Daß auf dem Delegiertentage die Bochumer Richtung in der Minderheit war, ist schon daraus zu ersehen, daß die Wahl des Redakteurs Quandel in den Ausschuß abgelehnt wurde; Franken war nicht einmal vorgeschlagen. In der nächsten Ausschußsitzung, die am 28. Juni 1897 in Kassel stattfand, wurde sogar auf Antrag Weber's beschlossen: „Der Ausschuß erklärt, daß er jedem Versuche, die Rechtsbeständigkeit und Verbindlichkeit des evangelisch-sozialen Programmes der evangelischen Arbeitervereine (Berlin 1893) für die Mitglieder des Gesamtverbandes anzutasten, auf das allerentschiedenste entgegentreten wird und daß er diejenigen Verbände und Vereine, welche sich von diesem Programm lossagen sollten, nicht mehr als Glieder des Gesamtverbandes anerkennen kann.“ Dieser Beschluß wandte sich insofern gegen die Bochumer Richtung, weil aus deren Kreisen mehrfach das Berliner Programm und insbesondere die in demselben geforderte „Umgestaltung der Verhältnisse“ angegriffen und dessen Revision gefordert war.
Daß die Bochumer Richtung übrigens nicht einmal innerhalb des rheinisch-westfälischen Provinzialverbandes die Mehrheit hatte, zeigte sich auf dessen Verbandstage in Essen am 6. Februar 1898, indem hier bei der Neuwahl der bisherige Vorsitzende Franken und sein Gegenkanditat Niemeyer je 68 Stimmen erhielt. Nachdem Franken, zu dessen Gunsten das Los entschieden hatte, trotzdem zurückgetreten war, wurde Niemeyer gewählt. Auch Quandel lehnte die auf ihn gefallene Wahl ab.
Trotzdem setzten die Kreisverbände Bochum und Gelsenkirchen, die zusammen 27 Vereine umfassen, ihre Agitation fort und beschlossen auf einer Zusammenkunft in Bochum am 20. Februar 1898 das sog. Ultimatum, in welchem sie erklärten, fernerhin nur dann noch dem Verbande angehören zu können, wenn:
| 1. | Die Bochumer Richtung eine genügende Vertretung in der Verbandsleitung erhalte, |
| 2. | der Kasseler Beschluß vom 28. Juni 1897 (wegen Verbindlichkeit des Berliner Programmes) in aller Form zurückgenommen werde, |
| 3. | der Verbandsagent Fischer nach seiner freien Ueberzeugung im Verbande thätig sein dürfe, |
| 4. | in spätestens 6 Wochen eine Verband-Vorstandssitzung zur Ordnung dieser Angelegenheiten berufen werde. |
Punkt 3 bezieht sich darauf, daß gegen Fischer der Vorwurf erhoben war, daß er sich mehrfach in seiner Stellung als Verbandsagent in die Parteistreitigkeiten im Verbande eingemischt habe.
Um zu diesen Ultimatum Stellung zu nehmen, wurde am 9. März 1898 in Witten eine Ausschußsitzung des Provinzialverbandes abgehalten, in der man den aufgestellten Forderungen weit entgegen kam. Zu 1) wurde mit allen gegen 4 Stimmen (aus Bochum und Gelsenkirchen) erklärt, daß die letzten Wahlen nicht im Gegensatze zu Bochum und Gelsenkirchen gethätigt seien und man bereit sei, den genannten Kreisverbänden bei künftigen Wahlen entgegenzukommen sowie dahin zu wirken, daß sie im Ausschusse des Gesamtverbandes vertreten seien. Der Antrag, Weber möge zu Gunsten eines Vertreters aus Bochum zurücktreten, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Zu 2) wurde den Vertretern aus Bochum und Gelsenkirchen anheimgestellt, entsprechende Anträge auf Aenderung des evangelisch-sozialen Programmes einzubringen und dabei erklärt, daß dasselbe überhaupt niemals als bindende Norm für die gesamte Thätigkeit der Vereine, sondern nur als Grundlinie und Grenzlinie für soziale Verträge und Diskussionen aufgefaßt sei. Zu 3) wurde dem Agenten Fischer zugesichert, daß er nach wie vor ungehemmt und unbeschränkt nach seiner freien Ueberzeugung im Verbande thätig sein dürfe, auch betont, daß ihm dies niemals bestritten sei. Nach der Beschlußfassung zu 2) hatten 4 Mitglieder aus Bochum und Gelsenkirchen die Sitzung verlassen, während 4 andere geblieben waren.
