Auch die Verhandlungen der am 19./20. September 1898 in Wittenberg abgehaltenen Ausschußsitzung verliefen in demselben Geiste. Auf Antrag Weber's wurde folgender Beschluß gefaßt:
»Der Ausschuß sieht die in der Aeußerung seiner Majestät des Kaisers vom 6. Oktober 1889 betonte Notwendigkeit, „den Arbeitern die Ueberzeugung zu verschaffen, daß sie ein gleichberechtigter Stand sind und als solcher allseitig anerkannt werden,“ noch nicht als erfüllt an. Eine weitere Fortführung der sozialen Reform ist eine unabweisbare Notwendigkeit. Insbesondere hat diese Fortführung der Sozialreform sich zu erstrecken auf die Schaffung gesetzlicher Bestimmungen, welche eine wirksame Vertretung der Standesinteressen der Arbeiter durch Arbeiterausschüsse und Arbeiterkammern ermöglichen, auf die Begründung gemeinsamer Organisationen der Arbeitgeber und Arbeiter, auf die obligatorische Einführung von Einigungsämtern und Schiedsgerichten mit Urteilsprechung und eventuell mit exekutorischer Gewalt, auf ein arbeitsstatistisches Amt, auf strengere Beaufsichtigung der Hausindustrie, auf angemessene Kürzung der Arbeitszeit, soweit sie im Interesse der Gesundheit und des Familienlebens notwendig erscheint, auf weitere Beschränkung der Frauen- und Kinderarbeit und auf geregelte Durchführung der Sonntags- und Nachtruhe für die Arbeiter.
Hinsichtlich des nationalen Arbeiterschutzkongresses wurde beschlossen, sich an demselben, falls er zustande kommen sollte, zu beteiligen. Die Forderung eines Reichswohnungsgesetzes und wegen Einrichtung sozialer Kommissionen wurde wiederholt und daneben die Gründung von Baugenossenschaften empfohlen. Die Schaffung eines arbeitsstatistischen Reichsamtes und die Verbesserung der Invaliditätsversicherung im Sinne einer Herabsetzung der Altersrente und der Rentenzahlung bei teilweiser Invalidität soll angestrebt werden. Die Zentralisation des Arbeitsnachweises ist festzuhalten, doch soll er weder in den Händen der Arbeiter noch in denen der Arbeitgeber liegen, sondern unter gemeinsamer oder neutraler Leitung stehen.
Die am 23./24. Mai 1899 in Kiel abgehaltene Delegiertenversammlung bot noch einige Nachklänge der vorangegangenen Streitigkeiten, insbesondere erhob Naumann von neuem Angriffe gegen die Haltung des „Evangelischen Arbeiterboten,“ die durch die offizielle Erklärung ihre Erledigung fanden, daß das Blatt nicht Organ des Gesamtverbandes, sondern nur dessen Anzeigenblatt sei. Daraufhin hat der badische und württembergische Verband die frühere Verpflichtung seiner Vereine, den „Arbeiterboten“ zu halten, aufgehoben mit der ausdrücklichen Begründung, daß man mit dessen sozialpolitischer Haltung nicht einverstanden sei. Auf den Antrag Naumanns wurde übrigens in Kiel beschlossen zu erklären, „daß die evangelischen Arbeitervereine nicht bloß religiösen, sondern ebenso sozialen Karakter haben.“ Bei der Stellungnahme zu der „Zuchthausvorlage“ trat der Gegensatz der Auffassungen scharf hervor, doch blieb der von Franken vertretene, dem Gesetze günstige Standpunkt in der Minderheit, und es wurde beschlossen, daß freilich der Terrorismus, möge er von Arbeitern oder von Arbeitgebern ausgehen, zu mißbilligen sei, daß aber „die bestehenden Gesetze eine vollständig genügende Abhülfe böten und in ihrer Verschärfung eine bedenkliche Bedrohung der freiheitlichen Rechte der Arbeiter und eine Gefahr für unser Volksleben zu erblicken“ sei. Hinsichtlich der Errichtung von Arbeiterkammern begrüßte die Versammlung die von dem Abgeordneten Hitze und v. Hehl im Reichstage eingebrachten Anträge „als einen ernsten Versuch, die Frage einer gemeinsamen, der Verständigung dienenden und nach Berufen gegliederten Organisation der Arbeiter und Arbeitgeber der Lösung näher zu bringen.“ Die übrigen Gegenstände der Tagesordnung betrafen die alttestamentlichen Propheten, die katholischen Männerorden und das Krankenkassenwesen; in letzterer Beziehung wünschte man Aufhebung der freien Hülfskassen und Verallgemeinerung der Ortskrankenkassen unter fest angestellten beeidigten Beamten. —
Die Grundlage der evangelischen Arbeitervereine ist eine dreifache und wird dies bleiben müssen, nämlich 1. die religiöse, 2. die vaterländische, 3. die soziale. Damit ist gegeben, daß eine einseitige Betonung einer dieser Punkte dem Karakter der Vereine widerspricht, und dies gilt auch hinsichtlich der sozialen Stellung. Die Vereine zu reinen Arbeiterinteressenvertretungen umzugestalten, würde ihrem Wesen widersprechen, womit völlig vereinbar ist, daß sie das Menschenmaterial liefern, um Vereinigungen rein sozialer Art ins Leben zu rufen. Auch der Umstand, daß in den Vereinen sehr verschiedene Elemente gemischt sind, daß ihnen insbesondere auch kleinere und größere Arbeitgeber angehören, kommt hierbei in Betracht. Zweifellos ist dies eine Schwäche der Vereine, aber sie bieten dafür den Vorteil eines gewissen Ausgleiches und gegenseitiger Annäherung. Man kann sie in sozialer Beziehung als eine Schule bezeichnen, und das trifft zugleich insofern zu, als die Mitglieder sich ganz überwiegend noch auf der Stufe von Lernenden und Geleiteten befinden. Nicht allein bilden die treibende Kraft regelmäßig die Geistlichen, sondern auch die Anregungen sind stets von oben gekommen, nicht aber aus den eigenen Reihen der Mitglieder hervorgegangen. Die Ausschußsitzungen und Verbandstage sind die Gelegenheiten, wo von den leitenden Personen die in ihnen entsprungenen oder im Austausch mit anderen Kreisen gewonnenen Ideen den übrigen Teilnehmern als Anregungen geboten werden, um sie ihrerseits wieder in den einzelnen Vereinen weiterzugeben. Der Gang ist von oben noch unten, nicht umgekehrt. Die Vereinsmitglieder pflegen sogar solchen Anregungen gegenüber nicht einmal sonderlich empfänglich zu sein, wie sich darin zeigt, daß Versammlungen, die lediglich geselligen oder patriotischen Zwecken dienen, viel lebhafter besucht sind, als solche, in denen Vorträge und Diskussionen stattfinden.
