c) gesunde Arbeitsräume,
d) Einschränkung aller dem Familienleben, der Gesundheit und Sittlichkeit schädlicher Frauen- und Kinderarbeit,
e) Verbot der Nachtarbeit außer für solche Industriezweige, die ihrer Natur nach oder aus Gründen der öffentlichen Wohlfahrt einen fortlaufenden Betrieb nötig machen;
3. die Einführung obligatorischer Fachgenossenschaften, bezw. gesetzlich anerkannter Gewerkschaften;
4. die Sicherheit des vollen Koalitionsrechtes der Arbeiter;
5. die Einführung von Arbeitervertretungen oder Aeltestenkollegien in den einzelnen Fabriken;
6. die Umgestaltung der Staatsbetriebe in Musterbetriebe bei Gewährleistung der vollen persönlichen Freiheit der Arbeiter und Angestellten.
II. Für den Kleinbetrieb, sowie Handel und Gewerbe:
Die Vereine sind nicht der Meinung, daß der gesamte Kleinbetrieb dem Untergange verfallen ist. Sie treten daher für ihn ein, soweit er sich durch Ansätze energischer Selbsthilfe als lebensfähig erweist. Sie fordern: