Die unmittelbaren Kosten des Streiks haben etwa 25 Millionen Mark, die Schädigung der Arbeiter unter Berücksichtigung des Lohnausfalles fast 100 Millionen betragen. Der Verlust der Unternehmer läßt sich auch nicht annähernd schätzen. Ein Hauptgrund für den Mißerfolg der Arbeiter lag darin, daß sich der große, etwa 180000 Mitglieder zählende Gewerkverein der Maschinenbau- und Eisenschiffbaugewerbe von dem Streite fern hielt, indem der Gewerkverein der Maschinenbauer die von jener Seite als Bedingung der Beihülfe gestellte Forderung des Beitrittes ablehnte. Es ist wahrscheinlich, daß jetzt nachträglich eine Verschmelzung beider Vereine erfolgen wird.

Der 31. Gewerkschaftskongreß ist am 29. August bis 3. September 1898 in Bristol abgehalten; auf demselben waren 159 Vereine mit 1176896 Mitgliedern durch 406 Abgeordnete vertreten. Die Verhandlungen waren erregter, als gewöhnlich, und hierzu trug insbesondere bei die Mißstimmung gegen das parlamentarische Komitee wegen nicht genügender Unterstützung der Maschinenbauer in ihrem Ausstande. Man machte demselben zum Vorwurfe, daß es nicht wegen dieser wichtigen Angelegenheit einen besonderen Kongreß einberufen habe, doch wurde ein Tadelsantrag abgelehnt.

Die durch die Niederlage der Maschinenbauer hervorgerufene Unzufriedenheit war wohl auch der Grund dafür, daß der in den letzten Jahren stets abgelehnte sozialistische Antrag, die Vergesellschaftung des Bodens, sowie aller Produktions- und Umsatzmittel zu fordern, dieses Mal mit 710000 gegen 410000 Summen angenommen wurde, nachdem man vorher bereits beschlossen hatte, den steigernden Grundwert durch Steuern für den Staat nutzbar zu machen. Auch in der Wahl des Kongreßvorsitzenden O'Grady, der zu den Neu-Unionisten gehört, fand diese sozialistische Stimmung Ausdruck. Derselbe bekannte sich in seiner Eröffnungsrede zu der Auffassung, daß die Arbeiter auch in ihrer Vereinigung dem vereinigten Unternehmertum nicht gewachsen seien, wie das Schicksal der Maschinenbauer beweise, und daß man deshalb sich an der Politik beteiligen müsse, um durch die Macht des Staates die berechtigten Forderungen der Arbeiter durchzusetzen. Man müsse ohne Anlehnung an die bestehenden Parteien nur solche Kandidaten wählen, die sich verpflichteten, das trade-unionistische Programm zu vertreten. Außerdem seien Diäten für die Abgeordneten, Einführung der Stichwahl und das allgemeine Wahlrecht zu fordern.

Man hat in Deutschland vielfach in diesem Auftreten des Kongresses einen Uebergang in das sozialistische Lager finden wollen, aber die Engländer selbst haben es keineswegs in dieser Weise aufgefaßt, sondern die Beschlüsse lediglich als Ausdruck der augenblicklichen Unzufriedenheit über den Verlauf des Maschinenarbeiterstreikes aufgefaßt, die es nicht im geringsten ausschließt, daß die Gewerkvereine nach wie vor sich auf praktische Politik beschränken. So wurde das parlamentarische Komitee einfach wiedergewählt, obgleich es in seinem Berichte sogar den vorjährigen Beschluß über Bodenverstaatlichung für „schlechterdings unausführbar“ erklärt hatte.

Dem Einflusse dieser Meinung ist es auch wohl zuzuschreiben, daß man der internationalen Verbindung der Arbeiter geneigter war, als früher. Der betreffende Beschluß lautet: „Um die Arbeiter der Welt fester zusammenzuschließen, um genauere Informationen über ihre Stellung und Arbeitsbedingungen zu erlangen, erhält das parlamentarische Komitee den Auftrag, einen Austausch der verschiedenen Berichte der Verbände mit denen ähnlicher Verbände im Auslande zu veranlassen und, wo es möglich ist, zur Veranstaltung internationaler Kongresse verwandter Gewerbe Beihülfe zu leisten, aber auch in sonstiger Beziehung zur Konsolidation der internationalen Arbeit beizutragen.“

Der wichtigste und zwar ebenfalls durch den Maschinenbauerstreik veranlaßte Punkt der Beratungen war die schon 1897 in Birmingham behandelte Gründung eines Zentralverbandes der Gewerkvereine (General Federation of Trade Unions). Der dort gewählte Ausschuß hatte einen Plan ausgearbeitet, der sich aber nicht der Billigung der sozialistischen Richtung erfreute. Diese, und zwar der rechte Flügel, der in dem Blatte „The Clarion“ seine Vertretung findet, hatte einen Gegenentwurf, das Clarion-Scheme, aufgestellt und sogar, um denselben durchzusetzen, ein besonderes „Arbeiterparlament“ einberufen, das vom 18. bis 20. Juli 1898 in Manchester tagte. Obgleich die zuerst angegebene Zahl von 750000 Mitgliedern nach den offiziellen Protokollen auf 428000 zusammenschrumpfte, von denen an dem zweiten Tage nur noch 200000 an den Verhandlungen teilnahmen, handelte es sich zweifellos um eine bedeutende Versammlung, aber es hatten sich auch solche Gewerkvereine beteiligt, die keineswegs der sozialistischen Richtung zuneigen. Jedenfalls war es verfehlt, daß man dort bereits die Bildung eines Verbandes vollzog, für den man auf 200000 Mitglieder rechnete, die einen von ihnen selbst festzusetzenden, aber nicht unter 1 Penny betragenden Wochenbeitrag zahlen sollten. Unterstützung sollte den beteiligten Vereinen im Falle eines Streiks dann gezahlt werden, wenn der Verband denselben als berechtigt anerkenne und wenn mindestens 26 Mk. für jedes Mitglied eingezahlt seien.