Diese niedrige Entwickelungsstufe hat naturgemäß zur Folge, daß die intelligenteren und im besten Sinne zielbewußten Arbeiter auf die Vereine mit einem gewissen Gefühle der Ueberlegenheit herabblicken, in ihnen ihre Befriedigung nicht finden und sich ihnen fernhalten, was dann umgekehrt wieder ein Hindernis bietet, zu einer Besserung zu gelangen. Es ist deshalb heute noch nicht möglich, die evangelischen Arbeitervereine als Faktor des sozialen Fortschrittes sehr hoch einzuschätzen, aber es ist nicht zu verkennen, daß sie sich in aufsteigender Richtung bewegen, und es ist zu hoffen, daß ihnen noch eine Zukunft beschieden ist.
B. Katholische[164].
Die katholische Kirche hat von jeher ihre gewaltige äußere Macht aufgebaut auf einer Anpassung an die Verhältnisse des Lebens, wie sie die protestantische niemals erreicht hat und vielleicht nach ihrer Grundauffassung niemals erreichen kann. Dazu gehört einerseits die kluge Ausnutzung weltgeschichtlicher Entwickelungen und andererseits die enge Fühlung mit dem Volksleben. Beide Gesichtspunkte treffen zusammen bei der Stellung der katholischen Kirche zur sozialen Frage: sie hat früh erkannt, daß in der sozialen Bewegung der Gegenwart ein Machtfaktor allerersten Ranges geboten ist, und indem sie sich auf ihn stützt, macht sie sich ihn selbst dienstbar; sie kann dies aber um so eher, als die Fühlung mit dem Volksleben, die Fürsorge für die breiten Volksschichten und eine gewisse zwischen Leiten und Nachgeben gegen die Volksströmungen gemischte Haltung ihrem Wesen und ihrer geschichtlichen Entwicklung entspricht.
Von besonderer Bedeutung sind hierbei zwei Vereine geworden, die sich zu geistigen Mittelpunkten der katholisch-sozialen Bestrebungen entwickelt haben. Der erste ist der 1880 gegründete Verband katholischer Industrieller und Arbeiterfreunde, der die Förderung der religiösen, sittlichen und materiellen Interessen der Arbeiter verfolgt; die Mitgliederzahl betrug 1897: 1205. Vorsitzender ist der bekannte sozialreformerische Fabrikant Landesrat Brandts in Mönchen-Gladbach, Generalsekretär ist Professor Dr. Hitze. Die vom Vereine herausgegebene Zeitschrift „Arbeiterwohl“ mit 2400 Auflage ist ein wertvolles Organ für sozialpolitische Studien. Während dieser Verein sich mehr an die gebildeten Kreise wendet, hat der zweite Verein, der am 20. November 1890 gegründete „Volksverein für das katholische Deutschland“, die Masse des Volkes ins Auge gefaßt; auch sein Vorsitzender ist der genannte Fabrikant Brandts; er zählte Ende 1891 108000, Anfang 1898 schon 185000 Mitglieder, die Einnahmen betrugen 1895 142000 Mk., die Ausgaben 111000 Mk. Der Zweck des Vereins ist die Bekämpfung der Sozialdemokratie und die Verteidigung der christlichen Ordnung. Er besitzt eine „Soziale Auskunftsstelle“ in Mönchen-Gladbach, sowie eine ganze Anzahl von Volksbureaus und wirkt hauptsächlich durch Schriftenverbreitung, insbesondere durch die alle 14 Tage unentgeltlich an 240 katholische Zeitungen versandte „sozialpolitische Korrespondenz“.
Die ersten Versuche zu einer Organisation der Arbeiterklasse sind ausgegangen von dem „Vater Kolping“, der bereits Ende der 1840er Jahre die katholischen Gesellenvereine ins Leben rief. Dieselben erreichten bald eine große Ausdehnung und zählten 1891 974 Zweigvereine in allen Ländern mit 75000 Mitglieder und 190 eigenen Hospizen. Mitglieder können nur ledige katholische Handwerksgesellen sein. Vorsitzender ist kraft seines Amtes der Diözesangeistliche. Politik und religiöse Polemik sind von den Verhandlungen ausgeschlossen. An der Spitze des ganzen Verbandes steht der Generalpräses in Köln. Das Organ sind die „Rheinischen Volksblätter“.