Als dieses Programm beschlossen wurde, standen die Beteiligten noch stark unter dem Einflusse der durch die kaiserlichen Februarerlasse eingeleiteten sozialpolitischen Strömung, die damals im wesentlichen noch als die herrschende anzusehen war. Es gab damals innerhalb der Evangelischen Arbeitervereine nur die beiden Richtungen, die man im allgemeinen als sozialkonserative und sozialliberale bezeichnen kann: die erstere war vertreten durch Weber, die zweite durch Naumann; auf einem zwischen jenen beschlossenen Kompromisse beruht das Berliner Programm. Die oben bezeichnete dritte, nationalliberale Richtung war noch nicht vorhanden oder wenigstens nicht öffentlich hervorgetreten. Aber je mehr der soziale Wind abflaute, kam sie zur Geltung und bald fühlte sie sich stark genug den Kampf aufzunehmen.

Bis zum Jahre 1896 war der Pfarrer Werth in Schalke, ein Mann der Vermittelung, Vorsitzender sowohl des Rheinisch-westfälischen Provinzialverbandes als auch des Gesamtverbandes gewesen. Bei seinem Tode trat im Provinzialverbande an seine Stelle der Fabrikant Franken. Im Gesamtverbande hätte die Besetzung des Postens eines ersten Vorsitzenden Anlaß zur Entfesselung des Streites geben müssen, allein das wurde verhindert durch die eigentümliche Stellung des Pfarrers Weber, der als stellvertretender Vorsitzender der gegebene Nachfolger zu sein schien. War er nämlich einerseits der Bochumer Richtung nicht willkommen, weil er ihr zu „sozial“ erschien, so galt er andererseits den sozialreformerischen Elementen schon deshalb als verdächtig, weil er in Anlaß des im Frühjahr 1896 erfolgten Ausscheidens Stöcker's aus dem evangelisch-sozialen Kongresse sich mit Stöcker solidarisch erklärt hatte und dadurch zum Kongresse und insbesondere zu der Naumann'schen Gruppe in einen ziemlich scharfen Gegensatz getreten war.

Die Folge dieser unklaren Verhältnisse war es, daß man auf dem Delegiertentage, der am 26./27. Mai 1896 in Frankfurt a. M. gleichzeitig mit dem evangelisch-sozialen Kongresse abgehalten wurde, von der Neuwahl eines ersten Vorsitzenden vorläufig absah. Daß übrigens die „soziale“ Richtung die Mehrheit hatte, ergab sich daraus, daß der von Weber eingebrachte und aus dessen angegebener Stellung zu erklärende Antrag, den nächsten Delegiertentag unabhängig vom evangelisch-sozialen Kongreß abzuhalten, auf erfolgten lebhaften Widerspruch zurückgezogen wurde.

Aus den übrigen Verhandlungen des Delegiertentages ist zu erwähnen, daß beschlossen wurde, vom 15. August 1896 ab die Wanderunterstützung einzuführen die allen Mitgliedern gezahlt werden soll, welche dem Vereine mindestens 6 Monate angehören. Den Vereinen wurde ferner empfohlen Diskussionsabende zu veranstalten und in den Gemeinden auf Errichtung sozialer Kommissionen hinzuwirken, welche alle auf die Verhältnisse der städtischen Arbeiter, die Vergebung von Arbeiten, die Bau-, Wohnungs- und Mietverhältnisse, Fortbildungsschulen, Volks- und Wohlfahrtseinrichtungen und dgl. bezüglichen Vorlagen der städtischen Kollegien nach sozial-ethischen Gesichtspunkten prüfen oder denselben Gutachten zugehen lassen sollen, auch durch das Gewerbegericht mit Arbeitgebern und Arbeitern Fühlung zu halten und sich durch andere geeignete Persönlichkeiten, sowie durch Vertrauensmänner der verschiedenen Arbeiterorganisationen zu ergänzen haben. Hinsichtlich der Wohnungsfrage wurde nach ausführlicher Erörterung des Lechler-Schäffle'schen Wohnungsreformplanes beschlossen, in dieser Richtung bei dem Ministerium und den Volksvertretungen vorstellig zu werden, auch bei den Behörden auf eine energische polizeiliche Kontrolle der Arbeiterverherungen hinzuwirken. Endlich wurde beschlossen, die Anstellung weiblicher Hülfskräfte bei der Fabrikinspektion und die Verwendung der Gelder der Invaliditätsversicherungsanstalten für ausgedehnte Krankenfürsorge insbesondere in Genesungshäusern warm zu unterstützen, sowie eine Vereinfachung der bisherigen Sozialversicherung zu fördern. Auf die an die Vertreter aus Bayern gerichtete Anregung, den Anschluß ihrer Vereine an den Gesamtverband herbeizuführen, erwiderten diese, daß ihre Vereine dann als politische betrachtet und ihnen die Veranstaltung der bisher sehr beliebten Familienabende verboten werden würde. Ein Protest, der das Vorgehen des Freiherrn v. Stumm gegen die evangelischen Geistlichen im Saargebiete entschieden verurteilte, wurde unter lebhaftem Beifall einstimmig angenommen.

