Der Verein ist einer der ältesten, die in Deutschland bestehen. Im Jahre 1839 wurde gleichzeitig und unabhängig von einander, von einigen Handlungsgehülfen und von den Aeltesten der Kaufmannschaft der Plan gefaßt, einen Unterstützungsverein zu begründen, und nachdem die letzteren ein Grundkapital von 1500 Thalern zur Verfügung gestellt hatten, konnte die Vereinigung unter dem Namen: „Verein zur Unterstützung hülfsbedürftiger Handlungsdiener“ am 24. Juni 1840 mit 180 Mitgliedern ins Leben treten. Schon bald erweiterte derselbe sein Wirkungsgebiet über die bloßen Unterstützungszwecke hinaus, indem 1844 beschlossen wurde, handelswissenschaftliche Vorträge zu veranstalten. Die hierfür geschaffene und anfangs selbständige Handelslehranstalt wurde am 5. Februar 1846 mit dem Vereine verschmolzen. Dieser, dessen Mitgliederzahl bereits auf 450 gestiegen war, nahm dann am 8. Februar 1847 den jetzigen Namen an, um den erweiterten Wirkungskreis auch äußerlich zu bezeichnen. Am 21. September 1872 erhielt der Verein die Rechte der juristischen Persönlichkeit und erwarb ein eigenes Grundstück.
Nach dem Statute ist auch jetzt noch der Hauptzweck des Vereins die Unterstützung seiner Mitglieder, welche durch unverschuldeten Mangel, Krankheit oder Alter in eine hülfsbedürftige Lage gekommen sind.
Nur soweit die Mittel des Vereins hierfür nicht beansprucht werden, dürfen sie für die übrigen Zwecke: Fortbildung der Mitglieder in kaufmännischen und anderen Wissenschaften, Förderung der Kollegialität und Geselligkeit und Fürsorge für die Witwen und Waisen der Mitglieder verwandt werden. Ordentliche Mitglieder sind die in Berlin wohnenden Handlungsdiener, Handlungsbevollmächtigten und Prokuristen; als außerordentliche Mitglieder können selbstständige Kaufleute aufgenommen werden. Die Unterstützungsberechtigung der ordentlichen Mitglieder tritt ein, wenn sie nicht imstande sind, sich ohne Beihülfe des Vereins angemessen zu erhalten und zwar bei Krankheit, Stellenlosigkeit und bei Alter oder Gebrechen. Die Beerdigung bedürftiger Mitglieder geschieht auf Kosten des Vereins. Daneben wird durch eine Deputation von 2 Mitgliedern Leichenfolge geleistet. Außerordentliche Mitglieder erhalten Unterstützung, wenn sie 5 Jahre lang ordentliche Mitglieder waren; ausnahmsweise können auch Nichtmitglieder unterstützt werden.
Der Verein veranstaltet wissenschaftliche Vorträge, von denen aber ebenso wie von den Vereinsversammlungen staatspolitische und religiöse Gegenstände ausgeschlossen sind. Zur Verbreitung von Fachkenntnissen finden Unterrichtskurse statt. Daneben besteht eine Bibliothek. Für Vereinsmitglieder und ausnahmsweise auch für Fremde übernimmt der Verein die Stellenvermittelung.
Der Mitgliederbestand betrug am 1. Januar 1898 3537. Die Gesamtsumme der bisher verausgabten Unterstützungen belief sich auf 427182 Mk. für Mitglieder und 141174 Mk. für Hinterbliebene.
h) Kaufmännischer und gewerblicher Hülfsverein für weibliche Angestellte[155].
Der am 19. Mai 1889 gegründete Verein ist den Bestrebungen wohlmeinender Leute entsprungen, die das Bedürfnis einsahen, den vielfach hülflosen und schutzbedürftigen in kaufmännischen Geschäften verwendeten weiblichen Personen zur Seite zu stehen. Diese zunächst rein humane Aufgabe findet auch in den Statuten ihren Ausdruck. Danach bezweckt der Verein, seinen Mitgliedern, welche durch Krankheit, Stellenlosigkeit und unverschuldete Not in eine hülfsbedürftige Lage gekommen sind, mit Rat und That zur Seite zu stehen, ferner durch Unterrichtskurse, Vorträge und ähnliche Veranstaltungen die Mitglieder in ihrer Ausbildung zu fördern und in der Ausübung ihres Berufes zu unterstützen. Auch die Wirksamkeit der ersten Jahren entsprach dieser Auffassung. Man schuf einen Stellennachweis, eine Rechtshülfe-, Rat- und Auskunfterteilung, sowie eine gewerbliche und eine kaufmännische Handelsschule nebst einer Schreibmaschinenschule, Bibliothek und Lesezimmer, eine Krankenunterstützung neben einer besonderen als eingeschriebene Hülfskasse eingerichteten Krankenkasse, einen Darlehnsfonds, man veranstaltet Vorträge und Unterhaltungsabende, vermittelt Ferienaufenthalte und Sommerfrischen; auch hat der Verein einen Turnzirkel und einen Sängerbund.
Aber der Verein ist bei diesen humanitären Bestrebungen nicht stehen geblieben, sondern hat auch das soziale und insbesondere gewerkschaftliche Gebiet betreten, indem er durch Eingabe an Behörden und auf andere Weise für die Interessen des weiblichen Handelshülfspersonales eingetreten ist. Insbesondere hat er sich an den Bestrebungen zu Gunsten einer Ermäßigung der Arbeitszeit und Einführung des Achtuhr-Ladenschlusses, sowie der Einführung kaufmännischer Schiedsgerichte beteiligt.
Seit 1. Juli 1896 besitzt der Verein ein eigenes Organ, in den „Mitteilungen für weibliche Angestellte“. Die Mitgliederzahl, die bei der Gründung nur 500, jedoch am Jahresschlusse schon 1600 betrug, ist seitdem stetig gewachsen und belief sich am 31. Dezember 1897 auf 10423, Ende Dezember 1898 sogar auf 11362, wovon 10700 Handlungs- und Gewerbegehülfinnen, 275 Geschäftsinhaber und die übrigen Privatpersonen waren: Ordentliche Mitglieder können nämlich nur sein: „unter Ausschluß der eigentlichen Arbeiterinnen Mädchen und Frauen, die als Handlungsgehülfinnen bezw. Lehrlinge oder als solche Gewerbegehülfinnen angestellt sind, deren Beruf eine höhere Vorbildung oder eine besondere längere Ausbildung erfordert.“ Der Beitrag beläuft sich auf jährlich 3 Mk. Das Vermögen des Vereins betrug am 31. Dezember 1897 77769 Mk. 38 Pf. Für Unterstützung seiner Mitglieder hat der Verein im Jahre 1898 4439 Mk. aufgewandt; die Gesamtausgabe hat sich auf 232000 Mk. belaufen.
Der Verein steht mit den übrigen 11 zur Zeit in Deutschland vorhandenen Vereinen für Handlungsgehülfinnen, nämlich in Augsburg, Barmen, Breslau, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Kassel, Köln, Königsberg, Leipzig und München in freundschaftlichem Verkehr.