c) Verein für kaufmännische Angestellte[161]).

Der Verein ist hervorgegangen aus dem kaufmännischen Verein in Frankfurt a. M. Derselbe besaß die „Kaufmännische Presse“ als Vereinsorgan, das sich unter Leitung des bekannten sozialdemokratischen Redakteurs Dr. Quarck befand. Zwischen ihm und dem Vereinsvorsitzenden Schäfer war es wegen der Haltung des Blattes mehrfach zu Reibungen gekommen, die dazu führten, daß der Verein beschloß, das Blatt am 1. Juli 1894 eingehen zu lassen. Unter diesen Umständen thaten sich die Anhänger Quarck's zusammen, gründeten einen eigenen „Verein für kaufmännische Angestellte“ und beschlossen, die „Kaufmännische Presse“ unter Leitung Dr. Ouarck's als ihr Organ fortzuführen. Der neue Verein beantragte seine Zulassung zu dem „Deutschen Verbande kaufmännischer Vereine“, die auch in der Generalversammlung in München mit 44 gegen 41 Stimmen gegen den Widerspruch des „Kaufmännischen Vereins“ beschlossen wurde. Aber schon in der Generalversammlung vom 8./9. Juni 1896 in Berlin wurde der Antrag auf Ausschluß mit 78 gegen 27 Stimmen angenommen.

Der Verein wollte nicht als sozialdemokratisch gelten, aber es machte sich doch von Anfang an ein gewisser Gegensatz zwischen den sozialdemokratischen und den übrigen Mitgliedern geltend, insbesondere wurde von den letzteren gegen Quarck der Vorwurf eines zu radikalen Vorgehens erhoben. Dies führte dahin, daß in der Vereinsversammlung am 23. Juli 1896 der Beschluß gefaßt wurde, zu erklären, daß die Versammlung mit Ton und Haltung, wie sie in dem Vereinsorgane in der letzten Zeit zum Ausdruck gekommen seien, nicht einverstanden sei. Die Folge dieses Beschlusses war, daß Quarck seine Redaktion niederlegte, daß aber auch eine Anzahl seiner Gesinnungsgenossen mit ihm aus dem Vereine austrat. Da andrerseits zu Beginn des Jahres eine größere Anzahl Mitglieder wegen der von ihnen mißbilligten durch Quarck verfolgten Politik ausgetreten waren, so war das Ergebnis eine doppelte Schwächung des Vereins und ein Herabgehen der Mitgliederzahl von 439 auf 319.

Nach seinen Statuten ist der Zweck des Vereins „die Hebung der sozialen Lage der Handlungsgehülfen durch Zusammenschluß und Fortbildung derselben, sowie durch Einwirkung auf Behörden und Gesetzgebung“. Parteipolitische und religiöse Zwecke sind ausgeschlossen. Als Mittel hierzu sollen dienen: öffentliche Versammlungen, Herausgabe der „Kaufmännischen Presse“, kostenlose Stellenvermittelung, fach- und wissenschaftliche Vorträge, Unterhaltung einer Bibliothek, Erteilung von Rechtsauskunft und Vertretung vor Gericht, sowie Pflege der Geselligkeit. Mitglied kann werden, wer die Zwecke des Vereins anerkennt.

Daß der Verein eine größere äußere Bedeutung nicht gewonnen hat, mag die Folge seiner Stellung sein. Einerseits bekämpft er die alten Vereine, insbesondere den Hamburger und den Leipziger, denen er zum Vorwurfe macht, daß sie nur Geselligkeit und Unterstützungswesen betrieben, während er die energische Vertretung der sozialen Interessen des Gehülfenstandes sich zur Aufgabe gestellt habe, anderseits befindet er sich in Gegensatz nicht allein zu der Sozialdemokratie, sondern auch zu dem deutsch-nationalen Verbande, dem er zünftlerische Bestrebungen vorwirft. Die Wirksamkeit des Vereins hat sich deshalb bisher wesentlich auf Abhaltung von Agitationsversammlungen und Eingaben an Behörden beschränkt. Eine besondere von ihm erhobene Forderung ist neben den kaufmännischen Schiedsgerichten, der vollständigen Sonntagsruhe und dem Acht-Uhr-Ladenschlusse noch ferner die Anstellung von Handelsinspektoren. Die von dem Vereine veranstalteten Vorträge, zu denen er u. a. auch dem Pfarrer Naumann herangezogen hat, behandeln überwiegend sozialpolitische Gegenstände; schönwissenschaftliche Themata sind ausgeschlossen.

d) Zentralverband der Handlungsgehülfen und -Gehülfinnen Deutschlands.

Bis Ende der 80er Jahre hatten die sozialdemokratischen Anschauungen unter den Handlungsgehülfen wenig Boden gefunden, und nur in Berlin hatte sich Ende 1889 eine „Freie Vereinigung der Kaufleute“ gebildet. Nach ihrem Vorbilde wurden in den nächsten Jahren in Leipzig, Hamburg, Dresden, München, Stuttgart, Hannover, Elberfeld und Krefeld ähnliche „freie Vereinigungen“ ins Leben gerufen. Dieselben waren ausschließlich lokal organisiert und hatten zunächst keine Verbindung untereinander. Eine solche wurde erst hergestellt durch die Gründung des Blattes „Der Handelsangestellte“ in Berlin, dessen erste Nummer am 1. Oktober 1892 erschien. Dasselbe stellte sich auf den Boden der „modernen Arbeiterbewegung“ und trat offen für die sozialdemokratische Partei ein.

Gegenüber dieser Organisation entstand eine neue Bewegung, die freilich ebenfalls „auf dem Boden des Klassenkampfes“ stand und die Harmonie der Interessen zwischen Prinzipalen und Gehülfen bestritt, sich deshalb an die „klassenbewußten Handlungsgehülfen“ wandte und gegen den „Standesdünkel“ auftrat, der bisher die Handlungsgehülfen gehindert habe, sich als Lohnarbeiter zu fühlen, die aber die formelle Zugehörigkeit zur sozialdemokratischen Partei ablehnte. Die Anhänger dieser Richtung traten am 7. Juni 1897 in Leipzig zu einer freien Konferenz zusammen, auf der man nach Entgegennahme der Mitteilung, daß eine Verständigung mit den Berlinern ebenso wie mit den freien Vereinigungen in Stuttgart, München und Dresden nicht zu erreichen gewesen sei, den „Zentralverband der Handlungsgehülfen und -Gehülfinnen Deutschlands“ ins Leben rief, an dem sich zunächst nur die Gehülfen aus Chemnitz, Frankfurt a. M., Fürth, Hamburg und Leipzig beteiligten. Nach dem angenommenen Programm ist der Zweck des Verbandes die Erzielung möglichst günstiger Anstellungsbedingungen und gesetzlicher Beschränkung der Arbeitszeit, berufsstatistische Ermittelungen, Rechtsschutz und Stellennachweis. Parteipolitische Bestrebungen sind ausgeschlossen. Die Einführung einer Unterstützung für Stellenlose wurde vorläufig noch zurückgestellt. Der Verband trat mit dem 1. Juli 1897 ins Leben und hat sich der „Generalkommission für die Gewerkschaften Deutschlands“ angeschlossen. Er besitzt ein eigenes Organ in dem „Handlungsgehülfenblatte“, dessen erste Nummer am 5. Juli 1897 erschien.

In der am 30. Mai 1898 in Frankfurt abgehaltenen ersten Generalversammlung wurde berichtet, daß sich in Elberfeld, Krefeld und Breslau neue Ortsvereine gebildet hätten und die Mitgliederzahl 337, darunter 54 weibliche, beträge. Man nahm eine Resolution an, die den grundsätzlichen Standpunkt festlegen soll und folgenden Wortlaut hat.

„Der Zentralverband der Handlungsgehülfen und -Gehülfinnen Deutschlands erkennt, daß im Handelsgewerbe eine wirtschaftliche Entwickelung wirksam ist, welche dahin geht, einerseits durch immer kapitalkräftigere Verkaufsgeschäfte für die verschiedensten Artikel an den Mittelpunkten des Verkehrs (Bazare, Warenhäuser) die kleineren Geschäfte und damit auch die Möglichkeit zu vernichten, daß die Mehrzahl der Gehülfen selbständig werden kann, andererseits durch immer größere Arbeitsteilung in den Engros- und Bankgeschäften, sowie durch umfassende Heranziehung weiblicher Kräfte die Stellung der Handlungsgehülfen immer unsicherer und weniger lohnend zu machen.