Parteipolitische und religiöse Bestrebungen innerhalb des Verbandes sind ausgeschlossen.

Mittel zum Zweck sind dem Verbande ferner die Selbsthülfe zur Schaffung wirtschaftlicher Vorteile für die Mitglieder durch seine Abteilungen und seine Bestrebungen zur Durchführung sozialer Reformen im Handelsstande, und zwar:

1.Festlegung eines Maximal-Arbeitstages nach Eigenart der Geschäftszweige,
2.Einführung einer ununterbrochenen Sonntagsruhe von 36 Stunden.
3.Festlegung einer einheitlichen Geschäfts- und Ladenschlußstunde für die Gehülfen.
4.Einführung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen vor jedem Kalendervierteljahre, welche nicht durch Sonderabmachungen zwischen Prinzipal und Gehülfen verkürzt werden kann.
5.Eine vereinbarte längere Kündigungsfrist muß für beide Teile gleich sein.
6.Vereinbarungen mit Prinzipalen, die sich auf die Thätigkeit der Gehülfen nach Austritt aus dem Geschäfte erstrecken, sind als ungültig anzusehen.
7.Stellung der Streitigkeiten zwischen Prinzipalen und Gehülfen unter besondere kaufmännische Schiedsgerichte, die nach Art der bestehenden Gewerbegerichte einzurichten und diesen anzugliedern sind.
8.Schaffung eines bestimmten Verhältnisses zwischen der Zahl der Gehülfen und Lehrlinge in einzelnen Geschäften.
9.Obligatorischer Fortbildungs-Unterricht während der Tagesstunden in staatlichen Fachschulen für alle Lehrlinge und Handlungsgehilfen unter 18 Jahren.
10.Beschränkung der Verwendung weiblicher Arbeitskräfte auf solche Geschäftszweige, für welche besondere weibliche Fähigkeiten unumgänglich erforderlich sind.

Der Sitz des Verbandes ist Hamburg. Er zerfällt in Ortsgruppen und Gauverbände. Organ desselben ist die aus den ursprünglich begründeten „Mitteilungen des Deutschen Handlungsgehülfenverbandes“ hervorgegangene 2mal monatlich erscheinende „Deutsche Handelswacht.“

Die Mitgliederzahl ist von 76 am 1. Januar 1895 auf 570 am 1. Januar 1896, auf 2350 am 1. Januar 1897, auf 7735 am 1. Januar 1898, auf 18277 am 1. Januar 1899 und auf 28992 am 10. Juli 1899 in 367 Ortsgruppen gestiegen.

Der Verband betont in seiner hauptsächlich gegen die alten Vereine, insbesondere der Hamburger Vereine von 1858 und der Leipziger Verband gerichteten Agitation in erster Linie, daß diese das Uebel nicht an der Wurzel angefaßt hätten. Er legt deshalb das Hauptgewicht auf Beschränkung der Arbeitszeit durch die Einführung eines Maximalarbeitstages nach der Art der Geschäfte, des Achtuhr-Ladenschlusses und völliger Sonntagsruhe von Sonnabend Abend bis Montag Morgen. Daneben fordert man Beschränkung der Frauenarbeit auf solche Beschäftigungen, in denen diese aus Rücksichten des Anstandes geboten ist. Neben obligatorischen Fortbildungsschulen für die Lehrlinge soll die Zulassung zum Gehülfen von einer Prüfung vor einer Kommission abhängig gemacht und eine bestimmte Skala für das Verhältnis der in denselben Geschäfte zulässigen Gehülfen und Lehrlinge eingeführt werden, daneben ist der Verband für das Verbot der Konkurrenzklausel, für Aufrechterhaltung der bisherigen gesetzlichen Kündigungsfrist von 6 Wochen und für kaufmännische Schiedsgerichte eingetreten.

Obgleich der Verband hiernach die schärfere Interessenvertretung auch gegenüber den Prinzipalen betont, hat er doch 1026 derselben als unterstützende Mitglieder d. h. ohne Stimmrecht aufgenommen. Auch Stellenvermittelung und Rechtsschutz gewährt der Verband, wie die älteren Vereine.

