Als besondere Aufgaben sind in den Statuten hervorgehoben die Förderung der humanen Bildung durch Errichtung kaufmännischer Fortbildungsschulen verbunden mit volkswirtschaftlichem Unterricht und Gesetzeskunde, die Verbesserung des Lehrlingswesens insbesondere dadurch, daß Lehrlinge nur von solchen Prinzipalen gehalten werden dürfen, die eine kaufmännische Ausbildung besitzen und daß die Lehrlinge zum Besuche der obligatorischen Fortbildungsschulen verpflichtet sind, ferner die Förderung des Genossenschaftswesens und die Erledigung aller begründeten Beschwerden der Mitglieder gegen Prinzipale, Behörden und Publikum durch den Verein, wobei dieser selbst die Prozeßführung übernimmt; thunlichst soll hierbei ein schiedsgerichtliches Verfahren stattfinden. Der Verein hat neben einer seit 1885 bestehenden Versicherung gegen Stellenlosigkeit, in der gegen Zahlung von monatlich 1 Mk. bezw. 1 Mk. 50 Pf. eine monatliche Unterstützung von 30 Mk. bezw. 45 Mk. bis zur Dauer von 6 Monaten erworben wird, noch ferner eine Unterstützung gegen Stellenlosigkeit in Höhe von monatlich 30 Mk. bis zu 3 Monaten, für die außer den monatlichen Vereinsbeiträgen von 90 Pf. nichts bezahlt wird. Endlich besteht eine Stellenvermittelung. Neben dem Vereine besteht in der Form einer eingeschriebenen Hülfskasse eine selbständige Kranken- und Begräbniskasse.
Der Verein hat sich mehrfach mit der Agitation für gesetzgeberische Aufgaben befaßt, insbesondere bei Beratung des neuen Handelsgesetzbuches und des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, wo er gegen die Konkurrenzklausel und für erweiterte Sonntagsruhe, sowie Ausdehnung der Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbeordnung und der Gewerbegerichte auf die Handlungsgehülfen, für den Achtuhr-Ladenschluß und gegen das Verbot des Detailreisens, eintrat; ferner kämpft er seit Jahren für die gesetzliche Anerkennung der Berufsvereine.
Das Vereinsorgan ist die „Kaufmännische Rundschau“. Die Mitgliederzahl betrug am 31. Dezember 1895: 3849 in 46 Ortsvereinen; am 31. Dezember 1896 4229 Mitglieder in 58 Ortsvereinen, am 31. Dezember 1897 4409 Mitglieder in 57 Ortsvereinen und am 31. Dezember 1898 4382 Mitglieder. Im Jahre 1898 erhielten auf Grund der Versicherung gegen Stellenlosigkeit 33 Mitglieder 2761 Mk. 50 Pf., daneben erhielten Stellenlosenunterstützung 113 Mitglieder 5322 Mk. 97 Pf. Die Stellenvermittelung besetzte 776 Stellen bei 870 Bewerbern. Für Bildungszwecke wurden 2269 Mk. 37 Pf., für das Vereinsorgan 5340 Mk. 5 Pf. ausgegeben. Die Kranken- und Begräbniskasse zahlte 66564 Mk. 38 Pf. Das Gesamtvermögen betrug 149323 Mk. 32 Pf.
b) Deutschnationaler Handlungsgehülfenverband[160].
Der Verband ist insofern aus dem Vereine für Handlungskommis von 1858 hervorgegangen, als einige im Herbst 1893 aus diesem ausgeschlossene Mitglieder einen neuen Verband zu gründen unternahmen, sodaß schon wegen dieses persönlichen Verhältnisses der neue Verband in einem scharfen Gegensatze zu dem alten Vereine sich befand. Dazu kam aber auch eine andere grundsätzliche Auffassung. Der Verband betont mit Nachdruck die Notwendigkeit einer Vertretung der sozialpolitischen Interessen der Handlungsgehülfen und macht den älteren Vereinen zum Vorwurf, daß sie durch ungenügende Vertretung derselben den Rückgang des Standes verschuldet hätten.
Infolge hiervon ist auch das äußere Auftreten ein verschiedenes. Anklagen gegen den Geist des Mammonismus, und die daraus folgende soziale Zerklüftung, über den Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital und die Gefahr der Herabdrückung der Handlungsgehülfen in das Proletariat geben den öffentlichen Erklärungen des Verbandes ein ganz anderes, moderneres Gesicht, als den älteren Vereinen; der Sozialdemokratie steht es durchaus fern, scheint aber im Gegenteil die Elemente, die sonst vielleicht für sie zu haben sein würden, an sich zu ziehen, weshalb er von ihr heftig bekämpft wird. Einen einseitigen Karakter erhält der Verband durch die Bestimmung des Statutes, daß Juden von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind, wie denn auch die antisemitische Partei ihm ihre Unterstützung leiht, obgleich eine verletzende Form der Geltendmachung dieses Standpunktes bisher nicht hervorgetreten ist. Immerhin ist er der Grund gewesen, weshalb die Anmeldung des Verbandes zum Beitritte in den „Deutschen Verband kaufmännischer Vereine“ in dessen Generalversammlung vom Sommer 1896 zurückgewiesen wurde.
Aus den Statuten ist Folgendes zu erwähnen:
Der Verband steht treu zu Kaiser und Reich. Er hat den Zweck, durch Zusammenschluß der Berufsgenossen die soziale Lage derselben zu heben, deren Interessen überall, wo es notwendig ist und sie bedroht sind, thatkräftig zu vertreten und durch geeignete Maßnahmen für die Erhaltung des Ansehens des gesamten Handelsstandes zu wirken.
Der Verband erachtet es als seine besondere Aufgabe, in diesem Sinne auf Behörden und gesetzgebende Körperschaften einzuwirken.