Die bisher erwähnten Vereine gehören sämtlich zu dem deutschen Verbande kaufmännischer Vereine. Aber es giebt noch einige bedeutendere Vereine, die sich diesem Verbande nicht angeschlossen haben und doch zu der im Eingange bezeichneten älteren Richtung zu zählen sind; von ihnen sollen die wichtigsten hier genannt sein.
i) Verband deutscher Handlungsgehülfen[156].
Er ist im Jahre 1881 gegründet und nächst dem Hamburger Verein von 1858 der größeste kaufmännische Verein, denn seine Mitgliederzahl betrug am 1. Januar 1898 47208 und am 1. Januar 1899 49406, wovon 356 stiftende und außerordentliche Mitglieder und 689 Lehrlinge waren.
Der Verband, der seinen Sitz in Leipzig hat, ist nach seinen Satzungen „eine Vereinigung von Kaufleuten zu gegenseitiger Hülfe und Hebung des Kaufmannsstandes“ und verfolgt als Zweck die Sicherung seiner Mitglieder in den Notfällen des Lebens durch Stellenvermittelung, Unterstützung bei Stellenlosigkeit, Rechtsschutz, Kranken-, Begräbnis-, Wittwen- und Waisen-, Alters- und Invaliditätsversorgung; will aber daneben auf Hebung des Kaufmannsstandes in sittlicher und sozialer Beziehung hinwirken und die Interessen der Handlungsgehülfen im allgemeinen und seiner Mitglieder im besonderen vertreten. Alle politischen und religiösen Bestrebungen sind ausgeschlossen. Der Verein hat das Recht der juristischen Persönlichkeit und besitzt ein eigenes Vereinshaus.
Eine wesentliche Aufgabe des Verbandes ist die Stellenvermittelung und die Unterstützung bei Stellenlosigkeit. Ferner besitzt er eine Witwen- und Waisenkasse und eine Altersversorgungs- und Invaliditätskasse, von denen am 30. September 1898 die erstere ein Vermögen von 360674 Mk. 59 Pf., die letztere ein solches von 249005 Mk. 71 Pf. besaß. Eine besondere Kranken- und Begräbniskasse hatte am 1. Januar 1898 17376 Mitglieder. Eine besondere Stiftung, deren Vermögen am 30. September 1898 auf 82977 Mk. 33 Pf. angewachsen war, bezweckte die Gründung eines Genesungsheimes, dessen Benutzung den Mitgliedern unentgeltlich gestattet ist. Der Verein gewährt Rechtsschutz und Vorzüge bei Versicherungen. Er besitzt in den „Verbandsblättern — Kaufmännische Reform“ ein eigenes Organ.
Der Verband hat in den neuesten Jahren bei der Beratung der für die Handelsgehülfen wichtigen Gesetze, insbesondere des neuen Handelsgesetzbuches und des Gesetzes über den unlautern Wettbewerb die Wünsche und Interessen seiner Mitglieder durch mehrfache Eingaben an den Reichstag und Bundesrat zu wahren gesucht; ebenso hat er über diese und andere sozialpolitische Gegenstände z. B. die Frage der kaufmännischen Schiedsgerichte, Regelung der Geschäftszeit, Lehrlingswesen und Frauenarbeit eine Reihe von Vorträgen veranstaltet.
k) Verband reisender Kaufleute Deutschlands[157].
Der Verband, der seinen Sitz ebenfalls in Leipzig hat, ist nach seiner rechtlichen Form eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Er bezweckt: 1. Pflege der Standesehre und Förderung der Standesinteressen, 2. Vermittelung gegenseitiger geschäftlicher Unterstützung durch Auskunft und Empfehlung; 3. Stellenvermittelung; 4. Gewährung von Rat und Belehrung bei geschäftlichen Rechtsfragen und Streitigkeiten; 5. Unterstützung der Mitglieder in Krankheitsfällen und für Fälle vorübergehender Notlage, sowie Gewährung einer Begräbnisunterstützung beim Tode eines Mitgliedes; 6. Unterstützung der Witwen und Waisen verstorbener Mitglieder; 7. Unterstützung altersschwacher und invalider Mitglieder; 8. Unterstützung der durch geleistete Kriegsdienste in Not geratener Mitglieder oder deren Familien; 9. Unterhaltung eines eigenen Preßorganes.
Neben den erwähnten Unterstützungen, die von dem Ermessen der Verbandsorgane abhängig sind und deshalb auch besondere Beiträge nicht erfordern, hat der Verband seit 1. Januar 1891 eine Kranken- und Begräbniskasse in der Form einer eingeschriebenen Hülfskasse, der jedes Mitglied beitreten kann.