Die Bochumer Richtung glaubte aber unter der Gunst der immer mehr herrschend gewordenen antisozialen Strömung ihren Kampf weiter führen zu sollen. Das von dem Redakteur Quandel geleitete „Rheinisch-westfälische Tageblatt“ brachte mehrfache Artikel, in denen nicht allein im allgemeinen die Ansicht vertreten wurde, daß „die ganze Oeffentlichkeit bewußt oder unbewußt, absichtlich oder unabsichtlich, freiwillig oder gezwungen um das große Kalb des Sozialismus tanze,“ sondern geradezu die Behauptung aufgestellt wurde, das evangelische Vereinswesen drohe in der fortgesetzten Behandlung uferloser Doktrinen zu versanden und durch seine kathedersozialistischen Neigungen die vorhandenen Gegensätze zu erweitern; „alle die sozialpolitischen Vorträge, Debatten, Resolutionen, Beschlüsse, Proteste, Berichtigungen, das ehrliche Bestreben, auf dem verführerischen Tanzboden sozialer Ideen sich mit ultramontanen, antisemitischen und anderen salonfähigen Sozialpolitikern in gleichem Tanze zu bewegen“, hätten aber bisher wenig Erfolg gehabt. Als Gegenmaßregel wurde in einem Aufrufe des Vorstandes des Bochumer Kreisverbandes am 17. Februar 1897 der Vorschlag gemacht, eine große humanitäre Verbandsanstalt zu begründen, die den greifbaren Mittelpunkt der gesamten sozialpolitischen Bestrebungen des Verbandes bilden und insbesondere den Zweck haben sollte, Feierabendhäuser für alte Arbeiter beiderlei Geschlechts, Rekonvaleszentenhäuser für erhaltungsbedürftige Mitglieder, Haushaltungsschulen für deren Töchter, Zusammenkunftsorte für Jünglinge, Erziehung der Waisen, Spar-, Kredit- und Lebensversicherungsanstalten, Arbeiterwohnungen u. s. w. in die Hand zu nehmen.

Gegen diesen Vorschlag wandte sich nicht nur Naumann, der ihn als den Versuch bezeichnete, die evangelischen Arbeitervereine zu Kleinkinderbewahranstalten zu machen, sondern auch Weber, der einerseits finanzielle und fachliche Gründe gegen denselben geltend machte, andererseits aber auch die Befürchtung aussprach, daß die Arbeitervereine dadurch von ihrer eigentlichen sozialen Thätigkeit abgelenkt werden sollten. Wie es scheint, war Weber durch die von der Stumm'schen Richtung gegen ihn erhobenen gehässigen Angriffe allmählich in eine schärfere Gegenstellung gegen den Unternehmerstandpunkt gedrängt, als früher, wie insbesondere darin hervortrat, daß er nicht allein sich an der Gründung des Christlichen Bergarbeitergewerkvereins beteiligt, sondern insbesondere gemeinschaftlich mit Hitze die Veranstaltung des am 1. Februar 1897 in Bochum abgehaltenen Bergarbeiterkongresses in die Hand genommen hatte.

