall 25705 Mk. Während der 15 Jahre seines Bestehens hat der Verein insgesamt geleistet: an Sterbegeld 2501050 Mk. und an Unterstützungen 1282414 Mk. Der Verband besaß Ende 1898 ein Vermögen von 1231000 Mk., die Sterbekasse ein solches von 706000 Mk.

Der Jahresbericht für 1898 bemerkt, daß das gute Verhältnis zu den Behörden und der Prinzipalität erhalten geblieben sei und die letzteren nachgerade den Bestrebungen des Vereins Verständnis und Wohlwollen entgegenzubringen beginnen. Ob man versuchen solle, Beiträge der Prinzipale zu der Invalidenkasse des Vereins zu erlangen, wird die nächste Generalversammlung entscheiden, die Ostern 1899 in Eisenach stattfindet. Bisher sei reine Selbsthülfe das Bestreben des Vereins gewesen, wobei man allerdings manches Hemmnis durch gesetzliche Bestimmungen kennen gelernt habe.

10. Die kaufmännischen Vereinigungen.

Bildete der Privatbeamtenverein und der Werkmeisterverband einen Uebergang von den Beamten zu den Arbeitern, so stehen auch noch die kaufmännischen Vereinigungen im allgemeinen auf dieser Uebergangsstufe, indem sich ihre Mitglieder nicht zu den Arbeitern gerechnet wissen wollen. In der gesellschaftlichen Auffassung mag ein solcher Unterschied bestehen, und gerade darin, daß der Handlungsgehülfe sich sozial höher stehend betrachtet als der Arbeiter, ist der Grund zu suchen, weshalb die kaufmännischen Hülfskräfte sich der modernen Arbeiterbewegung, der politischen wie der gewerkschaftlichen, im allgemeinen fern gehalten haben. Volkswirtschaftlich ist ein Unterschied zwischen dem Handlungsgehilfen und dem gelernten gewerblichen Arbeiter nicht anzuerkennen; daß die Stellung des einen im Handelsgesetzbuche, die des andern in der Gewerbeordnung geregelt ist, bedeutet eine Willkürlichkeit, für die es keinen inneren Grund gibt, wie auch im übrigen zwischen beiden Gesetzbüchern kaum eine scharfe Grenze zu ziehen ist.

Kaufmännische Vereine, welche den Zweck verfolgten, die Interessen des Gewerbes und der Mitglieder zu vertreten, hat es schon seit langer Zeit gegeben. Als ältester ist eine kaufmännische Vereinigung in Stettin anzusehen, die bereits 1687 erwähnt wird. Im 18. Jahrhundert finden wir nur drei ähnliche Gründungen, und erst mit dem Wachsen des Verkehrs scheint das Bedürfnis reger geworden zu sein, so daß erst das jetzige Jahrhundert einen stärkeren Aufschwung zeigt. Ende der 60 er Jahre gab es im norddeutschen Bunde 70, in Bayern 6, in Baden 4, in Oesterreich 1, in der Schweiz 16 kaufmännische Vereine, die zusammen aber nur etwa 9000 Mitglieder hatten und 33 Bibliotheken mit 10000 Bänden, 23 Lesekabinetts mit 300 Blättern besaßen; 46 dieser Vereine hatten ein Vermögen von zusammen 160000 Thalern.[145]

Verfolgten die kaufmännischen Vereine früher überwiegend Bildungszwecke, so mag in dem bereits bezeichneten Umstande, daß der Gehülfe sich nicht als Arbeiter betrachtet wissen will, der Hauptgrund dafür liegen, daß die soziale Entwickelung auf kaufmännischem Gebiete noch einigermaßen rückständig ist. Die älteren der bestehenden Vereine umfassen nicht allein Prinzipale und Gehülfen und können schon deshalb sich nicht die Aufgabe stellen, die zwischen beiden Gruppen auftauchenden Interessenfragen zum Austrage zu bringen, sondern sie verfolgten anfangs grundsätzlich andere Zwecke, insbesondere solche der Geselligkeit, der allgemeinen wie der fachlichen Bildung, der Stellenvermittelung und der Unterstützung. Erst in neuester Zeit hat eine Bewegung begonnen, die auch die soziale Seite ins Auge faßt, sich der nun einmal vorhandenen selbständigen Interessensphäre des Gehülfen gegenüber dem Prinzipale bewußt wird und deren Vertretung zu ihrer Aufgabe macht. Dabei sind naturgemäß verschiedene Stufen vertreten, je nachdem man die bezeichneten gegensätzlichen Momente schärfer oder weniger entschieden betont und demgemäß die Regelung mehr im feindlichen Sinne oder im Wege des freundlichen Uebereinkommens anstrebt. Es ist begreiflich, daß zwischen dieser neuen Richtung und der älteren sich ein mehr oder weniger scharfer Gegensatz entwickeln mußte, der auch in offener Feindseligkeit hervortritt. Trotzdem haben unter dem Drucke der sozialreformerischen Elemente auch die älteren Vereine den von jenen aufgeworfenen Fragen ein größeres Interesse als früher widmen müssen, und so ist denn die ganze Klasse der Handlungsgehülfen in einem gegen früher wesentlich verstärkten Maße in die soziale Bewegung hineingezogen.

In der folgenden Darstellung sind die bestehenden Vereine nach dem vorstehend erörterten Gesichtspunkte gruppiert.

A. Die ältere Richtung.

a) Deutscher Verband kaufmännischer Vereine[146].

Die meisten Vereine der älteren Richtung haben sich seit 1890 zu dem „Deutschen Verbande kaufmännischer Vereine“ zusammengeschlossen. Hervorgegangen ist derselbe aus dem „Deutschen Verbande von Vereinen für öffentliche Vorträge“[147], der auf seiner Generalversammlung 1889 eine „kaufmännische Abteilung“ mit vorläufigen Satzungen ins Leben rief; diese Abteilung hat dann in der Versammlung vom 9. Juni 1890 in Frankfurt a. M. den in der Ueberschrift bezeichneten Namen angenommen und sich zu einem eigenen Verbande ausgestaltet. Der Grund für die Bildung eines solchen wurde von dem Vorsitzenden dahin bezeichnet, daß das frühere Verhältnis, nach welchem die Stellung der Handlungsgehülfen nur ein Uebergang vom Lehrling zum Prinzipal gewesen sei, nicht mehr zutreffe, viele Gehülfen zeitlebens in dieser Stellung blieben und deshalb ein eigener Handlungsgehülfenstand mit eigenen Interessen sich gebildet habe, so daß es angezeigt sei, eine eigene Standesbewegung ins Leben zu rufen, zumal die kaiserlichen Februarerlasse mit Recht die Notwendigkeit sozialer Reformen in den Vordergrund des politischen Lebens gerückt hätten.