Aus dem Geschäftsberichte für 1898 ist hervorzuheben, daß der Verband neben der Errichtung kaufmännischer Fortbildungsschulen, insbesondere Einführung des Schulzwanges und für Handlungsgehülfenkammern, auch für eine Umsatzsteuer auf Warenhäuser und Ramschlager eingetreten ist und auf dem zweiten vom 10–11. April 1898 in Leipzig abgehaltenen Verbandstage die Errichtung einer eigenen Verbandskrankenkasse beschlossen hat. Der Verband hat 18 besoldete Beamte und eine Versicherung gegen Stellenlosigkeit; er ist dem deutschen Verbande für das kaufmännische Unterrichtswesen, dem Verbande deutscher Arbeitsnachweise, dem deutschen Sprachvereine und dem alldeutschen Verbande beigetreten. Der Verbandsvorsitzende Schack hat bei den letzten Reichstagswahlen in 2 Bezirken kandidiert und 5106 bezw. 5065 Stimmen erhalten; 20 Abgeordnete haben sich als Kandidaten verpflichtet, für seine Forderungen einzutreten. Die Stellenvermittelung hat 1898 nur 214 Stellen vermittelt, doch betont der Bericht, daß eben der Verband den Grundsatz der alten Vereine, nur immer Hand in Hand mit den Prinzipalen zu gehen, um die Stellenvermittelung nicht zu schädigen, nicht anerkenne, daß er auch Stellen in jüdischen Geschäften, Stellen mit Konkurrenzklauseln, kurzer Kündigungsfrist u. dergl. nicht vermittele.

Der Verband hat auch die Schaffung einer Gesamtvertretung der deutschen Handlungsgehülfen in die Hand genommen durch Berufung von Handlungsgehülfentagen, von denen der erste am 6. April 1896 in Hamburg, der zweite am 19. April 1897 in Berlin, der dritte am 11. April 1898 in Leipzig und der vierte am 3. April 1898 in Kassel stattgefunden hat. Auf dem ersten waren 31, auf dem zweiten 185, auf dem dritten 326 und auf dem vierten 738 Städte durch etwa 800 Abgesandte vertreten. Gegen den Vorwurf antisemitischer Richtung wurde protestiert, auch waren in Kassel alle nationalen Parteien des Reichstages eingeladen, jedoch war nur die deutsch-soziale Reformpartei durch Abgeordnete vertreten. Man faßte Beschlüße zu Gunsten des gesetzlichen Achtuhr-Ladenschlußes, der Einführung kaufmännischer Schiedsgerichte unabhängig von den Gewerbegerichten und der Bekämpfung der Warenhäuser. Ebenso forderte man im Gegensatz zu dem Verbande kaufmännischer Vereine, der sich für Befreiung der Handlungsgehülfen von der Invaliditäts- und Altersversicherung ausgesprochen hatte, die Beibehaltung des Versicherungszwanges unter Ausdehnung auf alle Handlungsgehülfen ohne Rücksicht auf die Höhe des Gehaltes, ferner Einführung höherer Lohnklassen mit höheren Beiträgen und Renten und möglichste Herabsetzung der Altersgrenze sowie Zulassung der Selbstversicherung für selbständige Kaufleute. Endlich befürwortete man, daß die Handlungsgehülfen versuchen möchten, aus ihren Reihen Abgeordnete in den Reichstag zu wählen, daß sie aber jedenfalls ohne Unterschied der Parteistellung nur solche Kandidaten unterstützen sollten, die sich verpflichten, für die Forderungen des Standes einzutreten. Während man an den ersten drei Tagen Huldigungstelegramme an den Kaiser gesandt hatte, wurde in Kassel hiervon mit der Begründung Abstand genommen, daß man bisher niemals einer Antwort gewürdigt sei und man nicht den Schein der Aufdringlichkeit auf sich laden wolle. Der Vorsitzende erklärte unter stürmischen Beifalle, die deutsch-nationalen Handlungsgehülfen pflegten nicht zu antichambrieren, sondern würden mit aller Kraft den Augenblick zu erkämpfen versuchen, wo die Großen der Erde gezwungen seien, mit der Bewegung zu rechnen.