Diese neue Gruppierung mußte natürlich in der nächsten Delegiertenversammlung ihren Ausdruck finden, ja er trat schon bei deren Vorbereitung hervor. Als nämlich der Ausschuß in seiner Sitzung in Kassel am 5. März 1897 den Beschluß, den Verbandstag am 20. April 1897 in Bochum abzuhalten, gefaßt und bereits die entsprechende öffentliche Bekanntmachung erlassen hatte, lehnte der Bochumer Kreisverein dies ab, so daß statt dessen Elberfeld gewählt werden mußte.

In seiner Eröffnungsrede betonte Weber, daß gegenüber dem kalten Winde der sozialen Reaktion der Verband sein soziales Programm nach oben und nach unten, nach rechts und links vertreten müsse und daß kein Unterschied der sozialen Richtungen, mögen sie christlich-sozial, evangelisch-sozial oder national-sozial sein, bestehen dürfe. Er erwähnte, daß aus dem Saarverbande zwei Vereine aus dem Grunde mit der Begründung ausgetreten seien, daß der Delegiertentag in Frankfurt „gegen den um die soziale Frage hochverdienten Freiherrn v. Stumm ein Mißtrauensvotum beschlossen habe“, eine Mitteilung, die mit großer Heiterkeit aufgenommen wurde. Ebenso hatte der Verein in Hersfeld seinen Austritt angezeigt, nachdem sein Antrag, die Nationalsozialen aus dem Verbande auszuschließen, abgelehnt war. Der Redakteur Quandel erhob scharfe Vorwürfe nicht allein gegen den von Professor A. Wagner auf dem Bergarbeiterkongreß gehaltenen Vortrag, durch den er angeblich zum Streik angereizt habe, sondern auch gegen Weber, der den Krieg gegen das Kapital erklärt habe. Es gelang mit Mühe, die hochgehenden Wogen der hierdurch verursachten Debatte wieder soweit zu glätten, daß die Referate über Gründung eines Unterstützungsfonds für die Verbandsmitglieder im Falle unverschuldeter Arbeitslosigkeit, über Einführung von Arbeitsämtern, die Sonntagsruhe der Post- und Eisenbahnbeamten, städtische soziale Kommissionen, Zentralisation des Arbeitsnachweises, Unterhaltungsabende und Aenderung der Unfallgesetzgebung angehört werden konnten.

Man beschloß, durch freiwillige Beiträge einen Fonds zur Unterstützung bei Arbeitslosigkeit zu gründen. Hinsichtlich der Arbeitsämter forderte man Instanzen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern mit folgendem Zusatz: »Insbesondere erkennen wir zur Verhütung von Streiks als notwendig an einerseits die getrennten Berufsorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch gesetzliche Anerkennung zu fördern, andererseits schon jetzt eine gemeinsame Organisation von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in's Auge zu fassen und durch gesetzliche Bestimmungen Garantie dafür zu schaffen, 1., daß beide Teile stets in engster Fühlung bleiben und 2., daß bei ausbrechenden Streitigkeiten Instanzen vorhanden sind, die das Vertrauen beider Teile genießen und zu Ausgleichsversuchen nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sind.

Hinsichtlich des Arbeitsnachweises wurde eine ausführliche Resolution angenommen, in der die Schaffung eines zusammenhängenden Netzes von Nachweisstellen gefordert wird; diese sollen unter gemeinsamer Verwaltung von Arbeitgebern und Arbeitern stehen und sich in Lohnstreitigkeiten nicht einmischen, deshalb auch in solchen Fällen ihre Thätigkeit nicht einstellen. In betreff der sozialen Kommissionen wurde der Beschluß des vorigen Delegiertentages in mehrfachen Punkten ergänzt. Der von Naumann geäußerten Ansicht, man solle nicht neben den bestehenden sozialistischen Gewerkschaften besondere christliche gründen, sondern durch Eintritt der religiös und vaterländisch gesinnten Arbeiter in jene Einfluß zu gewinnen suchen, trat Weber entgegen und vertrat den Standpunkt, daß grundsätzlich ein Zusammenarbeiten mit der Sozialdemokratie zu verwerfen sei.