Am erfolgreichsten ist bis jetzt die Schaffung christlich-sozialer Gewerkschaften unter den Textilarbeitern gewesen. Der älteste Verein dieser Art ist der am 27. Dezember 1896 gegründete „christlich-soziale Textilarbeiterverband von Aachen, Burtscheid und Umgegend“. Er umfaßt die Arbeiter der Weberei und der verwandten Betriebe, Spinner, Wirker, Scherer, Walker, Färber, Rauher, Presser, Dekatierer, Appretierer u. s. w. und hat seinen Sitz in Aachen. Der Verband steht auf christlich-gläubigem und monarchischem Boden und verfolgt im Sinne der Zentrumspartei auf der Grundlage des Rechtes und des Gesetzes soziale Zwecke zur Förderung der Lage und der geistigen, moralischen und materiellen Interessen der christlich-sozialen Textilarbeiter in Aachen, Burtscheid und Umgegend.

Insbesondere erstrebt und bezweckt derselbe:

1.die Erhaltung und Befestigung friedlicher Verhältnisse zwischen allen Faktoren des gewerblichen Lebens, vornehmlich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft;
2.die Regelung der Lohnverhältnisse der Arbeiterschaft, die Erhebung und Erhaltung derselben auf einer Höhe, die dem Arbeiter und seiner Familie ein auskömmliches, geordnetes und sicheres Dasein garantiert;
3.die Besserung der Verhältnisse in den Fabriken und Werkstätten selbst, die Herstellung von ausreichenden Schutzvorrichtungen, die Mehrung der Lüftungs- und anderer die Gesundheit erhaltender Vorrichtungen, die Begrenzung der Arbeitszeit auf ein erträgliches Maß, die Trennung der Geschlechter in den Fabriken, die Einrichtung besonderer Ankleidungs- und Waschräume für beide Geschlechter, die Zulassung von Arbeiterausschüssen &c.
4.die Einsetzung einer Vermittelungsinstanz für die Fälle von Lohndifferenzen und Streiks, mit welcher zur Erzielung eines Ausgleichs die streitenden Parteien gegebenen Falles zusammentreten;
5.die Besserung der Wohnungsverhältnisse der Arbeiterschaft;
6.die Arbeitsvermittelung für die Mitglieder des Verbandes;
7.die Begründung einer Hülfskasse für besondere Notfälle jener Mitglieder des Verbandes, welche sich einer solchen Hülfskasse anschließen;
8.die Leistung von Rechtsschutz und die Vertretung der Mitglieder in Klagefällen, welche aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen und nicht der Kompetenz des Gewerbegerichtes unterstehen;
9.die Erstattung von Gutachten und Eingaben über besondere, das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffende Fragen, Rechte und strittige Interessen an die zuständigen Behörden &c. wie an die Parlamente;
10.die Vorbereitung und Durchführung der Gewerbegerichts- und Ortskrankenkassen wie die eventuelle Beteiligung an den Fabrikausschuß- und anderen Wahlen im christlich-sozialen Sinne.

Ausgeschlossen aus den Verhandlungen des Verbandes ist die Besprechung rein-politischer und konfessioneller Fragen.

Der Verband steht im Gegensatze zur Sozialdemokratie. Nach den Statuten hat sich jedes Mitglied bei seiner Aufnahme auf Ehrenwort auf die Statuten zu verpflichten und sich dadurch „feierlich und öffentlich als Gegner der Umsturzparteien aller Art zu bekennen“. Ebenso erlischt die Mitgliedschaft, wenn der Betreffende „als Genosse einer der Umsturzparteien erkannt wird“. Eine Anlehnung an alle zünftlerischen Einrichtungen tritt hervor in der Bestimmung der Statuten, daß einem verstorbenen Mitgliede bei dessen Beerdigung seitens des Verbandes die letzten Ehren zu erweisen sind. Gehört der Verstorbene der katholischen Konfession an, so wird für seine Seelenruhe auf Kosten des Verbandes eine Messe gelesen. Den Hinterbliebenen nichtkatholischer Mitglieder wird der Betrag von 2 Mk. überwiesen.

Neben dem Vorstande besteht ein Ehrenrat, dem 15 Verbands- und 5 Ehrenmitglieder angehören.

Der Verband hat eine Kommission gebildet, welche bei Gefahr eines ausbrechenden Streiks denselben prüft und eine Vermittelung versucht, aber, falls diese nicht zu erreichen ist und der Streik als berechtigt befunden wird, mit aller Entschiedenheit zu Gunsten der Arbeiter einzutreten hat. Bisher sind auf diese Weise bereits zwei Streiks beigelegt Die Mitgliederzahl betrug im April 1899 etwa 4000.

Neben dem Verbände der Textilarbeiter ist im Sommer 1898 auch ein solcher der Textilarbeiterinnen unter dem Namen „Verband der christlich-sozialen Textilarbeiterinnen von Aachen, Burtscheid und Umgegend“ gebildet, der im April 1899 300 Mitglieder zählte. Die Gründung eines besonderen Verbandes ist lediglich die Folge einer Rücksicht auf das Vereinsgesetz; beide Verbände wollen durchaus Hand in Hand gehen.

b) Textilarbeiterverein Eupen[170].

Gleichzeitig mit dem Aachener Verbande, Ende Dezember 1896, wurde in unmittelbarem Anschluß an ihn der „christlich-soziale Textilarbeiterverband von Eupen und Umgegend“ gegründet. Die Statuten stimmen wörtlich mit denjenigen von Aachen überein. Die Mitgliederzahl ist von den zunächst beigetretenen 350 bis zum April 1899 auf 500 gestiegen. Die unmittelbare Veranlassung des Verbandes war ein Streit der Arbeiter mit einer der dortigen Firmen über die Einführung des englischen Zweistuhlsystems, das die Arbeiter um so mehr ablehnten, als ohnehin schon 30% arbeitslos sind. Der Verband hat bis jetzt einen hierdurch verursachten Streik glücklich durchgeführt. Im übrigen hat seine Wirksamkeit sich auf eine bisher erfolglose Agitation zu Gunsten der Einführung eines Gewerbegerichts beschränkt; die Fabrikanten verhalten sich ihm gegenüber ablehnend und auch in der Bürgerschaft findet er wenig Entgegenkommen, dagegen hat der Verband nach der Mitteilung seines Vorstandes bei der letzten Reichstagswahl in Verbindung mit dem Verbande in Aachen es durchgesetzt, an Stelle des früheren Abgeordneten einen tüchtigen Sozialpolitiker durchzubringen.