Da die Bochumer sich hiermit nicht für befriedigt erklärten, so fand am 1. April 1898 in Bochum nochmals eine Ausschußsitzung statt in der es nach scharfen Auseinandersetzungen und nachdem innerhalb der Opposition selbst verschiedentlich die Gefahr einer Spaltung betont war, gelang, eine Einigung dahin zustande zu bringen, daß, nachdem Quandel erklärt hatte, daß er das soziale Programm durchaus anerkenne, der Verbandsvorstand seinerseits die Gegenerklärung abgab, die Bochumer Richtung als voll und ganz berechtigt anzuerkennen. An die Stelle von Fischer, der auf sein Amt als erster Schriftführer freiwillig verzichtete, wurde Quandel gewählt.
Nachdem so die Einigung herbeigeführt war, erhielt sie auf dem am 12./13. April 1898 in Kassel abgehaltenen Delegiertentage des Gesamtverbandes noch dadurch, daß man Franken in den Verbandsausschuß wählte, ihre Bestätigung. Andererseits wurde Weber jetzt endlich zum ersten Vorsitzenden gewählt und erhielt außerdem noch dadurch eine Stärkung seiner Stellung, daß auch Stöcker als Vertreter des in Berlin neu gegründeten evangelischen Arbeitervereins in den Ausschuß aufgenommen wurde. In den Verhandlungen trat freilich der Gegensatz der Anschauungen noch mehrfach hervor, insbesondere bei den Erörterungen der Stellung des „evangelischen Arbeiterboten“, gegen dessen Leitung von Naumann ein Vorwurf daraus hergeleitet wurde, daß er bei der Reichstagswahl für den nationalliberalen Kandidaten in Bochum eingetreten war. Naumann betonte dabei, die evangelischen Arbeitervereine trenne von den Ultramontanen ihre evangelische, von den Sozialdemokraten ihre nationale, von den Nationalliberalen ihre soziale Gesinnung. Nach erregten Auseinandersetzungen würde ein Vermittelungsantrag Weber angenommen, daß die Vereine für keine bestimmte Parteirichtung eintreten, aber von ihren Mitglieder voraussetzen, daß sie als evangelische, patriotische und soziale Männer sich an den Wahlen beteiligen. Der Antrag, daß der Verbandstag künftig wieder in Verbindung mit dem evangelisch-sozialen Kongreß stattfinden sollen, wurde gegen den Widerspruch Quandel's angenommen.
Die übrigen Verhandlungen betrafen 1. die Wohnungsfrage, 2. Koalitionsfreiheit und Berufsvereine, 3. die Bekämpfung des Alkoholismus, 4. die Einberufung eines nationalen Schutzkongresses und, 5. die Ausdehnung der Wanderunterstützung. Die hinsichtlich des zweiten Punktes angenommene Resolution lautet: »Der Gesamtverband evangelischer Arbeitervereine hält es im Interesse des sozialen Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und Kultur- und Machtstellung unseres Verbandes für dringend geboten, daß 1. in Ausführung der kaiserlichen Februarerlasse endlich gesetzliche Bestimmungen über die Formen getroffen werden, in denen die Arbeiter durch Vertreter, die ihr Vertrauen besitzen, zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei Verhandlungen mit den Arbeitgebern befähigt werden, und 2, daß auch dementsprechend die Arbeiter in der Ausübung ihres Koalitionsrechtes geschützt werden, indem a) den Berufsvereinen unter der Voraussetzung der staatlichen Einführung gemeinsamer Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Rechtsfähigkeit nicht länger vorenthalten bleibt, und b) die Vertretung ihrer wirtschaftlichen Interessen nicht durch Anwendung des politischen Vereinsgesetzes erschwert wird. Denn solange berechtigte Forderungen der Arbeiter unerfüllt bleiben, ist an eine erfolgreiche Bekämpfung der Sozialdemokratie nicht zu denken. Der Zusatz bezüglich der gemeinsamen Organisation beruht auf einem von dem Pastor Rahlenbeck gestellter Antrage.
Schließlich wurde noch ein Protest gegen die von Freiherrn v. Stumm im Reichstage gegen die evangelischen Arbeitervereine erhobenen Angriffe einstimmig angenommen. Der von Naumann gestellte Antrag, den Jahresbeitrag zur Verbandskasse auf den Kopf der Mitglieder von 3 auf 10 Pf. zu erhöhen, wurde späterer Beschlußfassung vorbehalten. Es ist bemerkenswert, daß sowohl der Oberpräsident wie der Regierungspräsident und der Konsistorialpräsident dem Verbandstage beiwohnten.