1. für das Handwerk die Einführung einer korporativen Organisation und die Begründung und Förderung genossenschaftlicher Vereinigungen;

2. für den redlichen Handel und Gewerbebetrieb Schutz durch Beschränkung und Beaufsichtigung des Hausierhandels und der Abzahlungsgeschäfte, sowie durch Beseitigung der Wanderlager und Schleuderbazare;

3. eine Börsenordnung, durch die alle Börsengeschäfte soweit als möglich wirksamer staatlicher Aufsicht unterstellt werden und durch die besonders dem Mißbrauch der Zeitgeschäfte als Spielgeschäfte, namentlich in den für die Volksernährung wichtigen Artikeln entgegengetreten wird.

B. Arbeitsprogramm für die Evangelischen Arbeitervereine.

1. Die Vereine suchen die religiöse, geistige und sittliche Bildung ihrer Mitglieder zu heben.

2. Die Vereine fördern mit aller Kraft die Anhänglichkeit an Kaiser und Reich, Fürst und Vaterland.

3. Die Vereine suchen mit allen Kräften das Familienleben zu fördern, an dessen gottgewollter Ordnung sie festhalten. Sie treten darum nachdrücklich für Schaffung ausreichend großer, freundlicher, gesunder und billiger Wohnungen ein. Sie hoffen insbesondere die Unterstützung von Arbeiterbaugenossenschaften durch die Mittel des Staates (oder Altersversicherung), der Kommunen und reicher Kirchengemeinden.

4. Die Vereine nehmen sich auch der zeitweiligen wirtschaftlichen Notstände ihrer Mitglieder an durch Einführung von Darlehenskassen, Unterstützungskassen in Krankheits- und Sterbefällen, Arbeitsnachweisung, Arbeitslosen-Versicherung u. s. w. Diese Einrichtungen werden möglichst von Arbeitern selbst geleitet und sollen zugleich als Mittel dienen, sie in ihrem wirtschaftlichen Urteil zu schulen.

5. Sie wollen eine edle Geselligkeit und treue Kameradschaft unter ihren Mitgliedern pflegen.“