Diese Entwickelung entspricht in vielen Punkten derjenigen in anderen modernen Gewerben und ist vom Standpunkt der von ihr nachteilig Betroffenen zu bedauern, aber durch keine Mittel aufzuhalten und nur durch schließliche Beseitigung des jetzigen Verhältnisses zwischen Kapital und Arbeit zu überwinden.
Für die nächste Zeit erscheint dem Z.-V. d. H. u. -G. D. der Schutz der in bezahlter Arbeit bei den Handelskapitalisten stehenden männlichen und weiblichen Kräfte durch einheitliche Organisation als das einzige Mittel, diese Kräfte vor dem Herunterdrücken auf eine immer tiefere Kulturstufe zu bewahren. Er empfiehlt deshalb allen männlichen und weiblichen Handlungsgehülfen Deutschlands das Eintreten für folgende Forderungen:
Damit diese Forderungen mit viel größerem Nachdruck als bisher vertreten werden können, ist es nötig, daß alle gesetzlichen und polizeilichen Beschränkungen des Vereins- und Versammlungsrechts fallen und daß die bezahlten Kräfte im Handelsgewerbe sich einheitlicher als bisher ohne Unterschied der Konfession, der Geschäftsstellung und des Geschlechts im Z.-V. d. H. u. -G. D. organisieren.“
Es wurde mitgeteilt, daß die Einigungsversuche mit den Vertretern des „Handelsangestellten“ wegen Aussichtslosigkeit aufgegeben seien.
Trotzdem ist eine Verschmelzung auf der am 2. Oktober 1898 in Berlin abgehaltenen Konferenz zustande gekommen, und zwar dahin, daß die beiden Fachblätter vereinigt werden und das neue Organ unter dem Titel „Handlungsgehülfenblatt“ in Berlin erscheint. Die „freie Vereinigung der Kaufleute“ in Berlin hat dann an einer an demselben Tage abgehaltenen Generalversammlung mit 37 gegen 12 Stimmen sich zu Gunsten des Zentralverbandes aufgelöst, wobei in den Verhandlungen die Ansichten darüber auseinandergingen, ob der bisherige Gegensatz nur ein taktischer oder ein prinzipieller sei. Auch die freien Vereinigungen in München und Dresden sind diesem Beispiele gefolgt. Die Mitgliederzahl des Zentralverbandes ist dadurch auf etwa 1000 gestiegen.
Der Verband führt einen lebhaften Kampf nicht nur gegen die alten Vereine, sondern auch gegen den deutsch-nationalen Verband, dem er vorwirft, sich durch seine zünftlerischen Bestrebungen in den Dienst der Prinzipale und der antisemitischen Partei gestellt zu haben, insbesondere habe er dies durch sein Eintreten für eine Umsatzsteuer auf Warenhäuser bewiesen. Auch gegen den „Verein für kaufmännische Angestellte“ nimmt der Zentralverband eine unfreundliche Haltung ein. Er beruft sich mit Nachdruck darauf, daß er die einzige Vereinigung sei, die Prinzipale nicht aufnehme und deshalb in der Lage sei, die Interessen der Gehülfen nachdrücklich zu vertreten.