Diese Beschlüsse bedeuteten eine Rücksichtslossigkeit gegen den Gewerkvereinskongreß, da sie dessen Stellungnahme vorgriffen, und vielleicht war dies der Hauptgrund, weshalb der Kongreß das Clarion-Scheme verwarf und den Entwurf seines Komitees annahm. Nach demselben soll zur Aufrechterhaltung des Koalitionsrechts und zur Verbesserung der Lage der arbeitenden Klassen ein Zentralverband aller Gewerkvereine gebildet werden, in dessen Kasse außer einem Eintrittsgeld von 5 Pf. ein vierteljährlicher Betrag für jedes Mitglied zu leisten ist, der sich auf 25 oder 50 Pf. beläuft, je nachdem der Verein der ersten oder der zweiten Klasse angehört. Dementsprechend wird im Streikfalle eine Unterstützung von 2½ bezw. 5 Mk. wöchentlich gezahlt. Doch sollen Streitigkeiten mit den Unternehmern in erster Linie durch gütliche Verständigung insbesondere Schiedsgerichte oder ständige Einigungsämter beigelegt und Streiks nur dann unterstützt werden, wenn der Verbandsvorstand, in den jeder Verein zwei Vertreter sendet, seine Genehmigung dazu erteilt hat, auch der Verein mindestens ein Jahr dem Verbande angehört. Aber obgleich der Kongreß so grundsätzlich die Gründung beschloß, so glaubte man doch zur entgültigen Erledigung der wichtigen Sache nicht die nötige Zeit zu besitzen, und so wurde das parlamentarische Komitee beauftragt, im Januar 1899 nach Manchester einen besonderen Kongreß für diesen Zweck einzuberufen.

Die übrigen Beschlüsse waren zum Teil alte Bekannte, z. B. die Forderung des Achtstundentages, die Forderung, daß Armenunterstützung nicht den Verlust der bürgerlichen Rechte zur Folge haben soll, die Besoldung der Fabrikärzte durch den Staat, die Bewilligung von Diäten für die Parlamentsmitglieder und das allgemeine Wahlrecht für alle erwachsenen Männer, Revision des Verschwörungsgesetzes und Erweiterung des Haftpflichtgesetzes, insbesondere Verbot des contracting out d. h. der vertragsmäßigen Ausschließung der Haftpflicht. Ebenso forderte man von neuem, daß die Regierung Arbeiten nur an solche Unternehmer vergeben solle, die angemessene, insbesondere die vom Gewerkverein festgesetzten Löhne (fair wages) zahle. In der gleichen Weise erledigte man den Antrag auf zwangsweise Einführung von Schiedsgerichten, indem man verlangte, es sollten Regierungsarbeiten nur solchen Unternehmern gegeben werden, die sich einer schiedsgerichtlichen Erledigung in Streitfällen unterwerfen. Andere Beschlüsse forderten das Verbot der Beschäftigung ungelernter Arbeiter an Maschinen und des Abzugs der Strafen vom Lohne, die Einführung des Achtuhr-Ladenschlusses und Verbesserung der Arbeiterschutzgesetze.

Auf dem Kongresse waren außer Vertretern der amerikanischen und australischen Gewerkschaften sowie zwei Japanern auch Abgesandte der englischen Genossenschaften (cooperative societies) zugegen, und ein wichtiger Teil der Verhandlungen bezog sich auf die Herbeiführung eines engen Zusammenschlusses zwischen Gewerkschaften und Genossenschaften, insbesondere in der Weise, daß letztere nur die von den ersteren gearbeiteten Waren umsetzen und dagegen die Mitglieder der Gewerkschaften ihre Waren von den Genossenschaften beziehen. Allerdings verlangte man auf dem Kongresse auch, daß die Genossenschaften ihren Angestellten die von den Gewerkschaften festgesetzten Löhne zahlen und den Achtstundentag einführen sollten. Bindende Beschlüsse wurden nicht gefaßt.

Der letzte Punkt der Verhandlungen des Kongresses betraf die Schaffung eines gemeinsamen Gewerkvereinsblattes, doch wurde dieselbe abgelehnt, wie es scheint, aus dem Grunde, weil ein Teil der Vereine, insbesondere die sozialistischen, dem parlamentarischen Komitee, mit dessen Geschäftsführung sie unzufrieden waren, nicht ein solches Machtmittel in die Hand geben wollten. Nachträglich ist der Plan dennoch verwirklicht, indem das Parlamentsmitglied F. Maddison seit 1. Oktober 1898 ein Blatt unter dem Titel: „The Trade Unionist“ herausgiebt, das sich nach seiner Programmnummer in der That in entschiedenen Gegensatz zu den sozialistischen Bestrebungen stellt, den Standpunkt des Klassenkampfes als falsch bekämpft und für friedliche Verständigung, sowie für Organisation von Arbeitern und Unternehmern, als im beiderseitigen Interesse liegend, eintritt. An demselben sind die hervorragendsten Gewerkschaftsführer dieser Richtung beteiligt.