Aufnahmefähig als ordentliches Mitglied ist jeder unbescholtene Kaufmann, welcher reist, gereist hat oder reisen läßt, die Handlung erlernt hat, in Deutschland wohnt und zwischen dem 21. und 40. Lebensjahre steht. Der Verband sucht bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und deren Prinzipalen zu vermitteln, und hat das anfängliche Vorurteil der letzteren überwunden, wie sich daraus ergiebt, daß ihm 664 außerordentliche Mitglieder, darunter 33 Handelskammern beigetreten sind.
Die Zahl der ordentlichen Mitglieder betrug am 31. Dezember 1898 8337 unter Einschluß von 28 stiftenden Mitgliedern in 69 Sektionen. Das Gesamtvermögen belief sich auf 1358331 Mk. 68 Pf. Davon entfielen 802025 Mk. 61 Pf. auf den Witwen- und Waisenfonds, 262490 Mk. 56 Pf. auf den allgemeinen Unterstützungsfonds, 194143 Mk. 88 Pf. auf den Altersunterstützungsfonds, 19146 Mk. 95 Pf. auf den Kriegsreservefonds. Der Verein gewährt Stellenvermittelung, Rechtsschutz und Vergünstigungen bei Versicherungen. Derselbe hat auch gelegentlich, z. B. bei der Neugestaltung des Handelsgesetzbuches, sowie bei den Versuchen einer Eisenbahntarifreform die Interessen seiner Mitglieder durch Eingaben an die Behörden zu fördern gesucht. Das Vereinsorgan ist die „Post reisender Kaufleute Deutschlands“ mit einer Auflage von 10200.
l) Kaufmännischer Hülfsverein in Berlin[158].
Der am 29. Oktober 1880 gegründete Verein verfolgt den Zweck, Handlungsgehülfen auf Ansuchen nach Maßgabe der Vereinsmittel einmalige oder zeitweilige Unterstützungen zu gewähren. Daneben erhalten die Mitglieder für ihren Jahresbeitrag von 6 Mk. unentgeltliche Krankenhülfe, Rechtsrat und Stellenvermittelung, während sie einer Sterbekasse mittels eines besonderen Beitrags von jährlich 4 Mk. beitreten können. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder, die nur aus Handlungsgehülfen bestehen, betrug am 31. Dezember 1897 8467, die der außerordentlichen (Prinzipale) 951, das Vereinsvermögen 92668 Mk. 42 Pf. Der Verein hat in den „Nachrichten des kaufmännischen Hülfsvereins in Berlin“ ein eigenes Organ, das in einer Auflage von 9400 erscheint.
B. Die neuere Richtung.
Das gemeinsame Merkmal der neueren Richtung ist die stärkere Betonung der sozialen Fragen vor solchen der Geselligkeit, der Bildung und der Unterstützung. Damit steht im Zusammenhange eine entschiedenere Vertretung des Interesses der Handlungsgehülfen auch da, wo es sich mit demjenigen der Prinzipale nicht deckt oder gar zu ihm in Gegensatz tritt.
Hinsichtlich des Grades, in dem diesen Gesichtspunkten Rechnung getragen wird, können die hierher gehörigen Vereine in einer gewissen Reihenfolge geordnet werden, und diese ist in der folgenden Darstellung innegehalten:
a) Verein der deutschen Kaufleute[159].
Derselbe ist ein Gewerkverein der Hirsch-Duncker'schen Richtung und gehört zu deren Verbande. Er steht deshalb auch auf deren grundsätzlichen Standpunkte und will die Interessen seiner Mitglieder thunlichst im guten Einvernehmen mit den Prinzipalen verfolgen. Noch den Statuten bezweckt der Verein „den Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder auf gesetzlichem Wege“.
Dieser Zweck soll hauptsächlich erreicht werden: